Die Evangelische Kirche in Rheinland hat kein Problem damit, Menschen im Namen der „Heiligen Geistkraft“ zu taufen. SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt widerspricht völlig zurecht:
Die Frage nach der Gültigkeit von Taufen taucht in Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gelegentlich bei Übertritten aus anderen Gemeinden oder Kirchen auf. Ich erinnere mich an eine Taufe, die in einer freikirchlichen Gemeinde „auf den Namen Jesus“ vollzogen worden war und nicht unter Verwendung der trinitarischen Formel, die im Taufbefehl Jesu (Matthäus 28,19) genannt wird: „Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes…“ In diesem Fall wurde die Taufe nachgehend gültig durch den SELK-Pfarrer vollzogen. Es hat in einer älteren Generation in der Zeit der „Deutschen Christen“ Taufen gegeben, die, statt mit Wasser, mit Blumen vollzogen wurden. Auch in diesem Fall wurde die Taufe nachgehend gültig vollzogen. Die lutherische Kirche spricht in solchen Fällen sehr bewusst nicht von einer „Wiederholung der Taufe“, da die Taufe unwiederholbar ist. Eine Taufe, in der bei der Taufformel anstelle des Heiligen Geistes eine „Heilige Geistkraft“ benannt wurde, muss nachgehend gültig vollzogen werden, damit die betreffende Person kraft ihrer Taufe ihrer Seligkeit absolut gewiss sein kann. Paulus schreibt, dass Gott uns selig machte „durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist“ (Titus 3,5).
Die Rede von einer „Heiligen Geistkraft“ ist gegen das Bekenntnis der Kirche. Im Athanasianischen Glaubensbekenntnis, einem der ältesten christlichen Bekenntnisse, heißt es: „Eine andere Person ist der Vater, eine andere der Sohn, eine andere der Heilige Geist.“ Auf das Personsein der Dreifaltigkeit wird besonderer Wert gelegt. Der Heilige Geist hat Kraft, aber er ist nicht als „Kraft“ anzureden.
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