April 2018

Was die Ritschlianer lieben

Eduard Böhl schreibt in Von der Rechtfertigung durch Glauben (S. 151):

Die Ritschlianer lieben es, alle Anderen als Unmündige anzusehen, und sich allein als mündig. Aber wenn die Reformatoren solches gemeint haben sollten, was diese Leute unter ihrem Namen und ihrer Flagge vortragen, so sind sie nicht etwa bloß Unmündige, sondern Blödsinnige gewesen.

Jordan Peterson

Der kanadische Psychologe Jordan Peterson, ein Intellektueller der bürgerlichen Mitte, hat es in die FAZ geschafft. Schon im Februar schrieb Caroline Wiedemann:

Peterson ruft auf zum Kampf gegen alles, was die Menschen angeblich gleich machen will. Die Geisteswissenschaften und Großteile der Sozialwissenschaften hätten sich in einen postmodernen, neo-marxistischen Spielplatz für Radikale verwandelt. „Sie alle hier finanzieren diese Agenda über Steuern“, ruft er dem Publikum entgegen. Gender Studies gehören abgeschafft! Das erziehungswissenschaftliche Institut von Ontario sei jenseits der Human Rights Commission die gefährlichste Institution in ganz Kanada!

Thomas Thiel schreibt nun (FAZ vom 04.04.2018, Nr. 78, S. N4):

Jordan Petersons Stern ging auf, als er sich im vergangenen Sommer öffentlich gegen ein Gesetz der kanadischen Regierung zur Wehr setzte, das vorschreibt, Menschen mit dem von ihnen bevorzugten Personalpronomen anzureden. Sein Protest richtete sich nicht gegen Transgender-Personen, sondern dagegen, sich die Wortwahl vom Staat vorschreiben zu lassen. In geschlechtsneutralen Kunstwörtern wie „zhe“ oder „zher“ sieht Peterson die Vorboten „einer postmodernen, linksradikalen Ideologie“, die seiner Ansicht nach erschreckend marxistischen Lehren ähnele, denen im vergangenen Jahrhundert mindestens hundert Millionen Menschen zum Opfer gefallen seien. Lieber würde er ins Gefängnis gehen für die Redefreiheit, sagte er, als sich dieser Ideologie zu unterwerfen.

Der Vergleich mit dem Marxismus ist Peterson durchaus ernst. Zwar hat der Postmodernismus keine Menschenleben gefordert. Ähnlich seien sich beide Denkweisen aber darin, Menschen allein durch ihre Gruppenzugehörigkeit zu definieren.

Peterson sieht im Postmodernismus – dem er relativ freihändig Kulturmarxismus, radikalen Feminismus und Transgender-Aktivismus zuordnet – eine von Neid und Selbstverachtung getragene Bewegung, die den westlichen Universalismus unterminiere: eine Kraft des Chaos.

Eine kritische Analyse zu Petersons Lebensphilosophie aus christlicher Perspektive hat Coe Carter verfasst: www.thegospelcoalition.org.

Wer Peterson mal hören möchte, kann sich diesen Vortrag über diesen Postmodernismus anhören (mit dt. Untertiteln):

 

Die Götzenfabrik

A.W. Tozer schreibt über die selbstgemachten Götter (The Knowledge of the Holy, S. 5):

Das götzendienerische Herz geht davon aus, dass Gott anders ist als Er in Wirklichkeit ist. Das ist an sich schon eine monströse Sünde. Aber der Mensch ersetzt den wahren Gott dann auch noch durch den „Gott“, den er nach seinem Ebenbild geschaffen hat. Dieser Gott wird immer dem Bild desjenigen entsprechen, der es erschaffen hat. Er wird niederträchtig oder rein, grausam oder freundlich sein, je nach dem moralischen Zustand des Geistes, aus dem es hervorgeht. Ein im Schatten eines gefallenen Herzens erzeugter Gott wird deshalb selbstverständlich kein Abbild des wahren Gottes sein. 

Das EU-Parlament und die Grundrechte

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen, zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (iDAF) hat einige Punkte zusammengestellt. Besonders alarmierend finde ich folgende drei Hinweise:

Meinungs- und Gewissensfreiheit. Die Europa-Abgeordneten lehnten die Feststellung ab, dass das Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen in Artikel 10 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU verankert und dass die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedstaaten der EU durch einen umfassenden rechtlichen und politischen Rahmen angemessen geregelt ist. Vor allem lehnten sie die Feststellung ab, „dass ein umfassender und klarer rechtlicher und politischer Rahmen für die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste vorliegt, mit dem sichergestellt wird, dass die Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen, gewahrt, geschützt und erfüllt werden.“

Gender-Ideologie und Homo-Ehe und die Zuständigkeiten der EU. Wer hier mit Widerstand der C-Parteien gerechnet hatte, wurde enttäuscht. Die deutschen Europa-Abgeordneten von CDU und CSU stimmten für die Homo-Ehe und für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten, in denen es dieses Rechtsinstrument gar nicht gibt, sie stimmten für „Lehrpläne der Toleranz“ und Gender-Unterricht an Schulen ohne elterliches Einverständnis. Der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass die Hauptverantwortung für die Bildung eines Kindes in erster Linie bei seinen Eltern liege (Änderungsantrag 45),wurde von den Deutschen genauso abgelehnt wie die Forderung, dass im Bereich der Kinderrechte der Vorrang der von Mutter und Vater geteilten Vorbildfunktion für ihre Kinder und ihre einzigartige und privilegierte Position im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen, und dass der harmonischen und vollständigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes und dem Schutz seiner psychischen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (46).

Abtreibung als Menschenrecht. Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen Berichterstatters Frank Engel (Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht dar, und die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten als Folter. Das erinnert an die langwierigen Verhandlungen über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Rom. Dort wurde bereits erfolglos versucht, fehlende Abtreibungsmöglichkeiten mit Folter gleichzustellen (aufgrund der erzwungenen Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der Christdemokraten blieb jedoch aus.

Hier mehr: www.i-daf.org.

Der Sieg über den Tod

Andreas J. Köstenberger schreibt über die Auferstehung von Jesus Christus:

Das Kreuz ist, wo Jesus wirkmächtig für unsere Erlösung starb. Das Begräbnis beweist, dass Jesus wirklich tot war – dass sein Tod ein echter Tod für uns war, statt nur ein Phantom oder eine Erscheinung. Und seine Auferstehung ist das endgültige Ausrufezeichen in der Geschichte. Die Auferstehung ist das, was der Evangelist Johannes als Jesu „Verherrlichung“ bezeichnet – sein erstaunlicher Sieg über den Tod, das größte aller Wunder, das absolut einzigartig ist in der Menschheitsgeschichte ist.

 

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