Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sieht in der EU-Krise eine Krise des Rechts. Deutschland sei auf dem Weg in die Illegalität, wenn weiterhin privatwirtschaftlicher Schaden auf die Allgemeinheit abgewälzt werde. In seinem memorablen Beitrag „Verfassungsnot!“ (FAZ vom 12.07.2012, Nr. 160, S. 25) plädiert er für Rechtssicherheit: „Eine Instabilität des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen. Wer das nicht begreift, dem hilft auch keine Zentralgewalt mehr.“
Wir spielen mit dem Feuer, wollen selbstverständlich niemals den großen Brand. Doch dieser droht ernstlich. Manche Euro-Mitgliedstaaten stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, weil das Recht missachtet worden ist. Im Wirtschaftsleben scheidet ein insolventes Unternehmen aus dem Markt aus, die Konkurrenten übernehmen seine Aufgaben und Kunden. Dieses Prinzip der „schöpferischen Zerstörung“ gilt für Staaten nicht. Jedem Staat ist durch die Vereinten Nationen seine Existenz garantiert. Er bleibt gleichwertiges Mitglied der Völkerrechtsgemeinschaft. Das Staatsvolk hat einen Anspruch darauf, sich selbst Organe zu geben, die für dieses Volk Recht setzen und durchsetzen, sich in einem eigenen Staat die Rahmenbedingungen seines selbstbestimmten Gemeinschaftslebens zu schaffen. Doch die weiterhin zahlungsfähigen, aber hochverschuldeten Staaten geraten in Abhängigkeit vom Finanzmarkt, verlieren Souveränität, büßen in der Abhängigkeit vom Kapitalgeber einen Teil ihrer demokratischen Legitimation, ihrer Kraft zum ausschließlichen Handeln nach Gesetz und Recht, damit ihrer Vertrauenswürdigkeit ein.
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VD: JS