Kampfzone Familie
Durch das sogenannten „Betreuungsgeld“ sollen Eltern frei entscheiden können, ob sie ihr Kind persönlich betreuen oder in einem öffentlich bereit gestellten Angebot betreuen lassen. Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sollen nicht benachteiligt werden, indem sie für alle damit verbundenen Kosten aufkommen. Deshalb können sie am dem 15. Lebensmonat für ihr Kind bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen. Derzeit liegt der Satz bei 100 Euro pro Kind, ab 1. August 2014 werden – falls diese Regelung nicht gekippt wird – 150 Euro monatlich gewährt. Es liegt auf der Hand, dass ein Krippen- o. Kindergartenplatz dem Staat deutlich mehr kostet. Manche schätzen die Kosten für einen Kindergartenplatz auf 10.000 Euro pro Jahr.
Während in Deutschland das Betreuungsgeld regelmäßig ins Lächerliche gezogen wird (SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück hatte beispielsweise das Gesetz als „Schwachsinn“ bezeichnet), mehren sich in der Schweiz die Stimmen jener, die eine traditionell aufgestellt Familie stärken wollen. Insbesondere die SVP hält es für diskriminierend, dass Familien, die sich für die Eigenbetreuung entschieden, finanziell benachteiligt werden. Die Volkspartei legt sich fest: „Für die Erziehung der Kinder sind die Eltern verantwortlich. Eine weitergehende staatliche Steuerung und Regulierung lehnt die SVP ab.“
Michael Schoenenberger schreibt dazu für die NZZ:
Die Partei taxiert die Reform der Familienbesteuerung als einseitige steuerliche Bevorzugung von Eltern, die ihre Kinder in Krippen, Horte oder zu Mittagstischen schicken; als Diskriminierung jener Väter und Mütter, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Traditionell lebenden Familien soll darum ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden. Der Staat habe nicht ein bestimmtes Familienmodell zu begünstigen, argumentiert die SVP. Einverdiener-Paare verzichteten auf ein zweites Einkommen und finanzierten mit ihren Steuern auch noch die Krippenkosten der anderen. Die SVP spricht von einer «Verstaatlichung von Familien und Kindern» und wertet (ohne indes die obligatorische Schule zu erwähnen) die Fremdbetreuung als ebensolche.
Mehr: www.nzz.ch.
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