Meinungsfreiheit

Fall einer Bloggerin

Die Bloggerin Rona Duwe äußerst sich pointiert kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz und liefert sich im Internet Debatten mit Transgender-Aktivisten. Nun lädt die Polizei sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung vor. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.

Ich empfehle die Lektüre des WELT-Beitrags von Anna Kröning. Darin heißt es: 

Was ihr aktuell vorgeworfen wird, das ist weder für Duwe noch für ihren Rechtsanwalt nachvollziehbar. Duwe geht davon aus, dass auch dahinter politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen – offenbar mit Erfolg, da auch die Polizei sie wie eine „Verbrecherin“ behandle: „Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch.“

Ihr Anwalt Lammers setzt sich mit der Polizei in Verbindung, versucht, die Angelegenheit zu klären. Lammers beantragt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Akten des von der Polizei erwähnten Ermittlungsverfahrens, welches Anlass für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sein soll. Er erhält eine solche Akteneinsicht bis heute nicht. Schriftlich erläutert Lammers der Polizei, weshalb er die beabsichtigte Vorladung für rechtswidrig halte. Gleichwohl erlässt die Polizei am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe – unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken.

Wie viele dieser „politisch initiierten“ Verfahren inzwischen bundesweit geführt wurden, ist bislang nicht erfasst, doch habe das Thema in den vergangenen Jahren und der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz deutlich an Fahrt aufgenommen, beobachte Jacob. Die Aussage, es gebe von Natur aus Männer und Frauen, könne inzwischen zu persönlichkeitsrechtlichen Verfahren führen, könnten in Zukunft von Gerichten im Einzelfall als Beleidigungsdelikte gewertet werden, sagt Jacob. Dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz jeder Mensch ab 14 Jahren in Deutschland sein juristisches Geschlecht im Personenstand selbst definieren darf und eine objektive Überprüfung nicht mehr nötig ist, könne zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa dann, wenn öffentlich ein sogenanntes drittes Geschlecht oder ein fluider Geschlechtsbegriff angezweifelt wird.

Mehr: www.welt.de.

Unis als Zentren der Indoktrination

Der Postkolonialismus führt aktuelle Probleme auf frühere Machtverhältnisse zurück – mit dem „weißen Mann“ und dem Westen als Feindbild. Diese Ideologie wird inzwischen an vielen Hochschulen gelehrt und setzt Andersdenkende unter Druck. Die Führungskräfte an den Unis sind oft Teil des Problems.

Arnd Diringer, Juraprofessor an der Hochschule Ludwigsburg, schreibt:

Postkolonialismus wird auch an deutschen Hochschulen gelehrt. Ob das als Wissenschaft angesehen werden kann, ist indes fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit zwar stets in einem sehr weiten Sinn verstanden. Es hat betont, dass auch Mindermeinungen sowie Forschungsansätze und -ergebnisse, die sich im Nachhinein als irrig oder fehlgeleitet erweisen, durch Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt sind. Wie Professor Bernhard Kempen im Beckschen Online-Kommentar zum Grundgesetz ausführt, genügt es aber nicht, wenn „vorgefassten Meinungen oder Einschätzungen lediglich der Anschein wissenschaftlicher Rationalität“ verliehen werden soll. Nicht geschützt sind „Tätigkeiten mit fixierter gesellschaftspolitischer oder ideologischer Zielsetzung oder Handlungsanweisung, politische Agitation und politische Indoktrination“.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Biologin Marie-Luise Vollbrecht erringt Sieg gegen Humboldt-Universität

Die Biologin Vollbrecht wird von Trans-Aktivisten angefeindet, weil sie auf zwei biologischen Geschlechtern besteht. Auch ihre Universität äusserte sich abschätzig (vgl. zur Debatte auch hier). Zu Unrecht, wie jetzt ein Berliner Gericht feststellte. Oliver Maksan schreibt: 

Vollbrecht war ins Visier der Aktivisten geraten, weil sie Anfang Juni zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung «Die Welt» veröffentlicht hatte. Darin warfen die Autoren dem öffentlichrechtlichen Rundfunk vor, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autoren scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst. Auch Zeitung und Verlag distanzierten sich von dem Beitrag.

Angesichts der Kritik sagte die Universität den Vortrag mit Berufung auf Sicherheitsbedenken ab. In einer Pressemitteilung distanzierte sie sich zudem von Vollbrecht. Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»

Mehr: www.nzz.ch.

Andreas Rödder: „Die grüne Deutungshoheit ist passé“

Eine interessante Aussage hat der Historiker Andreas Rödder gemacht. Ich poste sie hier nicht wegen seiner politischen Ambitionen, sondern wegen der Beobachtung, dass sich der Meinungskorridor unter dem Einfluss grüner Politik immer mehr verengt hat.

Die grüne kulturelle Hegemonie hat sich seit den 80er-Jahren aufgebaut und seit der Weltfinanzkrise von 2008 die politische Öffentlichkeit dominiert. Sie hat die neuralgischen Zonen des Diskurses bestimmt: Klima und Energie, Migration und Integration, Geschlecht und Sexualität. Und sie hat die Grenzen des Sagbaren festgelegt: Wer als „Klimaleugner“, „Rassist“ oder „transphob“ galt, war aus der Debatte verbannt.

Mehr: www.welt.de.

Räsänen einstimmig freigesprochen

Wir dürfen einen großen und sehr wichtigen Erfolg für die Meinungsfreiheit feiern: Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sind unschuldig – das bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki einstimmig. Die beiden mussten sich im August bereits in der zweiten Instanz für christliche Aussagen wegen angeblicher „Hassrede“ vor Gericht verantworten.

Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“

Das Gericht weist in seiner einstimmigen Entscheidung alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Bischof Pohjola zurück. Die Richter weisen die Argumentation der Staatsanwaltschaft vollständig zurück und bestätigen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Räsänen, Finnlands ehemalige Innenministerin, wurde 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” angeklagt. Sie hatte 2019 in einem Tweet sowie im selben Jahr in einer Rundfunkdebatte und 2004 einer kirchlichen Broschüre ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik mitgeteilt. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck. „Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. 

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von elf Kindern, hinzu.   

Mehr: adfinternational.org.

Repressiven Toleranz in der Praxis

Die postmodernen Aktivisten hoffen, durch zwei Strategien ihren „Wahrheiten“ zum Durchbruch zu verhelfen. Einmal wiederholen sie ihre Thesen und Lügen möglichst oft, verbunden mit der Hoffnung, dass sie so irgendwann geglaubt werden und möglichst Eingang in die Gesetzgebung finden (vgl. auch hier). Zum anderen nutzen sie den Ansatz der „repressiven Toleranz“ (entwickelt von Marcuse, siehe hier), um Kritikern der eigenen Sichtweise die Teilhabe am Diskus zu verweigern. Sie setzten also die Kritik an ihren Thesen auf den Verbotsindex.

Ein aktuellens Beispiel dafür: Der Grünenpolitiker und Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat gefordert, dass eine transkritische Broschüre der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Prüfung vorgelegt wird. Die Prüfstelle ist dem grünen Bundesfamilienministerium unterstellt und Lehmann arbeitet dort als Staatssekretär. Seit September 2023 gilt die Broschüre Wegweiser aus dem Transgenderkult tatsächlich als gefährlich für Kinder und Jugendliche. Als Begründung für den Verbot der Broschüre wurde laut NZZ angegeben:

Bemerkenswert ist die Begründung der Prüfstelle für ihre Entscheidung. Sie liegt der NZZ vor. Das zwölfköpfige Gremium stellt folgende Sätze als problematisch dar: „‚Frau‘ und ‚Mann‘ sind (. . .) biologische Fakten. Sie lassen sich an den Chromosomen und an der Rolle in der Reproduktion festlegen.” Auch der Satz: „Geschlecht ist binär und unveränderbar. Persönlichkeit ist fluide und vielfältig“, wird als bedenklich aufgelistet.

Beide Strategien lassen sich hier nachweisen: Erstens: Die Wahrheit wird als problematisch hingestellt, ohne dafür Begründungen zu liefern. Die Wahrheit wird einfach durch die eigene Sichtweise überschrieben (und immer wieder vorgetragen). Zweitens: Eine kritische Stimme wird zum Schweigen gebracht, indem sie zensiert wird. 

Ich kann nur hoffen, dass die Herausgeberinnen gegen die Willkür juristisch vorgehen und der Fall vor Gericht landet und die Richter ordentlich entscheiden.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: BS

Der Antisemitismus der künftigen Elite

Amerika wird nicht nur von rechts bedroht. An den Hochschulen führt eine woke Studentenschaft das Wort und trägt dazu bei, dass der Meinungskorridor immer enger wird – auch hinsichtlich der Krise im Nahen Osten. 

Majid Sattar schreibt:

Nicht jeder Demonstrant mit Palästinensertuch ist von Judenhass getrieben. Mancher folgt einfach dem linken Zeitgeist und solidarisiert sich mit dem Underdog, ungetrübt von Kenntnis über den Nahostkonflikt. Neu ist nur das Etikett: Was heute akademisch verschwiemelt Siedlungskolonialismus genannt wird, hieß nach dem Sechs-Tage-Krieg bei linken Studenten schlicht Imperialismus. Damals wie heute galt: Die Bewegung ist von Antisemitismus durchzogen, was spätestens mit der Gleichsetzung von Zionismus und Rassismus klar wird. Antisemitismus war auch in Amerika nie nur rechts beheimatet. In Teilen afroamerikanischer Organisationen gibt es ebenfalls eine Kontinuität. So wie einst bei den „Black Panthers“ erklären nun Vertreter der „Black Lives Matter“-Bewegung ihre Solidarität mit dem „Widerstand“ gegen den Unterdrücker.

Das liberale Amerika wird nicht nur von rechts bedroht. Die aufgeheizte Atmosphäre an den Universitäten wirft ein Licht darauf, dass nach dem Vertrauensverlust staatlicher Institutionen, der auf das Konto der Rechtspopulisten ging, auch zivilgesellschaftliche Leuchttürme bröckeln. Seit Jahren arbeiten eine links-woke Studentenschaft und ihre akademischen Förderer daran, den zulässigen Meinungskorridor einzuengen, Gastvorträge nicht genehmer Wissenschaftler zu sabotieren, politisch korrekte Sprachkodizes durchzusetzen – und am Ende auch zu definieren, wer Opfer und wer Täter ist. Die Diversity-Behörden wirken dabei nicht selten als ihre Verbündeten. Liberale und konservative Wissenschaftler beklagen mitunter, die Diskurswächter wirkten einschüchternd.

Mehr: www.faz.net.

#DuBistEinMann

Mit einem Eilverfahren wollte eine Transperson den Slogan #DuBistEinMann unterbinden. Allerdings ist sie damit gescheitert, weil die Gerichte in Deutschland die Meindungsfreiheit schützen möchten. Die NZZ schreibt: 

Was war passiert? Im März dieses Jahres rief die Transperson Monro auf der Plattform X, vormals Twitter, dazu auf, den Deutschen Frauenrat zu unterstützen. Auf dessen Onlineprofil tummelten sich laut Monro viele «Terfs». «Terfs» bedeutet «trans-exclusionary radical feminists» und wird als Schimpfwort für Frauen verwendet, die davon ausgehen, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. Daraufhin antwortete eine Vertreterin von Radfem Berlin Richtung Monro: «Times changed! #DuBistEinMann».

Monro empfand dies offenbar als verletzend. Per Eilantrag auf Unterlassung wollte sie den Feministinnen diese Äusserung gerichtlich untersagen lassen. Das blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Monro zog den Eilantrag schliesslich zurück.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewerteten das Recht der Feministinnen, ihre Meinung frei zu äussern, höher als den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Transperson. Eine richtige, aber keine selbstverständliche Stärkung der Meinungsfreiheit.

Mehr: www.nzz.ch.

Salman Rushdie: Meinungsfreiheit wird von allen Seiten bedroht

Der Schriftsteller Salman Rushdie bekam am 22. Oktober in der Frankfurter Paulskirche den Friedenspreis 2023 überreicht. Seine Dankesrede enthielt einen aufschlussreichen Passus über die Notwendigkeit, die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Ich zitiere: 

Wir leben in einer Zeit, von der ich nicht geglaubt habe, sie erleben zu müssen, eine Zeit, in der die Freiheit – insbesondere die Meinungsfreiheit, ohne die es die Welt der Bücher nicht gäbe – auf allen Seiten von reaktionären, autoritären, populistischen, demagogischen, halb­gebildeten, narzisstischen und achtlosen Stimmen angegriffen wird, eine Zeit, in der sich Bildungseinrichtungen und Bi­bliotheken Zensur und Feindseligkeit ausgesetzt sehen; in der extremistische Religionen und bigotte Ideologien beginnen, in Lebensbereiche vorzudringen, in denen sie nichts zu suchen haben. Und es gibt sogar progressive Stimmen, die sich für eine neue Art von bien-pensant Zensur aussprechen, eine Zensur, die sich den Anschein des Tugendhaften gibt und die viele, vor allem junge Menschen, auch für eine Tugend halten.

Von links wie rechts gerät die Freiheit also unter Druck, von den Jungen wie den Alten. Das hat es so bislang noch nicht gegeben und wird durch neue Kommunikationsformen wie das Internet noch komplizierter, da gut gemachte Webpages mitsamt ihren böswilligen Lügen gleich neben der Wahrheit stehen, weshalb es vielen Menschen schwerfällt, das eine vom anderen zu unterscheiden. Außerdem wird in unseren sozialen Medien Tag für Tag die Idee der Freiheit missbraucht, um dem Mob online das Feld zu überlassen, wovon die milliardenschweren Besitzer dieser Plattformen profitieren und was sie zunehmend in Kauf zu nehmen scheinen.

Was aber tun wir in Sachen Meinungsfreiheit, wenn sie auf derart vielfältige Weise missbraucht wird? Wir sollten weiterhin und mit frischem Elan machen, was wir schon immer tun mussten: schlechte Rede mit besserer Rede kontern, falschen Narrativen bessere entgegensetzen, auf Hass mit Liebe antworten und nicht die Hoffnung aufgeben, dass sich die Wahrheit selbst in einer Zeit der Lügen durchsetzen kann. Wir müssen sie erbittert verteidigen und sie so um­fassend wie möglich definieren, was natürlich heißt, dass wir die freie Rede auch dann verteidigen, wenn sie uns beleidigt, da wir die Meinungsfreiheit sonst überhaupt nicht verteidigen würden.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

„Green Culture“

Claudia Roth will Kreative stärker auf Nachhaltigkeit einschwören. Kunst und Kultur sollen inhaltlich Einfluss auf die Klima-Debatte nehmen. Es erinnert irgendwie an den Sozialismus, wenn die Politik dem Kunstbetrieb vorschreibt, was zu tun ist. Künstler sind in der Regel allerdings Leute, die sich nicht vor einen Karren spannen lassen wollen. Ich hoffe, das Ansinnen geht nach hinten los und wenigstens einige „Kulturschaffende“ decken auf, dass sie verzweckt werden sollen, indem sie einen bestimmten Narrativ unters Volk bringen. 

Thomas Schmid schreibt für DIE WELT: 

Was bringt „Green Culture“ für die Kultur? Schnell merkt man, dass es nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern mindestens ebenso um Politik, um Einflussnahme geht. Die Kultur soll vor den Wagen der ökologischen Transformation gespannt werden. Die Frage, was dieser Staatsinterventionismus der Kultur nützen könne, wird nicht einmal gestellt.

Claudia Roth hat es präzise formuliert: „Wir müssen das Leben auf unserem Planeten sichern – und der Kultur kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Nicht nur, indem sie ihren eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich reduziert, sondern auch, indem sie mit Mitteln der Kunst dabei hilft, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven in ihrer Komplexität zu reflektieren und sichtbar zu machen.“

Was Roth hier vergleichsweise vorsichtig formuliert, hört sich im Programm einer der „Green Culture“-Konferenzen schon entschiedener an. Da wird der „Kultur- und Kreativwirtschaft“, die sogleich das Kürzel „KKW“ verpasst bekommt, eine explizit politische Aufgabe zugeschrieben: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) kann Einfluss darauf nehmen, wie die Geschichte der Klimakrise erzählt wird. Die KKW übernimmt hier die Rolle des Übersetzers der Wissenschaft, trägt die Erzählung in die Welt hinaus und kann der Geschichte einen Hoffnungsschimmer verleihen.“ Sorgt also dafür, dass korrekt erzählt wird, dass die Botschaft der Wissenschaft korrekt ins Allgemeinverständliche übersetzt wird.

Der fast heilsgeschichtliche Ton solcher Zeilen kann nicht verbergen, dass hier beinharte Geschaftlhuber und Netzwerker am Werk sind. Dass hier ein politisches Projekt geplant wird, das – wie viele andere Initiativen zur Hebung des allgemeinen moralisch-politischen Niveaus – in eine Menge neuer Planstellen und Arbeitsplätze münden wird. Auch wenn das schamhaft beschwiegen wird: Das Ganze ist auch ein Geschäft.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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