Erlebnisräume in Kindertagesstätten

Nacktspiele oder Erlebnisräume in Kindertagesstätten lösen völlig berechtigt immer wieder das Entsetzen von Eltern aus. Dabei lassen die Bildungspläne der Bundesländer einen solchen „offenen“ Umgang mit Sexualität ausdrücklich zu. Sie orientieren sich an den Lehren des pädophilen Sexualforschers Helmut Kentler, wie Anna Kröning herausgearbeitet hat (siehe dazu auch hier). 

Zitat:

Eine Schlüsselrolle spielt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die 2016 zusammen mit den Ländern ein Rahmenkonzept entwickelte und seit 2011 „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ herausgibt. Die BZgA, eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, übernahm 1992 die Hoheit über das Thema Sexualität, als ihr die Aufklärung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz übertragen wurde. Dieses Gesetz zielte ganz klar auf Erwachsene und Jugendliche ab.

Gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO verschrieb sie sich dann aber einer „ganzheitlichen“ Sexualaufklärung. Diese beginnt bei Babys und erstreckt sich vom frühkindlichen über den schulischen Bereich bis zur Erwachsenenberatung. Sexualität sei „von Geburt an Teil der Persönlichkeitsentwicklung“. Von der BZgA stammt auch die Formulierung von „Lustgefühlen“ bei Säuglingen, die sich in einigen der Landesprogramme findet. In der Publikation „Über Sexualität reden“, das für Eltern bereitgestellt wird, findet sich die Formulierung der „körperliche Lusterfahrungen in Form von Lutschen und Saugen“ bei Säuglingen und dem Mund als „erste erogene Zone“.

Kinderschützerin Barbaric nennt solche Formulierungen „päderastisch anmutend“. Davon könnten sich tatgeneigte Menschen oder jene mit sexueller Präferenzstörung hinsichtlich einer Pädophilie angesprochen fühlen. Die These, Kinder seien „sexuelle Wesen von Geburt an“ sei nicht mit dem Straftatbestand vereinbar, dass sexuell motivierte Handlungen von und mit bis 14-Jährigen geahndet würden. „Wären Kinder sexuelle Wesen, gäbe es die Paragrafen 174 StGB und 176 StGB so nicht“, sagt Barbaric über die gesetzlichen Regelungen zum Missbrauch. Die Bundeszentrale verwende „nahezu identische Sätze“ zu den Äußerungen des verstorbenen Sexualpädagogen Helmut Kentler, jenes Psychologen, der Pflegekinder über 30 Jahre lang an pädophile Männer vermittelte und als Gutachter pädokriminelle Täter entlastet hatte.

Quelle: www.welt.de.

Ähnliche Beiträge:

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner