August 2010

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Am 5. August 1990 bekräftigten 45 Außenminister im Namen der Mitglieder der Konferenz Islamischer Staaten mit der Kairoer Erklärung ihre eingeschränkte Sicht der Menschenrechte unter der Vorbedingung der Gültigkeit der Scharia. Obwohl fast alle islamische Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 unterschrieben haben, vertritt die Konferenz Islamischer Staaten die Auffassung, dass Muslime alleine göttlichem Gebot, also der Scharia Folge zu leisten hätten, die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hingegen menschliches Werk und damit für Muslime nicht bindend seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass damit Nicht-Muslime in islamischen Ländern vor dem Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse würden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau abgeschafft sei und die freiwillige Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, mit Hinweis auf die Menschenrechte im Islam verhindert werde, ja sogar mit langjährigen Haft und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. Laut IGFM leiden in nahezu allen Mitgliedsländern der Konferenz Islamischer Staaten, zu den heute 57 Staaten gehören, Nichtmuslime unter Benachteiligung, Diskriminierung bis hin zur offenen Verfolgung. Gemessen an der Zahl der Opfer stellen die Christen die größte Opfergruppe. Die IGFM kritisiert, dass die Weltöffentlichkeit zu wenig Notiz von der fortschreitenden Festigung des Willens der Kairoer Erklärung nimmt: So sei der Menschenrechtsrat selbst als Steigbügelhalter für die Einschränkung der Menschenrechte aufgetreten, indem er eine Abstimmung zugelassen habe, in dessen Folge jegliche Kritik an menschenrechtswidrigem Handeln aus religiösen Gründen unzulässig sei. Gerade im Hinblick auf den Schutz vor den Folgen aus ungerechtfertigter Beschuldigung wegen Blasphemie oder für Konvertiten und den Vollzug barbarischer Strafen wie Steinigung, Amputation und Prügelstrafen habe der Menschenrechtsrat unselige Fakten geschaffen. Versagt hätten aber auch die westlichen und abendländisch orientierten Staaten, die es nicht vermocht hatten, sich auf eine gemeinsame Linie zum Schutz der Menschenrechte zu einigen, so die IGFM.

Nach der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam« vom 19.9.1981 durch den »Islamrat für Europa« ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Trotz weitreichender Garantien für die persönliche Freiheit des Menschen und die Unterstreichung, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten «verbindliche Gebote Gottes« seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Missachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei, ist laut Abschlussartikel 25 die Scharia «die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.« So bietet die Kairoer Erklärung Schlupflöcher für Steinigung und Amputation, indem sie gewährten Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch Hinweis auf die Gebote nach Schariarecht wieder aufhebt.

Weil der Islam – wie es dort heißt – die Religion der reinen Wesensart ist, ist es verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Es ist daher eine logische Folge, dass jeder Mensch das Recht hat, im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Die freie Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, wie sie von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Pakt für Bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, ist durch diese Erklärung für Muslime aufgehoben: Konversion zum Islam ja, Islam verlassen unter Androhung schwerster Strafen, nein.

Die Zukunft der Evangelikalen

Die Evangelikale Bewegung ist keine robuste und machtbesessene, sondern eine zerbrechliche Gruppierung mit ungewisser Zukunft. Patheos hat Artikel zum Thema »Die Zukunft des Evangelikalismus« zusammengestellt und gewährt so Einblicke in kontroverse Diskussionen innerhalb der Bewegung (Christsein und Kultur, Reformierte Christen in der Evangelikalen Bewegung, Armutsbekämpfung, Apologetik, Evolution, Homosexualität usw.).

A rapidly evolving tradition with deep historical roots, evangelicalism confronts abundant opportunities and abundant challenges. How will current movements within the church shape the face of American Christianity in the next ten years? What is the best way to influence culture while retaining the distinctive qualities of evangelical faith? How should evangelicals relate to other Christian traditions, and even non-Christian ones? How ought evangelicals to engage in politics? And how are evangelical ministries responding to the swiftly changing circumstances of life in the twenty-first century?

Hier die Beiträge: www.patheos.com.

›De servo arbitrio‹

Wilfried Härle schreibt in seiner Einleitung zu Luthers Kampfschrift Disputationsfrage über die Kräfte und den Willen des Menschen ohne Gnade (Martin Luther: Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Band 1: Der Mensch vor Gott, Leipzig, 2006, S. XI):

Ganz am Ende von ›De servo arbitrio‹ spricht Martin Luther (1483-1546) seinen Widerpart Erasmus von Rotterdam (ca. 1466–1536) noch einmal direkt an – diesmal frei von Ironie, Polemik, Zorn oder Empörung. Er schreibt: »Dann lobe und preise ich dich auch deswegen außerordentlich, dass du als einziger von allen die Sache selbst angegangen bist, das heißt: den Inbegriff der Verhandlung, und mich nicht ermüdest mit jenen nebensächlichen Verhandlungen über das Papsttum, das Fegfeuer, den Ablass und ähnliche Verhandlungsgegenstände – oder vielmehr: dummes Zeug -, mit denen mich bisher fast alle vergeblich verfolgt haben. Nur du allein hast den Dreh- und Angelpunkt der Dinge gesehen und den Hauptpunkt selbst angegriffen, wofür ich dir von Herzen Dank sage.«

Diese Sätze besagen nicht etwa, dass Luther nun am Ende der Auseinandersetzung seine Kritik an Erasmus sachlich zurücknähme oder auch nur abmilderte. Im Gegenteil: Wenige Sätze später heißt es: »Dass du diesem unserem Fall gewachsen wärest, hat Gott noch nicht gewollt und nicht gegeben. Ich bitte dich, du wollest das als mit keiner Anmaßung gesagt verstehen. Ich bete aber darum, der Herr möge dich bald in dieser Sache mir so überlegen machen, wie du mir in allem anderen überlegen bist.«

Die zitierten Aussagen Luthers zeigen Zweierlei, das von großer Bedeutung ist: einerseits, worin nach Luthers eigener Auffassung das Zentrum der Kontroverse mit der römischen Kirche – aber auch mit den sog. Schwärmern – nicht zu suchen ist, nämlich in der Lehre vom Papsttum, vom Fegfeuer und vom Ablass, und sie zeigen andererseits, dass nach Luthers Auffassung der Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung in der Frage nach der Entscheidungsfreiheit und der Kraft des menschlichen Willens liegt.

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