Die gleichgeschlechtliche Ehe und die Aushöhlung des europäischen Rechts

Der polnische Philosoph Ryszard Legutko hat sich mit der Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Ehe befasst und ein hartes Urteil gefällt: Seiner Meinung nach orientieren sich die europäischen Gerichte an einer ideologisch aufgeladenen Agenda. Ich befürchte, er hat recht.

Zitat:

Im Jahr 2023 gelangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem anderen Fall zu einer ähnlichen Schlussfolgerung hinsichtlich der Notwendigkeit, gleichgeschlechtliche Ehen in Polen anzuerkennen, wobei er sich diesmal auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention stützte: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihres Briefwechsels.“ Mit dieser Entscheidung erkannte das Gericht implizit an, dass die Definition von Familie in diesem Artikel auch gleichgeschlechtliche Ehen umfasst, was den Kernpunkt des Verfahrens bildete. Dies kommt einem Zirkelschluss gleich; das Gericht behandelte seine Schlussfolgerung als Prämisse.

Sich auf Antidiskriminierungsbestimmungen zu berufen, um die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau anzufechten, begeht denselben logischen Fehler. Ein generelles Diskriminierungsverbot kann nicht bedeuten, dass die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehen darstellt, es sei denn, man geht davon aus, dass es so etwas wie ein universelles Recht auf Ehe gibt und dass die Ehe ein offenes Konzept ist.

Wir erleben eine fortschreitende Aushöhlung des Rechts, und juristische Argumente werden immer sophistischer. Der Eifer der EU hat die europäischen Gerichte in Tyrannen verwandelt, die den EU-Mitgliedstaaten eine linke Agenda aufzwingen. Nationale Verfassungen – einst als heilig angesehen – werden nun nach Belieben europäischer Richter beiseitegeschoben.

Mehr: firstthings.com.

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