Abtreibung

Ethik, Politik

Monitor: Sieg der Glaubenskrieger?

Mit der Sendung „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“ erreicht das ARD-Magazin MONITOR einen neuen Tiefpunkt im gebührenfinanzierten Nicht-Journalismus. Es geht gar nicht mehr um eine inhaltliche Klärung von Fragen zum Lebensrecht, sondern darum, gegen Menschen zu hetzen, die sich für den Lebensschutz Ungeborener einsetzen. Natürlich werden Lebensschützer dabei pauschal mit christlichen Nationalisten in den USA in Verbindung gebracht. Es geht ihnen gar nicht so sehr um den Schutz der Menschenwürde, sondern um den politischen Umsturz – wird unterstellt.

Franziska Harter von der TAGESPOST hat die Sendung treffend kommentiert

Einen Nachweis für die angebliche Diffamierung und Hetze sucht man in der gesamten Sendung freilich umsonst. Ebenso fehlt jeglicher Hauch einer Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Argumenten der Lebensschützer. Wozu auch, wenn es doch so viel einfacher ist, genau das zu tun, was die Produzenten der Sendung den Gegnern von Brosius-Gersdorf vorwerfen, nämlich faktenfrei Meinung zu machen. Deswegen kommt in der gesamten Sendung auch niemand aus dem Kreis der herbeifantasierten rechts-religiösen Verschwörung zu Wort. Stattdessen suggeriert Monitor durch Bildauswahl und Hintergrundmusik nur allzu platt, dass gläubige Menschen zu mehr als hysterisch-irrationalen Ausfällen und dem Schwenken von Jesus-Fahnen nicht fähig sind. Journalismus, der diesen Namen verdient, sieht anders aus. Aber gebührenfinanzierte Sender stehen ja nicht unter Konkurrenzdruck, da braucht man an journalistische Qualität wohl keine hohen Ansprüche stellen.

Christen wird ja gern Lobbyarbeit vorgeworfen. Was macht eigentlich MONITOR?

Das Magazin präsentiert sich als Sprachrohr von Neil Datta, dessen Kampf gegen den Lebensschutz von der International Planned Parenthood Federation, der Open Society, dem UN-Bevölkerungsfonds und der EU-Kommission finanziert wird. Neil Datta ist Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF). Dieses in Brüssel ansässige Netzwerk von Europaparlamentariern setzt sich für die Verteidigung der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte in Europa und der ganzen Welt ein. Ziel ist es, ein europaweites Menschenrecht auf Abtreibung zu schaffen (vgl. hier). 

Datta ist also ein lupenreiner Lobbyist. Das darf er in einer freien Welt auch sein. Er arbeitet allerdings nicht mit fairen Mitteln. Er geht so weit, dass er Lebenschützern vorwirft, zu lügen und mit Faschisten zusammenzuarbeiten. Datta begrüßt es, dass Lebensrechtler als „Hassgruppen“ eingestuft und vor Gerichte gezerrt werden. Das klingt dann so

Aber im Unterschied zu progressiven Organisationen versuchen sie ihre Absichten zu verbergen, indem sie offen darüber lügen, was sie tun und wer sie sind. Sie präsentieren sich der Öffentlichkeit als Menschen mit guten Absichten, aber hinter verschlossenen Türen kooperieren sie mit der extremen Rechten und den Faschisten, mit denen sie die gleichen Ziele teilen. Sie würden das niemals zugeben, aber jetzt, da dies an die Öffentlichkeit gelangt, sind sie gezwungen, mit den Folgen all dessen zu leben.

Gut, dass man sich in einer freien Gesellschaft mit friedlichen Mitteln gegen solchen ideologischen Aktivismus zur Wehr setzen darf!

Ethik, Politik, Recht

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Ethik, Philosophie

Nochmal: Der Mensch und das Naturrecht

Der Moraltheologe Peter Schallenberg hat erfreulicherweise den hier im Blog schon thematisierten Artikel „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ von Friedrich Wilhelm Graf (ebenfalls in der FAZ) inhaltlich widerlegt. Er nutzt dafür interessanterweise eine existenzialistische Argumentationsfigur (aus dem Da-Sein entfaltet sich das So-Sein) und ein Kant-Argument (der Wert eines Menschen kennt keinen Preis). Inhaltlich stimme ich zu: die Menschenwürde ist unbedingt. Es ist kein naturalistischer Fehlschluss zu meinen, „es sei oberste Aufgabe der Verfassung, das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Individuation bis zum spätestmöglichen medizinischen Ende zu garantieren. Es ist vielmehr modernes Naturrecht als Personrecht.“

Hier ein Auszug aus „Der Mensch als unverzichtbares Wesen der Gesellschaft“ (FAZ, 07.08.2025, Nr. 181, S. 9):

Die bisherige Rechtsprechung relativiert nicht die Menschenwürde des ungeborenen Menschen gegenüber der Mutter, sondern verzichtet lediglich auf die Strafverfolgung im Fall der Rechtswidrigkeit – ein ungewöhnlicher, aber nicht undenkbarer Vorgang. Das Strafrecht sieht sich außerstande, eine rechtswidrige Tat zu ahnden, nicht mehr und nicht weniger. Daraus lässt sich aber keine Abstufung des Lebensrechtes oder eine Relativierung der Menschenwürde ableiten. Das ist nämlich auch der Sinn des Artikels 1 GG: Die Würde des Menschen ist selbstverständlich nicht nur unantastbar für den Staat, sie ist auch unantastbar für den Mitmenschen und für den Menschen selbst (weswegen Selbsttötung eben nicht eigentlich eine Freiheitstat, sondern ein Abbruch der Freiheit zum Leben ist).

Das alles ist nicht zuerst christlich (und schon gar nicht katholisches Exoticum wie eine Fronleichnamsprozession) und erst recht nicht „rechts“ im Unterschied zu „links“. Qualität folgt vielmehr der Quantität, Da-Sein entfaltet sich zum So-Sein. Jeder Mensch hat das unbedingte Recht auf Überleben, am frühesten Anfang des Lebens als soeben befruchtete Eizelle, als Embryo und als menschliche Person. Und am spätestmöglichen Ende des Lebens, möglicherweise dement und inkontinent und schwerst pflegebedürftig: aber vollkommen unbezweifelbar als liebenswürdige Person. Was christlich Gottebenbildlichkeit heißt, nennen die Philosophie und das Naturrecht Menschenwürde: unbezweifelbar und unbedingt. Dies ist kein naturalistisch-biologistischer Fehlschluss, wie die Befürworter einer liberalen Regelung des Abtreibungsrechts behaupten, sondern Ausdruck der Grundüberzeugung unseres Grundgesetzes, dass von Natur aus – daher Naturrecht – jeder Mensch leben will und leben soll. Darin liegt seine unantastbare Menschenwürde als Person.

Und diese Menschenwürde, verstanden als Ausnahme und Herausnahme in einer Welt der Dinge und der Gebrauchsgegenstände, ist eben nicht, wie Frauke Brosius-Gersdorf meint, zu trennen vom Lebensrecht. Spitzfindig meint sie, dem frühen Embryo komme wohl Lebensrecht, aber nicht Menschenwürde zu, da sonst jede Form der Abtreibung unerlaubt sei. Ungewollt trifft sie in der Tat den kantianischen Nagel auf den Kopf: In der Tat ist nach Immanuel Kant jede direkte Tötung eines Menschen immer und überall unerlaubt, weil ihr eine Bewertung und damit eine Verzwecklichung der Menschenwürde vorangeht. Diese strikten Ansichten zum Lebensschutz haben auch unser Grundgesetz mit den unveräußerlichen Grundrechten wesentlich geprägt. Und hier ist eben keine „Politik des Kompromisses“ möglich, wie Graf im Anschluss an Hans Kelsen nahelegt. Vielmehr meint ein modernes und doch striktes Naturrecht: Jeder Mensch ist von Natur aus aus der Welt der Gegenstände und Zwecke ausgesondert, und daher also ist nach dem Naturrecht, unabhängig von Glauben und Konfession, jede direkte Tötung eines unschuldigen Menschen immer und überall unerlaubt.

Die einzige Ausnahme ist der Fall der Notwehr bei schuldigem Angreifer, was offenkundig für das unschuldige ungeborene Kind nicht zutrifft, dessen einzige „Schuld“ es sein könnte, ungewollt und ungeplant oder schwer behindert zu sein.

Ethik, Politik

Die aktuelle Debatte um das „Naturrecht“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Kurz: Jegliches Recht ist von Menschen gemacht.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden können. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Die Natur lehrt demnach gewisse Dinge. Zum Beispiel lehrt sie uns (oder – reformatorischer gesprochen: Gott lehrt durch seine Schöpfung), dass Menschen sterblich sind. Oder Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) hat einmal gesagt („Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“, in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27, ich habe das alles schon mal hier dargelegt):

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Trotz dieses offensichtlichen Problems (und der dramatischen Entwicklungen im Dritten Reich) hat sich in Deutschland der Rechtspositivismus durchgesetzt. Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Friedrich-Wilhelms Universität Bonn) erklärte zum Beispiel kürzlich in „Für den Stammtisch ungeeignet“ (FAZ, 31.07.2025, Nr. 175, S. 6) anlässlich der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf:

Die große Leistung positiver Grundrechte besteht nicht darin, angeborene Rechte zu garantieren. Anachronistisches Naturrechtsdenken spielt im gegenwärtigen Staatsrecht aus gutem Grund keine Rolle mehr. Grundrechte ordnen nicht die Welt manichäisch in Gutes und Schlechtes. Sie verteilen vielmehr Argumentationslasten und rationalisieren den politischen Umgang mit allgegenwärtigen Freiheitskonflikten. Grundrechtsdogmatisch gibt es zunächst einmal nichts per se Verbotenes. Was nicht durch verfassungskonforme Regelung verboten ist, bleibt erlaubt. Grundrechte zwingen daher den Staat zur qualifizierten Rechtfertigung, wenn er in Schutzbereiche eingreifen will. Rechtfertigung verlangt wiederum Differenzierung.

Der Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat wenige Tage später in „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ dem Naturrechtsdenken ebenfalls eine Abfuhr erteilt (FAZ, 04.08.2025, Nr. 178, S. 9): 

Gerade in deutschen Debatten war „Naturrecht“ immer ein konfessionell heftig umstrittener Begriff. Für katholische Moraltheologen spielte er seit dem Neothomismus des späten neunzehnten Jahrhunderts eine zentrale Rolle, wohingegen ihn prominente protestantische Theologen vehement ablehnten. Denn „Natur“ ist mit Blick auf den möglichen normativen Bedeutungsgehalt ein höchst vieldeutiges, vages Konzept. Die Vorstellung, dass aus wie auch immer näher bestimmtem naturalem Sein Sollensforderungen abgeleitet werden können, führt in Debatten über den „naturalistischen Fehlschluss“ (G. E. Moore), in dem das komplexe, opake Verhältnis von Fakten und Normen einseitig durch Vorordnung von Faktizität zu bestimmen versucht wird. Zu den kritisierten Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gehört ihr Rückgriff auf diese Figur logischer Kritik unausweisbarer Vorannahmen bei der Bestimmung des Beginns des Menschenwürdeschutzes.

Graf ergänzt: „Besonders üble Folgen hatten Naturrechtsmuster in der Sexualethik, wurden hier etwa außerehelicher Geschlechtsverkehr oder gleichgeschlechtliche Liebe als ‚widernatürlich‘ und deshalb sittlich verwerflich denunziert.“

Graf hat die Probleme einer rein positivistischen Rechtsauffassung nicht einmal erörtert. Davon abgesehen hat er völlig übersehen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages das geschütze Recht haben, auf ihr Gewissen zu hören. Politikern, die der Berufung Frauke Brosius-Gersdorf aus Gewissensgründen nicht zustimmen konnten, vorzuwerfen, moralisch überheblich zu agieren, ist geradezu absurd. Stefan Rehder schreibt dazu:

In seinem mit „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ überschriebenen Beitrag (FAZ v. 4. August 2025) fährt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf scheinbar schwere Geschütze zur Verteidigung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf, deren Eignung für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht von vielen bestritten und von noch mehr anderen in Zweifel gezogen wird.

Eingebettet in einen den Odor professoraler Gelehrsamkeit verströmenden, bei näherer Betrachtung jedoch reichlich hemdsärmeligen und willkürlich zusammengestückelten Abriss des deutschen Naturrechts-Diskurses, reitet Graf eine scharfe Attacke auf die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Katholikin wirft der Protestant vor, die eigene Partei beschädigt zu haben, was für einen Politiker der Höchststrafe gleichkommt. Damit nicht genug: Graf fragt auch noch, ob Winkelmeier-Becker „einen neuen Kulturkampf zwischen Protestanten und Katholiken provozieren und damit den Koalitionsfrieden gefährden“ wolle. Das ist starker Tobak. Schon deshalb, weil sich Grafs Beitrag selbst als Einladungsschreiben zu einem solchen Kulturkampf lesen lässt.

Tatsächlich überraschen muss jedoch anderes. Und das betrifft Grafs für einen Ethiker erstaunlich unzureichende Einlassungen zum Wahlverfahren, zur demokratischen Legitimation und zur Freiheit des Gewissens. Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dass Gott nicht das Grundgesetz geschaffen hat, bedeutet nicht, dass ein Theologe dieses ignorieren darf. Aber genau das tut Graf, wenn er behauptet, die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker hätte „demokratische Institutionen wie den Wahlausschuss“ „delegitimiert“ und oberlehrerhaft hinzufügt: „Klar vereinbarte Abmachungen aufzukündigen entspricht jedenfalls nicht den Verlässlichkeitsregeln, deren Einhaltung geboten ist, wenn man in einer Regierungskoalition den pragmatischen Konsens der ethisch verschieden Denkenden zu organisieren hat.“

Ethik, Politik

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Ethik, Recht

Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt

Frauke Brosius-Gersdorf stellt den Schutz der Menschenwürde Ungeborener infrage. Damit liegt sie fundamental falsch. Einen abgestuften Lebensschutz darf es aufgrund der Garantie der Menschenwürde nicht geben. Warum das so ist, hat Christian Hillgruber in dem FAZ-EINSPRUCH-Artikel „Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt“ exzellelent dargelegt. Er erklärt auch, dass die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG so explizit herausgestrichen wird, weil in der NS-Zeit furchtbare Erfahrungen mit einer abgestuften Menschenwürde gemacht worden sind. 

Zitat: 

Eine Sichtweise, der zufolge Würde nicht allen Menschen zugesprochen werden kann, sondern die Anwendbarkeit der Würdegarantie auf freiheits- und damit selbstverantwortungsfähige Personen beschränkt bleibt, widerspricht offensichtlich dem Schutzzweck der Vorschrift, die in Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gerade einen rechtlichen Schutz davor bereitstellen wollte, dass einzelne Menschen oder eine Gruppe von Menschen mit Rücksicht auf wirkliche oder vermeintliche Defizite („Untermenschen“) noch einmal aus der Rechtsgemeinschaft herausdefiniert werden können.

Die Menschenwürdegarantie gebietet gerade, dass auch über das Schicksal derer, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihres Gesundheitszustandes oder sonstiger äußerer Umstände nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die ihnen als Menschen zukommenden Grundrechte selbst geltend zu machen – die Ungeborenen, die Geisteskranken, die im Wachkoma liegenden, die Sterbenden –, weder vom Staat noch von anderen Menschen willkürlich, also ohne Rücksicht auf ihren rechtlichen Status als Person bestimmt werden darf.

Gegen alle Versuche, den personellen Schutzumfang der Menschenwürdegarantie neu zu bestimmen, regt sich ungeachtet „dogmatischer Unterkellerung, […] verfassungstheoretischer Konstruktion und […] philosophischer Überdachung“ der „Argwohn, dass die wissenschaftlichen Anstrengungen einem vorgefassten Ergebnis dienen und es letztlich nur darum geht, den Menschenwürde- und Lebensschutz des nascituris (vielleicht auch den des moriturus) aus dem Weg zu räumen, als atavistisches Hindernis für Fortschrittsehrgeiz, Wohlleben und Erwerbsdrang der Generation, die heute das Sagen hat“ (so der Staatsrechtler Josef Isensee).

Dieser Verdacht drängt sich umso mehr auf, als diese Reduktion des persönlichen Schutzbereichs der Fundamentalgarantie des Grundgesetzes so ganz und gar nicht zu dem ansonsten zu konstatierenden, allgemeinen Trend der Ausdehnung des Grundrechtsschutzes passen will. Der unbequem unmissverständliche erste Satz des Grundgesetzes, demzufolge der Staat, aber auch jeder Einzelne, jeden Menschen als Rechtssubjekt achten und behandeln muss, soll offenbar so gestutzt und zugeschnitten werden, dass er „gestuften Lösungen entsprechend den verschiedenen pränatalen Entwicklungsstadien“ (Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, S. 179) nicht mehr länger im Wege steht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Abtreibung

Ungeborenes Leben bestmöglich schützen

Wie lautet die Überschrift zu folgendem Absatz im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD?

Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.

Antwort: Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Ethik

Das Schweigen der Kirche

Während sich die Katholische Kirche in der Diskussion zur Kanditatur von Frauke Brosius-Gersdorf immerhin vereinzelt geäußert hat, fehlen Stellungnahmen aus den Reihen der Evangelischen Kirche (und m.W. auch aus den Reihen der DEA). Dass die EKD schweigt, hat laut David Wengenroth tiefere Gründe: „In ihrer Denkschrift ‚Schwangerschaftsabbruch‘ bediente sie sich dabei einer Argumentation, die sich nur vordergründig von Brosius-Gersdorfs Konzept unterscheidet. Mehr noch: Die EKD sprach nicht einmal mehr von abgestufter Menschenwürde, sondern nur noch von einem ‚Anspruch, zur Welt gebracht zu werden, der vom beginnenden Leben ausgeht‘, der hinter ‚anderen unabweisbar empfundenen Ansprüchen‘ der Schwangeren zurückstehen müsse.

Deshalb müssen wir leider zur Kenntnis nehmen: 

Letztlich geht es der gescheiterten Kandidatin ebenso wie der EKD darum, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu einer Verfügungsmasse zu machen, die zu nichts mehr verpflichtet. Wer so argumentiert, macht eine verhängnisvolle Entwertung des menschlichen Lebens salonfähig. Die Aussicht auf eine Gesellschaft, in der Lebensrecht und Menschenwürde nur abgestuft gelten und regelmäßig hinter „anderen unabweisbar empfundenen Ansprüchen“ zurückstehen müssen, ist zum Fürchten. Im Fall der gescheiterten Richterkandidatin Brosius-Gersdorf hat die öffentliche Diskussion diese fatale Konsequenz bloßgelegt. Wenn die Öffentlichkeit bei der EKD-Position irgendwann einmal ebenso kritisch hinschaut, wird es ihr genauso gehen.

Mehr: www.idea.de.

Ethik, Politik

Der große Fehler des Friedrich Merz

Ich wollte es nicht glauben. Aber es stimmt. In der heutigen Bundestagsdebatte antwortete Bundeskanzler Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Kandidatin zu wählen, „für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“, mit: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“

Somit unterscheiden wir also wieder zwischen lebenswerten und lebensunwerten Menschen. Gute Nacht! 

Christen dürfen so eine Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Gut, dass Dennis Pfeifer von der IDEA-Redaktion schnell reagiert hat:

Wer in einer christlich geprägten Partei Verantwortung trägt, kann die Frage nach dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht derart abbügeln. Gerade CDU/CSU haben sich in ihrem Grundsatzprogramm immer wieder klar auf das christliche Menschenbild berufen. Es gehört zum Markenkern der Partei.

Dieses Menschenbild kennt in dieser Frage keine eingeschränkten Maßstäbe: Es nimmt die Würde des Menschen ernst – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Dieses Fundament der Christdemokratie kann und darf nicht beliebig werden, nur weil die politische Lage unbequem ist.

Der Kanzler hätte den moralischen Konflikt benennen müssen. Merz hätte deutlich machen können, dass mit ihm an der Spitze die Union nicht an Paragraf 218 rüttelt. Er hätte sagen können, dass für ihn die Menschenwürde auch für ungeborene Kinder als Ebenbilder Gottes schon im Mutterleib gilt.

Man muss in einer Demokratie auch in einer Regierungskoalition über schwierige ethische Fragen streiten können. Merz‘ schnelles Ja ohne jede Erklärung wirkt dagegen wie ein Offenbarungseid: Das Gewissen wird dem Machterhalt geopfert.

Mehr: www.idea.de.

Ethik, Gesellschaft, Politik

Wofür steht Frauke Brosius-Gersdorf beim Lebensrecht?

Obwohl sich mehrere CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete und Landesminister der Union kritisch zur Nomininierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht geäußert haben, ist sie gestern vom Wahlausschuss des Bundestags für das Amt vorgeschlagen worden. Laut Jens Spahn eine Kompromisslösung: Die Sozialdemokraten sicherten angeblich zu, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden solle.

Dieser gesamte Vorgang ist beachtlich, da bekannt ist, dass die Rechtsprofessorin nicht allen Menschen die Menschenwürde zugestehen möchte. Heißt es doch im Grundgesetz Arikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Stephan Klenner berichtet für die FAZ: 

Frauke Brosius-Gersdorf arbeitete in der Regierungskommission der Ampelkoalition zu einer möglichen Reform des Schwangerschaftsabbruchs mit. Im von ihr verantworteten Kapitel des Kommissionsberichts ist zu lesen, für die Geltung der Menschenwürde „erst für den Menschen ab Geburt“ sprächen „gute Gründe“. In einem Festschriftbeitrag zu Ehren ihres Doktorvaters, des Rechtsphilosophen Horst Dreier, schrieb Brosius-Gersdorf im vergangenen Jahr, „die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert“, sei „ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“.

Diese Auffassung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter schrieben in ihrem Abtreibungsurteil im Jahr 1993, die Menschenwürde komme „schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu“. Für Brosius-Gersdorf sind Menschenwürde und Lebensschutz hingegen „rechtlich entkoppelt“. Die Potsdamer Staatsrechtsprofessorin stützt ihre Haltung auf die Kommentierung Horst Dreiers zum Menschenwürde-Artikel im Grundgesetz. Dreier wurde im Jahr 2008 von der SPD als Bundesverfassungsrichter nominiert. Seine Wahl scheiterte an der Union, die sich an seinen Formulierungen zur Menschenwürde störte. Brosius-Gersdorf schreibt hingegen, Dreier habe beim Thema Menschenwürde „Meilensteine in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gesetzt“.

Die Ansichten von Brosius-Gersdorf zur Menschenwürde werden auch von etlichen Juristen, die ein liberaleres Abtreibungsrecht befürworten, nicht geteilt. Dies gilt auch für Teile der SPD. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat vor der Sitzung des für die Verfassungsrichterwahl zuständigen Bundestagsausschusses am Montag hervorgehoben, dass für sie die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt. „Für mich als Sozialdemokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist es wichtig, dass wir niemals zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterscheiden. Jedes Leben ist lebenswert – und hat Menschenwürde auch schon im Mutterleib“, sagte Schmidt der F.A.Z.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt. Schmidt sagte der F.A.Z., „dass die Menschenwürde bereits im Mutterleib gilt“, sei auch für den „gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig“.

Mehr: www.faz.net.

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