Frankreich: Ein verstörendes Verbot

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat die Ausstrahlung eines TV-Werbespots verboten, der glückliche Jugendliche mit Downsyndrom zeigt. Begründung: Der Clip könne auf Frauen, die abgetrieben haben, verstörend wirken.

PRO schreibt:

Das Video „Dear Future Mom“ (Liebe zukünftige Mutter) darf im französischen Fernsehen nicht gezeigt werden. Das hat das oberste Verwaltungsgericht im Land entschieden. Der zweieinhalbminütige Clip, den ursprünglich die italienische Organisation „CoorDown“ 2014 veröffentlicht hat, zeigt glückliche Kinder und Jugendliche mit Downsyndrom. Sie wollen Mütter, die ein Kind mit Trisomie 21 erwarten, ermutigen und sprechen in die Kamera: „Habe keine Angst.“

Dann erklären sie der potentiellen Mutter, dass ihr ungeborenes Kind später viele Dinge werde tun können, wie etwa sprechen und ihr sagen, dass es sie lieb hat. Auch glücklich sein, in die Schule gehen und schreiben lernen, sei mit Downsyndrom möglich, ebenso wie reisen, arbeiten und Geld verdienen. Gleichzeitig werde der Alltag aber auch manchmal „schwer, sehr schwer, fast unmöglich“ sein. Dann ist die Frage eines Jugendlichen ergänzt: „Aber ist das nicht so für alle Mütter?“ Schließlich zeigt das Video, wie sich die betroffenen Kinder und die Mütter umarmen und vor Freude strahlen.

Dass dieses Video im französischen Fernsehen nicht gezeigt werden darf, hat das oberste Verwaltungsgericht in zweiter Instanz bestätigt und damit ein schon früher ausgesprochenes Urteil in der Revision bekräftigt. Unter anderem hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Bilder auf Frauen, die abgetrieben haben, möglicherweise „verstörend“ wirken könnten, berichten französische Medien.

Mehr: www.pro-medienmagazin.de.

VD: RO

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PeterG
8 Jahre zuvor

Als Vater einer schwerbehinderten Tochter:
Wer sein Leben nicht mit behinderten Menschen teilen kann, hat echt was verpasst. Auch wenn es mitunter sehr schwer und belastend ist, bei behinderten (v. a. geistig behinderten) schlägt einem die ganze Ehrlichkeit und Offenheit eines Menschen entgegen.

8 Jahre zuvor

Ob dieses Urteil auf Menschen mit Behinderung „verstörend wirkt“, scheint das Gericht hingegen nicht zu interessieren.

Johannes
8 Jahre zuvor

Angenommen, es würde sich nicht um Down-Syndrom-Kinder handeln, sondern um gleichgeschlechtliche Paare und die französischen Gerichte hätten Sorge, das würde bestimmte Gruppen verstören – ich will nicht wissen, was in den europäischen Medien und im Internet los wäre. Das zeigt mal wieder, wie selektiv die Idee(ologie?) der Vielfalt im Westen gelebt wird.

Johannes Strehle
8 Jahre zuvor

Dann sind die Mütter, die ihr Kind haben töten lassen,
also nicht davon überzeugt, dass die Tötung gut und richtig war,
sondern haben ein schlechtes Gewissen.
Warum sollten sie sonst verstört reagieren?

Johannes Strehle
8 Jahre zuvor

Es ist gut, dass die Organisation
vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen will.
Von pro hätte ich erwartet,
über das Medien-Echo in Frankreich informiert zu werden.
Das ist u. U. effektiver als die Sendung des Spots.
Es fehlt die Information,
wer die Gerichte angerufen hat, um die Sendung zu verhindern.
Eine italienische Organisation hat den Spot publiziert;
eine französische hat die Sendung im Fernsehen betrieben.
Was ist in Deutschland?
Es muss versucht werden, den Spot in allen europäischen Ländern zu senden.
Fehlt Geld? Es ist genug evangelikales Geld vorhanden.
Konservative Christen können es nicht verantworten,
Organisationen finanziell zu unterstützen, an deren Spitze
Michael Diener steht bzw. die sich nicht konsequent von ihm distanzieren.
Wann kommt der Aufruf von Parzany?
Darunter müssen hilfsbedürftige Menschen nicht leiden.
Es gibt genug alternative Organisationen, ggf. säkulare.

T. Reynaud
8 Jahre zuvor

Es handelt sich leider in Frankreich nicht um das einzig verstörende Verbot das die freie Meinungsäußerung eindämmt. – 2004: Verbot den Schleier, die Kippa, oder zu sichtbare Kreuze an Schulen zu tragen. – Sommer 2016: Lokaler Verbot des Burkinis an verschiedenen Stränden. Polizisten führten Frauen von den Stränden (Quelle hier). – 02.11.2016: die Katholikin Christine Boutin, frühere Ministerin für Wohnungswesen, wurde zu 5000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf die Frage eines Journalisten hin geantwortet hat: „Homosexualität ist ein Gräuel. Aber nicht die Person. Die Sünde ist niemals akzeptabel, aber dem Sünder wird immer vergeben.“ Grund des Urteils: öffentliche Provozierung zum Hass oder zu Gewalt. Sie benutzt in diesem Interview das französische Wort für „Gräuel“ und zitiert so 3. Mose 18,22 frei. Auch nannte sie sich selbst in dem Interview eine Sünderin. (Quelle hier und hier) Zusammenfassend ist zu sagen: Es droht in Frankreich eine hohe Geldstrafe wenn man im öffentlichen Raum das Thema Homosexualität von der Bibel her einordnet.… Weiterlesen »

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