Universitäten als „Safe Spaces“?

Mit einem „Hochschulsicherheitsgesetz“ will Nordrhein-Westfalen unter einer schwarz-grünen Regierung Hochschulangehörige vor Diskriminierung schützen. Keine gute Idee! 

Maria-Sibylla Lotter schreibt in der NZZ: 

Bei der Vision der Hochschule als „Safe Space“ scheint das Ministerium eines vergessen zu haben: Menschen können nicht nur Opfer von Übergriffen, sondern auch von Falschbeschuldigungen oder übertriebenen Empfindlichkeiten werden. Und Machtmissbrauch gibt es nicht nur von Autoritäten gegenüber Abhängigen. Macht kann heute über die Opferrolle sehr effektiv ausgeübt werden. Die Berliner Grünen haben das gerade vorgeführt. Die Verfassungsjuristen fürchten, dass das Gesetz im politischen Meinungskampf instrumentalisiert wird.

Viele Formulierungen im Gesetzesentwurf sind vage, missverständlich und laden geradezu zum Missbrauch ein. Garantiert werden soll nicht nur der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, sondern auch der „soziale Geltungsanspruch“ und die freie „persönliche Lebensgestaltung“. Das mag gut klingen. Aber wann wird eine kritische Auseinandersetzung zur „Anfeindung“, zur „Infragestellung des sozialen Geltungsanspruchs“ oder zur Abwertung der „persönlichen Lebensgestaltung“? Und wer entscheidet darüber?

Es kommt oft vor, dass ein Thema oder ein Gedankenexperiment Studierende irritiert. Solche Irritationen können produktive Diskussionen und Lerneffekte auslösen. Wenn man sich als Gesprächspartner gegenseitig ernst nimmt, werden solche Diskussionen vielleicht auch hitzig und führen zu Kritik an persönlichen Haltungen. Ist es in Zukunft eine «Infragestellung des sozialen Geltungsanspruchs», wenn eine Studierende einer anderen «Überempfindlichkeit» oder «Fanatismus» vorwirft? Die Gefahr besteht. Und dann wird es solche Diskussionen nicht mehr geben.

Schon vor Weihnachten 2024 veröffentlichten 46 Erstunterzeichner, vor allem Verfassungsrechtler, auf der Plattform Verfassungsblog.de Protestschreiben an Ministerin Ina Brandes, den Entwurf zurückzuziehen (vgl. hier). „Der Gesetzentwurf verlässt den Boden des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wissenschaft und rechtsstaatlicher Verfahrensvorgaben“, heisst es darin.

Mehr: www.nzz.ch.

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