Abtreibung

Das Recht auf Leben aus der EKD-Perspektive

Seit einigen Jahren wird bekanntlich über eine mögliche Neufassung der Regelung zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Im Fokus stehen die Fristen und Voraussetzungen, die strafrechtliche Regelung und die Pflicht zur Konfliktberatung. Die neue EKD-Schrift Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fasst evangelisch-ethische Überlegungen dazu zusammen, und will einen Kompromiss formulieren. Dass das nicht gelungen ist, zeit schon dieser Abschnitt:

Im Zentrum der theologisch-ethischen Argumentation steht die Überzeugung, dass der Schwangerschaftskonflikt aus der Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche entsteht, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können. Aus dieser Kollision entsteht für die Schwangere ein unauflösbarer Konflikt, da sie sich nicht in der Lage sieht, beiden Ansprüchen und Verpflichtungen zugleich zu folgen. Die evangelische Kirche anerkennt diesen Konflikt als unauflösbar und lehnt eine einseitige Privilegierung einer der beiden Ansprüche ab. Ausgehend von der Schöpfungslehre hebt die evangelische Kirche die besondere Rolle der Schwangeren bei der Weitergabe des Lebens hervor: Gottes Ruf ins Leben kann nur mit der Hilfe einer Frau Realität werden. Diese Mitwirkung am Schöpfungsauftrag bringt es mit sich, dass die Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind letztlich nur alleine in verantworteter Freiheit treffen kann und treffen muss.

Das Lebensrecht einen Ungeborenen wird hier auf die gleich Stufe gestellt wie z.B. berufliche Verpflichtungen. Solche Vergleiche sind unfassbar zynisch. David Wengenroth kommentiert für IDEA treffend: 

Die EKD-Stellungnahme scheitert schon daran, diesen Konflikt überhaupt auch nur angemessen zu beschreiben. So heißt es in dem Text, der Schwangerschaftskonflikt entstehe aus einer „Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Kann man also unter anderem in „beruflichen Verpflichtungen“ ein „göttliches Gebot sehen“, das die Tötung eines ungeborenen Menschen rechtfertigt? Das ist entweder erschreckend zynisch gedacht – oder erschreckend ungeschickt formuliert. In beiden Fällen verfestigt es das Bild einer Kirche, die in zentralen ethischen Fragen nicht mehr sprachfähig ist.

Die „sittliche Reife“ und das Lebensrecht

Ausgerechnet Olaf Scholz meint, in der Frage „sittlicher Reife“ Noten verteilen zu können. Wer mit größter Lockerheit den Schutz des Lebensrechtes der Ungeborenen in Frage stellt und noch kurz vor Toresschluss eine Parlamentsentscheidung durchsetzen möchte, sollte sich hüten, auf dem moralisch hohen Ross zu reiten, meint Sebastian Sasse. Sehe ich auch so: 

Scholz verfährt nach einer Taktik, die die Linke in den letzten 50 Jahren so sehr verinnerlicht hat, dass sie wahrscheinlich mittlerweile selbst für Wahrheit hält, was tatsächlich ein Kampagnentrick ist: Wir sind die Guten, denn wir sind auf der Seite des Fortschritts, haben also die Vernunft auf unserer Seite. Dieses Mantra, durch willige Medien parallel in den letzten fünf Jahrzehnten in die Öffentlichkeit posaunt, war die geistige Basis, auf der sich die linke Deutungshoheit aufgebaut hat. Die ist nun zwar mit dem Zusammenbruch der Ampel endgültig Geschichte, aber die Arroganz – siehe Scholz – bleibt. Das Gefühl, moralische Avantgarde zu sein, ist der Klebekitt, der dieses Lager von links-liberal bis links-außen zusammenhält. Man braucht nur so etwas wie eine negative Projektionsfläche. Dazu dient auch der Vorstoß in Sachen 218. Das Narrativ dazu: „Die bösen, alten, reaktionären Männer beharren auf dem Alten, aber mit uns marschiert die neue Zeit, wir bringen das Patriarchat ins Wanken.“ 

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Trump will Zugang zu Abtreibungspille und künstlicher Befruchtung aufrechterhalten

Stefan Rehder kommentiert für DIE TAGESPOST Trumps Äußerungen zu Lebensrechtsfragen folgendermaßen: 

Wer trotz kaum noch auffindbarer Milieus weiterhin in Lagern denkt und sich dabei von Gefühlen wie Sympathie und Antipathie leiten lässt, der dürfte überrascht und wohl auch enttäuscht sein. Für alle anderen bestand schon länger kein Zweifel darüber, dass die Wahl zum 47. Präsidenten der Weltmacht USA, nur eine zwischen Skylla und Charybdis sein könnte. Und wer so dachte, der wird sich durch das ausführliche Interview, das Donald Trump jetzt dem US-amerikanischen Fernsehsender „NBC“ gab, wohl bestätigt sehen dürfen.

Demnach plant Trump weder, die behördlichen Bestimmungen für die Abgabe der Abtreibungspille „Mifeprex“, mit der in den USA inzwischen mehr als 70 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen durchgeführt werden, einzuschränken, noch die Kinderwunschindustrie, die aus Kindern herstellbare Handelswaren macht, zu regulieren.

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Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Gestern Abend habe ich für 15 Minuten in die Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und mithin zur Reform des umstrittenen Paragrafen 218 reingeschaut. Ich muss sagen, es war schwer zu ertragen, was dort vor allem Politiker von der SPD, von den Grünen und den Linken vorgetragen haben. Hier mal eine Ausschnitt aus der Rede von Ulle Schaus (Bündnis 90/ Die Grünen):

Wir legen heute mit 328 Abgeordneten aus Koalition und Opposition einen Gesetzentwurf zu einem Gesetz vor, das Frauen seit 153 Jahren kriminalisiert. § 218 StGB symbolisiert seit 1871, dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen. Der § 218 im Strafgesetzbuch ist zutiefst patriarchal. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken und des Abg. Stefan Seidler [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, die Welt hat sich verändert. Dass Frauen frei und gleichberechtigt leben können, wünschen wir uns alle, und zwar in allen Lebenslagen. Der § 218 StGB verhindert dies. Abtreibungen sind noch immer ein Tabu. Frauen, die abtreiben, erleben immer noch Stigmatisierung. Mir hat die katholische Bischofskonferenz auf meine Frage: „Warum muss der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stehen, warum dort?“ geantwortet: Damit eine Frau sich schuldig fühlt. – Schuldgefühle für Frauen? Damit muss endgültig Schluss sein.

Und Heidi Reichinnek (Die Linke) sehnt sich zurück nach den Verhältnissen, wie wir sie in der DDR hatten:

In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche nämlich nicht kriminalisiert. Deswegen haben auch Millionen ostdeutscher Frauen bei dem von Ihnen hochgelobten Kompromiss ihre Freiheitsrechte verloren, über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. Das ist die Wahrheit.

Ich verweise hier noch einmal auf den sachlichen und kompetenten Beitrag „Ein Körper, zwei Personen“, der sämtliche in der Debatte vorgetragenen Argumente für eine grundsätzliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen widerlegt. Kurz: „Der Fetus kann selbst Patient sein“, insofern ist das Geschwätz von der Hoheit über den eigenen Körper eben wirklich nur Geschwätz.

Es fällt mir immer schwerer, Politikern zu vertrauen, für die die Würde der Schwächsten buchstäblich nichts bedeutet.

Noch eine Nebenbemerkung: Ich habe in den letzten Tagen aufgrund abtreibungskritischer Statements auf der Plattform „X“ ca. 30 Follower verloren. Wer meint, bei „X“ gäbe es nur noch rechtskonservative Trottel, ist einem Mythos aufgesessen.

Hier das Protokoll zur Debatte: dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf.

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

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Joe Biden verleiht die „Presidential Medal of Freedom“ an Cecile Richards

Der noch amtierende US-Präsident Joe Biden, Mitglied der Katholischen Kirche, hat die ehemalige Vorsitzende der Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“, Cecile Richards, mit der „Presidential Medal of Freedom“ ausgezeichnet. Diese ist neben der „Congressional Gold Medal“ die höchste zivile Auszeichnung der USA. 

Die TAGESPOST berichtet: 

Über den Kurzmitteilungsdienst „X“ begründete Biden die Verleihung an die Abtreibungsaktivistin Richards: „Mit ihrem unerschütterlichem Mut leitet sie uns furchtlos dabei an, das Amerika zu sein, das wir zu sein behaupten – eine Nation der Freiheit.“ Mit ihrem Einsatz „zum Schutz der Würde von Arbeitern, zur Verteidigung und Stärkung der reproduktiven Rechte und der Gleichstellung von Frauen und zur Mobilisierung der Amerikaner, damit sie ihre Macht zu wählen ausüben, hinterlässt sie ein inspirierendes Erbe“.

Während Richards‘ mehr als zwölfjähriger Amtszeit an der Spitze von „Planned Parenthood“ stieg die Zahl der Abtreibungen um mehr als zehn Prozent. Wie der „National Catholic Register“ vermeldet, wurden in dieser Zeit jährlich mehr als 320.000 Abtreibungen durchgeführt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch

Eine Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten versucht, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen. DIE WELT berichtet dazu:

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Mehr: www.welt.de.

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Gesetzesentwurf zur rechtlichen Neuregelung der Abtreibung

Vergangene Woche haben 26 Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt und das Gespräch mit Abgeordneten im Bundestag gesucht. Stefan Rehder berichtet über die Vorschläge: 

Eske Wollrad ist evangelische Theologin. Die 62-Jährige arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und forscht zu Rassismus, den Critical Whiteness Studies, Weißsein und Postkolonialismus. Liane Wörner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. In der von der Ampelregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin leitete sie die Arbeitsgruppe 1. Wörner zählt auch zu den Autorinnen des sogenannten „zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, der vergangene Woche von „Pro Familia“ und 25 weiteren Organisationen in Berlin vorgestellt wurde.

Der hat es in sich und will vorgeburtliche Kindstötungen „auf Verlangen schwangerer Personen“ bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß unter bestimmten Bedingungen „straffrei“, sondern auch „rechtmäßig“ stellen. „Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen“, weiß die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski. Würde der Gesetzesentwurf Gesetz, könne dies und anderes mehr „einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen“. Denn der Gesetzesentwurf sehe zudem vor, „dass die Pflicht zur Beratung entfällt“, so Kaminski. Mehr noch: „Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung“ sollten „von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden“. Und als wäre das noch nicht genug: Kliniken sollen sich nicht mehr weigern dürfen, Abtreibungen durchzuführen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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Abtreibung: Konsequentes Framing

FIAPAC ist eine internationale Vereinigung von Fachleuten, die auf dem Gebiet der Verhütung ungewollter Schwangerschaften und des Schwangerschaftsabbruchs tätig sind. Vorrangiges Ziel der Vereinigung ist es, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen weltweit durchzusetzen. Cornelia Kaminski hat für DIE TAGESPOST aufgezeigt, wie die FIAPAC auf einem ihrer Kongresse Framing betrieben hat und dabei die volle Unterstützung der WHO genießt: 

Das Weltbevölkerungsprogramm sei ein spezielles Programm der WHO, zu dem die Arbeit an einer Abtreibungsrichtlinie gehöre. „Ich sehe viele Menschen in diesem Raum, die daran mitgearbeitet haben. Sie heißt WHO-Richtlinie zur Abtreibung, aber es ist unsere Richtlinie!“ Beifall aus dem Publikum. Dieses WHO-Dokument sei zwar ein wichtiges Instrument, aber es reiche nicht, um in den Ländern, in denen Abtreibungen noch nicht vollständig erlaubt sind, eine Umkehr zu bewirken. Daher sei ein konsequentes Framing notwendig. Im Kern geht es beim Framing darum, wie eine Nachricht „eingebettet“ wird, sodass bestimmte Aspekte hervorgehoben und andere ausgeblendet werden. Diese „Rahmung“ beeinflusst dann, wie die Information wahrgenommen und beurteilt wird.

Die WHO, so Ganatra, frame Abtreibung als Gesundheitsleistung. Damit dies tragfähig sei, habe die WHO ihre Definition von Gesundheit ausgeweitet. Gesundheit beschreibe nun nicht einfach die Abwesenheit von Tod oder Krankheit, sondern allgemeines und soziales Wohlbefinden. Das ermögliche es der WHO, über Abtreibungen positiv zu sprechen und sie gleichzeitig mit Gesundheit und Politik zu verknüpfen. Das erklärte Ziel der WHO sei es, ihre Empfehlungen zur Abtreibung in den jeweiligen Gesundheitssystemen zu etablieren. Dazu gehöre die chemische Abtreibung mit Mifepriston und Misoprostol. „Wir müssen sicherstellen, dass das, was wir empfehlen, in unsere globale Medikamentenliste aufgenommen wird, damit kein Land bei der Erneuerung seiner Listen außen vor gelassen wird. Unsere Leitlinien müssen in alle Regierungsdokumente aufgenommen werden.“

Mit diesem systemischen Ansatz sei die WHO in den letzten Jahren bereits in Benin, Burkina Faso, Indien, Laos, Nepal, Pakistan, Ruanda und Sierra Leone erfolgreich gewesen. Ganatra führte aus: Innerhalb von vier bis fünf Jahren nach dem Engagement der WHO liberalisierten diese Länder ihre Abtreibungsgesetze. Die WHO konzentrierte sich auf das Thema Müttersterblichkeit und reproduktive Rechte als Ganzes. Dieser systemische Ansatz war dabei nicht auf eine bestimmte Krankheit ausgerichtet, sondern ganzheitlich. Das funktionierte, wenn es ein hohes Maß an politischer Unterstützung gab. Zu den Herausforderungen, so Ganatra weiter, gehöre auch das Risiko, in Vergessenheit zu geraten – es bedürfe ständiger Bemühungen, um sicherzustellen, dass schriftliche Vereinbarungen immer wieder in Erinnerung gerufen und schließlich umgesetzt werden. Das richtige Framing für Abtreibungen nutzen: Diesem Thema war nicht nur ein weiterer Vortrag, sondern auch ein „wissenschaftliches“ Poster gewidmet – sein Titel: „Abortion Framing Tool Kit“ – „Werkzeugkasten für das Abtreibungsframing“.

Hinzugefügt sei noch: „Sobald die Abtreibungsgesetze in den jeweiligen Ländern mittels solcher Instrumente liberalisiert worden sind, eröffnet sich dort ein neuer Markt für die beiden Hauptsponsoren des FIAPAC Kongresses. MSI Reproductive Choices ist neben Planned Parenthood der größte Anbieter von Abtreibungen weltweit mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in Afrika und Südostasien.“

Mehr: www.die-tagespost.de.

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Kultur des Todes (21): Reform des Abtreibungsrechts

Trotz vieler politischer Probleme hält die Ampel noch daran fest, das Abtreibungsrecht zu lockern. Erinnern wir uns: Die Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das „Selbstbestimmungsrecht von Frauen“ zu stärken. Eingesetzt wurde zu diesem Zweck eine Expertenkommission, die im April des Jahres 2024 ein mehr als 500-seitiges Gutachten vorlegte, das es wirklich in sich hat (vgl. hier).  

Mathias Brodkorb (SPD) ist der Meinung, dass die Ampel das Vorhaben ganz schnell verwerfen sollte. Denn die Argumentation der Expertenkommission ist fatal. Die Würde des heranwachsenden Menschen soll nämlich laut Gutachter in dem Maße anwachsen, in dem er körperlich unabhängiger von der Mutter wird.

Brodkorb schreibt: 

Die Gutachter ficht das nicht an. Es gebe gute Argumente dafür, dass „die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“, sind sie überzeugt. Dem Lebensrecht eines Embryos komme nämlich ein „geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach der Geburt“. Das Kernargument: „Wegen der existenziellen Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren spricht viel dafür, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.“ Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollte daher Abtreibung künftig nicht mehr als Straftat gelten. Jedenfalls „spricht viel dafür“. Eine Unernsthaftigkeit reiht sich in einer existenziellen Frage an die nächste.

Die Argumentation hat eine gravierende Konsequenz: Die Menschenwürde gilt dann nicht mehr als unantastbar und unteilbar, stattdessen gibt es angeblich Grade der Würdigkeit und damit des Werts menschlichen Lebens. Eigentlich sollte Artikel 1 des Grundgesetzes nach dem Nationalsozialismus einmal ein Schutzschild genau vor solchen Auffassungen sein.

Ethisch betrachtet ist die gesamte Argumentation ohnehin haarsträubend: Die Würde des heranwachsenden Menschen soll demnach in dem Maße anwachsen, in dem er körperlich unabhängiger von der Mutter wird. Eigentlich würde man meinen, dass es eher andersherum funktionieren müsste: dass also der Schutzanspruch eines Menschen um so größer ist, je abhängiger und unterstützungsbedürftiger er ist.

Es ist grotesk, aus der Schwäche eines Menschen einen geringeren Grad an Würde und Schutzbedürftigkeit zu schlussfolgern. Man möchte keinem Bewohner eines Pflegeheims wünschen, von Mitarbeitern betreut zu werden, die solche Überzeugungen hegen wie die Gutachter der Bundesregierung. Und schon gar nicht möchte man dann ein Mensch sein, der auf eine Organtransplantation angewiesen ist, um zu überleben. Auch ein solcher ist biologisch vom „Körper“ anderer Menschen „existenziell abhängig“ und wäre dann angeblich mit geringerer Würde und Lebensrecht ausgestattet als andere.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): ww.cicero.de.

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