Sterbehilfe

Kultur des Todes (11): Gericht erlaubt aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken

In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben möchte. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau diese inzwischen ablehnt. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens. Das Urteil gilt dem Land als wegweisend und wird wohl eine Kultur des Todes weiter fördern. Das passt irgendwie nicht zu einer Kultur, die derzeit (angeblich) Gesundheit und Selbstbestimmung über alles andere stellt.

Die FAZ berichtet kurz darüber:

Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage der Patientenverfügung zu töten. Die Frau lehnte das bei verschiedenen Gelegenheiten ab, so schlimm sei es noch nicht.

Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb.

Interessant, wie DER SPIEGEL das ablehnende Verhalten der Frau sprachlich abbildet:

Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und schien sich gegen die Spritze zu wehren.

Die SZ erkennt „ein wegweisendes Urteil in einem Land, das schon seit Jahren Vorreiter bei dem Thema ist“ und gibt die Beurteilung eines ausführlichen Gutachtens wieder. Die Argumentation ist frappierend. Vorausgesetzt wird zunächst die Kontinuität einer Persönlichkeit. Das ist begrüßenswert, da damit einer Person eine Identität zugestanden wird. Dann wird freilich davon gesprochen, dass das „frühere Selbst“ gegenüber dem aktuellen Selbst einen Vorrang erhalte. Der Gesetzgeber spricht dem Arzt einen Spielraum zu. Er kann sorgfältig auswählen, welchem „Selbst“ er eine größere Autorität beimisst.

Das klingt dann so:

Das sehr ausführliche Gutachten des Generalstaatsanwalts liegt dem Urteil des Hohen Rats als nähere Ausführung bei. Es stützt sich auf das Konzept der „precedent autonomy“ bei Dementen. Es geht von einer Kontinuität der Persönlichkeit aus, wobei jene Phase, in welcher der Patient noch bei vollerem Verstand ist, den Vorrang erhält hinsichtlich der Beurteilung seines Schicksals. Das „frühere Selbst“ wache über die Belange des „gegenwärtigen Selbst“. Auf diese Weise könnten Menschen ihre „kritischen Interessen“, ihre Identität und die von ihnen bevorzugte Lebensgeschichte bestmöglich in eine Form bringen. Auch könne ein Mensch auf diese Weise am ehesten vermeiden, in eine Lage zu geraten, die absehbar aussichtsloses Leiden für ihn bedeute. Der Gesetzgeber lasse dem Arzt einen „Beurteilungsspielraum“, um den schriftlich geäußerten Wunsch nach Sterbehilfe zu interpretieren.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Wir werden uns eines Tages für diese lebensfeindliche Kultur vor Gott verantworten müssen!

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

Das Urteil vom 26. Februar 2020

Ich zitiere hier mal aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 26. Februar 2020.

bb) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

cc) Das Recht, sich selbst zu töten, kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass sich der Suizident seiner Würde begibt, weil er mit seinem Leben zugleich die Voraussetzung seiner Selbstbestimmung aufgibt. Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben ist vielmehr unmittelbarer Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung; sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde.

b) Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Grundgesetz gewährleistet die Entfaltung der Persönlichkeit im Austausch mit Dritten, die ihrerseits in Freiheit handeln. Ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abhängig und hängt die freie Persönlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, schützt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegenüber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterstützung anzubieten, beschränkt wird.

Da fehlen mir echt die Worte. Carsten Schütz und Thomas Sitte urteilen in der FAZ zu Recht (leider hinter der Bezahlwand):

Der Maximalindividualismus des Bundesverfassungsgerichts hält auch Suizide aus Liebeskummer für unbedingt schützenswert. Die Entscheidung ist nur mit Zynismus zu ertragen.

Kultur des Todes (10): Stirb zur rechten Zeit, lehrte es Zarathustra

Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Wucht der Geist des Zarathustra letzte Rückbindungen an das christliche Erbe in Europa durchschneidet. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt nun in einem Grundsatzurteil die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, und dieses Recht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen – in jeder Phase menschlicher Existenz“ (siehe hier).

Nietzsche würde jubeln. Er schrieb in seinem Zarathustra: „Noch klingt fremd die Lehre: ‚stirb zur rechten Zeit!‘“. Jetzt ist diese Lehre auch in Deutschland Gesetz. Nietzsche machte das Christentum für die Verneinung des Lebens verantwortlich. Unsere Kultur bejaht im Namen des Lebens den Tod.

Hier Nietzsche im Kontext ( Also sprach Zarathustra, KSA, Bd. 4, 1999, S. 93–94):

Viele sterben zu spät, und Einige sterben zu früh. Noch klingt fremd die Lehre: „stirb zur rechten Zeit!“
Stirb zur rechten Zeit; also lehrt es Zarathustra.
Freilich, wer nie zur rechten Zeit lebt, wie sollte der je zur rechten Zeit sterben? Möchte er doch nie geboren sein! – Also rate ich den Überflüssigen.
Aber auch die Überflüssigen tun noch wichtig mit ihrem Sterben, und auch die hohlste Nuß will noch geknackt sein.
Wichtig nehmen Alle das Sterben: aber noch ist der Tod kein Fest. Noch erlernten die Menschen nicht, wie man die schönsten Feste weiht.
Den vollbringenden Tod zeige ich euch, der den Lebenden ein Stachel und ein Gelöbnis wird.
Seinen Tod stirbt der Vollbringende, siegreich, umringt von Hoffenden und Gelobenden.
Also sollte man sterben lernen; und es sollte kein Fest geben, wo ein solcher Sterbender nicht der Lebenden Schwüre weihte!
Also zu sterben ist das Beste; das zweite aber ist: im Kampfe zu sterben und eine große Seele zu verschwenden.
Aber dem Kämpfenden gleich verhaßt wie dem Sieger ist euer grinsender Tod, der heranschleicht wie ein Dieb – und doch als Herr kommt.
Meinen Tod lobe ich euch, den freien Tod, der mir kommt, weil ich will.

Noch 1975 hießt es im Katechismus der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands:

Nach christlicher Auffassung hat der Mensch kein Recht zu einem solchen zerstörerischen Eingriff (dem Selbstmord), da er sich das Leben auch nicht selbst gab, sondern mit seinem Lebensauftrag von Gott geschenkt bekam.

Ich bin ja fast schon überrascht (und erfreut), dass die beiden großen Kirchen das heutige Urteil kritisch sehen und erklären:

„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.

Bonhoeffer hatte das gut durchschaut. Durch das „Ja“ zum Selbstmord wird verleugnet, dass Gott lebt (Ethik, Werke, Bd. 6, S. 194):

Gott hat sich das Recht über das Ende des Lebens selbst Vorbehalten, weil nur er weiß, zu welchem Ziel er das Leben führen will. Er allein will es sein, der ein Leben rechtfertigt oder verwirft. Vor ihm wird Selbstrechtfertigung zur Sünde schlechthin und darum auch der Selbstmord. Es gibt keinen anderen zwingenden Grund, der den Selbstmord verwerflich macht als die Tatsache, daß es über dem Menschen einen Gott gibt. Diese Tatsache wird durch den Selbstmord geleugnet.

Tod auf Verlangen liegt im Trend

Die Zeitschrift THE GUARDIAN meldet, dass 2017 in den Niederlanden weit über ein Viertel aller Todesfälle auf Formen der Sterbehilfe zurückzuführen ist.

Im Jahr 2002 legalisierte das Haager Parlament die Sterbehilfe für Patienten, die „unerträgliche Leiden ohne Aussicht auf Besserung“ erleiden. Seitdem werden die Euthanasie und assistierte Sterbehilfe, bei dem der eine den Selbstmord des anderen erleichtert, von Belgien und Kanada begrüßt, während die öffentlich zustimmende Meinung in vielen Ländern, in denen sie nicht im nationalen Recht steht, wie Großbritannien, den USA und Neuseeland, stark zugenommen hat.

Die Dynamik der Euthanasie scheint unaufhaltsam; nach Kolumbien im Jahr 2015 und dem australischen Bundesstaat Victoria im Jahr 2017 könnte Spanien die nächste große Gerichtsbarkeit für die Legalisierung des ärztlich unterstützten Todes sein, …

Hier das Essay „Death on demand: has euthanasia gone too far?“: www.theguardian.com.

Kultur des Todes (7): Der „vernünftige Tod“

Das Thema Sterbehilfe erfährt in unseren westlichen Gesellschaften zunehmende Aufmerksamkeit. Immer mehr Menschen sehen es als ihr natürliches Recht an, selbstbestimmt zu sterben. 63 Prozent der 16 bis 29-jährigen in Deutschland bejahen gemäß aktueller Umfragen die aktive Sterbehilfe.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Friedrich Nietzsche 1878 den Selbstmord als vernünftigen Tod bezeichnete und ihm „höchste Anerkennung in der Moral der Zukunft zugesichert“ hat (Franz Oberbeck, Erinnerungen an Friedrich Nietzsche, 2011, S. 66). Grund für die kommende Wertschätzung des Selbstmordes und der Sterbehilfe ist für Nietzsche der Verlust des Gottesbezugs.

Er schreibt (KSA, Bd. 2, S. 632):

Was ist vernünftiger, die Maschine stillzustellen, wenn das Werk, das man von ihr verlangte, ausgeführt ist, — oder sie laufen zu lassen, bis sie von selber stille steht, das heisst bis sie verdorben ist? Ist Letzteres nicht eine Vergeudung der Unterhaltungskosten, ein Missbrauch mit der Kraft und Aufmerksamkeit der Bedienenden? Wird hier nicht weggeworfen, was anderswo sehr noth thäte? Wird nicht selbst eine Art Missachtung gegen die Maschinen überhaupt verbreitet, dadurch, dass viele von ihnen so nutzlos unterhalten und bedient werden? — Ich spreche vom unfreiwilligen (natürlichen) und vom freiwilligen (vernünftigen) Tode. Der natürliche Tod ist der von aller Vernunft unabhängige, der eigentlich unvernünftige Tod, bei dem die erbärmliche Substanz der Schale darüber bestimmt, wie lange der Kern bestehen soll oder nicht: bei dem also der verkümmernde, oft kranke und stumpfsinnige Gefängnisswärter der Herr ist, der den Punct bezeichnet, wo sein vornehmer Gefangener sterben soll. Der natürliche Tod ist der Selbstmord der Natur, das heisst die Vernichtung des vernünftigen Wesens durch das unvernünftige, welches an das erstere gebunden ist.

Nur unter der religiösen Beleuchtung kann es umgekehrt erscheinen: weil dann, wie billig, die höhere Vernunft (Gottes) ihren Befehl giebt, dem die niedere Vernunft sich zu fügen hat. Ausserhalb der religiösen Denkungsart ist der natürliche Tod keiner Verherrlichung werth. — Die weisheitsvolle Anordnung und Verfügung des Todes gehört in jene jetzt ganz unfassbar und unmoralisch klingende Moral der Zukunft, in deren Morgenröthe zu blicken ein unbeschreibliches Glück sein muss.

Sterbehilfe: Ihr Wille geschehe

Anne ist 36 Jahre alt und will keine Halbwaise sein. Doch der Entschluss der Mutter steht fest: „Ich mag nicht mehr!“ Am Ende bleiben Wut und eine grosse Frage: Wem gehört das eigene Leben? Die NZZ erzählt einen Fall der Sterbehilfe und die damit verbundenen Nöte:

Als die letzte Stunde ihrer Mutter anbricht, zieht Anne ihren Mantel an und macht sich auf den Weg zum Bahnhof. In Kyoto wartet sie auf den Zug. Die Digitalanzeige am Gleis zeigt 17:34, die Uhr tickt. Um kurz nach sechs beginnt Annes Unterricht in der Shakuhachi-Flöte.

In einem kleinen Dorf am östlichen Rand der Schweiz, viele Flugstunden entfernt, liegt ihre Mutter Dora, die 75 Jahre alt ist, auf dem Sofa im Wohnzimmer. Zuvor hat sie ihren Sterbewunsch bekräftigt, eine Frau von der Sterbehilfeorganisation Exit filmte. Seit dem Aufstehen am Morgen ist Dora blendender Laune. Noch tags zuvor hat sie den Kühlschrank mit Lebensmitteln aufgefüllt. Es ist Kaffee und auch genug Kuchen da. Lange hat sie sich auf diesen Tag gefreut. 8 Uhr 30 Schweizer Zeit – sie telefoniert ein letztes Mal mit Anne, bei der es schon fast Abend ist. «Lustig, wie das schneit», sagt Dora. «Das gefällt mir. Genau so habe ich mir das vorgestellt.» Anne fühlt sich starr. Eigentlich will sie der Mutter noch alles sagen, was sie ihr die letzten Jahre nicht gesagt hat. Sie will nachher nicht bereuen, irgendetwas vergessen zu haben. Doch in ihr drin schreit es: «Das kann doch alles nicht sein!» Sie bleibt still. «Also dann, tschau», sagt Dora und hängt den Hörer auf. Anne mag nicht einfach nur dasitzen und der Zeit zuschauen. Wenig später steigt sie in den Zug. Der ist voller Menschen, einige sind in heiterer Stimmung, andere müde. Anne ist das heute alles egal. Gedanken an den baldigen Tod ihrer Mutter quälen sie.

Jetzt liegt sie wahrscheinlich schon auf dem Sofa. Sie wird es sich bestimmt nicht nochmals überlegen! Sie war schon immer eine starke Person – und stur. Der Zug hält, die Anzeige zeigt 17:44. Fast vergisst Anne auszusteigen. Sie geht durch eine dunkle Gasse. Noch acht Minuten bis zum Termin um sechs. Nieselregen, alles ist düster. Dann zeigt die Uhr 18:02 – ob es schon vorbei ist? Tränen strömen über ihr Gesicht, endlich kann sie weinen. Als sie beim Haus des Flötenlehrers ankommt, fällt ihr das Atmen schwer.

Es ist 18:10, und ihre Mutter ist tot.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: FL

Gutes Töten kann es nicht geben

Ist die Sterbehilfe, die in immer mehr Ländern legalisiert wird, ein Meilenstein im Projekt der Moderne? Die Ärzte Gerrit Hohendorf und Fuat Oduncu und der Philosoph Robert Spaemann argumentieren in ihrem Buch Vom guten Sterben für ein Verbot der abrufbaren Suizidhilfe.

51PeVgGDHbL SX303 BO1 204 203 200Stephan Sahm schreibt in seiner Rezension:

Eine Klarstellung der Begriffe stellen die Autoren, die mit der Wirklichkeit in Kliniken vertraut sind, voran. Zudem machen sie den Leser mit den Ergebnissen aktueller Erhebungen zur Praxis der Hilfe beim Suizid in den Ländern bekannt, in denen sie rechtlich und gesellschaftlich akzeptiert ist. Die Zahl der Suizide nimmt dort ausnahmslos zu.

In fünf abschließenden Thesen sprechen sich die Autoren gegen die institutionalisierte Hilfe bei der Selbsttötung aus. Ihre Überlegungen zum Umgang mit Suizidalität in der medizinischen Praxis lohnen die Lektüre auch für diejenigen, die darüber anders denken. Wer sich daranmacht, die Praxis der Medizin nachhaltig zu verändern, sollte wissen, was ansteht.

Wenn etwa Ärzte, wie manche vorschlagen, Patienten in fortgeschrittener Krankheit bei der Selbsttötung sollen helfen dürfen, dann sind sie niemals nur ausführendes Organ des selbstbestimmten Subjekts. Die Umsetzung des Suizidwunsches ist immer, wie die Autoren zu berichten wissen, ein „sozialer Aushandlungsprozess“: Die Ärzte stecken mittendrin, müssen den Suizid gutheißen.

Mehr: www.faz.net.

VD: JS

U. Eibach: Menschenwürde und Lebensschutz

Prof. Ulrich Eibach (Bonn) zeigt in einem kurzen Beitrag, dass der Begriff „Menschenwürde“ zunehmend von seinem Ursprung abgekoppelt wird. Die moderne Lesart der Menschenwürde als empirisch feststellbare Qualität begünstigt die Rechtfertigung der Tötung menschlichen Lebens am seinem Anfang und an seinem Ende. Eibach:

Dieses Verständnis von der Würde des Menschen, das die Väter des GG’es leitete, ist maßgeblich durch die jüdisch-christliche Lehre von der Gottebenbildlichkeit aller Menschen bestimmt. Die Würde, Mensch und zugleich Person zu sein, gründet danach nicht in empirisch feststellbaren Qualitäten, sondern darin, dass Gott den Menschen zu seinem Ebenbild bestimmt hat. Kein Mensch wird dieser Bestimmung im irdischen Leben voll gerecht. Die Gottebenbildlichkeit wird letztlich erst im Reich Gottes, im Sein bei Gott vollendet. Diese letztlich zukünftige Würde ist jedoch dem irdischen Leben von Gott her bereits unverlierbar zugesprochen. Person ist der Mensch allein durch das, was Gott an ihm und für ihn tut. Der Mensch konstituiert weder sein Leben noch seine Würde selbst, sondern er empfängt sie von Gott her. Die MW ist also eine „transzendente Größe“, die von Gott her dem „Lebensträger“ (= Leiblichkeit) zugleich mit dem Gegebensein von Leben, also dem gesamten menschlichen Leben unverlierbar vom Beginn bis zum Tod zugeordnet ist und bleibt, daher nicht in Verlust geraten kann, wie versehrt auch immer Körper, Seele und Geist sein mögen. Es gibt also kein „würdeloses“ und „lebensunwertes“, bloß biologisch menschliches Leben. Im Unterschied zur Person können wir das, wozu der Mensch durch andere Menschen (Erziehung) und sich selbst wird, als Persönlichkeit bezeichnen. Sie ist in der Tat eine empirische Größe, die durch Krankheit abgebaut und zerstört werden kann. Identifiziert man die Person mit der Persönlichkeit, so wird zugleich das Leben mit der Krankheit bzw. der Behinderung gleichgesetzt, der Mensch wird dann durch sie definiert, er ist Behinderter, Pflegefall usw. Man schließt dann zuletzt aus der Zerrüttung der Persönlichkeit, dass es sich um „minderwertiges“, wenn nicht gar „menschenunwürdiges“, „würdeloses“, bloß „vegetatives“ Leben handele, das man um seiner selbst wie auch um der Last willen, die es für andere darstellt, besser von seinem Dasein „erlösen“ solle.

Die idealistische und auch die empiristische Philosophie stellen die Autonomie in den Mittelpunkt ihres Menschenbildes, sie betrachten das Angewiesensein auf andere Menschen als eine minderwertige Form des Menschseins. Nach christlicher Sicht ist Leben immer verdanktes, sich anderen verdankendes Leben. Der Mensch ist, um überhaupt leben zu können – nicht nur im Kindesalter, sondern bleibend das ganze Leben hindurch -, auf Beziehungen zu anderen Menschen angewiesen, nicht nur als Säugling und als behinderter und alter, sondern auch als gesunder und sich „autonom“ wähnender Mensch. Er lebt in und aus diesen Beziehungen und nicht aus sich selber, er verdankt ihnen und damit in erster Linie anderen und nicht sich selbst sein Leben. Daher ist das „Mit-Sein“ (Miteinandersein) Bedingung der Möglichkeit des Selbstseins, hat seinsmäßigen Vorrang vor dem Selbstsein. Diesem Angewiesensein entspricht das Für-Sein der Anderen, ohne das Leben nicht sein, wenigstens aber nicht wirklich gelingen kann. Dies ist auch bei mündigen Menschen der Fall. Es tritt jedoch bei schwer kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen am deutlichsten hervor, weil bei ihnen das „Aus-sich-selbst-leben-können“ am wenigsten möglich ist.

Mehr bei iDAF: www.i-daf.org.

Optimierter Anfang, kontrolliertes Ende

Dass es noch qualitativ hochwertigen Journalismus gibt, belegt die Radiosendung „Leben nach Plan – Optimierter Anfang, kontrolliertes Ende“ von Eva Schindele. Worum geht es?

Anfang und Ende des Lebens sind existenzielle Übergänge, bei denen immer häufiger die Medizin Regie führt. Die meisten Menschen begrüßen das und hoffen dadurch, das eigene Leben besser kontrollieren zu können. Aber der naturwissenschaftliche Blick prägt die Wahrnehmung von Zeugung, Schwangerschaft und Geburt: Mit der Herstellung von Embryonen im Labor stellt sich die Frage: Wann beginnt das Leben? Die vorgeburtliche Diagnostik sucht gezielt nach Normabweichungen beim Ungeborenen; gleichzeitig werden immer kleinere Frühgeborene gerettet und Schädigungen dabei billigend in Kauf genommen. Auch der Tod wird zum Projekt von Planung und Kontrolle. Dabei haben Ärzte und Ärztinnen bis heute Probleme, am Lebensende ihre Rolle zwischen Aktionismus, Schmerzlinderung und Sterbehilfe zu finden.

Einige wichtige Sätze aus der Sendung:

Die Sprecherin:

Ethische Vorstellungen sind nicht in Stein gemeißelt. Sie werden im gesellschaftlichen Diskurs immer wieder neu ausgehandelt, spiegeln den Zeitgeist wider und legitimieren oft im Nachhinein das technisch Machbare. Dabei prägen oft diejenigen die Debatte, die ein Interesse an einer Liberalisierung haben: Das sind vor allem einerseits die Anbieter reproduktionsmedizinischer oder pränataldiagnostischer Frage: Es ist ja viel Potenz hier, sozusagen „Leben“ zu generieren?

Die Lübecker Medizinethikerin Christina Schües sagt:

Materialprüfung ist üblicherweise nicht das, was am Anfang liegt, wenn man eine Beziehung eingeht mit einem Menschen. Ich hab mich schon oft gefragt, was es heißt eigentlich für ein Kind unter Bedingungen geboren zu werden. Ich hab in meinem Buch die Geburt verstanden als Gabe, und zwar in dem Sinne, dass Kinder bedingungslos geboren werden. Also im Sinne einer Gabe. Wenn es aber so ist, dass die Embryonen, also Kinder kontrolliert werden, und nicht zu ihren eigenen Bedingungen geboren werden, sondern zu Bedingungen von anderen, bestimmter Kriterien, bestimmter Qualitätsmerkmalen, dann würde ich sagen, ist ein Embryo reduziert auf einen Warencharakter. Und dann fragt man sich ja auch, ob dann vielleicht Regressansprüche gemacht werden können und ob man es auch wie eine Ware zurückgeben kann.

Die Sprecherin:

Von freudiger Erwartung ist in heutigen Schwangerschaften oft nur noch wenig zu spüren. Schon von Anfang an wird die Frau auf ein ärztliches Schwangerschaftsregime eingeschworen, das vor allem die Pathologie und das Risiko in den Mittelpunkt stellt. Kaum ein Kind kommt heute noch „ungeprüft“ auf die Welt. Unter dem Versprechen der „Sicherheit“ konnte sich so in den letzten 25 Jahren ein riesiger Markt für vorgeburtliche Untersuchungen und Tests etablieren. Gute Geschäfte für Frauenärzte, aber auch für Hersteller von Ultraschallgeräten, Software oder Testkits wie dem sogenannten Praenatest, der ab der 9. Schwangerschaftswoche im mütterlichen Blut nach Hinweisen für Down-Syndrom beim Ungeborenen sucht.

Margaretha Kurmann vom „Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“:

Es wird gesucht, um zu verhindern, dass ein Kind mit dieser Behinderung oder Beeinträchtigung, nach der gesucht wird, geboren wird. Die Therapie ist der Schwangerschaftsabbruch. Es gibt seltene Fälle, wo man die Geburt sozusagen danach ausrichten kann und man kann auch manchmal das in der Schwangerschaft machen und das ist ja auch nicht strittig, aber in der Regel sind es Untersuchungen, die wir im Netzwerk als selektiv bezeichnen, die also darauf ausgerichtet sind, Geburt von Kindern mit bestimmten Merkmalen zu verhindern. In dem Sinne gibt es nichts zu entscheiden über das So-Sein des Kindes, sondern es gibt nur darüber etwas zu entscheiden: Soll dieses Kind auf die Welt kommen oder nicht?

Hier das Manuskript und der Link auf die mp3-Datei der empfehlenswerten Sendung zum Download: swr2wissen-20150606-leben-nach-plan-ra06.12844s.mp3.

„Kinder am Ende des Lebens“

Leben und Leiden oder der Tod auf Verlangen: In Belgien erlaubt ein Gesetz seit vergangenem Jahr aktive Sterbehilfe auch bei unheilbar kranken Kindern und Jugendlichen. Ein Vorbild für Deutschland, wo Sterbehilfe noch ein Tabu-Thema ist? Was macht ein Leben überhaupt aus? Welches Leiden ist unerträglich? Wäre der Tod etwa für schwerstbehinderte Kinder nicht die humanere Lösung?

Karla Krause geht diesen Fragen nach im neuen ARD radiofeature „Kinder am Ende des Lebens – Ein Feature über Palliativmedizin und Sterbehilfe“. Sie spricht mit Ärzten aus beiden Ländern und besucht Kinder und deren Eltern in einem Berliner Kinderhospiz und zu Hause.

Im Kinderhospiz spricht Karla Krause auch mit Osagie. Er leidet an einer unheilbaren Erbkrankheit. Osagie liebt das Leben. Selbst wenn er wie in Belgien das Recht auf Sterbehilfe hätte, würde er sich gegen diesen Schritt entscheiden: „Ich will lieber das Leben haben, anstatt nichts zu haben. Ich würde das nie so machen, ich würde mich immer entscheiden zu leben.“

Zu hören ist das neue ARD radiofeature ab Mittwoch, 25. März 2015, in sieben Wort- und Kulturwellen der ARD und im Internet unter www.radiofeature.ard.de.

Sendetermine:

  • SWR 2 Mittwoch, 25. März 2015, 22:05 Uhr
  • BR 2 Samstag, 28 März 2015, 13:05 Uhr
  • SR 2 Samstag, 28. März 2015, 17:05 Uhr
  • Nordwestradio (RB) Sonntag, 29. März 2015, 16:05 Uhr
  • NDR info Sonntag, 29. März 2015, 11:05 Uhr
  • WDR 5 Sonntag, 29. März 2015, 11:05 Uhr
  • hr2-kultur Sonntag, 29. Januar 2015, 18:05 Uhr
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