Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?
Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:
Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!
Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundesdatenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?
Mehr: www.datenschutz-notizen.de.