Mit einem Eilverfahren wollte eine Transperson den Slogan #DuBistEinMann unterbinden. Allerdings ist sie damit gescheitert, weil die Gerichte in Deutschland die Meindungsfreiheit schützen möchten. Die NZZ schreibt:
Was war passiert? Im März dieses Jahres rief die Transperson Monro auf der Plattform X, vormals Twitter, dazu auf, den Deutschen Frauenrat zu unterstützen. Auf dessen Onlineprofil tummelten sich laut Monro viele «Terfs». «Terfs» bedeutet «trans-exclusionary radical feminists» und wird als Schimpfwort für Frauen verwendet, die davon ausgehen, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. Daraufhin antwortete eine Vertreterin von Radfem Berlin Richtung Monro: «Times changed! #DuBistEinMann».
Monro empfand dies offenbar als verletzend. Per Eilantrag auf Unterlassung wollte sie den Feministinnen diese Äusserung gerichtlich untersagen lassen. Das blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Monro zog den Eilantrag schliesslich zurück.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewerteten das Recht der Feministinnen, ihre Meinung frei zu äussern, höher als den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Transperson. Eine richtige, aber keine selbstverständliche Stärkung der Meinungsfreiheit.
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