In Belgien gibt es seit 2002 ein Recht zu sterben. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf körperliche Qualen, sondern auch auf seelisches Leiden. Die Entscheidungen des Einzelnen – so die Denkvoraussetzung – muss akzeptiert werden. Es stehe einem Außenstehenden nicht zu, dass subjektiv empfundene Leiden eines Einzelnen zu werten.
Kurz vor Weihnachten ist es nun in Belgien zu einem weiteren Tabubruch gekommen. Die von Universitätsärzten ausgeführte Sterbehilfe an einem taubblinden belgischen Zwillingspaar zeigt die fatale Verlinkung von Sterbehilfe und Behinderung.
Melanie Mühl hat für die FAZ dieses tragischen Fall nachgezeichnet und kommentiert. Mit gefällt, dass sie auf eine traurige Fehlentwicklung aufmerksam macht: Viele behinderte Menschen werden in unserer Gesellschaft alleingelassen:
Zwei Brüder beschließen zu sterben. Die eineiigen Zwillinge aus dem belgischen Dorf Putte heißen Marc und Eddy V., sie sind fünfundvierzig Jahre alt und wurden taub geboren. Als sie erfuhren, dass sie nun auch noch erblinden würden, sahen sie den einzigen Ausweg im Tod. Ihr ganzes Leben haben sie Seite an Seite verbracht, gemeinsam bewohnten sie ein Appartement, gemeinsam absolvierten sie eine Ausbildung zum Schuhmacher und gemeinsam starben sie nun kurz vor Weihnachten 2012. Es waren Ärzte des Brüsseler Universitätsklinikums, die ihnen die tödlichen Injektionen spritzten.
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