Der DLF hat einen aufschlussreichen Beitrag über das Kreuzessymbol im Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesendet. Der Göttinger Juraprofessor Michael Heinich stellt fest, dass die Kirchen sich zu wenig für den eigentlichen Sinngehalt des Kreuzes einsetzen. Der Staat habe, so Heinich, die positive wie die negative Religionsfreiheit (d.i. das Recht, keiner Religion anzugehören) zu schützen. Der öffentliche Raum im Staat solle gerade nicht religionsfrei sein, da sonst der Staat religiös werde.
Hier:
[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/03/18/dlf_20110318_0946_ba08faaa.mp3[/podcast]
Sehr geehrter Herr Kubsch,
vielen Dank auch für diese Darstellung des Kruzifix-Rechtsstreits.
Es gab/gibt unter katholischen Bloggern dazu auch einiges an Diskussionsstoff, verwiesen sei auf diesen Beitrag
http://jobo72.wordpress.com/2011/03/21/t-e-a-m/
in dem einige weiterführende Links stehen, und auf
http://jobo72.wordpress.com/2011/03/18/das-kruzifix-vor-gericht/.
Auch hier gibt es einige Links auf frühere Texte zum Thema.
Ökumenische Grüße,
Ihr
Josef Bordat