Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Ende der christlichen Wertekultur

Der katholische Bischof Franz-Peter von Tebartz-van Elst hat im Focus eine Antwort auf den Bundespräsidenten veröffentlicht, in der er ihn an die christliche Verankerung der deutschen Kultur erinnert. Die FAZ meint nun, dass er die zivilreligiöse Dynamik des Menschenrechtsuniversalismus unterschätze und die christlichen Einflüsse durch die Europäische Union früher oder später verdrängt würden.

Am Jahresende scheidet Renate Jaeger aus ihrem Amt als deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der »Süddeutschen Zeitung« hat sie jetzt eine Bilanz ihrer Straßburger Erfahrungen gezogen. Sie erklärt soziologisch, dass die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs, der demnächst über das Kruzifix in italienischen Klassenzimmern entscheiden wird, regelmäßig religionsferner ausfallen als die des Bundesverfassungsgerichts: Nach Karlsruhe wurden traditionell kirchennahe Persönlichkeiten geschickt, die Straßburger Richter gehören dagegen »ganz unterschiedlichen Religionen« an und empfinden »Menschenrechte als etwas von der Religion Getrenntes«. Frau Jaeger berichtet, das deutsche Modell »wohlwollender Neutralität« mit Privilegien für bestimmte Religionen könne sie vielen Kollegen schon heute nicht mehr verständlich machen, denen nicht einleuchte, »dass das keinen, auch keinen mittelbar diskriminierenden Effekt hat«.

Wenn der Bischof von Limburg glaubt, der Rechtsstaat werde katholische Ausnahmen von der Gleichbehandlung von Mann und Frau nur wegen vergangener kultureller Verdienste der Kirche ewig dulden, unterschätzt er die Dynamik der Zivilreligion des Menschenrechtsuniversalismus.

Hier der Beitrag, der uns auf eine post-christliche Gesellschaft einstimmt: www.faz.net.

Der Mythos »frühkindliche Bildung«

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie schreibt über die »Kinderbetreuungswelle« im aktuelle Rundbrief:

Kinderbetreuungsinfrastruktur ist teuer: Ein Krippenplatz kostet in Westdeutschland mindestens 1.200. Politiker wollen diese Ausgaben als Investitionen in frühkindliche Bildung“ verstanden wissen. Je früher die Bildung von Kindern beginne, desto mehr steigere sie ihre Arbeitsfähigkeit als Erwachsene und desto höher sei längerfristig die Rendite der Bildungsausgaben für den Staat. Sie berufen sich auf bildungsökonomische Modellrechnungen der Wirtschaft und der OECD. Ihre Kalkulationen setzen folgenden Wirkungszusammenhang voraus: Institutionelle Förderung verbessert die Kompetenzen junger Mensch in Mathematik, Naturwissenschaften und Textverständnis und damit ihre Chancen, höhere Bildungsabschlüsse zu erwerben. Die höhere Qualifikation wiederum steigert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Folge sinkt die strukturelle Arbeitslosigkeit, was einerseits die Sozialsysteme entlastet und anderseits die Einnahmen von Staat und Sozialversicherungen steigert. Mehr Kinderbetreuung bringt mehr Wohlstand, lautet also das Versprechen.

Diese Gedankenketten setzen unabdingbar voraus, dass institutionelle Betreuung tatsächlich die schulischen Leistungen steigert. Überprüfen lässt sich dies nur durch aufwendige (Langzeit)Studien, die bisher nur in geringer Zahl und fast ausschließlich für den anglo-amerikanischen Raum vorliegen. Zentraler Gewährsmann der Befürworter institutioneller Frühförderung ist der amerikanische Bildungsökonom James Heckman. Seine Argumentation stützt sich auf die Evaluation amerikanischer Frühförderprogramme (early childhood intervention“) aus den 1960er und 70er Jahren. Hauptzielgruppe dieser Projekte waren Kinder aus benachteiligten afroamerikanischen Familien mit zusätzlichen „Handicaps“: Sie wiesen eine intellektuelle Minderbegabung auf, lebten in Risikolagen oder sozialen Brennpunkten. Es überrascht kaum, dass früh einsetzende Förderprogramme die Lebenschancen dieser Kinder nachhaltig verbesserten. Mit deutscher Kindertagesstätten-Pädagogik haben diese Programme allerdings wenig gemeinsam; viel eher sind sie Elterntrainings und Familientherapien vergleichbar, wie sie hierzulande die Psychotherapie und Klinische Sozialarbeit anwendet. Heckman überzeugen diese Programme gerade deshalb, weil sie nicht alle (nicht einmal alle sozio-ökonomisch benachteiligten) Kinder, sondern besonders vernachlässigte Kinder avisieren: Kinder, die in ihren ersten Jahren kaum Zuwendung ihrer Eltern erhalten. Aus seinen Erkenntnissen auf das Förderpotential deutscher Kindertagestätten zu schließen zeugt entweder von methodischer Willkür oder aber von einem zutiefst kulturpessimistischen Generalverdacht der Erziehungsinkompetenz von Eltern.

Hier geht’s weiter: idaf_-_woche_41-42_-_2010.pdf.

DER SPIEGEL: Plädoyer für die Zehn Gebote

201010092005.jpgNur für Verlierer! So wurden die Zehn Gebote von Philosophen wie Nietzsche gerne mal umgedeutet. SPIEGEL-Autor Mathias Schreiber hält in seinem neuen Buch dagegen: Gerade in Krisenzeiten erweisen sich die Bibel-Regeln als gültig – und erklären uns, was ein Banker mit einem Schafsdieb zu tun hat.

Ich meine, dass Kant der Menschheit mit seiner rein ethischen Theologie keinen guten Dienst erwiesen hat. Dennoch bin ich alles in allem froh, so etwas im SPIEGEL zu lesen. Immerhin!

Immanuel Kant hat im 18. Jahrhundert den geistigen Gehalt der Zehn Gebote mit seiner Lehre vom Kategorischen Imperativ zugespitzt, präzisiert, formalisiert und dadurch auch entscheidend verändert. Bei ihm wurde aus dem Willen Gottes eine Selbstverpflichtung der menschlichen Vernunft. Indirekt hat er dadurch die Theologie in Anthropologie verwandelt: Was Gott vom Menschen fordert, verlangt der Mensch in Wahrheit von sich selbst – wenn er sich denn ernsthaft genug reflektiert. Als Kodex einer Vernünftigkeit, zu deren Wesen es gehört, dem praktischen Verhalten des Menschen verbindliche Gesetze vorzugeben, eröffnen die Zehn Gebote ein aufregendes Kapitel anthropologischer Erkenntnis: Was der Mensch eigentlich ist, lässt sich erst so zureichend verstehen. Sich selbst Gesetze, auch »Prinzipien« genannt, verordnen zu können, ist die ethische Erfüllung der menschlichen Freiheit. Das ist die Pointe der Aufklärung, wie Kant sie verstand.

Das heißt für uns: Die konsumorientierte Beliebigkeit, deren Kitzelpotenz gegenwärtig Tag für Tag als Inbegriff menschlicher Freiheit gefeiert wird, verfehlt die besten Entfaltungschancen des Menschen. Das heißt aber auch: Der alttestamentarische Gott meint es letztlich gut, sogar mit jenen Individuen, die nicht an ihn glauben. Religion, so verstanden, ist Menschenkunde.

Mehr: www.spiegel.de.

Lebensrechtler atmen auf: Europarat schützt Gewissensfreiheit

Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern (siehe auch hier u. hier).

Idea schreibt:

56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die »Christdemokraten für das Leben« (CDL) und die Organisation »Ärzte für das Leben« protestiert.

Mehr bei idea: www.idea.de.

Fachtagung: Abschied vom Embryonenschutz?

Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.

Seit dem 6. Juli 2010 ist durch ein BGH-Urteil die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Doch das Thema ist gerade für Christen sehr brisant und aktuell, und es wird nicht nur in den Reproduktionskliniken sondern auch im Bundestag schon bald eine lebhafte Auseinandersetzung um den Status des Embryos geben.

Am 6. Oktober findet in Mainz eine Tagung statt, auf der die wichtigsten aktuellen Fakten zum Lebenschutz zusammengetragen werden. Die Referenten dieser christlich ausgerichteten Fachtagung sind sehr kompetent.

Hier die Einladung: PID-Tagung_Mainz.pdf.

Zukunft der Gewissensfreiheit in Europa

Der Europarat stimmt am 7. Oktober über einen Bericht zur Gewissensfreiheit ab. Der Bericht heißt: »Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection«. Viele Christen in Europa sind besorgt, da eine Annahme dieses Berichts für Christen und christlich-orientierte Krankenhäuser ein Problem darstellen könnte.

Die katholische Organisation Europa4Christ hat folgende möglichen Probleme aufgeführt:

  1. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Das würde für christlich-orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren … oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten.
  2. Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit eingeschränkt werden durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere. Auch das ist für Christen oft moralisch nicht möglich.! Es könnte sein, dass Christen dann nur mehr schwer im medizinischen Dienst arbeiten könnten.
  3. Es soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem alle, die bestimmte Dinge nicht machen wollen, erfasst werden. Eine schwarze Liste sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.
  4. Der Bericht stellt den »Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung« mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleich. Das ist rechtlich falsch – und schafft zum Beispiel ein indirektes »Recht auf Abtreibung«.

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen sind hier zu finden: www.europe4christ.net.

Nachtrag vom 29.09.2010: IdeaSpektrum-Meldung zum Thema.

Quervain: Heiligung (Teil 6 – Schluss)

Alfred de Quervain: Die Heiligung: Ethik, Zollinkon-Zürich: Evangelischer Verlag, 1946, S. 101–102:

Es gilt zugleich zu bedenken, dass das christliche Leben auf Erden — das Kreuzigen des Fleisches mit seinen Begierden, wörtlich: das Gekreuzigthaben des Fleisches — nicht etwa des Menschen Beitrag am Werk der Erlösung, des Menschen Antwort auf die Tat Gottes, sondern Gottes Werk ist. Es besteht im Glauben, dass wir in Christus frei geworden sind. Dieser Glaube heißt Gehorsam. Er kann niemals mit einer bestimmten kirchlichen, christlichen Haltung, mit einer bestimmten Sittlichkeit verwechselt werden. Das bedeutet nicht Entscheidungslosigkeit, die Rechtfertigung des Relativismus im Handeln des Christen. Im Blick auf unser Freigewordensein gibt es gegenseitige Ermahnung. Diese Ermahnungen sind unter Umständen sehr viel konkreter als die ins Einzelne gehenden Ausführungen einer systematischen Ethik, als die Programme einer Weltanschauungsgruppe. Der Lehrer auf diesem Wege des Gehorsams ist und bleibt der Heilige Geist, der Zeuge des Gekreuzigten und Auferstandenen. Führer auf diesem Wege ist also niemals der gute, tapfere, opferbereite, gläubige Mensch. Es sei schon hier — wir werden sehr bald ausführlich darauf zurückkommen — mit den Worten Kohlbrügges gesagt, wie konkret dieses Kreuzigen ist. »Es darf freilich wohl ein ›Kreuzigen‹ genannt werden, denn, wenn David sich von einem Simei fluchen und mit Steinen werfen ließ, da er doch die Macht hatte, ihn zu töten, und die Vorwürfe, welche Simei machte, höchst ungerecht waren, so war dieses für David wohl in Wahrheit ein Kreuzigen des Fleisches; sowie es auch ein Kreuzigen des Fleisches ist, Verzicht getan zu haben auf allerlei Frömmigkeit, Macht und Vermögen; und es ist auch ein Kreuzigen des Fleisches, zwei Meilen zu gehen mit einem, der uns zwingt, eine Meile mit ihm zu gehen, unsere Feinde und, die uns allerlei in den Weg legen, zu lieben, sie zu segnen und für sie zu beten; wie es auch ein Kreuzigen des Fleisches ist, auf alle Selbstbehauptung zu verzichten, wenn man das höchste Recht von der Welt hat, oder wenn einem sonst manches erlaubt sein möchte — nur auf dass der Nächste auferbaut werde, mit uns Gott zu loben und Christum zu verherrlichen in Einigkeit des Geistes, in dem Bande der Liebe. Es ist aber dieses ›Gekreuzigthaben des Fleisches‹ in keinerlei Hinsicht etwas Eigenwilliges, sondern es ist die Liebe Christi, welche die, welche Christi sind, treibt, so daß sie vollkommen sind, wie ihr Vater im Himmel vollkommen ist.« — (Schriftauslegungen, 11. Heft, S. 96.) Es würde offensichtlich dem Sinn dieser Worte widersprechen, wollte man daraus die Anweisung zu einer sittlichen Haltung heraushören. Menschen, die es ernst meinen, berufen sich gerne auf den Grundsatz: Man muss eben als Christ den untersten Weg gehen; man muss das Schwerere wählen und auf sich nehmen. Das tut auch der Mönch; das tut unter Umständen auch der heidnische Weise, wer so urteilt, ärgert sich darüber, dass Christus den Diener des Hohenpriesters fragt: »Was schlägst du mich?« (Joh 18,23), dass Paulus vor den Juden und vor den römischen Beamten sich verteidigt, gegen ein ungerechtes Urteil und gegen Misshandlungen sich zu schützen versucht, dass er in den Korintherbriefen seine angegriffene Apostel- und Predigerehre wahrt. Das Kreuzigen des Fleisches ist keine Methode, als Christ zu leben. Der Weg des Kreuzes ist nicht der Weg des Menschen, der sich selbst heiligt, der sich selbst und andern hilft, sondern der Weg, den wir als Geheiligte, im Lobpreis der göttlichen Hilfe in Christus gehen.

Quervain: Heiligung (Teil 5)

Alfred de Quervain: Die Heiligung: Ethik, Zollinkon-Zürich: Evangelischer Verlag, 1946, S. 99–101:

Und nun der Leib des Geheiligten, zu Christus Gehörigen? »Es soll die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, seinen Begierden zu gehorchen«, oder, wie Kohlbrügge treffend übersetzt: »Es sei also die Sünde nicht König in eurem sterblichen Leib«. Die Begierden lehren uns, den Leib nehmen als eine Macht, die sich austoben muss, die eigenen Gesetzen folgt. Sie fordern uns aber auch auf, den Kampf mit diesem Leibe aufzunehmen und ihn durch allerlei Übungen, durch unsere Zucht zu meistern, ihn den höheren Zwecken, dem »Geiste« dienstbar zu machen. Es ist nicht Antinomismus, Gesetzesfeindschaft, Ablehnung jeglicher Zucht, wenn Luther vor der Überschätzung dieser Übungen warnt, wenn er der mönchischen Askese vorwirft, dass sie die Macht des Bösen nur stärke, so wie ein falsch behandeltes Geschwür sich nach innen kehrt und den ganzen Leib verdirbt. Auch dem Leibe gegenüber gilt um Christi Gehorsam willen: »Siehe, es war sehr gut«. An dieses göttliche Urteil sollen wir uns halten. Das bedeutet keine Verherrlichung oder gar Vergottung des Leibes. Diesen Leib des Christen nennt Paulus einen sterblichen Leib. Luther spricht etwa vom Madensack. Der Christ erkennt, dass die Sünde — des Menschen eigenwilliges Urteilen, Verbieten und Erlauben — keine Regierungsgewalt mehr über den Leib hat. Der, der im Glauben an Christi Tod, im wissen um sein Mitgestorbensein seinen Leib aus der Hand Gottes, als eine Gabe Gottes nimmt, der weiß um das Sterben dieses Leibes. Sehr eindrücklich hat Luther von dem Leben des Christen in der Erkenntnis dieses Sterbens, von dem Umgang des Christen mit diesem kläglichen Leib geredet. Seine Hoheit liegt nicht in ihm selbst, nicht in eigenen Zielsetzungen; Gott hat ihn zu einem Tempel des Heiligen Geistes bestimmt. Er stirbt dahin, um in der Auferstehung der Toten zu seinem Ziel zu gelangen.

Auch in den Kirchen der Reformation ist die Botschaft von Römer 6 nicht immer in ihrer ganzen Kraft vernommen worden. Es ist mehr vom Sterben als vom Gestorbensein, mehr vom Töten der Glieder als von ihrem Gekreuzigtsein die Rede. Die aktive Form liegt gerade den Schülern Calvins näher als die passive, sobald die Heiligung in Frage steht. Wir haben dies zu bedenken, auf dass wir nicht den und die Klarheit der Schrift abschwächen.

Ursmus legt die Fragen 88—90 mit besonderer Ausführlichkeit aus. Neben Römer 6,4—6 werden angeführt Eph 4,12—24; Kol. 3,5–30; Gal 5,24. Diese Stellen kennzeichnen das Sterben des alten Menschen. In der Kolosserstelle aber ist besonders deutlich der Zusammenhang zwischen dem, was in Jesus Christus für uns, an uns ein für allemal geschehen ist und dem, was an dem Christen in dieser Zeit sich ereignet, zwischen der Gabe Gottes und unserer Glaubensentscheidung, unserem Gehorsam. Nun wird es deutlich, dass die Rede vom Gestorbensein nicht im Sinne der quietistischen Mystik, sondern als Begründung für das gehorsame Tun des Christen auf Erden, für sein Freisein von der Herrschaft der Sünde verstanden werden muss. Kohlbrügge, im Gegensatz zu so manchen seiner Schüler, warnt auch vor dem feinsten und verborgensten Betrug durch mystische Gedanken. Er lässt einen solchen Christen im Blick auf Gal 5,24 »Welche aber Christo angehören, die kreuzigen ihr Fleisch samt den Lüsten und Begierden« sagen: »Allerdings, das versteht sich; aber das muss man so nehmen, dass solches in Christo wahr ist; doch soll man das so in der Wirklichkeit nicht nachsuchen wollen, denn dann würde ja kein Mensch selig«. Und dann die Antwort Kohlbrügges: »Meine Geliebten! was geschrieben steht, steht geschrieben, und an dem Worte Gottes lässt sich nicht künsteln oder mäkeln« (Schriftauslegung, 11. Heft, S. 86).

Leben zur Ehre Gottes

201009171241.jpgDas von Christian Herrmann herausgegebene Themenbuch zur christlichen Ethik:

  • Leben zur Ehre Gottes, Bd 1: Ort und Begründungen, TVG, Witten: R. Brockhaus, 2010, 473 S., nur 16,95 Euro

enthält Aufsätze von Armin Wenz, Thomas Jeising, Rainer Mayer, Berthold Schwarz, Thomas Schirrmacher, Edith Düsing und vielen anderen.

Der Titel des Buchprojektes deutet die theozentrische Fokussierung der Ethik an. Dieses Anliegen eint bei aller unterschiedlichen Nuancierung die Autoren. Sie tragen bei zu dem Versuch bei, eine evangelikale Ethik als Sammelwerk vorzulegen. Im ersten Band geht es dabei mehr um die so genannte formale Ethik, während sich der zweite Band den materialen Konkretionen widmen wird. Behandelt werden im ersten Band Themen wie: Situationsethik, Gottebenbildlichkeit, Rechtfertigungslehre und Heiligung oder Gewissen.

Mein Beitrag zum Buch trägt den Titel: »›Du hast noch nicht erwogen, von welcher Schwere die Sünde ist‹ – Die ethische Bedeutung des Bösen« und ist nicht ganz einfach verdaulich.

Quervain: Heiligung (Teil 4)

Alfed de Quervain: Die Heiligung: Ethik, Zollinkon-Zürich: Evangelischer Verlag, 1946, S. 99:

Wir stellten schon fest, dass in der Vergangenheit kein Theologe diesen apostolischen Trost so klar erfasst und verkündigt hat wie Kohlbrügge. Darum darf er hier ausgiebiger zitiert werden. »Um es uns deshalb deutlich zu machen, dass wir weder auf der Sünde sitzen bleiben, noch in der Sunde fortfahren oder beharren werden, wenn wir es dafür halten, dass wir der Sünde gegenüber wie Leichen sind, Gott aber leben in Christo Jesu, unserem Herrn; und wenn wir das glauben, wie es denn auch wahr ist, dass wir nicht mehr unter der Herrschaft des Gesetzes stehen, sondern der Gnade ergeben sind, welche die Sorge für uns auf sich genommen, so bedient er sich eines Beispiels aus dem Leben der Sklaven. Ein Sklave ist seinem Herrn nicht halb verkauft, sondern ganz; er hat die Glieder seines Leibes bereit zu halten und zum Dienste herzugeben nach dem Willen seines Gebieters. Sowie er Sklave ist, so sind auch alle Glieder seines Leibes Sklaven seines Herrn; Herz, Verstand und Überlegungen, Augen, Hände und Füße, Rücken und Nacken, alles muss dem Gebieter, dem er verkauft ist, dienen. Nun sagt der Apostel: Ihr seid Sklaven der Sünde gewesen; da habt ihr eure Glieder der Unreinigkeit hingegeben und der Gesetzlosigkeit zur Gesetzlosigkeit. Der Apostel sagt nicht, wann wir solche Sklaven gewesen: wir können es in diesem Augenblicke sein. Das sagt aber das Wort: Ihr seid es gewesen, weil das Wort lediglich will, dass wir das Wort zu unserer Errettung willig aufnehmen; und da predigt das Wort zu gleicher Zeit Erlass und Befreiung von der Sklaverei der Sünde und hält demjenigen, der mitten in solcher Sklaverei sitzt, nicht vor: ›Du hast dich von der Sünde loszumachen‹, sondern ›Du bist davon los‹. Deshalb sage ich, dass die Vorstellung des Apostels rein evangelisch ist» (Licht und Recht, Heft 12, S. 62–63).

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner