Das Urteil vom 26. Februar 2020

Ich zitiere hier mal aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 26. Februar 2020.

bb) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

cc) Das Recht, sich selbst zu töten, kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass sich der Suizident seiner Würde begibt, weil er mit seinem Leben zugleich die Voraussetzung seiner Selbstbestimmung aufgibt. Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben ist vielmehr unmittelbarer Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung; sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde.

b) Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Grundgesetz gewährleistet die Entfaltung der Persönlichkeit im Austausch mit Dritten, die ihrerseits in Freiheit handeln. Ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abhängig und hängt die freie Persönlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, schützt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegenüber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterstützung anzubieten, beschränkt wird.

Da fehlen mir echt die Worte. Carsten Schütz und Thomas Sitte urteilen in der FAZ zu Recht (leider hinter der Bezahlwand):

Der Maximalindividualismus des Bundesverfassungsgerichts hält auch Suizide aus Liebeskummer für unbedingt schützenswert. Die Entscheidung ist nur mit Zynismus zu ertragen.

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7 Kommentare
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Jörg
4 Jahre zuvor

Mittlerweile scheinbar frei zugänglich!

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und wie und wo und gegen wen oder was kann es eingeklagt werden, wenn der Tod sich erlaubt, früher als selbst gewünscht und bestimmt, einzutreten? Ok, wer tot ist, kann nicht mehr verklagen – aber das wäre ein rein formalistischer Lösungsversuch für diese Aporie.

Und müsste man nicht, als Kämpfer für Grundrechte, in jedem Krankhaus, Altersheim und jeder Tagesambulanz für Depressionen einen Vollstrecker nicht nur zulassen, sondern sogar einfordern?

Und machte sich nicht strafbar, wer auf eine depressiven Person medikamentös oder psychologisch entgegen deren aktueller Lebenssinnverständnis einwirken will – aufgrund einer außerhalb jener Person liegenden Wert- und Zielvorstellung?

Im Übrigen unfassbar (und) erschreckend: Soweit ich sehe, nicht ein einziges Sondervotum, einstimmig.

Jutta
4 Jahre zuvor

„Ihr werdet sein wie Gott….“

Wir können nur beten, dass Gott noch viele anrührt und nachdenklich macht… ob das denn tatsächlich so einfach ist alles…

Es steht vor der Tür, dass auch in Deutschland verboten wird, von Himmel und Hölle und Gericht zu reden und die Berichte über Nahtoderlebnisse, so nach dem Motto: „alles wird gut, und Gott ist Liebe“ werden boomen.

Wie viele Menschen, die ins Heim kommen könnten, , werden im „selbstbestimmten Tod“ einen Ausweg sehen, weil die Altersheime schrecklich sind, bis auf ein paar wenige Ausnahmen?

Daniel
4 Jahre zuvor

Was ist der Begriff der „Menschenwürde“ eigentlich noch wert, wenn er in der Autonomie des Einzelnen aufgeht? Wenn jeder Mensch für sich darüber befinden kann und darf, was er in schwerer Krankheit als menschenwürdig oder unwürdig empfindet, ist letztlich die Rechtsverbindlichkeit eines allgemeinen Menschenwürdegrundsatzes nicht gestärkt sondern ausgehöhlt worden. Ist es nicht gerade ein Vergreifen an der eigenen Würde, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen? Es zeigt sich, dass ein rein formales Bekenntnis zur Menschenwürde wertlos ist, wenn diese nicht näher definiert wird. Jede sogenannte „autonome“ Entscheidung gegen das Leben ist zugleich ein öffentliches Statement gegen die Würde derer, die ihre Krankheit bis zum Ende durchleben. Hier zeigt sich, wieviel bzw. wie wenig Würde eine Gesellschaft ihren schwächsten Mitgliedern zugesteht.

Ernst
4 Jahre zuvor

Schauen Sie sich das ab Minute 31:02 an.
https://www.youtube.com/watch?v=NE0rUaiCIKY

Jutta
4 Jahre zuvor

Vielleicht – frage ich mich grade – müssen wir Christen uns ein Stück weit an die Nase fassen: strahlen wir Hoffnung und Liebe aus, werden die Menschen von uns angerührt, weil sie uns Jesu Liebe abspüren? Wie gehen wir Christen mit Leid um? Ich habe mich die letzten Monate immer wieder kritischst selbstbeäugt, in dieser schwierigen Erwerbssituation und auch sonst. Was vermittle ich den Menschen, wie kommuniziere ich die Hoffnung auf den eingreifenden, barmherzigen Gott? Denn diese Hoffnung habe ich unbedingt. Sonst gehörte ich in die Kategorie, die oben beschrieben wird. Ich habe mich lange Jahre als Weltmensch mit Selbstmordgedanken getragen, weil ich (ich will mich aber nicht wichtig machen, bitte nicht falsch verstehen) das Leben immer schon als unenendlich schwer und mich als sehr untüchtig und unfähig empfunden habe. Die Welt ist mir zu schnell, zu laut, zu bunt .. usw .. ich bin so klein so unscheinbar so dumm .. usw Wie leben wir selber die Einladung unseres… Weiterlesen »

Markus Jesgarz
4 Jahre zuvor

Meine Meinung ist:  1. Die Weltanschauung des Bundesverfassungsgerichts ist moralisch verwerflich. 1. Im Beitrag: «Ich glaube nicht, dass ich Angst vor dem Sterben haben werde», sagt der Pionier für Palliativmedizin, der Tausende in den Tod begleitet hat https://www.nzz.ch/zuerich/das-sterben-enttabuisiert-roland-kunz-und-die-palliativmedizin-ld.1542520 Was kann die Medizin für Sterbende tun? «Sehr viel», sagt Roland Kunz. Der Geriater hat massgeblich zur Verankerung der Palliativmedizin in der Schweizer Gesundheitsversorgung beigetragen. am 04.03.2020 von Dorothee Vögeli steht am Anfang: Viele Leute fürchten sich vor dem Sterben. Am meisten beunruhigt sie die Vorstellung, qualvoll aus dem Leben scheiden zu müssen. Auf diesem Feld hat Roland Kunz viel Erfahrung. Der Chefarzt der universitären Klinik für Akutgeriatrie und Leiter der Palliativstation im Stadtzürcher Spital Waid hat während seines Berufslebens Tausende von Menschen in den Tod begleitet. Bevor er in Pension geht, schaut der Pionier für Palliativmedizin zurück auf die Anfänge einer Bewegung, die den Tod enttabuisiert hat, um die Situation von Patienten am Lebensende zu verbessern. Dorothee Vögeli: Herr Kunz, wie… Weiterlesen »

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