2024 wurde die sogenannte „Freiheit zur Abtreibung“ in der französischen Verfassung verankert. Nun plant das Gesundheitsministerium zusätzlich längere Fristen und sogar das Ende der Gewissensklausel, die Personal bisher vor dem Antreibungszwang schützt.
DIE TAGESPOST schreibt:
Die „besondere Gewissensklausel“ schützt bisher Ärzte und Hebammen ausdrücklich davor, selbst eine Abtreibung vornehmen zu müssen. Laut der französischen Zeitschrift „Tribune Chrétienne“ würde ihre Abschaffung nicht nur bedeuten, dass sämtliche allgemeinen Gewissensrechte des medizinischen Personals entfielen. Der Schritt hätte darüber hinaus erhebliche symbolische Bedeutung: Der besondere Charakter der Abtreibung, der bislang einen eigenen gesetzlichen Gewissensschutz begründet, würde dadurch relativiert: Die Abtreibung „wird zu einer Gesundheitsleistung unter vielen, deren moralische Besonderheit ausgelöscht werden soll.“
Im Strategiepapier des Ministeriums erscheint die Gewissensklausel nicht bloß als mögliches organisatorisches Hindernis. Ihre Existenz wird mit der „anhaltenden Stigmatisierung“ der vorgeburtlichen Kindstötung in Verbindung gebracht, was den Gewissensvorbehalt politisch unter Rechtfertigungsdruck bringt.
Außerdem sieht der „Fahrplan“ vor, instrumentelle Abtreibungen in weiteren Einrichtungen (Zentren für sexuelle Gesundheit, multidisziplinäre Gesundheitszentren) anzubieten, entsprechende Kompetenzen von Hebammen auszubauen und die „Versorgung“ von Frauen zu verbessern, die sich dem Ende der gesetzlichen Frist nähern. Als ausdrückliche Ziele nennt das Gesundheitsministerium die „Verringerung territorialer und sozialer Ungleichheiten“, den Ausbau des Angebots und den Kampf gegen die „Stigmatisierung“ der Abtreibung.
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