Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

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1 Stunde zuvor

Es gibt in Finnland kein Recht darauf, seine „Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern“ und das wurde noch mal höchstgerichtlich bestätigt. Finnland ist eben nicht die USA mit ihrem Verfassungszusatz. Ein „right to bear arms“ gibt es dort übrigens ebensowenig. In dem säkularisierten Land versteht die Mehrheit (auch die der finnisch evangelisch-lutherischen Kirchenmitglieder) das Recht auf Religionsfreiheit als Recht auf Freiheit von Religion. In Finnland hat sich die Zahl der Kirchenaustritte verdreifacht, seit das ab 2003 über ein Internetformular möglich wurde. Eine Talkshow von 2010 führte zu einer Austrittswelle, als ein Kirchenvertreter dort über sexuelle Sünde sprach. Vielleicht sollte man bei den amerikanischen Eiferern mal aufhören, sich der Illusion hinzugeben, es gäbe dort oder überhaupt in Europa eine Mehrheit an „Christen“, oder eine Gesellschaft, die überhaupt bereit ist, sich evangelisieren zu lassen. Die Mehrheitsverhältnisse haben sich gewandelt. Mit derselben Selbstverständlichkeit, mit der einst staatskirchliche „christliche“ Mehrheit sehr ruppig über die heidnische Minderheit bestimmt hat (samt Blasphemie-Paragraphen im Strafrecht), so bestimmt… Weiterlesen »

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