Sterbehilfe

Kultur des Todes (3): Sterbehilfe für Senioren

Der Vorstand der Schweizer Organisation Exit will sich verstärkt für den Altersfreitod engagieren. Das ist einigen Mitgliedern allerdings zu wenig. Sie wollen in Zukunft gesunden Senioren die Freitodbegleitung anbieten. Die NZZ berichtet:

Aus strafrechtlicher Sicht ist zwar nichts gegen Freitodbegleitung von Gesunden einzuwenden, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Gründen geschieht. Und sofern der Sterbewillige urteilsfähig ist. Standesrechtlich hingegen riskiert der Arzt, der das tödliche Barbiturat einem Gesunden verschreibt, den Entzug seiner Praxisbewilligung.

Auch moralisch ist die Suizidhilfe an gesunden Menschen stark umstritten. Frank Mathwig, Ethiker beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und Mitglied der Nationalen Ethikkommission, sagt in der Zeitung «Reformiert»: «Hier werden prophylaktisch Todesängste bewirtschaftet.» Und Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts Dialog Ethik, weist darauf hin, dass viele ältere Menschen vereinsamen: «In dieser Situation den sogenannten Altersfreitod anzubieten, ist zynisch und wirft ein düsteres Bild auf die Humanität unserer Gesellschaft.» Befürchtet wird allgemein, dass der Druck auf Betagte, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, weitersteigt. Vor diesem Hintergrund spielt Exit-Vizepräsident Sutter die Bedeutung der Statutenänderung herunter: «In der Praxis wird sich gar nichts ändern», sagt er. «Die Leidenskriterien in den Statuten bleiben dieselben. Exit kann und will weiterhin keine Gesunden begleiten.» Unter stärkerem Engagement für den Altersfreitod sei vor allem Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen. Man wolle Verständnis fördern für den autonomen Entscheid des Menschen, aus dem Leben zu scheiden – unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Ein juristischer Kampf für den Altersfreitod sei aber nicht vorgesehen.

In Deutschland hat die Ärztekammer Nordrhein in der Debatte um aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid Stellung bezogen und sich für ein Verbot jeder organisierten Form der Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Zur Frage „Aktive Sterbehilfe – Ausweg oder Irrweg“ gibt es hier einen Beitrag von Dr. Stephan Holthaus und Timo Jahnke: Sterbehilfe.pdf.

„Heißt das, ich muss sterben?“

Belgien hat – wie ich erwartete – als erstes Land die aktive Sterbehilfe für Kinder unabhängig von ihrem Alter erlaubt. Zuvor hatten die Niederlande die aktive Sterbehilfe für Kinder ab 12 Jahren und unter strengen Regeln auch bei schwerkranken Neugeborenen zugelassen.

Für den Arzt Sven Gottschling gehört die Betreuung unheilbar kranker Kinder zum Alltag. Die Debatte um aktive Sterbehilfe nennt er zynisch und erklärt, wie man mit diesen Kindern über den Tod spricht und wie man ihnen beistehen kann.

Der Wunsch, dem Leben ein Ende zu setzen, ist ja – und das gilt nicht nur für Kinder – vor allem ein Hilfeschrei, weil der Patient starke Schmerzen hat, weil er schlecht Luft bekommt, weil er Angst vor einem weiteren Eingriff hat oder sich nicht mehr bewegen kann. Bei vielen dieser Dinge kann ich als Arzt durch Gespräche, Unterstützung oder Medikamente helfen. Manchmal ist der Todeswunsch auch Symptom einer Depression, dann muss ich dieses Krankheitsbild als Arzt behandeln.

Hier: www.faz.net.

VD: JS

Die Fratze der Antidiskriminierung

Was wird heute nicht alles im Namen der Antidiskriminierung beschlossen. Das UN-Komitte für Kinderrechte spricht Jugendlichen das Recht auf die Tötung ungeborener Kinder zu (und will die Kirche „zwingen“, ihre Morallehre zu ändern). Das Brüsseler Parlament stimmt nun darüber ab, ob unheilbar kranken Kindern die Tötung auf Verlangen zusteht. Den kleinen Kindern den Tod vorzuenthalten, so argumentiert Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, sei ein Akt der Diskriminierung.

16 belgische Kinderärzte haben die Diskussion mit einem offenen Brief maßgeblich beeinflusst. Unheilbar kranke Kinder, schreiben sie, seien „manchmal besser in der Lage, über das Leben nachzudenken und sich zu äußern als gesunde Erwachsene“. Das „Kalenderalter“ sei deswegen kein geeignetes Kriterium, Kindern zu versagen, was Erwachsene in Belgien dürfen.

Und was auch bei Kindern schon „ausnahmsweise“ geschehe, „auch wenn wir dazu heute den Rahmen des Gesetzes verlassen“, schreiben die 16 Ärzte, Professoren, Chefärzte, Krebsforscher. Ein Skandal blieb aus, die Befürworter fühlten sich gestärkt.

Der sozialistische Senator Philippe Mahoux, einer der Väter des allgemeinen Sterbehilfegesetzes von 2002, sieht das Parlament nun in der moralischen Pflicht: Unheilbar kranke Kinder hätten nicht so viel Zeit wie Abgeordnete, darum müsse das Gesetz nun rasch verabschiedet werden.

Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, hat das neue Gesetz mit eingebracht. Er hält die heutige Rechtslage für „Diskriminierung“ von Minderjährigen, denn Leiden kenne keine Altersgrenze.

Hier der Artikel von Florian Eder: www.welt.de.

Sterbehilfe: Dunkel und noch dunkler

In Belgien gibt es seit 2002 ein Recht zu sterben. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf körperliche Qualen, sondern auch auf seelisches Leiden. Die Entscheidungen des Einzelnen – so die Denkvoraussetzung – muss akzeptiert werden. Es stehe einem Außenstehenden nicht zu, dass subjektiv empfundene Leiden eines Einzelnen zu werten.

Kurz vor Weihnachten ist es nun in Belgien zu einem weiteren Tabubruch gekommen. Die von Universitätsärzten ausgeführte Sterbehilfe an einem taubblinden belgischen Zwillingspaar zeigt die fatale Verlinkung von Sterbehilfe und Behinderung.

Melanie Mühl hat für die FAZ dieses tragischen Fall nachgezeichnet und kommentiert. Mit gefällt, dass sie auf eine traurige Fehlentwicklung aufmerksam macht: Viele behinderte Menschen werden in unserer Gesellschaft alleingelassen:

Zwei Brüder beschließen zu sterben. Die eineiigen Zwillinge aus dem belgischen Dorf Putte heißen Marc und Eddy V., sie sind fünfundvierzig Jahre alt und wurden taub geboren. Als sie erfuhren, dass sie nun auch noch erblinden würden, sahen sie den einzigen Ausweg im Tod. Ihr ganzes Leben haben sie Seite an Seite verbracht, gemeinsam bewohnten sie ein Appartement, gemeinsam absolvierten sie eine Ausbildung zum Schuhmacher und gemeinsam starben sie nun kurz vor Weihnachten 2012. Es waren Ärzte des Brüsseler Universitätsklinikums, die ihnen die tödlichen Injektionen spritzten.

Mehr: www.faz.net.

Wie sterben wir im Jahr 2030?

Noch im Juli meldete SPIEGEL Online, dass die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden nicht dazu geführt habe, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben. Unter Berufung auf eine niederländische Studie schrieb das Magazin:

In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zufolge nicht dazu geführt, dass mehr Menschen auf diese Weise sterben. Das berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Medizinjournal „Lancet“. Weniger als drei Prozent aller Menschen, die im Jahr 2010 in den Niederladen starben, kamen demnach durch aktive Sterbehilfe oder ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung ums Leben – in absoluten Zahlen waren das 475 von 6861 Todesfällen. Dies entspreche dem Verhältnis vor der Legalisierung im Jahr 2002.

Am 25. September 2012 deutet die Dutch News das Ergebnis der Studie anders. Im letzten Jahr gab es 3695 Mal Beihilfe beim Sterben und damit hat sich die Zahl seit 2006 fast verdoppelt. Die Euthanasie-Rate liegt insgesamt bei 2,8 Prozent. Die Entwicklung sie so aus (siehe dazu auch hier):

2006 = 1923 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2007 = 2120 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2008 = 2331 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2009 = 2636 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2010 = 3136 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2011 = 3695 gemeldete Fälle von Sterbehilfe

In den Niederlanden kommt also das Sterben auf Verlangen in Mode. Wie werden wir in Deutschland im Jahre 2030 sterben? Oliver Tolmein hat ein Szenario für den schlimmsten Fall entworfen. Aus der Perspektive der einen klingt das alles vorzüglich: mehr Selbstbestimmung, weniger leidende Patienten und eine beachtliche Kostenersparnis. Aus einer anderen Perspektive klingt das alles sehr nach einer gewollten Kultur des Todes.

Hier: www.faz.net.

Sterbehilfe soll künftig für Ärzte straffrei sein

Die Teilnahme an der Sterbehilfe soll in Zukunft auch für Ärzte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Justizministerin vor. DIE WELT online schreibt:

Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf.

Mehr: www.welt.de.

Die Leichtfertigkeit der Sterbehelfer

27 Menschen wurden 2011 von der Organisation Sterbehilfe Deutschland bei der Selbsttötung unterstützt. Zahlreiche Betroffene waren nur psychisch krank, andere sogar kerngesund.

Dieser Kult um die Selbstbestimmung dürfte auch dafür verantwortlich sein, dass es unter den 27 Fällen nur fünf gibt, bei denen eine zweifellos unheilbare und in absehbarer Zeit zum Tode führende Krankheit vorlag, ALS oder ein rasch voranschreitender Krebs. Daneben finden sich sieben Fälle mit tatsächlich schlechter Prognose und großen Beschwerden, mit denen die Personen aber in der Zeit der Begutachtung noch recht gut leben konnten.

In der Mehrheit der Fälle jedoch, insgesamt 15, lagen entweder keine Beschwerden vor, oder es handelte sich um psychische Störungen, bei denen eine an Lebensverbesserung orientierte Medizinethik von einer Beihilfe zum Suizid völlig absehen muss.

Mehr: www.welt.de.

Carine, 43, lässt sich töten

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ereignete sich in Belgien eine Weltpremiere: Ärzte leisteten bei einer 43 Jahre alte Patientin auf deren Wunsch hin aktive Sterbehilfe. Sofort danach entnahmen andere Mediziner ihr die Nieren, die Leber und die Bauchspeicheldrüse. Wie üblich nach einer Tötung auf Verlangen wird auf Carmens Totenschein »natürlicher Tod« vermerkt.

Willkommen in der Welt der utilitaristischen Ethik in der Kultur des Todes, mitten im (noch) reichen Europa.

An ihrem selbst gewählten Todestag wirkt Carine Geerts* aufgeregt und glücklich. Die 43-jährige Frau aus Belgien hat ein Krankenzimmer in der Universitätsklinik Antwerpen bezogen, für wenige Stunden nur, bald braucht sie es nicht mehr. Bei Carine sind ihre drei Kinder, 17 bis 21 Jahre alt, und ihr Freund. Sie trinken gemeinsam ein letztes Glas Weißwein. Seit einem Schlaganfall ist Carine behindert. Über ein Jahr lang hat sie versucht, sich in ihr altes Leben zurückzukämmen, doch nun hofft sie nicht mehr auf Besserung oder Heilung. Sie will sterben, hier in der Klinik, durch die Hand eines Arztes. »Ich will meinen Körper los sein. Er geht nicht mehr«, hat sie zwei Tage vor ihrem Tod dem Hausarzt gesagt.


Als eine internationale Medizinerschaft 2009 beim europäischen Anästhesiekongress in Mailand mit Carines Fall konfrontiert wird, hält sich die Kritik in Grenzen. Ein Anästhesist allerdings fragt, warum die Chirurgen nicht auch noch Carines Herz transplantiert hätten, erinnert sich Cras. Die Frage ist als Provokation gemeint: Herzen sind besonders empfindlich gegen Sauerstoffmangel. Wenn sie einmal zu schlagen aufgehört haben, ist es nahezu ausgeschlossen, sie zu transplantieren. Hätte man auch Carines Herz verpflanzen wollen, so hätte man es der jungen Frau unter Narkose entnehmen müssen – vor ihrem Tod. Carine wäre dann nicht durch die Medikamente getötet worden, sondern infolge der Organentnahme. Die Antwerpener Ethikkommission hatte diese Möglichkeit im Vorfeld tatsächlich diskutiert – und sich dagegen entschieden. Weil die Tötung von der Organentnahme komplett getrennt sein musste, sagt Cras.

Hier: www.zeit.de.

Soll es noch ein ärztliches Ethos geben?

Ein Beschluss der Bundesärztekammer verändert das Berufsbild des Arztes in einschneidender Weise: Die deutsche Ärzteschaft stellt sich selbst (!) die Mitwirkung bei der Selbsttötung frei.

Das Philosophin Petra Gehring beschreibt in einem Beitrag für die FAZ einen stillen aber dramatischen Wandel im Selbstverständnis der Ärzteschaft. Mit der neuen Regelung sollen die »verschiedenen und differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft« anerkannt werden, heißt es im Vorwort der neuen Grundsätze. Praktisch ist nun die Duldung der Beteiligung von Ärzten an assistierten Suiziden ausgesprochen.

Professorin Gehring schreibt:

Die Sache klingt bürokratisch, aber es geht um Leben und Tod. Am 21. Januar 2011 hat die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verändert. Die zuvor geltende Fassung stammte aus dem Jahr 2004 und war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung umstritten, weil sie bei schwerstgeschädigten Neugeborenen und Wachkomapatienten auch ohne Vorliegen einer Patientenverfügung den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen – auch: Ernährung und Flüssigkeit – vorsah. Die Diskussion darüber, ob ein solches Verhungernlassen von Komapatienten erlaubt sein soll, währte nur kurz. Wohl auch, weil für Sterbende unter der juristischen Formel »Änderung des Behandlungszieles« etwas Ähnliches bereits einige Jahre vorher eingeführt worden war. Tatsache ist: Arztentscheidung beziehungsweise Betreuerentscheidung können seit 2004 den Tod von schwerstbehinderten Neugeborenen und Komapatienten herbeiführen, und zwar ohne deren erklärten Willen und obwohl Wachkomapatienten lange leben und manchmal sogar wieder aufwachen, also keine Sterbenden sind.

Die neuen Grundsätze sind demgegenüber eine Revolution. Erstens eröffnen sie für neue Patientengruppen – Demenzkranke – den Pfad einer Gabe des Todes ohne erklärten Sterbewillen, also allein durch Arzt und Betreuer, zweitens verzichten sie auf jegliche Abgrenzung gegen aktive Sterbehilfe, und drittens stellen sie Ärzten die Beteiligung an Selbsttötungen frei. Die Situation Hilfloser in der Klinik verändert sich dramatisch: Auch für Verwirrte werden Betreuer nun zu Herren über Leben und Tod. Wohl noch dramatischer verwandelt sich aber das Profil des Arztberufs. Die Beteiligung an Selbsttötungen hat mit Krankenbehandlung nichts zu tun. Warum also der im Januar beschlossene Schritt?

Hier der Beitrag: www.faz.net.

Wie wir in Zukunft sterben werden

Petra Thorbrietz erwartet langfristig eine Legalisierung der Sterbehilfe:

Sterbehilfe wird die Sterbebegleitung an vielen Stellen ablösen. Euthanasie wird für mehr Menschen … nicht mehr Tötung bedeuten, sondern Erlösung aus einem immer längeren Leben voller chronischer Krankheiten, vielleicht auch aus Einsamkeit. Das mag schockieren, doch die Zeichen sprechen eine deutliche Sprache.

Was wir aber wirklich brauchen, so Thorbrietz, ist die persönliche Zuwendung auch um Alter:

Die Betreuung am Lebensende wird sich weiter professionalisieren, das ist gegenüber dem heutigen Stand erst mal positiv. Doch diese Entwicklung ist überwiegend an körperlichen Symptomen orientiert. Wer mehr will – Ansprache, soziale Unterstützung, Sinngebung – muss dafür vielleicht demnächst gezielte Vorsorge treffen, mit speziellen Versicherungen für das Lebensende oder genossenschaftlichen Fürsorgekonzepten. Was wir bewahren sollten, ist das, was hinter organisierter und professionalisierter Zuwendung steht – die Bereitschaft und die Offenheit für das, was entsteht, wenn Menschen füreinander da sind, zum Beispiel in der Hospizbewegung. Der Begegnung mit dem Tod können wir nicht ausweichen, schon gar nicht in Telefonhäuschen. Auch wenn wir manchmal versucht sind, den Hörer einfach aufzulegen.

Hier mehr: www.focus.de.

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