Selbstbestimmungsrecht stärken

Eigentlich stehen ja derzeit die Zeichen auf Fremdbestimmung. Jedenfalls öffnen sich immer mehr Politiker für eine Impfpflicht. Interessanterweise deuten bei anderen Themen, bei denen es wirklich um Leben und Tod geht, die Zeichen auf ein stärkeres Selbstbestimmungsrecht. Hier Auszüge aus dem Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP:

Wir aktualisieren das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen.

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.

Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher.

Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.

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1 Kommentar
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Theophil Isegrim
2 years ago

Mit Vollgas in die Gottlosigkeit!

Auf der einen Seite ein Ja zum Tod von wehrlosen ungeboren kleinen Menschen, was als Gesundheitsvorsorge firmiert. Und auf der anderen Seite soll das Leben so weit wie möglich verfügbar gemacht werden. Ganz so wie es der Mensch will.

So sieht es aus, wenn der Mensch der Willkür des Menschen ausgeliefert wird. Wenn nichts mehr heilig ist und die Gottesfurcht ausgetrieben wird.

Hoffentlich kommt dieses Land noch einmal zur Besinnung.

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