Antidiskriminierung

Gesellschaft

Anleitung zur Feindseligkeit

Die Kritik an Diversitätsprogrammen ist kein Privileg der amerikanischen Regierung mehr. Auch Wissenschaftler zweifeln an der Effizienz dieser Programme oder halten sie sogar für schädlich. Thomas Thiel schreibt (FAZ vom 11.06.2025, Nr. 133, S. N4):

Obwohl aus diesen Schilderungen keinerlei Anhaltspunkte für Rassismus hervorgingen, zeigte sich, dass diejenigen Studenten, die den vorgeblich antirassistischen Aufsatz gelesen hatten, den Zulassungsbeamten als deutlich vorurteilsbeladener wahrnahmen als diejenigen aus der Gruppe mit dem neutralen Aufsatz. Dafür nahmen sie mehr Diskriminierung durch den Zulassungsbeamten wahr und hielten das Verhalten des Zulassungsbeamten für weniger fair. Trotz des neutralen Szenarios waren sie verstärkt der Ansicht, dem Bewerber sei illegitimer Schaden zugefügt worden und er sei „Mikroaggressionen“ ausgesetzt gewesen. Studenten aus dieser Gruppe waren zudem viel eher dafür, den Zulassungsbeamten zu bestrafen, indem er für ein Semester suspendiert werden, eine öffentliche Entschuldigung gegenüber dem Bewerber aussprechen und eine zusätzliche Schulung zur Antidiskriminierung belegen solle. Überrascht von der Deutlichkeit der Effekte, überprüften die Autoren die Studie an einer breiteren Stichprobe von 1086 Studenten aus ganz Amerika – und fanden die gleichen Ergebnisse.

Die antirassistischen Texte führten also keineswegs zu weniger voreingenommenen Haltungen, sondern zu systematischer Feindseligkeit. Die Autoren sprechen von einem „hostile attribution bias“, der das Verhalten anderer auch dann als rassistisch brandmarkt, wenn es dafür keinerlei objektive Hinweise gibt.

Ähnliche Ergebnisse erbrachten analog aufgebaute Experimente mit der Präsentation von Inhalten, die auf den gängigen Konzepten der „Antidiskriminierung“ gegen „antiislamischen Rassismus“ oder der Diskriminierung nach Zugehörigkeit zu Kasten beruhten. Im ersten Fall zeigte sich, dass Probanden, die zuvor mit einschlägigen Antidiskriminierungstexten mit Bezug auf „Islamfeindlichkeit“ konfrontiert wurden, im Anschluss Personen, die sie dem Islam zurechneten, in ungerechtfertigter Weise bevorzugten und diesen gegenüber in fiktiven Szenarien ebenfalls Diskriminierungen unterstellten, wo es keinerlei Hinweise dafür gab. Im zweiten Fall, der Untersuchung von Diskriminierung nach Zugehörigkeit zu Kasten, zeigte sich gar ein signifikanter Anstieg in der Zustimmung zu dämonisierenden Aussagen, die an Zitate von Adolf Hitler angelehnt waren. Dabei wurde in den Antwortformaten der Begriff „Jude“ aus der Hitler-Referenz durch „Brahmane“ ersetzt – durch die Bezeichnung einer Gruppe also, die oft als Unterdrücker dargestellt wird. Teilnehmer, die sich zuvor mit den Materialien zur Antidiskriminierung beschäftigt hatten, identifizierten deutlich häufiger als die Leser eines Artikels zum Kornanbau Brahmanen als „Parasiten“, „Viren“ und sogar als „den personifizierten Teufel“.

Religionsfreiheit

Zahl der Hassverbrechen gegen Christen in Deutschland verdoppelt

In Europa gibt es eine wachsende Zahl von Hassverbrechen gegen Christen. Das zeigt eine neue Studie von „Observatory on Intolerance and Discrimination against Christians in Europe” (OIDAC). Zehn europäische Staaten haben demnach für das Jahr 2023 insgesamt 1230 antichristliche Hassverbrechen gemeldet. Die FAZ berichtet darüber, was die OIDAC-Direktorin Anja Hoffmann mitgeteilt hat:

Hoffmann fordert, dass in der neuen EU-Kommission ein Koordinator zur Bekämpfung religiöser Hassverbrechen gegen Christen eingesetzt werde, wie es ihn bisher schon für Juden und Muslime gebe.

Die meisten festgestellten Hassverbrechen betreffen Kirchen oder Friedhöfe, die geschändet werden. Die größten Zahlen werden aus Frankreich gemeldet, insgesamt fast tausend Angriffe, davon 84 gegen Personen. Beunruhigend ist die Zunahme von Brandstiftungen. So wurden im Januar 2023 vier Kirchen in Paris in Brand gesetzt, etwa durch Molotowcocktails. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr acht bestätigte Fälle, in den ersten zehn Monaten 2024 bereits 14.

In Deutschland ist die Zunahme am höchsten, nämlich um mehr als das Doppelte auf 277 offiziell registrierte Fälle. Dabei geht OIDAC von einer hohen Dunkelziffer aus, da in Deutschland Vandalismus oder Brandstiftungen überhaupt nur dann in der zentralen Statistik auftauchen, wenn sie als politisch motiviert eingestuft werden. Die Organisation hat daher von den Behörden der Bundesländer Daten über Fälle von Vandalismus gegen Glaubensstätten angefordert, aufgrund derer sie die Gesamtzahl der Sachbeschädigungen auf mindestens 2000 schätzt.

Schwierig einzuordnen sind Fälle, in denen antireligiöse und politische Motive gemischt zu sein scheinen. Wie bei einem Vorfall in Großbritannien, für den ein Islamist in Middlesborough im April dieses Jahres zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hat zunächst versucht, mit zwei Messern bewaffnet seinen Mitbewohner zu töten, weil der zum Christentum übergetreten war und es „verdient hat zu sterben“.

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Religionsfreiheit, Politik

Weitere Kirchenprivilegien sollen fallen

Der Staat mischt sich immer stärker in das kirchliche Leben ein. Bisher erlaubt das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kirchlichen Arbeitgebern, Vorgaben zur privaten Lebensführung zu machen, wozu zum Beispiel die sexuelle Orientierung gehört. Der Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, passt das nicht. Sie fordert: „Solche weiter gehenden Rechte gehören abgeschafft.“ 

Die FAZ meldet:

Ataman spricht sich auch dafür aus, die sogenannte Kirchenklausel aus dem AGG zu streichen. Konfessionelle Arbeitgeber dürfen bisher die Religionszugehörigkeit als entscheidendes Kriterium für die Einstellung eines Bewerbers geltend machen. Die von Ataman vorgeschlagene europarechtskonforme Ausgestaltung würde dazu führen, dass Ausnahmeregelungen für Kirchen nur bei Pfarrern zum Tragen kämen, nicht aber bei Erziehern in konfessionellen Kindergärten oder Lehrern in entsprechenden Schulen.

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Feuilleton

Mit 50 bist du zu alt

Auf dem Filmfest München beklagen Regisseure Formen von Altersdiskriminierung. Junge Leute und Frauen würden von den Anstalten auffällig bevorzugt. Jörg Seewald schreibt: „Wenn es stimmt, dass das Fernsehen gesellschaftliche Verhältnisse abbildet, dann sollte das auch für das Personal hinter der Kamera gelten. Und dann ist neben der die Gesellschaft eher zersetzenden Genderdebatte ein zweiter Kampfplatz eröffnet: die Altersdiskriminierung.“

Weiter heißt es: 

Einer, der nichts mehr zu verlieren hat, weil er schon einmal kalt gestellt wurde, ist der Autor und Regisseur Rolf Silber, ein unabhängiger Kopf, Mitgründer der U5-Filmproduktion in Frankfurt und einer von fünf Vorständen im Bundesverband Regie. „Den Jungen“, sagte er, komme zurzeit entgegen, „dass die Branche – noch – dreht, bis der Arzt kommt und angeblich bei den Sendern die Devise ausgegeben wurde: ,Bring mir wen, der unter Dreißig ist und möglichst Frau‘“. Zugleich meldeten sich junge Kollegen, denen Vertrags- und Drehbedingungen präsentiert werden, die man Älteren nicht vorzulegen gewagt hätte. „Und wir fragen uns, ob da Zusammenhänge bestehen.“ Silber weiß zu berichten, dass man schon mit Fünfzig als „alt“ gilt. „Ein Alter also, das mal eines war, wo man von Regisseurinnen und Regisseuren Filme erwartete, die dem Höhepunkt ihres Schaffens entsprangen.“ Nun sei das Problem „existenziell, weil – manchmal über Nacht – Karrieren und damit Existenzen vernichtet werden.“ Der Regisseur Thomas Jauch sagte, er sei froh, dass er sich schon „im Sonnenuntergang“ seiner Karriere befinde. „Wenn ich 50 wäre, hätte ich Angst.“ Auch ihm sei es nicht nur einmal passiert, dass ihm eine Regie angeboten wurde „und zwei Wochen später hieß es: Du machst das doch nicht. Das soll jetzt eine Frau machen.“

Mehr: www.faz.net.

Zeitgeist

Alle werden diskriminiert

Dank reichlicher Sensibilisierung darf sich heute jeder diskriminiert fühlen und Genugtuung einfordern. Doch ist in einer Gesellschaft, in der sich alle diskriminiert fühlen, überhaupt noch jemand diskriminiert? Claudia Wirz zeigt in der NZZ die Grenzen der Identitätspolitik auf: Angewandte Identitätspolitik ist wiederbelebte Vetternwirtschaft. 

Sie schreibt: 

Das ist nichts anderes als angewandte Identitätspolitik. Dass diese Politik vor allem im satt gewordenen Umverteilungsstaat ihre Blüten treibt, zeigt, um was es hier wirklich geht. Um Gerechtigkeit jedenfalls geht es nicht, umso mehr aber um Geld und Pfründen. Wir erleben gerade eine Art Renaissance der voraufklärerischen Privilegienwirtschaft. Wie einst in der Ständegesellschaft werden Menschen nicht mehr aufgrund ihrer individuellen Leistungen beurteilt, sondern in Kasten und Gruppen sortiert und entsprechend mit Vorrechten ausgestattet – oder eben nicht.

Im modernen Wohlfahrtsstaat hat sich das Motiv der Diskriminierung damit zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. Inmitten von Wohlstand, Rechtsstaat und sozialer Überversorgung fühlen sich heute so viele Leute diskriminiert wie nie zuvor. Frauen, Männer, Buben, Mädchen, Queere, Junge, Alte, Dicke, Dünne, Grosse, Kleine, Arme, Reiche, die mit Migrationshintergrund und die ohne, Raucher, Nichtraucher, Städter, Dörfler, Autofahrer, Velofahrer – sie alle dürfen sich heute benachteiligt fühlen und von Staat und Gesellschaft aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit Genugtuung einfordern.

Mehr: www.nzz.ch.

Allgemein

Nordkirche

Die Kirche ist eigentlich dafür da, das Evangelium darzureichen. Allerdings sind es andere Themen, die die Amtsträger bewegen. Die Nordkirche hat sich auf ihrer Landessynode vor allem mit dem Klima, der gleichgeschlechtlichen Ehe und Jugend- und Familienfragen befasst. Sie hat dabei etwa entschieden, künftig nicht mehr zwischen Segnung und Trauung zu unterscheiden. Gleichgeschlechtliche Paare werden also auch getraut.

Das überrascht nicht. Diese Salamitaktik ist durchschaubar. Ziel war es immer, die Trauung durchzusetzen. Die Segnung war nur ein Etappensieg.

Allerdings ist noch eine andere Entscheidung gefallen. Und die hat es in sich. Die Ostsee-Zeitung berichtet (entscheidender Passus hervorgehoben):

Der NDR zitierte Wilm mit den Worten: „Der Begriff Segnung wurde immer häufiger als minderwertiger empfunden als eine Trauung.“ Mit dem Wort Trauung werde eine „Gleichberechtigung und die Aufhebung der Diskriminierung“ erreicht. Mit deutlicher Mehrheit gestrichen wurde außerdem laut NDR ein Abschnitt, der es Pastoren ermöglichen sollte, eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus Gewissensgründen abzulehnen.

Hier: www.ostsee-zeitung.de.

Gesellschaft, Zeitgeist

UK: Richter verliert Job wegen christlicher Aussage

Richard Page wurde im Jahr 2015 als Richter entlassen, weil er öffentlich sagte, es sei für ein Kind am besten, „von einem Mann und einer Frau adoptiert zu werden“. Der Richter legte Berufung ein und verlor. LIVENET berichtet:

«Ich bin zutiefst enttäuscht, dass das Gericht entschieden hat, dass die Aussage ‚ein Kind hat es besser mit einem Vater und einer Mutter‘ Grund ist, einen Richter aus dem öffentlichen Amt zu entlassen», erklärte Page nach dem Urteil. Besonders enttäuscht zeigte der frühere Richter sich, dass die Verbindung zwischen seinem Glauben und seiner Aussage vom Berufungsrichter Choudhry nicht akzeptiert wurde. «Das zeigt, dass wir heute in einer zutiefst intoleranten Gesellschaft leben, die keinerlei Abweichung von politisch korrekten Ansichten erträgt.» Er drückte die Hoffnung aus, auch gegen diesen Gerichtsentschluss Berufung zu gewinnen und die «Redefreiheit in diesem Land wiederherzustellen».

Mehr: www.livenet.ch.

Gesellschaft

Hassverbrecherindustrie

Großbritannien ist das Land mit den meisten Hassverbrechen in Europa. Die Leute sind dort aber gar nicht schlimmer als anderswo. Staatsanwaltschaft und Polizei haben eine Hassverbrecherindustrie etabliert. Jemand, der meint, er sei ein Diskrimnierungsopfer, kann ohne Nennung von Indizien oder Beweisen online eine Anzeige einreichen. Auch anonym. Das kann freilich Leben und Karrieren ruinieren.

Jochen Buchsteiner schreibt für die FAZ:

Dabei ist es nie leichter gewesen, ein Hassverbrechen anzuzeigen – und nie war es vager definiert. Als Staatsanwaltschaft und Polizei vor acht Jahren in der Spätphase der Labour-Ära den Tatbestand neu umrissen, fassten sie darunter „jedes kriminelle Delikt, das vom Opfer oder irgendeiner anderen Person als eines wahrgenommen wird, das von Feindseligkeiten oder Vorurteilen motiviert ist, die auf persönlichen Charakteristika gründen“. Im Leitfaden der Polizei zum Umgang mit Hassverbrechen ist ausdrücklich festgehalten, dass keine Beweise vorliegen müssen, um ein Hassverbrechen zu den Akten zu nehmen. „Das Opfer muss seine Wahrnehmung weder rechtfertigen noch Indizien liefern, und die Polizei darf seine Wahrnehmung nicht unmittelbar anzweifeln.“ Nicht allen leuchten diese Polizeirichtlinien ein. Die Polizei, hieß es in unlängst in der Zeitschrift „The Spectator“, werde „entmutigt“, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen und zu ermitteln. Beweise würden durch Gefühle ersetzt.

In Deutschland gibt es die von Anne Wizorek gegründete Kampagne #Aufschrei, die sexuelle Hassverbrechen öffentlich, etwa in sozialen Netzwerken, anzeigen sollen. In Großbritannien werden viele solcher Delikte offenbar schon über den Rechtsstaat geklärt.

In einigen Grafschaften registriert die Polizei inzwischen Hassverbrechen, die nicht einmal mehr Rückschlüsse auf die Motivation zulassen. In den Richtlinien der Polizei von Surrey wird das Beispiel eines Mannes erwähnt, der eine Schimpftirade über sich hat ergehen lassen müssen, die „absolut nichts über seine sexuelle Orientierung enthielt“. Wenn dieser Mann das „so wahrnimmt, dass er wegen seines offenen Schwulseins angegriffen wurde“, müsse die Polizei das „als Hassverbrechen registrieren, das auf sexueller Orientierung beruht“. Dabei reicht es nicht mehr, so die Polizeirichtlinien in Manchester, den Vorfall ungerührt zu den Akten zu nehmen. „Gleichgültigkeit“ könnte den Betroffenen „zum zweiten Mal zum Opfer machen.“

Ein Gutteil der Hassverbrechen wird mittlerweile online registriert. Dazu genügt es, eine Website aufzurufen und ein Formular auszufüllen. Das kann anonym geschehen, ohne Angaben zur Person, des Anzeigenden oder des Opfers. O’Sullivan, der noch immer in der Kneipe sitzt, nimmt die Weinkarte in die Hand und klappt sie auf wie einen Laptop. „Sehen Sie, ich könnte jetzt auf die Webpage gehen und berichten, was mir gerade irgendwo schräg vorgekommen ist. Und in alle Felder, die nach Details fragen, tippe ich: Nein, Nein, Nein.“ Er faltet die Weinkarte wieder zusammen. „Das ist reinster Orwell, ein Dienst an der Gedankenpolizei, der Tod des gesunden Menschenverstandes.“

Ich empfehle die Lektüre des FAZ-Artikels mit großem Nachdruck!

Hier: www.faz.net.

VD: JS

Gesellschaft, Politik

Die rigorosen Wünsche der Antidiskriminierungstelle

Wenn es nach den Wünschen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht, soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter verschärft werden. Dies erklärte Christine Lüders, die Vorsitzende der Behörde, während der Vorstellung eines Evaluierungsberichts am 9. August. Der Bericht geht auf Untersuchungen zur Wirksamkeit des AGG zurück und wurde von dem grünen Kommunalpolitiker Alexander Klose verfasst. Mehrere Politiker, unter ihnen Michael Fuchs (CDU), sprachen davon, dass es sich nicht um einen Evaluierungsbericht, sondern um einen Forderungskatalog handele. Gefordert werden nicht nur längere Klagefristen und ein Klagerecht für Verbände, sondern auch Quoten für Migranten und andere Minderheiten.

Dorothea Siems hat dankenswerter Weise für die WELT die Forderungen treffend kommentiert:

Doch jetzt bereiten die Verfechter der rigorosen Linie einen Coup vor. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, legt am Dienstag einen Evaluationsbericht vor, der es in sich hat.

Denn die von ihr beauftragten Gutachter halten die bisherigen Maßnahmen für völlig unzureichend. Weil zu wenige Betroffene vor Gericht ziehen, sollen künftig auch Verbände, Gewerkschaften und Betriebsräte sowie die Antidiskriminierungsstelle selbst klagen dürfen, heißt es in dem Bericht.

Überdies müsse der Gesetzgeber die Unternehmen viel stärker als bisher an die Kandare nehmen und nicht nur für Frauen eine Quote für Führungsposten und Gleichstellungspläne vorschreiben. Solche „proaktiven Gleichstellungsmodelle“ seien auch für Migranten (Link: http://www.welt.de/157014684) und andere Minderheiten zu erwägen – nicht nur für die Wirtschaft ist das eine Horrorvorstellung.

Dass der aus Steuergeldern finanzierte Evaluationsbericht kaum statistische Daten, aber dafür einen ellenlangen Forderungskatalog enthält, ist kein Zufall. Denn Lüders hat sich bewusst an eine Forschungsstelle gewandt, die einen radikalen Ansatz in der Antidiskriminierungspolitik propagiert.

Der Leiter des von ihr beauftragten „Büros für Recht und Wissenschaft“, Alexander Klose, wirbt schließlich als Fachreferent für Migrations- und Flüchtlingspolitik in der Fraktion der Berliner Grünen seit Jahren für einen scharf linken Kurs.

Mehr: www.welt.de.

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