Wissenschaft

Karl Barth: Vorlesungsvorbereitung als Nachtschicht

Eberhard Busch, von 1965–1968 persönlicher Assistent von Karl Barth, schreibt in seiner Barth-Biographie, wie hart dieser für die Vorbereitung seiner Vorlesungen gearbeitet und gekämpft hat (Karl Barth’s Lebenslauf, 1976, S. 140–141): 

Der Schreibtisch, an dem Barth von jetzt an (bis zu seiner Emeritierung) arbeitete, war derselbe, „an dem schon mein so viel gediegenerer Vater gelebt und gearbeitet hat“. „Da gabs nun ein tage- und nächtelanges Studieren und Hin- und Herwälzen von alten und neuen Büchern, bis ich einigermaßen – ich will nicht sagen, aufs Roß, aber wenigstens auf den akademischen Esel kam, so daß ich reiten konnte an der Universität.“ Mit unerhörtem Fleiß gab sich Barth der Vorbereitung seiner Vorlesungen hin „fast immer Nachtschicht!“ „Mehr als einmal wurde das, was ich [morgens] um 7 Uhr vorbrachte, erst zwischen 3-5 Uhr fertig.“

Es war „immer etwas schneller“ zu arbeiten, „als mein natürliches Tempo wäre … Und unsere ‚komplizierenden‘, alles auf den Kopf stellenden Gesichtspunkte vereinfachen das Geschäft auch nicht: es ist ein ewiger Krieg zwischen diesen ‚Gesichtspunkten‘ und dem Stoff, der durchaus in die alte bekannte banale Form zurückschnellen möchte“‘‘. Und wie oft seufzte der junge Professor „angesichts der Türme von Stoff, die ich nicht beherrsche“!“ Wie oft klagte er darüber, „wie ich armes Maultier da im Nebel meinen Weg su muß, über allem andern auch immer noch gehemmt durch mans de gelehrte Beweglichkeit, unbefriedigende Lateinkenn schlechtestes Gedächtnis!“ „In meinem Kopf gehts zu wie in ei Hyänenkäfig vor der Fütterung.“

Das „Hirntod“-Konzept auf dem Prüfstand

In den USA wächst die Kritik am Konzept des Hirntodes und seiner praktischen Umsetzung. Dies wurde Ende Februar auf einem Symposium an der Catholic University of America in Washington deutlich, an der über hundert Ärzte, Theologen, Bioethiker, und Vertreter weiterer akademischer Disziplinen teilnahmen. DIE TAGESPOST berichtet:

Auch wenn sich die rechtlichen Regeln zum „Hirntod“ in den Vereinigten Staaten von denen in Deutschland unterscheiden, betreffen die auf der Tagung in Washington diskutierten Probleme auch das deutsche Todesfeststellungsverfahren. Vor einer Organentnahme wird nach den Regelungen der Bundesärztekammer angeblich der „irreversible Hirnfunktionsausfall“ festgestellt. Tatsächlich werden aber nicht alle, sondern nur wesentliche Teile des Gehirns auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Nicht getestet wird das Kleinhirn, obwohl es zum gesetzlich geforderten Umfang des Funktionsausfalls gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz gehört. Ferner soll nach den deutschen Richtlinien die Produktion bzw. Abgabe von Hormonen durch den Hypothalamus dem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ nicht widersprechen. Das Gleiche gilt für noch messbare elektrische Aktivität in der Großhirnrinde oder eine gewisse geringfügige Hirndurchblutung. Es stellt sich daher die Frage, wie man unter diesen Umständen überhaupt von einem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ sprechen kann.

Auf der Tagung in Washington wurde auch das „Hirntod“-Konzept als solches kritisiert. So fragte der Arzt und Philosoph Michael Accad, wie ein Teil des menschlichen Organismus (das Gehirn) für die Integration des gesamten Organismus verantwortlich sein könne. Der Mensch sei bereits in seinen vorgeburtlichen Entwicklungsstadien, in denen noch kein Gehirn existiert, ein integrierter Organismus. Deshalb könne das Gehirn nicht das „Integrationsorgan“ des Menschen sein. Nach christlicher Auffassung sei die Seele das Lebensprinzip des Menschen. Die Trennung von Leib und Seele könne nicht direkt naturwissenschaftlich festgestellt werden. Solange ein integrierter Organismus existiere, müsse davon ausgegangen werden, dass auch das Lebensprinzip noch wirke. Erst wenn es zu erkennbarer Desintegration komme (nachweisbar zum Beispiel durch das Auftreten der traditionellen sicheren Todeszeichen „Leichenflecke“ und „Leichenstarre“), könne auch sicher vom Eintritt des Todes ausgegangen werden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Universitäten als „Safe Spaces“?

Mit einem „Hochschulsicherheitsgesetz“ will Nordrhein-Westfalen unter einer schwarz-grünen Regierung Hochschulangehörige vor Diskriminierung schützen. Keine gute Idee! 

Maria-Sibylla Lotter schreibt in der NZZ: 

Bei der Vision der Hochschule als „Safe Space“ scheint das Ministerium eines vergessen zu haben: Menschen können nicht nur Opfer von Übergriffen, sondern auch von Falschbeschuldigungen oder übertriebenen Empfindlichkeiten werden. Und Machtmissbrauch gibt es nicht nur von Autoritäten gegenüber Abhängigen. Macht kann heute über die Opferrolle sehr effektiv ausgeübt werden. Die Berliner Grünen haben das gerade vorgeführt. Die Verfassungsjuristen fürchten, dass das Gesetz im politischen Meinungskampf instrumentalisiert wird.

Viele Formulierungen im Gesetzesentwurf sind vage, missverständlich und laden geradezu zum Missbrauch ein. Garantiert werden soll nicht nur der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, sondern auch der „soziale Geltungsanspruch“ und die freie „persönliche Lebensgestaltung“. Das mag gut klingen. Aber wann wird eine kritische Auseinandersetzung zur „Anfeindung“, zur „Infragestellung des sozialen Geltungsanspruchs“ oder zur Abwertung der „persönlichen Lebensgestaltung“? Und wer entscheidet darüber?

Es kommt oft vor, dass ein Thema oder ein Gedankenexperiment Studierende irritiert. Solche Irritationen können produktive Diskussionen und Lerneffekte auslösen. Wenn man sich als Gesprächspartner gegenseitig ernst nimmt, werden solche Diskussionen vielleicht auch hitzig und führen zu Kritik an persönlichen Haltungen. Ist es in Zukunft eine «Infragestellung des sozialen Geltungsanspruchs», wenn eine Studierende einer anderen «Überempfindlichkeit» oder «Fanatismus» vorwirft? Die Gefahr besteht. Und dann wird es solche Diskussionen nicht mehr geben.

Schon vor Weihnachten 2024 veröffentlichten 46 Erstunterzeichner, vor allem Verfassungsrechtler, auf der Plattform Verfassungsblog.de Protestschreiben an Ministerin Ina Brandes, den Entwurf zurückzuziehen (vgl. hier). „Der Gesetzentwurf verlässt den Boden des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wissenschaft und rechtsstaatlicher Verfahrensvorgaben“, heisst es darin.

Mehr: www.nzz.ch.

Habeas Corpus gilt auch für die Organspende

Wilfried Härle äußerte sich am 6. Februar kritisch zur angestrebten Widerspruchslösung bei der Organspende (FAZ vom 06.02.25, Nr. 31, S. 6):

Mit der Widerspruchsregelung wird eines der frühesten anerkannten Menschenrechte – nach dem Recht der Religionsfreiheit – in subtiler Weise aufgeweicht, ja ausgehebelt: das Menschenrecht, das in der Habeas-Corpus-Akte von 1679 allen Bürgern Englands vom König verbrieft wurde und das seitdem als ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates gilt. Dieses Menschenrecht besagt, dass die Regierung eines Landes keinen Rechtsanspruch auf die leibliche Existenz ihrer Bürger hat, es sei denn, sie hätten dieses Recht durch einen schweren, richterlich festgestellten Verstoß gegen die gesetzliche Ordnung verwirkt. Aber unter der Bedingung der Widerspruchsregelung gehört mein Körper zunächst nicht mir, sondern meinem Staat oder meiner Gesellschaft, und wenn ich mich dem verweigern will, muss ich das ausdrücklich dokumentieren. Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt.

Sollte die Widerspruchsregelung im Blick auf die Organentnahme auch bei uns in einem erneuten Anlauf doch Rechtskraft erhalten, so würde ich am selben Tag meinen Spenderausweis vernichten und meinen Widerspruch gegen die Organ„spende“ erklären, weil sie dann keine Spende mehr wäre. Das glaube ich meinen Kindern und Enkeln, ja meinem Land schuldig zu sein.

Mehr: zeitung.faz.net.

Disziplin – Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts

Markus Depner hat das Buch Disziplin – Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts gelesen und für E21 vorgestellt. Hier ein Auszug:

Das leicht verständliche Buch gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil befasst sich ganz allgemein mit der Disziplin aus einer übergeordneten Perspektive. Die historische Entwicklung dieser Kompetenz wird geschildert, die Werte, die zur Disziplin gehören, werden näher ausgeführt und Disziplin wird als Grundstein für einen erfolgreichen Lebenspfad thematisiert. Dabei war spannend zu sehen, wie es dazu kommen konnte, dass Disziplin in der Gesellschaft einen schlechten Ruf hat und eher in die „Schmuddelecke“ der Erziehung geraten ist.

Der zweite Teil betrachtet Disziplin dann in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel in der Resilienzentwicklung, im Gesundheitswesen oder auch in Bezug auf Effizienz. Insbesondere thematisieren die Autorinnen hier die Bedeutung von Fleiß, Stärke, Mut, der Bereitschaft sich anzustrengen, Willenskraft und den Umgang mit Rückschlägen. Sie stellen den Vorteil und die Notwendigkeit der Disziplin in den verschiedensten Bereichen so überzeugend dar, dass es mich wundern würde, wenn Eltern, Lehrkräfte oder Pädagogen Disziplin nicht als eine der entscheidenden Kompetenzen für Kinder ansehen würden.

Teil drei fokussiert dann verstärkt darauf, wie Disziplin in positiver Weise in unserem Leben integriert werden kann. Die Autorinnen zeigen auf, wie Disziplin erlernt werden und inwiefern die Pädagogik Anregungen aus dem Leistungssport aufnehmen kann, um diese Kompetenz Kindern und Jugendlichen zu vermitteln. In jedem Kapitel sind auch Reflexionsfragen, Praxisbeispiele, Tipps und Einladungen zu einer Schreibaufgabe eingeflochten, sodass man genügend Anregungen dafür findet, das Buch gewinnbringend durchzuarbeiten.

Mehr: www.evangelium21.net.

Niemand muss gendern

Niemand muss gendern, wird gesagt. Aber in Universitäten, Institutionen, Sendern und vielen Medien drängt eine einflussreiche Minderheit längst allen ihren Politjargon auf. Wer nicht mitspielt, zerstört seine Karriere. Der renommierte Wissenschaftsjournalist Tim Schröder berichtet für DIE WELT aus einer Parallelwelt:

Obwohl der Großteil der Bevölkerung dem Gendern nichts abgewinnen kann, gendert die akademische Elite. Zu einem Teil liegt es daran, dass das Gendern ein genuin akademisches Pflänzlein ist, das in den vergangenen Jahren vor allem in den Geisteswissenschaften kultiviert worden ist. Dass es sich in der gesamten akademischen Landschaft aber derart durchsetzen konnte, hat vor allem einen Grund: Weil Druck gemacht wird. Als Wissenschaftsjournalist schreibe ich für viele verschiedene Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Inzwischen ist es mir nicht mehr möglich, Texte mit generischem Maskulinum, also der korrekten Schreibweise, durchzukriegen. Die Beidnennung wie „Expertinnen und Experten“ ist das Mindeste; wobei das grober Unfug ist, denn mit der Beidnennung spricht man explizit nur von „Frau“ und Mann“. Diverse Menschen, um die es den Befürwortern der Gendersprache ja in erster Linie geht, sind damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Interessanterweise wird der Genderzwang meist nicht direkt ausgeübt. Er spielt sich subtiler ab. In den Verträgen, die ich unterschreiben muss, wird auf „Genderleitfäden“ oder „Richtlinien“ verwiesen. So etwa in dem Vertrag eines Forschungsinstituts, den ich kürzlich erhielt. Darin stand: „Wir empfehlen, bei der Nennung von Geschlechtern beide zu nennen oder geschlechterneutrale Formulierungen zu verwenden, vor allem in personalpolitischen Bereichen.“

Da hier „empfohlen“ wurde, wählte ich für meinen Text das generische Maskulinum als korrekte geschlechtsneutrale Form. Die E-Mail, die mir die Kollegin aus dem Institut schickte, las sich dann wie folgt: „Zum Thema Gendern haben wir sehr klare Richtlinien, die wir auch umsetzen müssen. Ich habe diese nun bereits auf den Text angewendet (siehe anbei). Wenn Sie sich damit nicht identifizieren können, würde ich auf Ihre Nennung als Autor verzichten.“ Die Empfehlung entpuppte sich als Zwang.

Mehr: www.welt.de.

Teuer erkaufte Ruhe

Immer öfter bekommen schon Kleinkinder ein Smartphone in die Hand. Doch Experten warnen vor der Ruhigstellung durch Bildschirme.

Wo früher noch Kinderbücher, Kuscheltiere und Kartenspiele zum Einsatz kamen, greifen viele Eltern heute zu einem Trick, den die moderne Technologie ihnen seit ein paar Jahren ermöglicht: zur Smartphone-Hypnose.

Die Situationen sind beliebig austauschbar. Ein Besuch im Restaurant, das Warten an einer Bushaltestelle, eine längere Reise mit dem Auto oder ähnliches – immer häufiger haben schon die Allerkleinsten ein Handy in der Hand. Margarete Bolten von der Uniklinik in Basel ist Psychologin und leitet eine Sprechstunde für Säuglinge und Kleinkinder. Sie beobachtet den Hypnose-Trick auch bei sich im Wartezimmer. „Ich sehe das auch hier bei uns in der Klinik, dass Eltern teilweise eintreten mit ihrem Kind und nichts dabei haben. Kein Spiel, keine Spielsachen, kein Buch, gar nichts, einfach nur das Gerät. Damit werden dann teilweise sechs Monate alte Kinder beim Warten bespaßt.“

„Wenn ich vergleiche, was ich früher als Kind konsumiert habe und was die Kinder heute konsumieren, dann ist das diametral beschleunigt“ – so beschreibt Prof. Dr. Christian Montag die Situation. Er ist Professor für Molekulare Psychologie an der TU Darmstadt und forscht seit Jahren zu Medienkonsum und Pädagogik bei Kindern und Jugendlichen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Verdachts- und Akkusationskultur

Nicht nur klassisch linke Parteien machen sich stark für Einschränkungen der Meindungsfreiheit, auch Vertreter bürgerlicher Parteien wünschen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit herbei oder schlagen sogar entsprechende Gesetzesänderungen vor. Die der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat mit ihrem Entwurf für ein „Hochschulstärkungsgesetz“ bei vielen Juristen und Hochschullehrern Entsetzen ausgelöst.

Einzelheiten hat Prof. Julian Krüper hier zusammengetragen. Reiner Burger von der FAZ hat das Wichtigste in dem Artikel „Warnung vor ‚Paralleljustiz‘“ aufgelistet: 

Im Zentrum der Empörung steht das mit den Paragraphen 84 bis 97 der Novelle geplante „Hochschulsicherheitsrecht“. Im Brandbrief wird es als „in besonders dramatischer Weise misslungen“ und grundgesetzwidrig beschrieben. Das „Sicherheitsrecht“ sieht vor, dass Hochschulen schon bei frühen „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für einen möglichen „Redlichkeitsverstoß“ oder „Sicherheitsverstoß“ Eingriffs- und Sanktionsrechte haben: Campus- und Kontaktverbote, Besoldungskürzungen, Laufbahnrückstufungen, Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis, Exmatrikulation. Was Brandes mit ihrer im Oktober vom schwarz-grünen Kabinett beschlossenen Novelle vorgelegt habe, suche bisher in Deutschland seinesgleichen, urteilt der Bochumer Verfassungsrechtslehrer Julian Krüper. Brandes, in deren besondere politische Obhut die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gegeben sei, gebe Vollgas. „Leider in die falsche Richtung“.

Krüper wirft der Ministerin vor, unter dem trügerischen Label eines Sicherheitsrechts eine „Verdachts- und Akkusationskultur“ nach dem zentralen Ansatz des Antidiskriminierungsdiskurses („Diskriminiert ist, wer sich diskriminiert fühlt“) an den nordrhein-westfälischen Hochschulen etablieren zu wollen. Das werde weitreichende Folgen haben, warnt der Verfassungsrechtler anhand eines konkreten Beispiels aus seiner Fakultät: In einer Lehrveranstaltung zum Antidiskriminierungsrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob Adipositas als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beziehungsweise der korrespondierenden EU-Richtlinie zu verstehen sei. Allein die bloße Thematisierung der Sache veranlasste einen Teilnehmer, wegen angeblicher Diskriminierung („Fat shaming“) Beschwerde zu erheben. „Soll das künftig ernstlich sanktioniert werden?“, fragt Krüper. „Das Gesetz lässt es als Möglichkeit jedenfalls zu und wird, das ist zu befürchten, in der ein oder anderen ambitionierten Hochschulverwaltung vielleicht auch genau so verstanden.“

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Sprachkonzept von KI-Systemen eindimensional

Reinhard Karger weist in dem Artikel „Chatbots sind keine Gesprächspartner“ auf die sprachliche Unterkomplexität von KI-Systemen hin:

Bei Menschen spricht man von Verstand und ist seit der Antike der Ansicht, dass das Denken ein menschliches Spezifikum ist und ihn von anderen Säugetieren, aber auch von den nichtmenschlichen Primaten unterscheidet. Für das menschliche Denken wesentlich ist die Bedeutung von Sprache. Tiere haben keine Sprache im Sinne der symbolischen Interaktion, die auf der Fähigkeit zur bedeutungsidentischen Verwendung von Zeichen basiert. Man kann so weit gehen wie Johann Gottfried Herder, der einmal sagte: „Ohne Sprache hat der Mensch keine Vernunft, und ohne Vernunft keine Sprache.“ Oder wie Wilhelm von Humboldt, der anmerkte: „Die Sprache ist das bildende Organ des Gedanken.“

Ohne Wörter keine Sprache, ohne Bedeutung keine Gedanken, ohne Denken kein Verstand. Das Konzept von Sprache, das in den aktuell erfolgreichen Anwendungen von generativer KI verwendet wird, hat zwar zu hochleistungsfähigen KI-Systemen geführt, ist aber unterkomplex und eindimensional auf die sprachliche Oberfläche ausgerichtet. Es vernebelt die Einsicht, dass Intelligenz kein statistisches Phänomen, dass Sprachproduktion mehr als die Ausgabe von wahrscheinlichen Wortfolgen ist – und behindert in seiner Dominanz die Entwicklung von Lösungen, die einen Mensch-Maschine-Wissensdiskurs überhaupt erst ermöglichen.

Der Linguist bleibt trotzdem optimistisch und erhofft eine „linguistische Wende der maschinellen Intelligenz“:

Die linguistische Wende der maschinellen Intelligenz bedeutet, Sprache nicht mehr als Oberflächenphänomen zu behandeln, sondern als Werkzeug ernst zu nehmen. Erst dann werden wir Maschinen konstruieren können, die Sprache nicht nur verarbeiten, sondern verstehen, die nicht nur Wortketten erzeugen, sondern Aussagen nachvollziehbar und transparent begründen können. Erst dann ist ein Mensch-Maschine-Diskurs vorstellbar, in dem Lösungen für Wissensprobleme ko-kreativ entstehen können. Wissens- und Erkenntnisprobleme sind überreichlich vorhanden.

Mehr: zeitung.faz.net.

Bach – Ein Weihnachtswunder

Ich gestehe: Die ARD-Produktion „Bach – Ein Weihnachtswunder“ habe ich bisher nicht gesehen. Trotzdem verweise ich hier mal auf eine Besprechung von Jan Brachmann, die ein allgemeines Problem der Filmindustrie im Umgang mit historischen Ereignissen anspricht. Ständig wird versucht, zu demonstrieren, dass wir heute alles besser wissen:

Als Zudringlichkeit unserer Gegenwart gegenüber der Vergangenheit muss man die Rebellion der kleinen Elisabeth verbuchen: „Warum dürfen Frauen in der Kirche nicht singen?“ Später wird Carl Philipp Emanuel trotzig-feministisch einfordern, dass es nicht nur Mutters, sondern auch Vaters Aufgabe wäre, für die Kinder da zu sein. Also Elternzeit für Papa anno 1734, bitte schön! Schließlich liest Anna Magdalena (Verena Altenberger gibt ihr Züge einer duldsamen Schmerzensfrau) ihrem Komponistengatten die Leviten: Er sähe bei aller Musik „den Menschen nicht“.

Neben der anrührend erzählten, aber arg ausgestellten „Inklusion“ des geistig beeinträchtigten Gottfried – den German von Beug mit engelhaft leuchtender Eindringlichkeit spielt – gehören solche Sätze heute zu den üblichen Ergebenheitsadressen, ohne die kein Drehbuch bei der ARD mehr akzeptiert wird.

Was für ein Elend! Da sind einige der besten Schauspieler des deutschen Gegenwartskinos versammelt; da bietet man mit Sten Mende einen Kameramann auf, der Sinn für Licht, Komposition und kindliche Perspektive hat – und dann fehlt es an Respekt für die Andersartigkeit alter Mentalitäten. Hält man historische Persönlichkeiten sonst einem Publikum für nicht mehr zumutbar? Muss die Gegenwart ständig die Vergangenheit belehren, wie man anständig lebt?

Mehr: www.faz.net.

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