Gendern darf benotet werden

Niemand wird gezwungen, in gendergerechter Sprache zu schreiben. Doch der Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache darf laut einem Rechtsgutachten unter bestimmten Umständen in die Benotung einer Prüfung einfließen. Die Uni Kassel hat ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag gegeben. Die Welt berichtet: 

Erstellt wurde das Gutachten von Rechtswissenschaftler Michael Sachs, ehemaliger Co-Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität Köln. Er kommt zu dem Schluss, dass Gendern zwar nicht als formales Kriterium für eine Prüfungsleistung (wie etwa Rechtschreibung und Grammatik) festgelegt werden soll.

Dozenten dürften geschlechtergerechte Sprache jedoch „zu einem gewissen Anteil“ berücksichtigen, solange es dafür einen fachlichen oder berufsqualifizierenden Bezug gebe, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens, welche die Uni Kassel am Mittwoch veröffentlichte. Die Bewertung müsse jedoch verhältnismäßig sein und dürfe nicht willkürlich erfolgen, betont Gutachter Sachs darin. Im Zweifel müsse der „Antwortspielraum des Prüflings“ respektiert werden.

Die Universität sieht mit den Ausführungen des Rechtsexperten ihre früheren Einschätzungen zur Bewertung geschlechtergerechter Sprache bestätigt. 

Ich hoffe auf weitere Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis führen. 

Mehr hier: www.welt.de.

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Ulrich J.Heinz
2 Jahre zuvor

Die Überschrift verzerrt die Vorbehalte daes Gutachtens; auch wenn, man wie die Universität – im Einverständnis des Gutachters – , die behauptete Befugnis auf bestimmte Fälle begrenzt. Das zeigen die mehrfachen Einschränkungen,welche die Kurzfassung hier zutreffend wiedergibt. Das Abwerten von Lernleistungen, wenn die angebliche Gendersprache unterbleibt, läßt sich umkehren: Notenminderung, wenn sie eingesetzt wird. Weil ihrem Nutzer Begiffsklarheit fehlt; etwa, indem er geschlechtslose Gattungen mit gleich lautenden Teilmengen verwechselt und genus mit sexus. Prüfungsgegenstand kann sie sein auf Vorschlag des Lerners. Vorgebbar ist dieser in Sprachfächern, wenn es dem Lernziel entspricht. Jedoch ihren Gebrauch zensieren, stellt die Eignung des Prüfers in Frage. Herr seiner Sprache ist der Lerner. Jeder darf sich so ausdrücken, wie er verstanden werden will. Daher gaben bis vor 1/2 Jahrhundert ledige Frauen aufwertend als Fräulein, um frauenbewegt zu betonen, daß sie in Beruf & Leben ehelos ihren Mann stehen – Was ein geschlechtsloses Sprachbild ist. Lediglich beim Spracherwerb in der Schule ist es tragbar, weil hilfreich,… Weiterlesen »

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