Die Synode der EKD berät über erweiterten Familienbegriff des Pfarrdienstgesetzes für Pfarrerinnen und Pfarrer. Das Nachrichtenportal MEDRUM informiert:
Künftig soll Familie nicht mehr nur Vater, Mutter und Kinder sein. Auch Pfarrerinnen oder Pfarrer, die in einer geschlechtsgleichen Partnerschaft zusammenleben, sollen als Familie angesehen werden. So sieht es eine Novellierung des Pfarrdienstgesetzes vor, über das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) berät.
Aus der Begründung zur Erläuterung des Begriffes »familiäres Zusammenleben«, der in der Vorlage gewählt wurde, heißt es: »Der Begriff ›familiäres Zusammenleben‹ ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt.«
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