Kultur des Todes (11): Gericht erlaubt aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken

In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben möchte. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau diese inzwischen ablehnt. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens. Das Urteil gilt dem Land als wegweisend und wird wohl eine Kultur des Todes weiter fördern. Das passt irgendwie nicht zu einer Kultur, die derzeit (angeblich) Gesundheit und Selbstbestimmung über alles andere stellt.

Die FAZ berichtet kurz darüber:

Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage der Patientenverfügung zu töten. Die Frau lehnte das bei verschiedenen Gelegenheiten ab, so schlimm sei es noch nicht.

Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb.

Interessant, wie DER SPIEGEL das ablehnende Verhalten der Frau sprachlich abbildet:

Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und schien sich gegen die Spritze zu wehren.

Die SZ erkennt „ein wegweisendes Urteil in einem Land, das schon seit Jahren Vorreiter bei dem Thema ist“ und gibt die Beurteilung eines ausführlichen Gutachtens wieder. Die Argumentation ist frappierend. Vorausgesetzt wird zunächst die Kontinuität einer Persönlichkeit. Das ist begrüßenswert, da damit einer Person eine Identität zugestanden wird. Dann wird freilich davon gesprochen, dass das „frühere Selbst“ gegenüber dem aktuellen Selbst einen Vorrang erhalte. Der Gesetzgeber spricht dem Arzt einen Spielraum zu. Er kann sorgfältig auswählen, welchem „Selbst“ er eine größere Autorität beimisst.

Das klingt dann so:

Das sehr ausführliche Gutachten des Generalstaatsanwalts liegt dem Urteil des Hohen Rats als nähere Ausführung bei. Es stützt sich auf das Konzept der „precedent autonomy“ bei Dementen. Es geht von einer Kontinuität der Persönlichkeit aus, wobei jene Phase, in welcher der Patient noch bei vollerem Verstand ist, den Vorrang erhält hinsichtlich der Beurteilung seines Schicksals. Das „frühere Selbst“ wache über die Belange des „gegenwärtigen Selbst“. Auf diese Weise könnten Menschen ihre „kritischen Interessen“, ihre Identität und die von ihnen bevorzugte Lebensgeschichte bestmöglich in eine Form bringen. Auch könne ein Mensch auf diese Weise am ehesten vermeiden, in eine Lage zu geraten, die absehbar aussichtsloses Leiden für ihn bedeute. Der Gesetzgeber lasse dem Arzt einen „Beurteilungsspielraum“, um den schriftlich geäußerten Wunsch nach Sterbehilfe zu interpretieren.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Wir werden uns eines Tages für diese lebensfeindliche Kultur vor Gott verantworten müssen!

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

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Karl Sprengart
3 Jahre zuvor

Dieser „Präzedenzfall“ wird auch die Diskussion zur „aktiven Sterbehilfe“ in Deutschland befeuern!
Die „Kunst“ des Mordens in „sozialen Notlagen“ hat ja auch hierzulande seit der Abänderung des § 218 eine andere „Qualität“ erreicht.
Es dürfte darum absehbar sein, daß auch in Deutschland das „lebensunwerte Leben“ Demenzkranker durch irgendwelche, juristische Kniffe und Auslegungen zur Disposition gestellt wird.

3 Jahre zuvor

[…] In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben möchte. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau diese inzwischen ablehnt. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens. Das Urteil gilt dem Land als wegweisend und wird wohl eine Kultur des Todes weiter fördern. Das passt irgendwie nicht zu einer Kultur, die derzeit (angeblich) Gesundheit und Selbstbestimmung über alles andere stellt.Die FAZ berichtet kurz darüber:Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage… Weiterlesen »

Jutta
3 Jahre zuvor

Ehepaar mit Sterbewunsch bekommt keine Hilfe aus Karlsruhe

Ein älteres Ehepaar, das vom zuständigen Bundesinstitut ein tödliches Medikament zum Suizid haben möchte, bekommt vorerst keine Unterstützung vom Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde der beiden als unzulässig ab. 

  • Sie verwiesen auf das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe aus dem Februar 2020. Dadurch hätten sich die Möglichkeiten der Kläger wesentlich verbessert, „ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende zu verwirklichen“. Darum müssten sie sich zunächst bemühen. 
  • Derzeit arbeitet die Politik an einer Neuregelung, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig erklärt worden war. Die Richter schreiben, dass sie dem auch nicht vorgreifen wollen.

gelesen auf ntv.

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