Wie dramatisch sich Leihmutterschaften entwickeln können, zeigt sich an dem Rechtsstreit, den die Leihmutter McKenna West (leider bisher vergeblich) gegen ein Bestellpaar aus Kalifornien führt. DIE TAGESPOST berichtet:
Zum Hintergrund: Die Bestelleltern Nausheen Gilkar und Omar Ahmed, ein Paar aus Los Angeles, schlossen im August 2025 mit McKenna West, einer Krankenschwester aus Alaska, einen Leihmutterschaftsvertrag. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder sollte für das Paar, das bereits acht erfolglose Versuche einer künstlichen Befruchtung hinter sich hatte, ein Kind austragen. Für ihre Dienste als Leihmutter sicherte das Paar McKenna West vertraglich ein Honorar in Höhe von 60.000 US-Dollar zu.
Nachdem Ärzte in der 20. Schwangerschaftswoche bei dem Kind ein hypoplastisches Linksherzsyndrom (HLHS) diagnostizierten, forderten die Bestelleltern die Leihmutter auf, das Kind abzutreiben. Dabei beriefen sie sich auf den mit ihr geschlossenen Vertrag. Der soll eine Klausel beinhalten, die es den Bestelleltern erlaubt, eine Abtreibung des Kindes zu verlangen, wenn Ärzte bei diesem Anomalien feststellen.
West weigerte sich jedoch, das Kind abzutreiben, und floh mit diesem nach Texas. Der Grund: In dem im Süden der USA gelegenen Bundesstaat sind Abtreibungen grundsätzlich verboten. Laut Chapter 170 A des texanischen „Health and Safety Code“ darf auf dem Territorium des Bundesstaates niemand „wissentlich eine Abtreibung vornehmen, veranlassen oder einleiten.“ Außerdem gilt laut dem „Texas Family Code“ grundsätzlich die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt bringt, auch als rechtliche Mutter. Mit einer Ausnahme: Liegt eine gerichtlich bestätigte Gestationsvereinbarung vor, können die Bestelleltern rechtlich als Eltern anerkannt werden, obwohl die Leihmutter das Kind geboren hat.
Die Bestelleltern verklagen daraufhin McKenna West wegen Vertragsbruchs auf Schadenersatz in Höhe von 100.000 US-Dollar sowie Anwaltskosten.
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Dieser Fall zeigt auf erschütternde Weise, welche ethischen Fragen entstehen können, wenn über das Leben eines ungeborenen Kindes vertraglich verfügt werden soll. McKenna West hatte zunächst einer Beendigung der Schwangerschaft zugestimmt. Doch nachdem bei dem ungeborenen Kind ein schwerer Herzfehler festgestellt worden war, änderte sie ihre Meinung. Sie spürte das Kind in sich, hatte eine persönliche Bindung zu ihm entwickelt und konnte die Schwangerschaft nicht mehr beenden. In ihren Schreiben begründete sie dies auch mit ihrer Verantwortung als Mutter und Krankenschwester, verletzliche Menschen zu schützen. Aus christlicher Sicht ist für mich entscheidend: Das Leben eines Menschen verliert seinen Wert nicht dadurch, dass er krank, ungeboren oder möglicherweise schwer behindert ist. Gerade das schwache und verletzliche Leben verdient unseren besonderen Schutz. Deshalb bin ich froh, dass Frau West ihre Meinung geändert und sich für das Leben dieses Kindes entschieden hat. Sie hat damit eine Entscheidung getroffen, von der sie wusste, dass sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben konnte. Ein Vertrag… Weiterlesen »
Dieser Fall zeigt, wie schwierig und schmerzhaft der Kinderwunsch werden kann. Gerade Menschen, die mit Unfruchtbarkeit kämpfen, brauchen nicht nur medizinische Hilfe, sondern auch menschliche und seelsorgerliche Begleitung. Auch die Bestelleltern in diesem Fall brauchen solche Hilfe. Die Bibel spricht sehr ehrlich über Kinderwunsch, Unfruchtbarkeit, Leid und Vertrauen auf Gott.
Ein verantwortlicher Umgang mit Kinderwunsch, IVF und Leihmutterschaft muss deshalb fragen: Was ist vor Gott richtig und was dient wirklich dem Wohl des Kindes? Kinder dürfen nicht zu einem Wunschobjekt der Erwachsenen werden.
Zum Glück gibt es Pastoren und christliche Seelsorger, die sich dieser Fragen annehmen. Emma Waters weist auf Angebote der anglikanischen Kirche in Amerika hin, die Pastoren zu IVF, Leihmutterschaft und Unfruchtbarkeit biblisch und seelsorgerlich unterstützen.
https://anglicanbioethics.org/
Genau solche Hilfe brauchen betroffene Menschen: Wahrheit, Hoffnung und Liebe.