Der katholische Bischof Franz-Peter von Tebartz-van Elst hat im Focus eine Antwort auf den Bundespräsidenten veröffentlicht, in der er ihn an die christliche Verankerung der deutschen Kultur erinnert. Die FAZ meint nun, dass er die zivilreligiöse Dynamik des Menschenrechtsuniversalismus unterschätze und die christlichen Einflüsse durch die Europäische Union früher oder später verdrängt würden.
Am Jahresende scheidet Renate Jaeger aus ihrem Amt als deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der »Süddeutschen Zeitung« hat sie jetzt eine Bilanz ihrer Straßburger Erfahrungen gezogen. Sie erklärt soziologisch, dass die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs, der demnächst über das Kruzifix in italienischen Klassenzimmern entscheiden wird, regelmäßig religionsferner ausfallen als die des Bundesverfassungsgerichts: Nach Karlsruhe wurden traditionell kirchennahe Persönlichkeiten geschickt, die Straßburger Richter gehören dagegen »ganz unterschiedlichen Religionen« an und empfinden »Menschenrechte als etwas von der Religion Getrenntes«. Frau Jaeger berichtet, das deutsche Modell »wohlwollender Neutralität« mit Privilegien für bestimmte Religionen könne sie vielen Kollegen schon heute nicht mehr verständlich machen, denen nicht einleuchte, »dass das keinen, auch keinen mittelbar diskriminierenden Effekt hat«.
Wenn der Bischof von Limburg glaubt, der Rechtsstaat werde katholische Ausnahmen von der Gleichbehandlung von Mann und Frau nur wegen vergangener kultureller Verdienste der Kirche ewig dulden, unterschätzt er die Dynamik der Zivilreligion des Menschenrechtsuniversalismus.
Hier der Beitrag, der uns auf eine post-christliche Gesellschaft einstimmt: www.faz.net.