Abtreibung

Mehr aus ein Zellhaufen

Cover MehrAlsEinZellhaufen.3a29dfbb.

Mit dem Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ist die Debatte um das Thema Abtreibung wieder hochaktuell und medial präsent. Das Buch Mehr aus ein Zellhaufen von Sabina M.M. Scherer ist daher zur rechten Zeit erschienen. Es bietet dem Leser eine strukturierte Übersicht über populäre Positionen und Argumente in dieser oft hochemotionalen Auseinandersetzung. Die Autorin spannt einen weiten Bogen und behandelt ein breites Spektrum an Themen, die in dieser Debatte eine Rolle spielen.

Johannes Gonser hat das Buch gelesen und rezensiert: 

Das Buch von Sabina Scherer ist ein konsequent praxisorientierter Beitrag zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch und kann hier auf ganzer Linie überzeugen. Ihre Einwände gegen die ausgefeilten philosophischen Argumente für ein Recht auf Abtreibung sind meiner Einschätzung nach jedoch nicht immer folgerichtig und stehen teilweise auch in Spannung zur mutmaßlich eigenen Überzeugung. Vielleicht ist es beabsichtigt, aber an einigen Stellen hätte ich mir von der Autorin auch eine klarere eigene Positionierung gewünscht. Scherer lässt bspw. die Frage offen, ob zur Wahrung der Würde einer Frau nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung als Option bestehen sollte. In Anbetracht der ansonsten im Buch vorgetragenen Argumentation dürfte dies jedoch kaum zu rechtfertigen sein.

In den meisten Gesprächen werden die von mir geäußerten Bedenken jedoch vermutlich nicht zum Tragen kommen und daher kann ich diesem Werk nur eine weite Verbreitung wünschen. Außer dem Buch Genug geschwiegen! Schwierigen Abtreibungsfragen selbstsicher begegnen ist mir jedenfalls keine Publikation im deutschsprachigen Raum bekannt, welche vor allem junge Menschen in einer leicht verständlichen Sprache einen Leitfaden für einen wertschätzenden und konstruktiven Dialog in der Abtreibungsfrage an die Hand geben möchte. Wer sich daher in dieser Weise in den Diskurs einbringen möchte, findet hier sehr empfehlenswerte Hilfestellungen.

[asa]3775162127[/asa] 

 

Karl Barth: Das Problem der absichtlichen Schwangerschaftsunterbrechung

Karl Barth schreibt in seiner Kirchlichen Dogmatik über die Abtreibung Karl Barth (KD, III, 1993, S. 473–474): 

Wir erwägen als erstes das Problem der absichtlichen Schwangerschaftsunterbrechung (abortus, Abtreibung der Leibesfrucht). Sie kommt da in Frage, wo eine Zeugung und Befruchtung stattgefunden hat, die Geburt und Existenz eines Kindes aber aus irgend einem Grunde als unerwünscht erscheint oder geradezu gefürchtet wird. Es kommen als Täter in Betracht: die Mutter, die den Akt selbst vollzieht oder doch wünscht oder doch zuläßt, allerlei ihr mehr oder weniger sachkundig beistehende Dilettanten, der wissenschaftlich und technisch geschulte Arzt endlich, als Mitverantwortliche eventuell der Vater, Angehörige oder andere Drittpersonen, die den Vollzug dieses Aktes erlauben, fordern, ermöglichen, begünstigen, in einem weiteren, aber nicht minder strengen Sinn auch die Gesellschaft, deren Verhältnisse und deren Geist direkt oder indirekt nach solchen Akten ruft, deren Gesetze sie vielleicht zulassen. Die angewendeten Mittel, unter denen es ganz primitive und relativ vollendete gibt, können bei unserer Fragestellung zunächst keine Rolle spielen. Wir haben auf alle Fälle festzustellen, daß es sich für diesen ganzen Täterkreis einwandfrei und im Vollsinn des Wortes um Tötung menschlichen Lebens handelt. Das ungeborene Kind ist nämlich vom ersten Stadium an ein Kind, ein noch keimender, noch unselbständig lebender Mensch, aber ein Mensch, kein Etwas, nicht nur ein Teil des Mutterleibes.

Der Embryo besitzt Eigengesetzlichkeit, ein eigenes Gehirn und Nervensystem, einen eigenen Kreislauf. Sein Leben wirkt auf das der Mutter ein, wie das ihrige auf das seine. Er kann seine eigenen Krankheiten haben, an denen die Mutter keinen Anteil hat. Er kann umgekehrt auch bei schwerer Krankheit der Mutter völlig gesund sein. Er kann sterben, während die Mutter weiterlebt. Er kann auch seinerseits nach dem Tode der Mutter eine Weile weiterleben und eventuell durch einen rechtzeitigen Eingriff in deren Leiche gerettet werden. Kurz: er ist ein menschliches Lebewesen für sich. …

Wir haben uns also aller weiteren Überlegung vorangehend einzuschärfen: wer keimendes Leben vernichtet, der tötet einen Menschen, der wagt also jenes wahrhaft Ungeheuerliche, über Leben und Tod fremden, mitmenschlichen Lebens zu verfügen, das Gott gegeben, das wie sein eigenes nicht ihm, sondern Gott gehört. Er will (und muß es verantworten, ob es so ist) im Auftrage Gottes handeln, indem er jedenfalls über die zeitliche Gestalt dieses mitmenschlichen Lebens mit seiner Tat das letzte Wort zu sprechen wagt. Wer immer hier direkt oder indirekt beteiligt ist, muß zweifellos das verantworten.

Wieder muß hier zuerst und vor allem das große Halt! des göttlichen Gebotes gehört werden. Ist das zu verantworten? Darf, muß das sein? Was auch gegen die Geburt und Existenz eines Kindes sprechen mag: was kann es dafür, daß es da ist? Was hat es an seiner Mutter oder an all den Anderen verschuldet, daß man ihm nun sein keimendes Leben nehmen, es mit dem Tode bestrafen will? Müßte nicht schon seine völlige Wehr- und Hilflosigkeit, müßte nicht auch die Frage: wen man da vielleicht tötet, wem man da eine Zukunft versagt, bevor er geatmet und das Licht der Welt erblickt hat, zuerst der Mutter und dann all den Anderen die Waffe aus der Hand ringen, den Willen zu ihrem Gebrauch durchkreuzen?

Australien: Stellungnahme zu Vorschlägen für eine Reform des Abtreibungsrechts

Die Anglikanische Diözese von Sydney (Australien) hat auf Vorschläge zur Reform des Abtreibungsrechts reagiert. Im Fall, dass der Gesetzesentwurf verabschiedet würde, die dies substantielle Auswirkungen für das Gesundheitssystem und die Gewissensfreiheit von Ärzten.

Ich zitiere:

Das Sozialkomitee der anglikanischen Diözese Sydney äußert gemeinsam mit dem Erzbischof von Sydney, Kanishka Raffel, ernste Bedenken über den Gesetzesentwurf 2025 zur Reform des Abtreibungsrechts (Zugang zur Gesundheitsversorgung), der von der grünen Abgeordneten Dr. Amanda Cohn eingebracht wurde. Wir haben an den Premierminister von NSW, den Oppositionsführer und den Vorsitzenden der Nationals geschrieben und sie aufgefordert, sich dem Gesetzentwurf zu widersetzen.

Dieser Gesetzentwurf befasst sich nicht mit der Rechtmäßigkeit der Abtreibung, die bereits in den bestehenden Gesetzen geregelt ist, sondern zielt darauf ab, die Abtreibungsdienste auf Kosten der Einschränkung der Gewissens- und Religionsfreiheit der Bürger von NSW zu erweitern.

Im Falle einer Verabschiedung würde Dr. Cohns Gesetzentwurf dem Gesundheitsminister die Möglichkeit geben, öffentliche Gesundheitseinrichtungen zur Bereitstellung von Abtreibungsdiensten anzuweisen. Außerdem würden Ärzte, die eine Abtreibung aus moralischen Gründen ablehnen, verpflichtet werden, ihre Patienten an andere Ärzte zu überweisen, die den Eingriff vornehmen.

Diese Änderungsanträge verletzen die Freiheiten der Gläubigen. Religiöse Gesundheitsorganisationen und Einzelpersonen müssen die Freiheit haben, nach ihren religiösen Überzeugungen zu handeln. Der Gesetzentwurf würde sie dazu zwingen, entweder direkt an Abtreibungsdiensten teilzunehmen oder Patienten an andere zu verweisen, was für viele ein moralisches Dilemma darstellt. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, könnten christliche Gesundheitsfachkräfte und -organisationen gezwungen werden, gegen das Gesetz zu verstoßen, ihre Überzeugungen zu verletzen oder ihre Aufgaben aufzugeben.

Diese Entwicklung könnte auf uns in Deutschland auch noch zukommen. Ich befürchte, dass keine der großen Kirchen hierzulande so scharf reagieren würde, wie es notwendig wäre.

Hier der gesamte Brief: Statement_on_Abortion_Law_Mar_25.pdf.

Das Recht auf Leben aus der EKD-Perspektive

Seit einigen Jahren wird bekanntlich über eine mögliche Neufassung der Regelung zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Im Fokus stehen die Fristen und Voraussetzungen, die strafrechtliche Regelung und die Pflicht zur Konfliktberatung. Die neue EKD-Schrift Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fasst evangelisch-ethische Überlegungen dazu zusammen, und will einen Kompromiss formulieren. Dass das nicht gelungen ist, zeit schon dieser Abschnitt:

Im Zentrum der theologisch-ethischen Argumentation steht die Überzeugung, dass der Schwangerschaftskonflikt aus der Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche entsteht, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können. Aus dieser Kollision entsteht für die Schwangere ein unauflösbarer Konflikt, da sie sich nicht in der Lage sieht, beiden Ansprüchen und Verpflichtungen zugleich zu folgen. Die evangelische Kirche anerkennt diesen Konflikt als unauflösbar und lehnt eine einseitige Privilegierung einer der beiden Ansprüche ab. Ausgehend von der Schöpfungslehre hebt die evangelische Kirche die besondere Rolle der Schwangeren bei der Weitergabe des Lebens hervor: Gottes Ruf ins Leben kann nur mit der Hilfe einer Frau Realität werden. Diese Mitwirkung am Schöpfungsauftrag bringt es mit sich, dass die Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind letztlich nur alleine in verantworteter Freiheit treffen kann und treffen muss.

Das Lebensrecht einen Ungeborenen wird hier auf die gleich Stufe gestellt wie z.B. berufliche Verpflichtungen. Solche Vergleiche sind unfassbar zynisch. David Wengenroth kommentiert für IDEA treffend: 

Die EKD-Stellungnahme scheitert schon daran, diesen Konflikt überhaupt auch nur angemessen zu beschreiben. So heißt es in dem Text, der Schwangerschaftskonflikt entstehe aus einer „Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Kann man also unter anderem in „beruflichen Verpflichtungen“ ein „göttliches Gebot sehen“, das die Tötung eines ungeborenen Menschen rechtfertigt? Das ist entweder erschreckend zynisch gedacht – oder erschreckend ungeschickt formuliert. In beiden Fällen verfestigt es das Bild einer Kirche, die in zentralen ethischen Fragen nicht mehr sprachfähig ist.

Die „sittliche Reife“ und das Lebensrecht

Ausgerechnet Olaf Scholz meint, in der Frage „sittlicher Reife“ Noten verteilen zu können. Wer mit größter Lockerheit den Schutz des Lebensrechtes der Ungeborenen in Frage stellt und noch kurz vor Toresschluss eine Parlamentsentscheidung durchsetzen möchte, sollte sich hüten, auf dem moralisch hohen Ross zu reiten, meint Sebastian Sasse. Sehe ich auch so: 

Scholz verfährt nach einer Taktik, die die Linke in den letzten 50 Jahren so sehr verinnerlicht hat, dass sie wahrscheinlich mittlerweile selbst für Wahrheit hält, was tatsächlich ein Kampagnentrick ist: Wir sind die Guten, denn wir sind auf der Seite des Fortschritts, haben also die Vernunft auf unserer Seite. Dieses Mantra, durch willige Medien parallel in den letzten fünf Jahrzehnten in die Öffentlichkeit posaunt, war die geistige Basis, auf der sich die linke Deutungshoheit aufgebaut hat. Die ist nun zwar mit dem Zusammenbruch der Ampel endgültig Geschichte, aber die Arroganz – siehe Scholz – bleibt. Das Gefühl, moralische Avantgarde zu sein, ist der Klebekitt, der dieses Lager von links-liberal bis links-außen zusammenhält. Man braucht nur so etwas wie eine negative Projektionsfläche. Dazu dient auch der Vorstoß in Sachen 218. Das Narrativ dazu: „Die bösen, alten, reaktionären Männer beharren auf dem Alten, aber mit uns marschiert die neue Zeit, wir bringen das Patriarchat ins Wanken.“ 

Mehr: www.die-tagespost.de.

Trump will Zugang zu Abtreibungspille und künstlicher Befruchtung aufrechterhalten

Stefan Rehder kommentiert für DIE TAGESPOST Trumps Äußerungen zu Lebensrechtsfragen folgendermaßen: 

Wer trotz kaum noch auffindbarer Milieus weiterhin in Lagern denkt und sich dabei von Gefühlen wie Sympathie und Antipathie leiten lässt, der dürfte überrascht und wohl auch enttäuscht sein. Für alle anderen bestand schon länger kein Zweifel darüber, dass die Wahl zum 47. Präsidenten der Weltmacht USA, nur eine zwischen Skylla und Charybdis sein könnte. Und wer so dachte, der wird sich durch das ausführliche Interview, das Donald Trump jetzt dem US-amerikanischen Fernsehsender „NBC“ gab, wohl bestätigt sehen dürfen.

Demnach plant Trump weder, die behördlichen Bestimmungen für die Abgabe der Abtreibungspille „Mifeprex“, mit der in den USA inzwischen mehr als 70 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen durchgeführt werden, einzuschränken, noch die Kinderwunschindustrie, die aus Kindern herstellbare Handelswaren macht, zu regulieren.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Gestern Abend habe ich für 15 Minuten in die Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und mithin zur Reform des umstrittenen Paragrafen 218 reingeschaut. Ich muss sagen, es war schwer zu ertragen, was dort vor allem Politiker von der SPD, von den Grünen und den Linken vorgetragen haben. Hier mal eine Ausschnitt aus der Rede von Ulle Schaus (Bündnis 90/ Die Grünen):

Wir legen heute mit 328 Abgeordneten aus Koalition und Opposition einen Gesetzentwurf zu einem Gesetz vor, das Frauen seit 153 Jahren kriminalisiert. § 218 StGB symbolisiert seit 1871, dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen. Der § 218 im Strafgesetzbuch ist zutiefst patriarchal. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken und des Abg. Stefan Seidler [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, die Welt hat sich verändert. Dass Frauen frei und gleichberechtigt leben können, wünschen wir uns alle, und zwar in allen Lebenslagen. Der § 218 StGB verhindert dies. Abtreibungen sind noch immer ein Tabu. Frauen, die abtreiben, erleben immer noch Stigmatisierung. Mir hat die katholische Bischofskonferenz auf meine Frage: „Warum muss der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stehen, warum dort?“ geantwortet: Damit eine Frau sich schuldig fühlt. – Schuldgefühle für Frauen? Damit muss endgültig Schluss sein.

Und Heidi Reichinnek (Die Linke) sehnt sich zurück nach den Verhältnissen, wie wir sie in der DDR hatten:

In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche nämlich nicht kriminalisiert. Deswegen haben auch Millionen ostdeutscher Frauen bei dem von Ihnen hochgelobten Kompromiss ihre Freiheitsrechte verloren, über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. Das ist die Wahrheit.

Ich verweise hier noch einmal auf den sachlichen und kompetenten Beitrag „Ein Körper, zwei Personen“, der sämtliche in der Debatte vorgetragenen Argumente für eine grundsätzliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen widerlegt. Kurz: „Der Fetus kann selbst Patient sein“, insofern ist das Geschwätz von der Hoheit über den eigenen Körper eben wirklich nur Geschwätz.

Es fällt mir immer schwerer, Politikern zu vertrauen, für die die Würde der Schwächsten buchstäblich nichts bedeutet.

Noch eine Nebenbemerkung: Ich habe in den letzten Tagen aufgrund abtreibungskritischer Statements auf der Plattform „X“ ca. 30 Follower verloren. Wer meint, bei „X“ gäbe es nur noch rechtskonservative Trottel, ist einem Mythos aufgesessen.

Hier das Protokoll zur Debatte: dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf.

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

[#ad]

[asa]3775161872[/asa]

Joe Biden verleiht die „Presidential Medal of Freedom“ an Cecile Richards

Der noch amtierende US-Präsident Joe Biden, Mitglied der Katholischen Kirche, hat die ehemalige Vorsitzende der Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“, Cecile Richards, mit der „Presidential Medal of Freedom“ ausgezeichnet. Diese ist neben der „Congressional Gold Medal“ die höchste zivile Auszeichnung der USA. 

Die TAGESPOST berichtet: 

Über den Kurzmitteilungsdienst „X“ begründete Biden die Verleihung an die Abtreibungsaktivistin Richards: „Mit ihrem unerschütterlichem Mut leitet sie uns furchtlos dabei an, das Amerika zu sein, das wir zu sein behaupten – eine Nation der Freiheit.“ Mit ihrem Einsatz „zum Schutz der Würde von Arbeitern, zur Verteidigung und Stärkung der reproduktiven Rechte und der Gleichstellung von Frauen und zur Mobilisierung der Amerikaner, damit sie ihre Macht zu wählen ausüben, hinterlässt sie ein inspirierendes Erbe“.

Während Richards‘ mehr als zwölfjähriger Amtszeit an der Spitze von „Planned Parenthood“ stieg die Zahl der Abtreibungen um mehr als zehn Prozent. Wie der „National Catholic Register“ vermeldet, wurden in dieser Zeit jährlich mehr als 320.000 Abtreibungen durchgeführt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch

Eine Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten versucht, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen. DIE WELT berichtet dazu:

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Mehr: www.welt.de.

[#ad]

[asa]3775161872[/asa]

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner