Ihren Kinderwunsch hat sich die Bloggerin Polly Freytag auch ohne Mann an ihrer Seite erfüllt. Sie bezeichnet sich selbst als „Solo-Mum by choice“. Kurz: Von der Vorstellung, dass ein Kind Vater und Mutter braucht, hat sie sich verabschiedet. Sie braucht keinen Partner, um ein Kind zu empfangen und sie möchte das Kind ohne Vater aufziehen. Wegen familiärer Vorbelastung wollte die 35-jährige dabei das Risiko einer Erbkrankheit für ihr Kind so gering wie möglich halten.
Kein Einzelfall. Die Ampelkoalitipon plant Reformen, um die sogenannte Kinderwunschmedizin in Zukunft „diskriminierungsfreier“ zu gestalten. In einem Entwurf der Koalition heißt es:
Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.
Die FAZ schreibt:
„Der weitgehende Ausschluss sämtlicher Familienmodelle außerhalb der traditionellen heterosexuellen Ehe aus der Kinderwunschmedizin ist eine grobe Diskriminierung, die auch angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre, etwa der Einführung der Ehe für alle, nicht mehr zu akzeptieren ist.“ Porta hat in den vergangenen Jahren ihre Beratung an die neuen Möglichkeiten angepasst. Frauen, die sich etwa an das Kinderwunschzentrum wenden, um ihre Eizellen einfrieren zu lassen, um länger die Chance auf eine Mutterschaft zu erhalten, klärt sie auch über die Möglichkeit einer Solo-Mutterschaft auf. Aber der Gynäkologin fällt immer wieder ein Aspekt auf: „Wir sehen hier nur die Frauen, die sich solche Schritte leisten können. Dadurch entsteht eine Exklusivität.“
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Die Problematik der Trennung von Sexualität, Befruchtung und Fortpflanzung wird in einer ethisch desorientierten Gesellschaft kaum noch wahr genommen. Künstliche Befruchtung als Art Standard-Verfahren, das staatlich subventioniert wird, zeigt das ganze Ausmaß der ethischen Verwahrlosung. Medizinische Risiken und Nebenwirkungen werden dabei ebenfalls gerne ausgeblendet. Als wenn es ein Recht auf ein Kind gäbe. Umgekehrt haben Kinder aber ein Recht auf Vater und Mutter. Sinn erschließendes Lesen der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere Artikel 8, wäre zu empfehlen.
„Die Zeugung von menschlichem Leben ist nicht ein rein biologischer oder bloß technischer, sondern ein Beziehung stiftender Akt.“
„In Großbritannien wurden nach offiziellen Angaben von 1991 bis 2015 3,9 Millionen Embryonen im Zuge der IVF-Verfahren erzeugt. Davon wurden 1,6 Millionen den Frauen implantiert. 2,3 Millionen Embryonen blieben übrig, wurden tiefgefroren, fanden dann aber keine Verwendung mehr. Sie wurden mit dem Sondermüll entsorgt.“
(https://www.imabe.org/imabeinfos/kuenstliche-befruchtung-ivf-ethische-fragen)
Deutschland hat fertig.