Upload-Filter und Leistungsschutzrecht in der EU

Während Vereine, Betriebe und Kirchengemeinden noch mit der Umsetzung der neuen Europäischen Datenschutzverordnung kämpfen (DS-GVO), deutet sich am Horizont eine Änderung des Urheberrechts an, die den Abschied von der Informationsfreiheit im Internet bedeuten könnte.

Die EU-Staaten haben im Mai eine gemeinsame Position zur Urheberrechtsreform beschlossen. Kommission, Parlament und Mitgliedsländer diskutieren derzeit hinter verschlossenen Türen über die endgültige Fassung eines neuen Urheberrechts auf europäischer Ebene. Es wird möglicherweise bald nicht mehr erlaubt sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen und Blogs sollen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um Beiträge urheberrechtlich zu prüfen. Kritiker warnen vor „Zensurmaschinen“ und dem Ende der Informationsfreiheit.

Obwohl ich nachvollziehen kann, dass Verlage und Autoren ihre Texte besser schützen wollen, könnte das Leitungsschutzrecht die Architektur des Internet erheblich verändern.

T3n schreibt:

Jede Plattform soll zukünftig durch einen automatischen Mechanismus prüfen, ob ein Inhalt sich mit einer Datenbank voller urheberrechtlicher Beiträge beißt. Die Idee ist vergleichbar mit Youtubes Uploadfilter und alleine der Vergleich zeigt schon, wie sinnlos die Idee ist. Die Identifizierung wird schlichtweg nicht richtig funktionieren. Solche Systeme sind technisch hoch anfällig, unpräzise und in einem derart großangelegten Kontext gemeingefährliche Zensurmaschinen.

Noch wesentlich schlimmer ist die Tatsache, dass das System ganz simpel missbraucht werden kann. Jeder kann jederzeit Urheberrechte für Inhalte beanspruchen und dann sind alle Nutzer von der Gnade eines Algorithmus abhängig. Die Electronic-Frontier-Foundation beschreibt beispielsweise, was passieren würde, wenn jemand die ganze Wikipedia hochladen würde: Niemand wäre mehr in der Lage, Wikipedia-Inhalte zu zitieren oder zu verlinken, bis die Maschinerie den Unfug wieder aussortiert hätte.

Nutzer, deren Inhalte böswillig von einem anderen Nutzer als urheberrechtlich geschützt deklariert wurden, müssten erst einmal den Rechtsweg beschreiten und klagen – um ihre eigenen Inhalte wieder nutzen zu können.

Mehr: t3n.de.

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6 Jahre zuvor

Noch 10 Jahre Grüne, vielleicht wenn sie, Angela Merkel, die SPD und die Linken… Erfolg hätten, dann kannst du nicht mehr atmen ohne eine Steuer zu bezahlen, musst dein Denken regelmäßig zertifizieren lassen, bekommst Ausweispapiere mit *Sternchen und EU-Konformitätsbescheinigung, sollst auf die Toleranz vereidigt werden (ich nicht!), gehst achtsam um mit Daten, Plastik, Fisch und Fleisch, fühlst dich schlecht, wenn du Auto fährst, heizt, den Spülkasten drückst, duschst, im Internet unterwegs bist und womöglich gar ein *männlicher Mensch mit weisser Hautfarbe über 40 Jahren bist. Hast keine Kinder, weil die pränatale Pflichtuntersuchung deine *Frau unter Quarantäne stellt – auch weil das Modell multiethnisch ist zum Wohle aller. Wöchentlich wird die software im Stammhirn upgedated, was als Nebenwirkung ein gelegentliches Nicken zur Folge hat. Das wird billigend in Kauf genommen. Andersdenkende werden endgültig der Vergangenheit angehören, sie werden ausgemerzt sein mit einer Ausnahme für solche Menschen, die Kultur und Werte erst noch verstehen werden müssen: Für sie gibt es Integrationskurse, die… Weiterlesen »

Schandor
6 Jahre zuvor

@Rolf

Prädikat: Gut gebrüllt, Löwe!

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