Das „Hirntod“-Konzept auf dem Prüfstand

In den USA wächst die Kritik am Konzept des Hirntodes und seiner praktischen Umsetzung. Dies wurde Ende Februar auf einem Symposium an der Catholic University of America in Washington deutlich, an der über hundert Ärzte, Theologen, Bioethiker, und Vertreter weiterer akademischer Disziplinen teilnahmen. DIE TAGESPOST berichtet:

Auch wenn sich die rechtlichen Regeln zum „Hirntod“ in den Vereinigten Staaten von denen in Deutschland unterscheiden, betreffen die auf der Tagung in Washington diskutierten Probleme auch das deutsche Todesfeststellungsverfahren. Vor einer Organentnahme wird nach den Regelungen der Bundesärztekammer angeblich der „irreversible Hirnfunktionsausfall“ festgestellt. Tatsächlich werden aber nicht alle, sondern nur wesentliche Teile des Gehirns auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Nicht getestet wird das Kleinhirn, obwohl es zum gesetzlich geforderten Umfang des Funktionsausfalls gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz gehört. Ferner soll nach den deutschen Richtlinien die Produktion bzw. Abgabe von Hormonen durch den Hypothalamus dem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ nicht widersprechen. Das Gleiche gilt für noch messbare elektrische Aktivität in der Großhirnrinde oder eine gewisse geringfügige Hirndurchblutung. Es stellt sich daher die Frage, wie man unter diesen Umständen überhaupt von einem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ sprechen kann.

Auf der Tagung in Washington wurde auch das „Hirntod“-Konzept als solches kritisiert. So fragte der Arzt und Philosoph Michael Accad, wie ein Teil des menschlichen Organismus (das Gehirn) für die Integration des gesamten Organismus verantwortlich sein könne. Der Mensch sei bereits in seinen vorgeburtlichen Entwicklungsstadien, in denen noch kein Gehirn existiert, ein integrierter Organismus. Deshalb könne das Gehirn nicht das „Integrationsorgan“ des Menschen sein. Nach christlicher Auffassung sei die Seele das Lebensprinzip des Menschen. Die Trennung von Leib und Seele könne nicht direkt naturwissenschaftlich festgestellt werden. Solange ein integrierter Organismus existiere, müsse davon ausgegangen werden, dass auch das Lebensprinzip noch wirke. Erst wenn es zu erkennbarer Desintegration komme (nachweisbar zum Beispiel durch das Auftreten der traditionellen sicheren Todeszeichen „Leichenflecke“ und „Leichenstarre“), könne auch sicher vom Eintritt des Todes ausgegangen werden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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