Recht

Das Fundament der westlichen Zivilisation bröckelt

Ich gehöre wahrscheinlich zu den wenigen Leuten, die noch der Meinung sind, dass Gott sich in seiner Schöpfung so deutlich vor Augen gestellt hat, dass man ihn erkennen kann, und dass wir Menschen keine Entschuldigung dafür haben, ihm nicht zu danken. Insofern kann ich dem Schweizer Schriftsteller Giuseppe Gracia nicht darin folgen, Gott von dem Verdacht freizusprechen, dass es ihn nicht gibt.

Aber ich weiß, was er mit seinem Plädoyer „Die absolute Menschenwürde war einst garantiert. Heute ist sie verhandelbar“ zeigen möchte und wunderbar zeigt. Er will Europa daran erinnern, was wir verlieren, wenn wir uns gänzlich vom christlichen Erbe verabschieden. Wir verlieren zum Beispiel viel im Raum des Rechts und der ethischen Entscheidung. Die Würde des Menschen pulverisiert. Ein Präferenz-Utilitarismus, wie ihn Peter Singer vertritt, zieht dafür in das westliche Denken und Entscheiden ein:

Singer lehnt die moralisch höhere Gewichtung menschlichen Lebens gegenüber dem tierischen Leben ab. Er postuliert ein Drei-Stufen-Modell des moralischen Status. Auf der tiefsten Stufe stehen Wesen ohne Bewusstsein, auf der zweiten Stufe bewusst empfindende Lebewesen (Tiere oder Neugeborene) und auf der dritten Stufe entwickelte Personen: Damit gemeint sind Lebewesen mit Selbstbewusstsein und Zukunftsbezug, aber nicht nur Menschen, sondern auch Affen oder Delfine.

Solche Lebewesen geniessen nach Singer den höchsten moralischen Schutz, während die Tötung von Wesen ohne Bewusstsein oder Zukunftsbezug ist für den Ethiker weniger problematisch. Gemäss Singer dürfen auch schwerbehinderte Neugeborene unter Umständen getötet werden. Eine Position, die 2015 breite Kritik auslöste, nicht nur von Behindertenverbänden, sondern auch von Politikern, Ethikern und Theologen.

Der Präferenz-Utilitarismus läuft auf eine ethische Kosten-Nutzen-Rechnung hinaus, mit welcher der Wert eines Lebens bestimmt wird, gemessen am Interesse aller. Das Ziel ist eine ausgewogene Gesamtbilanz. Das steht im Gegensatz zur klassischen Idee einer Würde des Menschen, die voraussetzungslos und in jeder Lebensphase gilt.

Und so stehen wir vor der Wahl: 

Deswegen hat Guardini vor 75 Jahren prophezeit: Statt der absoluten Menschenwürdegarantie wird es in Zukunft „Wertedebatten“ geben, bis man schliesslich alle Werte zu Sentimentalitäten erklären wird, um sie ganz aufzugeben.

Das führt zur Frage, wie eine rechnende Hightech-Zivilisation menschlich bleiben kann. Entweder wird der Wert des Lebens von Experten einer nutzenorientierten Ethik oder Rechtsprechung festgelegt. Oder aber der Mensch glaubt auch in Zukunft an eine absolute Würde, die von Gott kommt, so dass niemand das Recht hat, sie zum Gegenstand einer Güterabwägung zu machen.

Politiker, Medienschaffende und Bischöfe, die sich gegen die Berufung von Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht ausgesprochen haben, sind gut beraten, sich der ganzen Dimension des Falles zu stellen und einen möglichst breiten Diskurs zu fördern. Einen Diskurs, der klarmacht: Es geht nicht um linke oder rechte Richter, um ideologische oder verfassungsrechtliche Differenzen, sondern um den vorpolitischen Raum der Grundüberzeugungen, um das Fundament der westlichen Zivilisation. Dieses steht auf dem Spiel, wenn in Europa Millionen von Menschen glauben, eine Zukunft ohne Christentum werde mehr Freiheit und Toleranz bringen – ohne sich darüber im Klaren zu sein, wohin die Abwesenheit einer göttlichen Menschenwürdegarantie führt.

Bürgerlich-konservative Kreise mögen so tun, als sei es möglich, ohne Rekurs auf Gott an säkularisierten Christlichkeiten festzuhalten, durch das mediale Beschwören entsprechender „Werte“ oder die Berufung auf ein C im Parteiprogramm, das seine religiöse Substanz verloren hat. In Wahrheit besitzt Gott für die Mehrheitsgesellschaft keine lebenspraktische Relevanz mehr. Man lebt, als würde sich der Mensch selber machen und als müsse man es nicht länger hinnehmen, über das subjektive Empfinden und Wollen hinaus eine ewige Wahrheit zu akzeptieren. Relativismus und Utilitarismus sind dann die passenden Philosophien.

Hier: www.nzz.ch.

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Grundrechte oft nicht mehr als Abwehrrechte gegen den Staat verstanden

Diese Aussage von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, sollte nachdenklich stimmen:

Dass man sich mit den potenziellen Richtern und Richterinnen auch öffentlich befasst, liegt sicher auch daran, dass man sich zusehends bewusst wird, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht für Politik und Gesellschaft hat. Das liegt auch daran, dass das Gericht von Anfang an und gerade auch in jüngster Zeit über seine Kompetenzen seine Gestaltungsmacht kontinuierlich erweitert hat.

Beispielsweise über seine Rechtsprechung zu den Grundrechten. Im Bestreben um perfektionierten Grundrechtsschutz lässt sich eine immer stärkere Tendenz beobachten, die Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger.

Mehr: www.nzz.ch.

Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt

Frauke Brosius-Gersdorf stellt den Schutz der Menschenwürde Ungeborener infrage. Damit liegt sie fundamental falsch. Einen abgestuften Lebensschutz darf es aufgrund der Garantie der Menschenwürde nicht geben. Warum das so ist, hat Christian Hillgruber in dem FAZ-EINSPRUCH-Artikel „Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt“ exzellelent dargelegt. Er erklärt auch, dass die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG so explizit herausgestrichen wird, weil in der NS-Zeit furchtbare Erfahrungen mit einer abgestuften Menschenwürde gemacht worden sind. 

Zitat: 

Eine Sichtweise, der zufolge Würde nicht allen Menschen zugesprochen werden kann, sondern die Anwendbarkeit der Würdegarantie auf freiheits- und damit selbstverantwortungsfähige Personen beschränkt bleibt, widerspricht offensichtlich dem Schutzzweck der Vorschrift, die in Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gerade einen rechtlichen Schutz davor bereitstellen wollte, dass einzelne Menschen oder eine Gruppe von Menschen mit Rücksicht auf wirkliche oder vermeintliche Defizite („Untermenschen“) noch einmal aus der Rechtsgemeinschaft herausdefiniert werden können.

Die Menschenwürdegarantie gebietet gerade, dass auch über das Schicksal derer, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihres Gesundheitszustandes oder sonstiger äußerer Umstände nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die ihnen als Menschen zukommenden Grundrechte selbst geltend zu machen – die Ungeborenen, die Geisteskranken, die im Wachkoma liegenden, die Sterbenden –, weder vom Staat noch von anderen Menschen willkürlich, also ohne Rücksicht auf ihren rechtlichen Status als Person bestimmt werden darf.

Gegen alle Versuche, den personellen Schutzumfang der Menschenwürdegarantie neu zu bestimmen, regt sich ungeachtet „dogmatischer Unterkellerung, […] verfassungstheoretischer Konstruktion und […] philosophischer Überdachung“ der „Argwohn, dass die wissenschaftlichen Anstrengungen einem vorgefassten Ergebnis dienen und es letztlich nur darum geht, den Menschenwürde- und Lebensschutz des nascituris (vielleicht auch den des moriturus) aus dem Weg zu räumen, als atavistisches Hindernis für Fortschrittsehrgeiz, Wohlleben und Erwerbsdrang der Generation, die heute das Sagen hat“ (so der Staatsrechtler Josef Isensee).

Dieser Verdacht drängt sich umso mehr auf, als diese Reduktion des persönlichen Schutzbereichs der Fundamentalgarantie des Grundgesetzes so ganz und gar nicht zu dem ansonsten zu konstatierenden, allgemeinen Trend der Ausdehnung des Grundrechtsschutzes passen will. Der unbequem unmissverständliche erste Satz des Grundgesetzes, demzufolge der Staat, aber auch jeder Einzelne, jeden Menschen als Rechtssubjekt achten und behandeln muss, soll offenbar so gestutzt und zugeschnitten werden, dass er „gestuften Lösungen entsprechend den verschiedenen pränatalen Entwicklungsstadien“ (Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, S. 179) nicht mehr länger im Wege steht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Der Rechtfertigungsversuch von Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.

Zitat: 

Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.

Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?

Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

„Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“

Das in Österreich geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ zeigt die Konturen eines staatlich-totalitärer Eingriffs in Elternrechte sowie in Therapie- und Gewissensfreiheit. DIE TAGESPOST schreibt: 

Ein brisantes Gesetzesvorhaben der österreichischen Regierung ist an die Öffentlichkeit gelangt: Das geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ präsentiert sich als Schutzmaßnahme, entpuppt sich jedoch als staatlich-totalitärer Eingriff in Elternrechte, Therapie- und Gewissensfreiheit. Das Gesetz erfasst Minderjährige, die sich als „transgender“ empfinden. Es untersagt jede kritische Hinterfragung des Geschlechtsumwandlungswunsches bei Jugendlichen, sei es durch Ärzte oder Eltern. Solche Gespräche würden bereits als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gelten. Medizinern, Therapeuten, Seelsorgern und Eltern drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafen bis 30 000 Euro. Erziehungsberechtigte riskieren den Verlust des Sorgerechts. So ein Gesetz ist unnötig und gefährlich.

Die Statistiken aus Österreich sind alarmierend: Zwischen 2004 und 2013 wurden 77 Mastektomien durchgeführt, von 2014 bis 2023 über 1 100 Brustamputationen bei jungen Frauen im Zuge „affirmativer Therapien“. Das Paradox: Eine 15-Jährige kann einfordern, sich die Brüste entfernen zu lassen, weil sie sich als Junge fühlt. Aber weder Eltern noch Ärzte dürften den Gründen nachgehen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Großbritannien: Abtreibung bis zur Geburt?

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für den von der britischen Regierung vorgelegten „Crime and Policing Bill“ berät das Unterhaus am Dienstag und Mittwoch auch über zwei Änderungsanträge, die vorgeburtliche Kindstötungen bis zur Geburt legalisieren würden. Die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi möchte in einer Gesetzesvorlage Schwangerschaftsabbrüche legalisieren. Die Labour-Abgeordneten Stella Creasy möchte mit einem Änderungsantrag („New Clause 20“) Abtreibungen sogar bis zur Geburt legalisieren.

DIE TAGESPOST meldet: 

Laut Alithea Williams von der britischen „Society for the Protection of unborn children“ (SPUC) würde „die Abschaffung der Straftatbestände für Frauen jegliche rechtlichen Einschränkungen für Frauen in Bezug auf Abtreibung beseitigen. Eine Frau könnte aus jedem beliebigen Grund abtreiben, auch aufgrund des Geschlechts des Babys.“ „Selbst eine Frau, die ihr Baby während der Geburt tötet“, würde mittels dieser Änderung „keine Straftat begehen.“

Der andere Änderungsantrag, vor dem Bischöfe und Lebensrechtler warnen, geht auf das Konto der Labour-Abgeordneten Stella Creasy. Die 48-Jährige will mit einem ganze 13 Punkte umfassenden Änderungsantrag („New Clause 20“) Abtreibungen ebenfalls bis zur Geburt legalisieren. „New Clause 20 würde Abtreibungen bis zur Geburt und während der Geburt vollständig entkriminalisieren. Frauen wären kaum vor erzwungenen Abtreibungen durch Familien und Dritte geschützt. Abtreibungen wären auf Verlangen und bis zur Geburt möglich“, kritisieren die Bischöfe und halten dafür: „In der Bevölkerung findet dieses extreme Gesetz, das den bestehenden Rahmen völlig auf den Kopf stellt und die Menschlichkeit des ungeborenen Kindes völlig missachtet, wenig Unterstützung. Die Beibehaltung der Abtreibung im Strafrecht bietet Frauen und ungeborenen Kindern ein gewisses Maß an Schutz.“

Mehr: www.die-tagespost.de.

Frankreich: Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Frankreichs Präsident Macron begrüßt die gestrige Abstimmung in der Nationalversammlung für die aktive Sterbehilfe als „wichtigen Schritt“. Die FAZ berichtet:

Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag in erster Lesung ein Gesetz zum „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gebilligt. 504 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab, 305 sprachen sich für, 199 gegen die Reform aus. Kurz zuvor hatten die Abgeordneten bereits einstimmig ein Gesetz angenommen, mit dem die Palliativpflege gestärkt werden soll – wegen der Bedenken mancher Abgeordneter war das ursprünglich als Einheit geplante Gesetz in zwei unterteilt worden.

Beide Gesetze werden nun dem Senat zur Prüfung übergeben. Präsident Emmanuel Macron begrüßte die Beschlüsse der Nationalversammlung als „wichtigen Schritt“. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Haltungen zu dem Thema und der damit verbundenen Zweifel und Hoffnungen öffne sich „nach und nach der Weg der Brüderlichkeit, den ich mir gewünscht habe“, schrieb er auf der Plattform X.

Gegner der Sterbehilfe können sich in Zukunft strafbar machen, ähnlich wie bereits Abtreibungsgegner:

Die Abgeordneten haben sich zudem darauf verständigt, medizinische Einrichtungen zu schützen, an denen Sterbehilfe angeboten wird. So enthält das Gesetz einen neuen Straftatbestand, sollte es zu Drohungen oder Einschüchterungen gegenüber Patienten oder medizinischem Fachpersonal kommen. Derartige Behinderungen der Sterbehilfe sollen mit bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Als Vorbild gilt das Recht auf Abtreibung. Abtreibungsgegner machen sich strafbar, wenn sie Ärzte und medizinische Einrichtungen daran hindern, Abtreibungen vorzunehmen.

Mehr: www.faz.net.

England: Nur biologische Frauen sind Frauen

Wer ist eine Frau im Sinne des Gleichstellungsgesetzes? Diese Frage hat jetzt der Oberste Gerichtshof Großbritanniens entschieden. Die Antwort gefällt Gruppen wie Amnesty International überhaupt nicht. Die Autorin J.K. Rowling, die die Kläger auch finanziell unterstützt hatte, begrüßte hingegen das Urteil. Es ist ein Sieg des gesunden Menschenverstandes. 

DIE WELT berichtet: 

Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das biologische und nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden.

Wie die Richter des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz biologischer Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass Transfrauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.

„Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann“, hieß es in dem Urteil. Regelungen zum Schutz von Frauen schließen demnach per Definition Männer aus.

Mehr: www.welt.de.

Sind Rechte und Pflichten immer nur Verträge?

Der Geschichtsprofessor Yuval Harari hat einmal über die Menschenrechte gesagt: 

Mit den Menschenrechten verhält es sich wie mit dem Himmel und Gott: Sie sind nur eine fiktive Geschichte, die wir erfunden haben und verbreiten. Vielleicht eine sehr schöne Geschichte, das mag sein. Eine attraktive Geschichte, die wir gerne glauben würden. Aber es handelt sich eben doch nur um eine Geschichte, nicht um die Realität. Menschenrechte sind keine biologische Realität. So wie Quallen, Spechte und Strauße keine Rechte haben, hat auch der Homo sapiens keine Rechte. Nehmen Sie einen Menschen, schneiden sie ihn auf und schauen Sie hinein: Sie finden sein Blut, das Herz, die Lunge und die Nieren, aber Sie finden dort keine Rechte. Der einzige Ort, an dem man Rechte findet, ist in den fiktiven Geschichten, die Menschen erfunden und verbreitet haben. Und das Gleiche gilt auch im politischen Bereich. Staaten und Nationen sind – genau wie die Menschenrechte und Gott und der Himmel – auch nur Geschichten. Ein Berg ist eine Realität: Sie können ihn sehen, ihn anfassen und sogar riechen. Israel oder die Vereinigten Staaten sind nur Geschichten. Sehr mächtige Geschichten. Geschichten, die wir vielleicht sehr gerne glauben würden, aber trotzdem nur Geschichten. Die Vereinigten Staaten kann man nicht wirklich sehen – man kann sie nicht anfassen, man kann sie nicht riechen.

Sind also Dinge wie Himmel, Hölle, Nationen und sogar „Menschenrechte“ nur nette Geschichten, die wir uns erzählen, um mit der Welt zurechtzukommen? Derek Rishmawy, der sich mit den Sichtweisen von Jordan Peterson, Tom Holland und Yuval Harari auseinandergesetzt hat, ist da anderer Meinung. 

Mehr hier: www.evangelium21.net.

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