Gesellschaft

Der Erzbischof von Canterbury und die Scharia

Am 7. Februar 2008 hielt der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, vor rund 1000 Zuhörern eine Rede im »Royal Court of Justice«, London, mit dem Titel »Civil and Religious Law in England: a Religious Perspective«. Dem Publikum wurde rasch klar, dass diese Rede eine Menge Sprengstoff enthielt. Sie löste eine kontroverse Diskussion über die Stellung der Scharia in Großbritannien aus und Ruth Gledhill, Times-Korrespondentin für Religion, fragte irritiert: »Ist der Erzbischof übergeschnappt?«

Wie immer man die Rede des Erzbischofs beurteilt, durch sie wurde eine politische Polarisierung offensichtlich, die unter dem Deckmantel multikulturalistischer »Political correctness« weitgehend verborgen geblieben war.

Johannes Kandel und Reinhard Hempelmann haben die Rede und den Vorgang analysiert. Das Ergebnis kann hier herunter geladen werden: www.islaminstitut.de.

Vorlesung über christliche Wirtschaftsethik abgesetzt

Professor Friedrich Hanssmann, seit 1994 emeritierter Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität München, darf seine seit zwei Jahren gehaltene Vorlesung zur christlichen Wirtschaftsethik nicht mehr halten, da einem Studenten der Bezug zur christlichen Schöpfungsordnung mißfiel und er dies der »Süddeutschen Zeitung« mitteilte. Die linksliberale Zeitung publizierte anschließend einen polemischen Artikel gegen den Professor (»Scheine mit dem Schöpfer«), der die Fakultät veranlasste, die Vorlesungsskripte aus dem Internet zu nehmen und die Prüfungsleistungen der Vorlesungen nicht mehr anzuerkennen.

Jan Grossarth schrieb für die FAZ am 29.05.2008 (Nr. 123, S. 39) über die Vorlesung des Mathematikers:

Das Skript zur »Unternehmensethik auf christlicher Grundlage« – die nach Worten Hanssmanns an keiner anderen deutschen Universität angeboten wird – benennt die christliche Wertebasis, die für eine Wirtschaftsethik von Relevanz ist, also die Zehn Gebote, die Grundeinstellung zum Nächsten, zur Schöpfung und die individuelle Gottesbeziehung. Dann geht es ausführlich um relevante Unternehmensfelder, in denen Gestaltung nach christlichen Maßstäben möglich ist, etwa ehrliches Marketing und unverfälschte Rechnungslegung, eine »dienende Grundhaltung« im Sinne christlicher Nächstenliebe gegenüber den Kunden anstatt reiner Profitorientierung, solide Finanzpolitik, eine fördernde, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, Ermöglichung längerer Mutterschaftspausen für Mitarbeiterinnen, als sie das Gesetz vorschreibt. Da Gott die höchste Autorität sei und nicht der Markt, müsse eine Firma ihre Mitarbeiter in Gewissensfragen auch zum »Neinsagen« ermutigen, auch wenn deren Entscheidungen gegen das kurzfristige Geschäft stehen. Es wird argumentiert, dass ein individueller Gottesbezug eine kreativitätsfördernde »transzendentale Distanz« zum Tagesgeschäft schaffe.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://cbfw.de/lmubwl.htm.

Islam in Europa als Herausforderung

Die Globalisierung ist für Europa ein Thema von großer Bedeutung. Die Welt ist näher zusammengerückt. Das gilt auch für die islamische Welt und Europa. So ergeben sich neue Chancen ebenso wie Herausforderungen für die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft im 21. Jahrhundert.
Auf Einladung des »Personenkomitees Aufeinander zugehen« in der oberösterreichischen Stadt Traun sollte Frau Prof. Dr. Christine Schirrmacher am 21. Mai über den »Islam in Europa als Herausforderung für Staat, Gesellschaft und Kirche« referieren. Der Vortrag, der nach Protesten besonders von Mitgliedern der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich abgesetzt wurde (vgl. idea), kann in einer schriftlichen Version hier herunter geladen werden: www.islaminstitut.de.

Schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz

Die 1984 gegründete Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) hat ihren Sitz in Köln und tritt für den wirksamen Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Phasen ein. Nachfolgend gebe ich das Eingangsreferat wieder, das der Vorsitzende Bernward Büchner am 2. Mai 2008 anlässlich eines Symposiums zum Lebensschutz gehalten hat. Richter a. D. Büchner diagnostiziert sehr scharf, wie durch eine schleichende sprachliche Neubesetzung der Lebensrechtsthemen die Gesellschaft auf einen Bewusstseinswandel vorbereitet wird.

In den letzten Wochen mussten wir zwei schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz in Deutschland und Europa erleben: die Entscheidung des Bundestags vom 11. April, den im Stammzellgesetz festgelegten Stichtag für den möglichen Import menschlicher embryonaler Stammzellen um 5 Jahre hinauszuschieben, und wenige Tage später dann die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg vom 16. April zum angeblichen »Recht auf Abtreibung«.

Dem Stammzell-Beschluss des Bundestags ist eine lebhafte und intensive öffentliche Debatte vorausgegangen, an der sich die Lebensrechtsorganisationen rege beteiligt haben, insbesondere der Bundesverband Lebensrecht, dessen Vorsitzende, Frau Dr. Claudia Kaminski, ich bereits begrüßen konnte. Auf Initiative des BVL fand in Berlin ein Hearing statt und wurde mit dem Internet-Portal www.deine-stammzellen-heilen.de eine Kampagne gestartet, mit der eine hervorragende Information geleistet wurde und in deren Rahmen sich eine große Zahl namhafter und sachverständiger Persönlichkeiten zu Wort gemeldet haben. Bei einer vom BVL in Auftrag gegebenen, repräsentativen Meinungsumfrage von Infratest haben sich etwa zwei Drittel der Befragten gegen eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken und für die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen ausgesprochen. Eine ganz große Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands will also nicht, was der Bundestag beschlossen hat.

Auch unsere Vereinigung hat sich in der Stammzell-Debatte wiederholt zu Wort gemeldet. Dabei haben wir insbesondere betont, dass es verwerflich ist, sich die Früchte einer Unrechtshandlung selbst für Heilungszwecke zunutze zu machen, und dass bereits die – wenn auch eingeschränkte – gesetzliche Erlaubnis des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen, die nur durch Tötung von Embryonen gewonnen werden können, gegen die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde verstößt. Insbesondere Herr Professor Hillgruber, stellvertretender Vorsitzender unserer Vereinigung, hat diesen Standpunkt in der NJW, in der FAZ und bei einer Anhörung des Bundestages dezidiert vertreten. Von dieser Grundposition ausgehend haben wir ein Import- und Forschungsverbot für embryonale Stammzellen gefordert.

Die beschlossene Verschiebung des Stichtags ist angesichts der Fülle und des Gewichts der Gegenargumente unverständlich und zumindest, was die Höhe des Abstimmungsergebnisses betrifft, nicht zu erwarten gewesen. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion bot dabei ein Bild der Zerrissenheit. Nur 89 Unionsabgeordnete votierten für ein Forschungsverbot, 102 für die Verschiebung des Stichtags, nur 113 dagegen und 31 Fraktionsmitglieder stimmten sogar für die völlige Streichung des Stichtags.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte die Forschungsministerin Schavan. Es lohnt sich, noch einmal nachzulesen, wie sie ihren forschungsfreundlichen Standpunkt in der abschließenden Parlaments-Debatte begründet hat. Die embryonalen Stammzelllinien, sagte sie, würden aus solchen Embryonen gewonnen, »bei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, also solche, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist«. In derselben Rede erklärte Frau Schavan, das Embryonenschutzgesetz stehe nicht zur Diskussion. Es sei unbestritten. Das sei der umfassendste Schutz der Embryonen. Dabei bleibe es. Damit täuscht sie darüber hinweg, dass ihre zuvor wiedergegebene Argumentation einem Rückfall hinter den Erkenntnisstand gleichkommt, der dem Embryonenschutzgesetz zugrunde liegt. Danach darf es menschliche Embryonen, die künstlich für einen anderen Zweck erzeugt wurden als die Einführung in die Gebärmutter zur Herbeiführung einer Schwangerschaft während eines Zyklus’, also die so genannten überzähligen Embryonen, von denen Frau Schavan sprach, gar nicht geben. Eine Forschungsministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Händen ist. Sie wird immer Wege finden, um der Forschung auch künftig einen »Korridor« auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafür wird dann wieder das eigene Gewissen bemüht werden. Die inflationäre Berufung auf das Gewissen vermag die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht zu ersetzen, wie Professor Sala kürzlich in einem Leserbrief zu Recht bemerkte.

Eine nicht geringere Katastrophe als der Stammzell-Beschluss des Bundestags ist die bereits erwähnte, gegen die Stimmen der Abgeordneten der EVP verabschiedete Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese Resolution behauptet ein »Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung« und soll Mitgliedsstaaten dazu anhalten, die Abtreibung vollends zu legalisieren. Die Tötung Ungeborener wird dabei als selbstverständliche ärztliche Dienstleistung verstanden, zu der Ärzte verpflichtet sein sollen. Die dabei angewandte Taktik ist von internationalen Konferenzen längst bekannt. Nun ist wohl erstmals in einem parlamentarischen Dokument von einem »Recht auf Abtreibung« die Rede.

Vermutlich haben bisher nicht alle Anwesenden von dieser Resolution erfahren. Denn in den Medien war von ihr kaum die Rede. Und Kritik an ihr war meines Wissens nur seitens der katholischen Kirche und aus unseren Reihen zu vernehmen. Warum dieses verbreitete Schweigen? Ist der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines »Rechts auf Abtreibung« kaum noch Anstoß erregt oder gar als selbstverständlich empfunden wird? Dabei versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass es im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben ein Recht auf Abtreibung, d. h. ein Recht zum Töten, nicht geben kann. Wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ausdrücklich heißt, ist es nicht möglich, ein Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen, »weil Schwangerschaftsabbruch immer Tötung ungeborenen Lebens ist«. Sicher ist eine Abtreibung insofern, als sie für das ungeborene Kind den sicheren Tod bedeutet. Von einer für die Frau sicheren Abtreibung kann nur sprechen, wer ihre häufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet.

In der Debatte über die Änderung des Stammzellgesetzes ist von einer »ethischen Wanderdüne« die Rede gewesen. Eine solche Wanderdüne ist auch bezüglich der Abtreibung zu beobachten. Der so genannte gesellschaftliche Kompromiss fand in der Formel »straffrei, aber rechtswidrig« seinen Ausdruck. Inzwischen ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nahezu in Vergessenheit geraten. Wie sollte es auch anders sein angesichts des Angebots des tötenden Eingriffs in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als Staatsaufgabe und seiner nahezu ausnahmslosen Finanzierung aus den Länderhaushalten? Das nächste Ziel auf dem Weg der Wanderdüne ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht. Nicht die Behauptung eines solchen Rechts wird kritisch hinterfragt. Vielmehr muss sich rechtfertigen, wer es bestreitet. Den Veranstaltern des Christivals in Bremen z. B. wird in der jüngsten Ausgabe des »Spiegel« vorgeworfen, sie machten mobil auch »gegen das Recht auf Abtreibung« [Anmerkung R. K.: Der Spiegel 18/2008, S. 38].

Wenn die Leben schützende Wirkung des gesetzlichen »Beratungskonzepts« ganz wesentlich auch eine Frage des Bewusstseins ist, wie die Karlsruher Richter meinten, müssten sich alle an einem wirksamen Lebensschutz Interessierten längst Gedanken darüber gemacht haben, wie es zu diesem negativen Bewusstseinswandel kommen konnte und wie ihm zu begegnen wäre. Wo – bitte sehr – wird diese Frage gestellt? Und wo sind die Verfechter des gesetzlichen Konzepts, die heute noch bereit sind, dessen Grundbedingungen in Erinnerung zu rufen?

Zeichen eines neuen Nachdenkens gibt es dennoch, besonders in der jungen Generation, auch innerhalb der Kirchen, wie kürzlich eine Erklärung des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising zur Abtreibungsmentalität und -praxis mit dem Titel »Zeit zum Umdenken«. Dieses Nachdenken zu wecken und zu fördern, ist eine bleibende Aufgabe für uns. Das unablässige und geduldige Arbeiten an dieser Aufgabe, wird uns so bald keine spektakulären Erfolge bescheren. Doch auf Dauer wird es nicht vergeblich sein.

Wiedergabe des Beitrags mit freundlicher Genehmigung von VRiaVG a. D. Bernward Büchner, Vorsitzender der JVL.

Die teuflische Rethorik des Gutmenschen

Norbert Bolz ist einer der wenigen unangepassten Denker in Deutschland, den zu lesen es sich lohnt. Nun hat er rhetorisch wieder zugeschlagen. Es tut weh, ist aber heilsam (Focus 17/2008):

Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass wir immer tiefer in den Staatsgötzendienst steuern – und jede Menge Theologen sind bereit, aus Gründen der Anpassung an dieser Sozialoffenbarung mitzuwirken. Das Traurige ist eben, dass solche Ersatzreligionen gerade von denen praktiziert und vorangetrieben werden, von denen man eigentlich erwarten sollte, dass sie denken können. Sowohl die Grünen als auch die Ich-Religiösen, als auch die Staatsgötzendiener sind eigentlich Intellektuelle. Offensichtlich brauchen Menschen eine Möglichkeit, sich irgendwelchen Imperativen zu unterwerfen. Angesichts dessen ist eigentlich das christliche Angebot das freiheitlichste und souveränste und auch intellektuell befriedigendste, weil diese Unterwerfung es ermöglicht, allem anderen gegenüber souverän zu sein während diejenigen, die den Gott nicht haben, sich sofort in einer gnadenlosen Knechtschaft wiederfinden. Die Frage ist nur: Welche Verknechtung ist die jammervollste? Ist es diese neuheidnische Naturidolatrie der Grünen, die ich in ganz besonderer Weise lächerlich finde? Oder ist es die Anbetung des Staates, die wenigstens eine gewisse Tradition hat. Oder ist es das Ich-Götzentum? (S. 181)

»Soziale Gerechtigkeit« ist die Maske des Neids, »Teamfähigkeit« ist die Maske des Hasses auf die Ehrgeizigen und Erfolgreichen, »Dialog der Kulturen« ist die Maske der geistigen Kapitulation. Überhaupt: Das, was man Political Correctness nennt, ist die aktuelle Rhetorik des Antichristen. (S. 182)

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« einstimmig beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.

Bislang musste Eltern ein konkretes Erziehungsversagen nachgewiesen werden. Da dies aber in der Praxis schwierig gewesen sei, seien die Jugendämter oft davor zurückgeschreckt, die Justiz einzuschalten. Künftig muss dieser Nachweis nicht mehr geführt werden. Das Familiengericht kann tätig werden, wenn das Wohl des Kindes aus der Sicht der Behörden gefährdet ist und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden wollen oder können.

Mit einem Katalog konkreter Maßnahmen stellt das Gesetz klar, dass das Gericht eine Reihe von Schritten anordnen darf, ohne gleich das Sorgerecht zu entziehen. So kann es Eltern verpflichten, an einer Erziehungsberatung oder einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, ihr Kind in den Kindergarten zu geben oder für einen regelmäßigen Besuch der Schule zu sorgen. Mit der Auflistung solcher Handlungsmöglichkeiten sollen Jugendämter ermutigt werden, die Familiengerichte frühzeitiger einzuschalten.

Kritikern der Gesetzesänderung wird mitgeteilt, die Debatte über eine Entmachtung der Eltern sei »virtuell; denn diejenigen, die ihre Sorge dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie den Teufel an die Wand malen, haben sich die Gesetzesänderungen, … nicht angeschaut« (Leutheusser-Schnarrenberger).

Kinderschutzpräsident Heinz Hilgers ist sich sicher, dass das neue Gesetz weder das Leben von Lea-Sophie, Kevin, Jessica oder anderen verhungerten oder zu Tode misshandelten Kinder hätte retten können, berichtet die sozialistische Tageszeitung Neues Deutschland: www.neues-deutschland.de.

Das vollständige Protokoll der Beratung über das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« kann hier herunter geladen werden: Gefährdung des Kindeswohls. Außerdem gibt es den Link zur dazugehörigen Drucksache 1606815.pdf.

Zur geplanten Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen

Brief an die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

am Donnerstag, den 24.04.2008, sollen Sie im Bundestag über die Gesetzesnovellierung des §1666, BGB abstimmen. Diese Novellierung wird den Kindern, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden, leider nicht helfen. Bereits in der Begründung heißt es, dass die Jugendämter und Familiengerichte die jetzigen Gesetze nicht ausreichend umgesetzt haben. Durch die beispielhafte Aufzählung der Eingriffsmöglichkeiten (§ 1666 Absatz 3 BGB) soll dem nun abgeholfen werden. Da die Familiengerichte bereits nach jetziger Gesetzeslage früher eingeschaltet und tätig werden, ist keine Gesetzesänderung nötig.

Warum also diese Novellierung? Sie schwächt unberechtigterweise das Recht der Eltern, so wie es Artikel 6 GG vorsieht, indem das Tatbestandsmerkmal des »elterlichen Erziehungsversagens« in der Generalnorm des § 1666 BGB Absatz 1, entfällt. Durch die Orientierung ausschließlich am »Kindeswohl« wird im Zweifel die Beweislast umgekehrt. Jetzt müssen Eltern vor dem Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen haben, das Erziehungsgrundrecht wird in das Ermessen des Richters oder der Jugendämter gestellt. Damit wird faktisch erreicht, was mit der Aufnahme von eigenen »Kinderrechten« in das Grundgesetz erreicht werden sollte. Eltern sollen nun ihre Kinder in dem Sinne erziehen müssen, wie der Staat und seine Instanzen das Wohl des Kindes interpretieren.

Deshalb bitte ich Sie, am Donnerstag gegen diese Novellierung zu stimmen. Das »gut austarierte Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Eltern einerseits und den Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten des Staates andererseits« darf nicht eindeutig zugunsten des Staates verschoben werden. Sollte dies dennoch stattfinden, weil der ideologische Druck der zuständigen Regierungsmitglieder größer ist, als die sachliche Einsicht in die Wirklichkeit von Familien, ist mit einer Flut von Klagen verängstigter und besorgter Eltern zu rechnen.

Mit herzlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,

Ihr Ron Kubsch

Gattaca

Obwohl das DVD-Filmangebot inzwischen unüberschaubar vielfältig ist, braucht es einen guten Spürsinn und Geduld, um intelligent aufgebaute und ästhetisch fotografierte Filme zu finden. Ein bemerkenswert schöner und zugleich tiefsinniger Film ist »Gattaca« aus dem Jahr 1997.

Der Regisseur Andrew Niccol präsentiert in seinem Erstlingswerk eine Gesellschaft, in der das Erbmaterial über den Wert des Lebens entscheidet. Eine hoch entwickelte Fortpflanzungsmedizin macht es möglich, dass die meisten Eltern intelligente modeltaugliche Kinder zur Welt bringen. Menschen, die ungeplant auf herkömmliche Weise zur Welt kommen, bleibt in dieser genetischen Klassengesellschaft nur der Abstieg zu den »Invalids«. Auch Vincent Freeman, gespielt von Ethan Hawke, kann wegen seiner Durchschnittlichkeit und einem angeborenen Herzfehler nicht zur Elite der »Valids« gehören. Doch er kämpft mit eisernem Willen und Tricks gegen das scheinbar unbezwingbare Kontrollsystem an und tauscht seine genetische Identität mit dem verunfallten Sportler Jerome Morrow (Jude Law). Da er auf diese Weise Karriere macht, hat Vincent gute Chancen, sich seinen Lebenstraum zu erfüllen und als Pilot für Gattaca das All zu erforschen. Doch kurz vor seinem Start gerät Vincent in eine äußert brenzliche Situation und der gesamte Plan droht aufzufliegen.

Der Science-Fiction »Gattaca« entmythologisiert eine von kalter Statistik und perfektionierter Naturwissenschaft dominierte Welt, in der Menschen zwar länger gesund leben, aber Beziehungsfähigkeit und Sinnfindung auf der Strecke bleiben.

Die DVD ist derzeit günstig bei Amazon zu haben: www.amazon.de.

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