Nachdem sich die CDU-Politiker Hendrik Streeck und Jens Spahn dafür entschieden haben, sich jeweils ein Kind zu kaufen, ist die Diskussion über die „Leihmutterschaft“ erneut in Schwung gekommen. Die Herbeiführung einer Leihmutterschaft sowie deren Vermittlung sind in Deutschland nicht nur untersagt, sondern auch strafbar. Trotzdem nehmen also Menschen mit großer politischer Verantwortung, Jens Spahn ist Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese „Dienstleistung“ für sich in Anspruch. Im Jahr 2015 äußerte sich Spahn übrigens ganz anders: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“
Hier stellen sich grundlegende verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und weltanschauliche Fragen, wie Reinhard Müller völlig zu Recht feststellt:
Leider wird aber oft so getan, als sei diese Ausprägung des Persönlichkeitsrechts schrankenlos gewährleistet. Doch das gilt für kein Grundrecht. Die Besonderheit beim Kinderwunsch ist: Dieser Wunsch kann allein gar nicht erfüllt werden. Man braucht dazu immer einen Mann und eine Frau. Die schlichte Feststellung dieser biologischen Tatsache ist heutzutage fast schon Anlass für politische Verfolgung, in einer Zeit, in der schon die Existenz der Geschlechter infrage gestellt wird und der Geschlechterwechsel recht beliebig möglich ist.
Da aber für ein Kind immer ein biologischer Mann und eine biologische Mutter gebraucht werden, sind für einen Kinderwunsch homosexueller Paare die Dienste Dritter nötig. Und nicht zu vergessen: Das so erzeugte Kind hat eigene Rechte. Gegebenenfalls auch gegen seine Eltern. So haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Bundesgerichtshof das Kindeswohl zum Maßstab der hiesigen Anerkennung von Leihmutterschaft im Ausland gemacht. Was aber niemals untergehen darf: Hier geht es um das Wunder einer Schöpfung. Die Entstehung eines neuen Menschen durch zwei Menschen. Ein höchst intimes Ereignis, vor allem für die Mutter, die mit dem Kind lange schwanger ist und es unter Schmerzen auf die Welt bringt. Das ist keine Dienstleistung, das darf kein Service sein, den man kaufen kann. Was wird im Übrigen aus diesen Müttern, selbst wenn sie es freiwillig und mehrfach tun und die bestellenden Paare versichern, sie wollten mit ihnen in Kontakt bleiben, nachdem sie den Säugling nach der Geburt aus der Hand gegeben haben?
Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.