Lebensrechtler atmen auf: Europarat schützt Gewissensfreiheit

Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern (siehe auch hier u. hier).

Idea schreibt:

56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die »Christdemokraten für das Leben« (CDL) und die Organisation »Ärzte für das Leben« protestiert.

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