Autorenname: Ron

Devi, die nette Hexe von nebenan

Gilbert Keith Chesterton hatte bekanntlich mal behauptet, dass Menschen, die aufhören, an Gott zu glauben, nicht an nichts – sondern irgendetwas glauben. Das gilt inzwischen auch für den Raum der Kirche. Alles ist möglich. Dort, wo das Evangelium von Jesus Christus nicht mehr geglaubt wird, nisten sich allerlei andere Glaubereien ein. Ein jüngstes Beispiel zeigt, dass die Kirche auch offen dafür ist, die angeblichen Schnittstellen von evangelischem Glauben und Hexerei anzuerkennen.

Um was geht es?

Das digitale Projekt Basis:Kirche soll eine Alternative zu den klassisch-analogen Angeboten der Kirche liefern. Zielgruppe des kirchlichen YouTube-Kanals sind junge Menschen, die viel im Internet surfen. Produziert wird laut Selbstauskunft der Kanal vom Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen (ekn) im Auftrag der verschiedenen Landeskirchen in Niedersachsen sowie dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (also BEFG, der Baptistenbund). Das ist der Kanal, auf dem schon mal der Auftritt einer Drag-Queen oder die Qualitätsarbeit des Sexarbeiters André gefeiert wird (vgl. hier).

Im neusten Beitrag trifft die Pastorin der Basis:Kirche die modernde Hexe Devi in ihrer Wohnung in Berlin. Devi zeigt das Tarot-Kartenlegen, führt Rituale durch und erklärt dem Team der Basis:Kirche, wie Magie funktioniert und wann man sie einsetzt. In jedem ihrer Zimmer steht ein Schrein, auf dem sie beispielsweise ihren verstorbenen Mops verehrt.

Pastorin Juli findet das alles total spannend. Da überschneide sich so viel. Der evangelische Glaube sei ja gar nicht so verschieden vom Hexenglauben. Hexi Devi meint, in der Kirche gäbe es halt andere Namen.  Kurz: Hier wie dort glaubt man an etwas, ist offen und bleibt optimistisch.

Es ist – soweit ich das sehen kann – keine Parodie. Es soll bewusst einladend und locker wirken. Dennoch ist die Sache in einer gewissen Weise bitterernst und offenbart unfreiwillig sehr viel über das kirchliche Leben in Deutschland. Ob die Macher die Sendschreiben an die Gemeinden in Thyatira und Sardes kennen?

Hier:

Walter Brueggemann: Wie lesen wir die Bibel?

Walter Brueggemanns Aufsatz zum Thema „Bibel und Homosexualität“ hat weite Verbreitung gefunden. Der auf einer katholischen pro LGBGT+-Plattform erschienene Text ist in mancherlei Hinsicht aufschlussreich. Brueggemann, der als Bibelausleger von vielen konservativen Christen geschätzt wird, erklärt einerseits, dass die biblischen Texte, die sich speziell mit homosexuellen Praktiken befassen, diese bedingungslos verurteilen. Gleichzeitig beruft er sich auf die Vielstimmigkeit der Heiligen Schrift und fordert, dass die Verbote durch das Evangelium überboten werden. Für aufrichtige Christen heißt das: Sie müssen die eindeutigen biblischen Gebote ablehnen, um das Evangelium zur Geltung zu bringen. Das klingt etwa so:

Die exegetische Situation ist klar: Wir wissen, was der Text sagt. Aber was sollen wir mit dem tun, was der Text sagt? Ich halte es für wichtig, klar zu sagen, dass wir die eindeutigen Gebote der Heiligen Schrift ablehnen und uns stattdessen auf eine andere Autorität berufen, wenn wir erklären, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften heilig und gut sein können.

Ian Paul hat diesen Aufsatz gründlich analysiert und kommt zu dem Ergebnis:

Und es lässt sich nicht leugnen, dass verschiedene biblische Texte beim ersten Lesen in Bezug auf zentrale Themen wie Gewalt, Sklaverei, die Rolle der Frau – und natürlich den Gehorsam gegenüber der Tora – in Spannung zueinander zu stehen scheinen. Die Frage ist: Worin besteht diese Spannung? Hat das mit unterschiedlichen kulturellen und kontextuellen Aspekten zu tun, oder sind diese Spannungen auf unüberbrückbare Widersprüche zurückzuführen? Bei jedem dieser strittigen Themen scheinen verschiedene Texte zunächst in ihrem direkten Bezug auf das jeweilige Thema in Spannung zueinander zu stehen. Wir sollten nicht zu Texten greifen, die nichts miteinander zu tun haben, um das Gesamtbild, das die Heilige Schrift bietet, zu widerlegen.

Aber hier liegt die Ironie: Während Brueggemann behauptet, dass „die Bibel zu keinem Thema mit einer einzigen Stimme spricht“, ist die gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivität das eine Thema, zu dem die Bibel tatsächlich „mit einer einzigen Stimme“ zu sprechen scheint. Die Menschheit ist nach dem Bilde Gottes erschaffen als Mann und Frau und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau wird als Ausdruck dieses Schöpfungsmusters dargestellt. Die levitische Ablehnung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen scheint sich auf diesen Bericht zu stützen und sowohl Paulus als auch Jesus beziehen sich ausdrücklich darauf: Jesus in seinem Verständnis der Ehe und Paulus speziell in seiner Ablehnung gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs, wobei er sich in Römer 1 auf die Schöpfung und in 1. Korinther 6,9 und 1. Timotheus 1,9 auf den levitischen Kodex beruft.

Das vielleicht Hilfreichste, was Brueggemann in seinem Artikel für uns tut, ist hervorzuheben, dass die heutige Debatte über Sexualität in der Kirche im Kern eine Debatte über die Bibel ist. Können wir der Schrift vertrauen, dass sie die Wahrheit Gottes zu uns spricht? Ist die Schrift „Gottes geschriebenes Wort“, das eine wesentliche theologische Kohärenz aufweist (vgl. Artikel XX in den XXXIX Articles of Religion), oder ist sie ein Gemisch aus Gottes guter Nachricht an uns, in das sich sündige und sogar abstoßende menschliche Ideen gemischt haben und wir somit das eine vom anderen trennen müssen, um das Gold des Evangeliums aus der biblischen Schlacke zu retten?

Die Analyse von Ian Paul ist bei Evangelium21 erschienen: www.evangelium21.net.

Das Erste Londoner Bekenntnis von 1644

Das Erste Londoner Bekenntnis („First London Confession“) von 1644 ist im deutschsprachigen Raum fast in Vergessenheit geraten. Kürzlich wurde eine deutsche Übersetzung vorgelegt. Dazu heißt es: 

Das Erste Londoner Bekenntnis existiert historisch in drei in London ab 1644 herausgegebenen Textfassungen (deren letzte weiter nachgedruckt wurde), die hier vorgelegte Übersetzung folgt der aus diesen historischen Fassungen erarbeiteten englischsprachigen Comprehensive Edition (umfassenden oder integrierten Fassung), der im Wesentlichen das Anliegen zugrundeliegt, aus den geschichtlichen Textgestalten diejenige Variante (bei zumeist nur geringen Abweichungen der Formulierung) wiederzugeben, die biblische Aussagen auf die beste und klarste Weise wiedergibt.

Zur theologischen Ausrichtung schreiben die Übersetzer:

Das Erste Londoner Glaubensbekenntnis (1LCF, First London Confession of Faith) gehört – sowohl in seinen drei historischen Textformen als auch in der Bestandteile dieser Ausgaben integrierenden Comprehensive Edition – zu den reformierten Bekenntnissen. Dies wird nicht zuletzt daran erkennbar, welchen Stellenwert es der Gnadenlehre beimisst. Es bezeugt in Artikel 3, dass Gott in seiner Allmacht alles zu seiner Verherrlichung bewirkt. Das beinhaltet vor allen Dingen, dass er einige Menschen zur Errettung in und durch Jesus Christus erwählt hat. Die Errettung von Menschen beruht demnach vollständig auf der göttlichen Gnade. Die Gnadenlehre fügt sich dabei ein in eine Sicht auf Gott, bei der er allein im Mittelpunkt von allem steht. Alles, was Gott bewirkt, tut er zur Verherrlichung seines Namens und zum Wohl seiner Erwählten. Beides wird in Artikel 5 zusammengehalten. Das Wohl der Erwählten besteht nicht zuletzt darin, dass Gott sie allein aus Gnade errettet. Er befreit sie dazu, ihn mit der allergrößten Freude anzubeten und zu preisen (Artikel 6).

In Artikel 8 bekennt sich das 1LCF zur Heiligen Schrift als einziger Richtschnur für Glauben und Gehorsam. Dabei stellt es heraus, welche überragende Bedeutung innerhalb der Heiligen Schrift das Evangelium hat. Die Ablehnung des Evangeliums wird am Ende der Hauptgrund für die Verdammnis der Ungläubigen sein (Artikel 7). Der Glaube wird von Gott durch die Predigt des Evangeliums bewirkt (Artikel 24). Gott stellt durch die Verwendung dieses Mittels sicher, dass der Glaube an Jesus Christus kein menschliches Verdienst ist, sondern Gottes freie Gabe. Bemerkenswert ist die Aussage in Artikel 25, wonach die Verkündigung des Gesetzes nicht nötig ist, um einen Sünder auf die Annahme des Evangeliums vorzubereiten. Christus wird ihm allein durch das Evangelium wirksam als Retter vor Augen gestellt.

Das Herzstück des 1LCF ist die Christologie mit der daraus abgeleiteten Soteriologie (Artikel 9 bis 32): Jesus Christus wird bekannt als der Mittler des neuen Bundes zwischen Gott und den Menschen, der ein ewiger Bund ist (Artikel 10). Er ist in vollkommener Weise für die Gemeinde Gottes der Prophet, der Priester und der König. Als höchster Prophet offenbart Christus seinem Volk die Wahrheit des Evangeliums (Artikel 15). Christus musste wahrer Gott sein, um selber Gottes Wahrheit und Willen vollkommen zu erfassen. Und er musste wahrer Mensch werden, um diese göttliche Wahrheit Menschen zu offenbaren (Artikel 16). Als Priester hat Christus einen wirksamen Sühnetod erlitten, der zur Errettung aller Erwählten führt (Artikel 17 und 21). Als auferstandener Herr ist Christus der König, der seine Gemeinde regiert (Artikel 19). Was er als ihr Prophet und ihr Priester bewirkt hat, wendet er als ihr König ihr zu Gute an. Das hat zur Folge, dass alle Erwählten im Glauben ausharren und zur endgültigen Errettung bewahrt werden.

Der Glaube wird von seiner göttlichen und seiner menschlichen Seite beleuchtet: Er ist eine Gabe Gottes an die Erwählten; und er ist vom Menschen aus gesehen ein herzliches Vertrauen in die Wahrheit, die Gott in Christus offenbart hat (Artikel 22). Wer echten Glauben hat, hält an der Erkenntnis von Christus, vor allem was seine Person und seine Ämter betreffen, fest. Alle, die durch Gottes Gnade diesen Glauben empfangen haben, können nicht endgültig abfallen, sondern Gott bewahrt sie in diesem Glauben, sodass sie am Ende das ewige Leben erlangen (Artikel 23 und 26).

Mehr hier: london1644.info.

Evangelikale versus progressive Theologie

Markus Till fast in einer zweiteiligen Reihe Auszüge aus den Vorträgen zusammen, die er am 4. März 2023 im Rahmen des Studientags „Quo Vadis evangelikale Bewegung?” am Martin Bucer Seminars in München gehalten hat. Im schon publizierten ersten Teil schreibt er zu Was ist „Was ist Progressive Theologie?“: 

Das Bild von einem Umzug erklärt auch gut, wofür der oft verwendete Begriff der „Progressiven Theologie“ stehen kann. Progressive Theologie bedeutet letztlich: Eine Theologie, die sich ständig weiterentwickelt und nicht bei bestimmten Dogmen stehen bleibt. Überzeugungen werden immer wieder überprüft. Dabei ist man bereit, auch grundlegende theologische Weichen umzustellen.

Man beruft sich dabei auf biblische Beispiele für progressive Veränderungen und sagt: Auch Jesus hat den Glauben weiterentwickelt, indem er zum Beispiel mosaische Reinheitsgebote aufgehoben habe. Petrus musste vom Heiligen Geist überzeugt werden, seine Berührungsängste mit Heiden aufzugeben. Und später habe das Apostelkonzil grundlegend neue Weichen gestellt, indem es gesagt hat: Die Heiden müssen sich nicht beschneiden lassen und sich nicht an die jüdischen Gepflogenheiten halten. Diese in der Bibel sichtbare Entwicklung in theologischen Fragen habe nach der Entstehung der Kirche nicht aufgehört. Sie geht bis heute weiter.

Evangelikale gehen hingegen von einer Abgeschlossenheit der Schrift aus. Sie sind überzeugt: Es kann nach der Festlegung des Umfangs der kanonischen Schriften keine grundlegend neuen Offenbarungen mehr geben. Die Bibel bleibt vielmehr dauerhaft der gültige Maßstab für alle Fragen des Glaubens und der Lehre. Deshalb ist es kein Wunder, dass es zunehmende Differenzen zwischen evangelikaler und postevangelikaler/progressiver Theologie gibt. Diese Differenzen sind im Grunde auch gar nicht neu. So schreibt z.B. der postevangelikale Blogger Christoph Schmieding unter der Überschrift “Was ist eigentlich postevangelikal?”:

„Letztlich bewegen postevangelikale Christen dieselben Fragen, die auch die aufkeimende liberale Theologie zu ihrer Zeit diskutiert hat. Es geht um die tradierte Vorstellung von Endgericht und ihrer Topik von Himmel und Hölle. … Es geht um die Frage der Ökumene, und ob man heute einen Exklusiv-Gedanken die eigene Religion betreffend noch formulieren kann oder überhaupt will. Es geht um Fragen der Lebensführung, wie etwa auch der Sexualmoral, und inwieweit Religion und biblische Vorstellungen hier heute noch als moralische Referenz angeführt werden können. Ja, nicht zuletzt steht auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Bibel und das zunehmende Bejahen einer historisch-kritischen Perspektive auf die religiösen Texte im Mittelpunkt des Diskurses.“

Mehr: blog.aigg.de.

Sieben Mythen über das Single-Sein

Leider hat sich in vielen Gemeinden die Überzeugung eingenistet, dass mit Alleinstehenden, die schon über 30 Jahre alt sind, etwas nicht stimmt. Obwohl die Bibel eine hohe Sicht von Familie hat, ist es etwas komplizierter. Wir sollten mehr über das Thema reden. Anna Sophia Lang stell für E21 das  Buch Sieben Mythen über das Single-Sein vor und schreibt:

Cover sieben Mythen jpgObwohl die Zahl an Singles in Deutschland und auch unter Christen kontinuierlich ansteigt, spielen Singles in Gemeinden nach wie vor eine untergeordnete Rolle. In seinen Ausführungen hierzu spricht Allberry die Tatsache an, dass alleinstehende Pastoren nur schwer eine Stelle finden. „Sobald ich sage, dass ich alleinstehend bin und nie verheiratet war, höre ich nie wieder von ihnen“, zitiert Allberry einen befreundeten Pastor. Er merkt an, dass diesem Umstand wohl weniger gottgemäße Erwägungen zugrunde liegen als viel mehr der Verdacht, dass mit einem unverheirateten Pastor etwas nicht stimmt. Dass Single-Sein ein Hindernis für den Dienst sein soll, widerlegt der Autor anhand einschlägiger Bibelstellen, in denen Paulus etwa eheliche Treue im Falle des Verheiratet-Seins betont, ein Verheiratet-Sein an sich aber nicht für den Dienst voraussetzt. Ansonsten müssten, so Allberry, auch Pastoren ohne Kinder – oder gar solche mit weniger als zwei Kindern – vom Dienst ausgeschlossen werden.

Es tut also Not, dass sich ein Pastor traut, das missliebige Thema der Singles aufzugreifen und den Gemeinden vorzulegen. Allberry tut das nicht aus sicherer Distanz, sondern als direkt Betroffener. Auch wenn sich die heutige Gemeinde mit Singles vielleicht noch schwertut, tut Gott sich nicht schwer mit ihnen. Wenngleich Paulus mit seinem Zustand als Single durchaus gerungen haben mag, hat Gott ihn doch zu einem außerordentlichen Dienst befähigt und ihm die Kraft gegeben, denselben zum Gewinn für Menschen rund um den Erdball auszuüben.

Mehr hier: www.evangelium21.net.

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Kultur des Todes (19): Legalisierung von Abtreibungen

In Frankreich soll das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden (vgl. hier und hier). Auch in Deutschland dreht sich das Klima immer mehr in Richtung: Abtreibung ist eine legale Sache. Demnächst beginnt eine Regierungs-Kommission zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit ihrer Arbeit. Zu dieser Kommission gehören auch Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) an. Der hat nun ein provokantes Papier zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht. Der DJB fordert:

  • die Abschaffung des § 218 StGB und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert;
  • Verbesserung der Versorgungslage;
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung;
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung;
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch;
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“.

DIE WELT schreibt dazu:

Nach Meinung des DJB dagegen sollen Abtreibungen immer zulässig sein, wenn der Fötus nicht „eigenständig lebensfähig ist“. Das sei bis zur 22. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Derzeit bestehe für Schwangere ein nicht zu rechtfertigender Zeitdruck. Zugleich wird ausgeführt, dass Spätabtreibungen nicht zu befürchten seien, wie die Praxis in Ländern, die deutlich spätere Abtreibungen ohne medizinische Indikation zulassen, zeige. „Dass schwangere Personen sich ‚grundlos‘ – d. h. außerhalb der derzeit geltenden Indikationslösung – für einen sog. Spätabbruch entscheiden würden, ist weder empirisch belegt noch naheliegend“, so der DJB. Warum die Frist dann verlängert werden soll, bleibt offen.

Offen ist auch, was aus der Unzulässigkeit folgt. Strafbar soll nur eine Abtreibung ohne oder gegen den Willen einer schwangeren Frau – in den Worten des DJB: einer „schwangeren Person“ – sein. Ärzte würden nur berufsrechtlich sanktioniert. Die „schwangere Person“ soll „in allen Fällen straf- und sanktionsfrei bleiben“. Eine Tötung wäre erst nach Beginn des Geburtsvorgangs strafbar.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Das hat dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukommt. Das Kind im Mutterleib wird „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lässt es nicht zu, „auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten“.

4177UQbbK9L SX327 BO1 204 203 200 Zu dem Thema: Ist der Fötus eine schutzwürdige Person?, empfehle ich das gerade erschienene Buch von Johannes Gonser: Abtreibung – ein Menschenrecht?: Argumentationshilfen zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch (SCM, 2023, 128 Seiten, 15.00 Euro). Der Autor setzt sich in dieser Abhandlung mit verbreiteten Argumenten gegen das Personsein von Ungeborenen sachlich und kompetent auseinander und liefert starke Gründe für das Personsein von Föten und damit für das uneingeschränkte Lebensrecht ungeborener Menschen.

Studientage „Apologetik“

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An dem Wochenende vom 12.05.–14.05.2023 veranstaltet das MBS-Studienzentrum München Studientage zur „Apologetik“, der „Verteidigungswissenschaft“ des christlichen Glaubens. Wir verbringen die Tage in einem Jugendhaus des Chiemgauer Voralpenlandes mit Selbstversorgung. Bisher waren diese Tage sehr gemeinschaftsfördernd und inspirierend. Die Kosten für das Wochenende liegen pro Person bei 100 Euro. Über die Einzelheiten werden die Teilnehmer in einem Teilnehmerbrief informiert. Mehr Informationen gibt es im Flyer: Apologetik Mai-2023-a.pdf.

Gasthörer sind übrigens herzlich eingeladen. Die Veranstaltung bietet auch eine gute Gelegenheit, das Studienzentrum in München näher kennenzulernen. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular bei mir melden. Eine Kurzvorstellung wäre hilfreich.

Aber Sex ist schön!

Können sich junge, hedonistische Menschen an ein Sexverbot halten, wenn ihnen bei Missachtung eine Geldstrafe droht? So fragt ein Erfolgsformat auf Netflix. Das Trash-Fernsehen hat die Scham abgeschafft und will gleichzeitig moralisch sein, mein Birgit Schmid in ihrer erhellenden Kritik an beliebten Reality-Formaten:

Glaubt man den Konzeptentwicklern, so steht hinter «Too Hot to Handle» tatsächlich eine pädagogische Absicht. Die britische Produzentin Laura Gibson sagt, die «brutale Dating-Kultur im Zeitalter von Tinder» habe sie inspiriert. Beziehungen enden, bevor sie richtig angefangen haben, weil nun der Sex nach dem ersten Date darüber entscheidet, ob es weitergeht. Das führt, in den Worten der Soziologin Eva Illouz, zu einer «Kultur der Lieblosigkeit».

Die attraktiven Bewohner des Tropenresorts sind die Verkörperung dieser These – jedenfalls zu Beginn. So sagt Tobias, ein IT-Consultant, er habe immer zuerst Sex, bevor er eine Beziehung mit einer Frau eingehe: «Ich will doch wissen, was die draufhat.» Er könne ohne Sex keine emotionale Beziehung aufbauen, behauptet er.

Vor zwei Jahrzehnten hätten solche Aussagen noch zu der heiss diskutierten Frage geführt, wie viel Exhibitionismus erlaubt sei und was der Triumph des Trivialen bedeute. Medienprofessoren und Psychiater erklärten damals, dass in Reality-Formaten das Private politisch werde oder man den Trash schaue, um sich besser als die Vorgeführten zu fühlen. Heute fragt auch keiner mehr danach, was an Reality-Shows real und was inszeniert sei. Die sozialen Netzwerke sind voll solcher Selbstinszenierungen, jeder präsentiert ein schöneres, erfolgreicheres, perfektes Ich. Auch «Too Hot to Handle» folgt einem Drehbuch, doch die Haltungen der Zeit, die die Serie abbildet, bleiben trotzdem wahr.

Mehr hier: www.nzz.ch.

Ostern – eine großartige Gelegenheit

Velimir Milenkovic hat das kürzlich hier vorgestellte Buch Ostern unglaublich? besprochen. Er schreibt: 

Die Geschichte über den Tod und die Auferstehung von Jesus wirft bei vielen Hörern gleich mehrere Fragen auf: apologetische und theologische. Die britische Apologetin Rebecca McLaughlin hat ein kurzes Buch über vier der wichtigsten Fragen an die Auferstehung geschrieben. Es heißt Ostern – unglaublich? und ist gerade auf Deutsch erschienen (cvmd und CV Dillenburg, 2023).

Die Autorin hat bereits mit Kreuzverhör und Weihnachten – unglaublich? evangelistische Bestseller vorgelegt. Im neuen »Osterbuch« bleibt sie ihrem bewährten Konzept treu: relevante Fragen über den christlichen Glauben ehrlich, sensibel, bestens informiert und biblisch fundiert zu beantworten. Die »vier Fragen, die jeder an die Auferstehungsgeschichte stellen sollte« (so der Untertitel) lauten:

  1. Ist das Leben Jesu historisch belegbar?
  2. Ist der Tod Jesu ethisch begründbar?
  3. Ist die Auferstehung Jesu historisch glaubwürdig?
  4. Ist das Angebot Jesu attraktiv?

Die beiden Fragen zur Historizität (von Jesu Tod und Auferstehung) gehören zum Bereich der klassischen Apologetik. Hinter der Frage, ob der Tod von Jesus ethisch gerechtfertigt sei, steckt eine brandaktuelle (und -gefährliche) Debatte, die viele Evangelikale verunsichert: Verlangt Gott wirklich nach einem blutigen Opfer für die Sünden der Welt? Rebecca McLaughlin verteidigt in ihrem Buch die biblisch-konservative Lehre des rechtfertigenden Sühnetodes. Das Kapitel zur vierten Frage verdeutlicht das »helle Licht des Evangeliums« und lädt seine Leser zum Glauben an Jesus ein.

Mehr hier: www.gesunde-gemeinden.de.

Aus der Steuer-ID wird allumfassende Personenkennziffer

Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?

Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:

Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundes­zentral­amt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!

Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundes­datenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundes­regierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?

Mehr: www.datenschutz-notizen.de.

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