Abtreibung

Abtreibung: Konsequentes Framing

FIAPAC ist eine internationale Vereinigung von Fachleuten, die auf dem Gebiet der Verhütung ungewollter Schwangerschaften und des Schwangerschaftsabbruchs tätig sind. Vorrangiges Ziel der Vereinigung ist es, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen weltweit durchzusetzen. Cornelia Kaminski hat für DIE TAGESPOST aufgezeigt, wie die FIAPAC auf einem ihrer Kongresse Framing betrieben hat und dabei die volle Unterstützung der WHO genießt: 

Das Weltbevölkerungsprogramm sei ein spezielles Programm der WHO, zu dem die Arbeit an einer Abtreibungsrichtlinie gehöre. „Ich sehe viele Menschen in diesem Raum, die daran mitgearbeitet haben. Sie heißt WHO-Richtlinie zur Abtreibung, aber es ist unsere Richtlinie!“ Beifall aus dem Publikum. Dieses WHO-Dokument sei zwar ein wichtiges Instrument, aber es reiche nicht, um in den Ländern, in denen Abtreibungen noch nicht vollständig erlaubt sind, eine Umkehr zu bewirken. Daher sei ein konsequentes Framing notwendig. Im Kern geht es beim Framing darum, wie eine Nachricht „eingebettet“ wird, sodass bestimmte Aspekte hervorgehoben und andere ausgeblendet werden. Diese „Rahmung“ beeinflusst dann, wie die Information wahrgenommen und beurteilt wird.

Die WHO, so Ganatra, frame Abtreibung als Gesundheitsleistung. Damit dies tragfähig sei, habe die WHO ihre Definition von Gesundheit ausgeweitet. Gesundheit beschreibe nun nicht einfach die Abwesenheit von Tod oder Krankheit, sondern allgemeines und soziales Wohlbefinden. Das ermögliche es der WHO, über Abtreibungen positiv zu sprechen und sie gleichzeitig mit Gesundheit und Politik zu verknüpfen. Das erklärte Ziel der WHO sei es, ihre Empfehlungen zur Abtreibung in den jeweiligen Gesundheitssystemen zu etablieren. Dazu gehöre die chemische Abtreibung mit Mifepriston und Misoprostol. „Wir müssen sicherstellen, dass das, was wir empfehlen, in unsere globale Medikamentenliste aufgenommen wird, damit kein Land bei der Erneuerung seiner Listen außen vor gelassen wird. Unsere Leitlinien müssen in alle Regierungsdokumente aufgenommen werden.“

Mit diesem systemischen Ansatz sei die WHO in den letzten Jahren bereits in Benin, Burkina Faso, Indien, Laos, Nepal, Pakistan, Ruanda und Sierra Leone erfolgreich gewesen. Ganatra führte aus: Innerhalb von vier bis fünf Jahren nach dem Engagement der WHO liberalisierten diese Länder ihre Abtreibungsgesetze. Die WHO konzentrierte sich auf das Thema Müttersterblichkeit und reproduktive Rechte als Ganzes. Dieser systemische Ansatz war dabei nicht auf eine bestimmte Krankheit ausgerichtet, sondern ganzheitlich. Das funktionierte, wenn es ein hohes Maß an politischer Unterstützung gab. Zu den Herausforderungen, so Ganatra weiter, gehöre auch das Risiko, in Vergessenheit zu geraten – es bedürfe ständiger Bemühungen, um sicherzustellen, dass schriftliche Vereinbarungen immer wieder in Erinnerung gerufen und schließlich umgesetzt werden. Das richtige Framing für Abtreibungen nutzen: Diesem Thema war nicht nur ein weiterer Vortrag, sondern auch ein „wissenschaftliches“ Poster gewidmet – sein Titel: „Abortion Framing Tool Kit“ – „Werkzeugkasten für das Abtreibungsframing“.

Hinzugefügt sei noch: „Sobald die Abtreibungsgesetze in den jeweiligen Ländern mittels solcher Instrumente liberalisiert worden sind, eröffnet sich dort ein neuer Markt für die beiden Hauptsponsoren des FIAPAC Kongresses. MSI Reproductive Choices ist neben Planned Parenthood der größte Anbieter von Abtreibungen weltweit mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in Afrika und Südostasien.“

Mehr: www.die-tagespost.de.

[#ad]

Kultur des Todes (21): Reform des Abtreibungsrechts

Trotz vieler politischer Probleme hält die Ampel noch daran fest, das Abtreibungsrecht zu lockern. Erinnern wir uns: Die Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das „Selbstbestimmungsrecht von Frauen“ zu stärken. Eingesetzt wurde zu diesem Zweck eine Expertenkommission, die im April des Jahres 2024 ein mehr als 500-seitiges Gutachten vorlegte, das es wirklich in sich hat (vgl. hier).  

Mathias Brodkorb (SPD) ist der Meinung, dass die Ampel das Vorhaben ganz schnell verwerfen sollte. Denn die Argumentation der Expertenkommission ist fatal. Die Würde des heranwachsenden Menschen soll nämlich laut Gutachter in dem Maße anwachsen, in dem er körperlich unabhängiger von der Mutter wird.

Brodkorb schreibt: 

Die Gutachter ficht das nicht an. Es gebe gute Argumente dafür, dass „die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“, sind sie überzeugt. Dem Lebensrecht eines Embryos komme nämlich ein „geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach der Geburt“. Das Kernargument: „Wegen der existenziellen Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren spricht viel dafür, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.“ Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollte daher Abtreibung künftig nicht mehr als Straftat gelten. Jedenfalls „spricht viel dafür“. Eine Unernsthaftigkeit reiht sich in einer existenziellen Frage an die nächste.

Die Argumentation hat eine gravierende Konsequenz: Die Menschenwürde gilt dann nicht mehr als unantastbar und unteilbar, stattdessen gibt es angeblich Grade der Würdigkeit und damit des Werts menschlichen Lebens. Eigentlich sollte Artikel 1 des Grundgesetzes nach dem Nationalsozialismus einmal ein Schutzschild genau vor solchen Auffassungen sein.

Ethisch betrachtet ist die gesamte Argumentation ohnehin haarsträubend: Die Würde des heranwachsenden Menschen soll demnach in dem Maße anwachsen, in dem er körperlich unabhängiger von der Mutter wird. Eigentlich würde man meinen, dass es eher andersherum funktionieren müsste: dass also der Schutzanspruch eines Menschen um so größer ist, je abhängiger und unterstützungsbedürftiger er ist.

Es ist grotesk, aus der Schwäche eines Menschen einen geringeren Grad an Würde und Schutzbedürftigkeit zu schlussfolgern. Man möchte keinem Bewohner eines Pflegeheims wünschen, von Mitarbeitern betreut zu werden, die solche Überzeugungen hegen wie die Gutachter der Bundesregierung. Und schon gar nicht möchte man dann ein Mensch sein, der auf eine Organtransplantation angewiesen ist, um zu überleben. Auch ein solcher ist biologisch vom „Körper“ anderer Menschen „existenziell abhängig“ und wäre dann angeblich mit geringerer Würde und Lebensrecht ausgestattet als andere.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): ww.cicero.de.

Die Halbwahrheiten der Abtreibungsaktivisten

Eine Abtreibungsärztin verbreitet die These, dass die gängigen Bilder von wenige Wochen alten Embryonen gefälscht seien. Lebensschützer würden nicht einmal davor zurückschrecken, den Menschen mit gefälschten Bildern ein schlechtes Gewissen zu machen. In Wirklichkeit sei auf den Bildern nur nacktes Gewebe zu sehen – keine Händchen und Füßchen. Große Magazine wie DIE ZEIT, NYT oder GUARDIAN griffen das gerne auf und gaben der Ärztin Joan Fleischman eine Plattform. Auch Maria Popov, die ehemalige Moderatorin des queer-feministischen Social-Media-Formats „Auf Klo“ von ARD und ZDF, hat die These vom einfachen „Schwangerschaftsgewebe“ wirkungsvoll verbreitet.

Gut, dass Emanuela Sutter von CORRIGENDA der Sache mal nachgegangen ist: 

Auch eine Gynäkologin aus Bayern, die ihren Namen nicht in den Medien lesen möchte, bringt Licht ins Dunkel: „Man muss die Größenverhältnisse im Blick haben. Ab der dritten Woche nach der Empfängnis sieht man auf dem Ultraschall erst mal einen ein bis zwei Millimeter großen schwarzen Punkt, der die Fruchthülle ist, in der das Kind heranwächst. Die wächst relativ schnell. In dieser Fruchthülle ist ab der siebten Woche der Embryo zu sehen.“ 

Die ersten beiden im Guardian-Artikel abgebildeten Bilder der fünften und sechsten Schwangerschaftswoche seien richtig. „Da kann man sagen: mehr und größer ist es nicht. Trotzdem ist da, für unser Auge nicht erkennbar, der Embryo drinnen“, sagt die Ärztin gegenüber Corrigenda.

Das fortgeschrittenere „Schwangerschaftsgewebe“, welches auf den weiteren Bildern zu sehen ist, sei bereits durch die Saugkürettage gegangen. Mit dieser Absaugmethode wird der Embryo bei einer Abtreibung oder im Falle einer Fehlgeburt aus der Gebärmutter entfernt. Das abgesaugte Gewebe sehe nicht mehr so aus wie vorher im Körper.

„Das ist diese Halbwahrheit, die mit diesen Bildern ausgedrückt wird.

Mehr: www.corrigenda.online.

Es gibt kein Recht auf Abtreibung

DIE TAGESPOST berichtet von einer Berliner Fachtagung, zu der die Katholische Akademie, die Forschungsstelle für Katholisches Kirchenrecht des Erzbistums Berlin, die Görres-Gesellschaft und die Juristen-Vereinigung Lebensrecht eingeladen hatten (die EKD unterstützt hingegen die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch). Die Referenten konnten demonstrieren, warum die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch keine Lösungen bieten.

Ein Auszug: 

Hinter der Arbeit der Kommission stehen Kräfte, die sich schon seit Jahren bemühen, die Tötung ungeborener Kinder als „normale Gesundheitsdienstleistung“ auszugestalten. Dazu gehören verschiedene Einzelmaßnahmen: der Abbau strafrechtlicher „Hürden“, die verpflichtende Ausbildung aller Mediziner in Abtreibungstechniken, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und die flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen. Werden diese Bausteine zusammengefügt, käme es über kurz oder lang zur Schaffung eines „Rechts auf Abtreibung“. Am Ende wäre dies aber kein Fortschritt, sondern Selbstbetrug. Der „Schwangerschaftsabbruch“ verliert seinen Charakter als Tötungshandlung nicht dadurch, dass er straflos bleibt oder von der Krankenkasse bezahlt wird. Der Sache nach wird es sich – von wenigen Fällen der vitalen Indikation abgesehen – niemals um ein „Recht“ handeln, allenfalls um das „Recht des Stärkeren“.

Ein Rechtsstaat sollte natürlich nicht nur auf das Strafrecht setzen, um die Tötung ungeborener Kinder zu verhindern. Ergänzend, oder vielleicht sogar vorrangig, sollten andere Lösungswege gesucht werden. Wo bleibt der Ehrgeiz der Politik, Schwangerschaftskonflikte zu verhindern oder abzumildern? Die Streichung des §218 StGB hilft dabei nicht.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Lebensschutz in der Bibel?

Nele Pollatschek sucht in der SZ nach neuen Arguementen in der Abtreibungsdebatte und versteigt sich zu der Behauptung, dass sich die Bibel nur an einer Stelle für den Schutz ungeborenen Lebens ausspricht, nämlich in 1Mose 38:

Wann also beginnt potenzielles Leben? Auf der Suche nach Antworten hilft die Bibel. Ein Buch, das sich in der “ Pro Life“-Bewegung großer Beliebtheit erfreut, obwohl es sich insgesamt eher pro-Schwangerschaftsabbruch geriert – ständig werden Feten in Gottesnamen aus ungläubigen Bäuchen gerissen. Die einzige Passage, die sich explizit für den Schutz potenziellen Lebens starkmacht, findet sich in Genesis 38. Nach dem Tod seines Bruders soll Onan mit dessen Witwe einen Nachkommen zeugen. Allerdings lässt Onan seinen Samen lieber zur Erde fallen, wofür Gott ihn mit dem Tod bestraft.

Wenn die Bibel männlichen Samen als potenzielles Leben ansieht, erkennt sie etwas biologisch Korrektes, denn tatsächlich strebt schon ein Spermium danach, menschliches Leben zu werden, indem es sich auf eine Eizelle zubewegt. Ein Spermium kann vom Bestreben, Leben zu werden, nur abgehalten werden, indem man es statt mit einer Eizelle mit unbelebbarem Milieu konfrontiert. Erde, Taschentuch, Socke, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Da hat sich Frau Pollatscheck freilich verrannt. In 1Mose 38,8–9 weist Juda seinen zweiten Sohn Onan an, den Brauch der „Leviratsehe“ zu erfüllen, wonach ein Bruder die kinderlose Witwe seines Bruders heiraten und ihr Kinder schenken musste (vgl. 5Mose 25,5–10; Rut 1,11–13; 4,1–12; siehe a. Mt 22,24–25; Lukas 20,28). Der Text möchte gar nicht sagen, dass im männlichen Samen ein potentieller Mensch steckt. Nele Pollatscheks Strohmann-Argument, dass nämlich ungeborenes Leben nur dann Schutz verdient, wenn auch männliche Samen Lebensschutz erhalten, ist hinfällig. 

Es gäbe durchaus andere Bibeltexte, die davon sprechen, dass ungeborene Kinder Lebensschutz verdienen. Wie wäre es mit Jeremia 1,5, wo Gott zu dem Propheten spricht: „Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker.“ Oder Psalm 139,13–16, in dem der König David ausspricht, dass seine Erschaffung im Mutterleib ein Grund dafür ist, Gott als den Schöpfer zu loben:

Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele. Es war dir mein Gebein nicht verborgen, da ich im Verborgenen gemacht wurde, da ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine Augen sahen mich, da ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war.

Übrigens: Der Artikel von Frau Dr. Pollatschek ist wirklich seelenlos. Sie schlägt vor, dass in Deutschland in die Forschung für Uterus-Transplantationen investiert wird und dann in Zukunft die Männer, die gegen Schwangerschaftsabbrüche sind, sich eine Gebärmutter anschaffen und als Trans-Frauen potentielles Leben austragen dürfen: „Sollte die Forschung bei Transplantationen von Gebärmüttern in trans Frauen erfolgreich sein, könnten sich auch xy-chromosomale Schwangerschaftsabbruchsgegner für das Austragen potenziellen Lebens zur Verfügung stellen. Das wäre ein guter Kompromiss.“

Diesem seelenlosen Geplär setzte ich – auch wenn ich mich wiederhole – Bonhoeffers kluge Stellungnahme entgegen (Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204):

Mit der Eheschließung ist die Anerkennung des Rechtes des werdenden Lebens verbunden, als eines Rechtes, das nicht in der Verfügung der Eheleute steht. Ohne die grundsätzliche Anerkennung dieses Rechtes hört eine Ehe auf Ehe zu sein und wird zum Verhältnis. In der Anerkennung aber ist der freien Schöpfermacht Gottes, der aus dieser Ehe neues Leben hervorgehen lassen kann nach seinem Willen, Raum gegeben. Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts) zu ändern. Gerade die Mutter, der dieser Entschluß zum Verzweifeln schwer wird, weil er gegen ihre eigenste Natur geht, wird die Schwere der Schuld am wenigsten leugnen wollen.

Abtreibungsdebatte: „Sexualität und Kinderwunsch stimmen nicht überein“

Die Befürworter eines Abtreibungsrechts melden sich vermehrt zu Wort, nachdem eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission empfohlen hat, in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft Abbrüche zu legalisieren (den Hinweis auf beide nachfolgend besprochene Stellungnahmen verdanke ich einem Beitrag der TAGESPOST).

Der Jurist und Journalist Heribert Prantl empfiehlt in einem Beitrag für die SZ die vollständige Abschaffung des § 218. Er beruft sich auf ein Votum der beiden Höchstrichter Ernst Gottfried Mahrenholz und Berthold Sommer zum letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Dort haben diese erklärt: „Zu den spezifischen Grundbestimmungen menschlichen Seins“ gehöre, dass „Sexualität und Kinderwunsch nicht übereinstimmen“. Prantl versteigt sich zu der Aussage: „Der 218 ist daher dem Buchstaben und dem Geiste nach immer noch ein Recht zur Ächtung der Frau … Paragraf 218 ist bis heute Ausdruck der Missachtung der Frau.“

In der WELT hat sich Professor Kai Möller gegen das Verbot der Abtreibung ausgesprochen. Er schreibt:

Klar erscheint mir jedoch, dass die in Deutschland geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfehlt ist, da sie das Demokratieprinzip verletzt. Zur Erinnerung: das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Legalisierung der Abtreibung nicht mit der Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, vereinbar ist. Nochmals: es ist aus moralischer Sicht natürlich gut vertretbar, gegen Abtreibung zu sein. Aber als verfassungsrechtliche Vorgabe ist diese Haltung verfehlt, denn sie erklärt die politischen Überzeugungen aller derjenigen, die aus guten, rechtfertigbaren Gründen für die Legalisierung der Abtreibung eintreten, für illegitim. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihren Urteilen zum Schwangerschaftsabbruch ihre eigenen moralischen Präferenzen dem ganzen Land aufgezwungen.

Möller bringt ein von der Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickeltes Argument in die Debatte ein:

Für den Lebensschützer liegt das Hauptargument auf der Hand: Eine Abtreibung bedeutet die Zerstörung menschlichen Lebens. Niemanden, auch nicht Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, lässt dieser Punkt völlig kalt. Insofern kann ich nachvollziehen, wenn Menschen aus echter Überzeugung die Meinung vertreten, dass Abtreibung als Zerstörung menschlichen Lebens und insofern im Grundsatz als rechtswidrig anzusehen sein sollte, wie es dem geltenden Recht entspricht.

Für die Gegenposition gibt es auch gute Gründe. Das stärkste Argument wurde von der amerikanischen Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickelt. Ihr Beispiel ist folgendes: Stellen Sie sich vor, dass während Ihres Schlafs ein berühmter Violinist, der eine schlimme Nierenkrankheit hat, an Sie angeschlossen wird, sodass er Ihre Nieren benutzt und so am Leben bleiben kann. Hätten Sie das Recht, die Verbindung zu kappen, wenn das den sicheren Tod des Musikers bedeuten würde?

Ganz klar lautet die Antwort: ja, das Recht hätten Sie, denn niemand darf Ihren Körper gegen Ihren Willen benutzen. Thomson argumentiert nun, dass es sich bei der Schwangerschaft ähnlich verhält. Selbst wenn man davon ausginge (was sie für zweifelhaft hält), dass der Fötus ein Recht auf Leben hat, bedeutet dies nicht, dass die Frau verpflichtet ist, ihm ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Man könnte sagen: wenn sie dies tut, dann ist es ein Akt der Liebe, aber es liegt im Wesen der Liebe, das diese nicht erzwungen werden kann und darf.

Dieses Analogieargument wird von den Abtreibungsbefürwortern sehr gern herangezogen. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, dass sich Johannes Gonser in seinem Buch Abtreibung – ein Menschenrecht? (#ad) sehr gründlich damit befasst hat. Seiner Einschätzung nach ist nicht nur die Übertragbarkeit der Analogie problematisch. Er argumentiert auf Grundlage diverser ethischer Prinzipien für die These, dass dieses Argument selbst durch das Zugeständnis der Analogie fehlschlägt und zeigt auf, welche in moralischer Hinsicht weiteren problematischen Implikationen sich aus den darin propagierten Annahmen ergeben.

Lebensrechtler, die den Stellungnahmen von Prantl und Möller sachlich gut begründet widersprechen möchten, sind gut beraten, wenn sie die Abhandlung von Gonser gründlich studieren.

[#ad]

Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen denkbar

Die Ampel hatte versprochen, sich mit dem rechtlichen Status von Schwangerschaftsabbrüchen zu befassen. Dafür setzte sie eine Kommission ein. Die legt nun Empfehlungen vor. Abtreibungen sollen nach Auffassung dieser Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet DER SPIEGEL unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll. Die FAZ schreibt

Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Vertreter aus Kirche, Staat und Gesellschaft haben sich irritiert bis ablehnend zu den an das Magazin DER SPIEGEL durchgestochenen Empfehlungen geäußert, berichtet DIE TAGESPOST:

Berlins Erzbischof Heiner Koch, der die Familien-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz leitet, sagte der Katholischen Nachrichtenagentur KNA, „die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch Schutz des Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halt ich für sehr problematisch“. Er hoffe, dass die Politik bei dem Thema sehr bedacht vorgehe. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja eindeutig: Es nimmt die Gesellschaft und den Staat in die Pflicht, das ungeborene Leben zu schützen. Insofern muss erstmal der Nachweis geführt werden, wie das ohne Strafrecht in verfassungskonformer Weise sichergestellt werden kann“, betonte Koch.

Bluttest auf Gendefekte liefert falsche Ergebnisse

Krankenkassen bezahlen vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie. Viele Schwangere nutzen ihn anders als geplant. Gerade bei jungen Frauen liefern sie falsche Resultate – was zu vielen Schwangerschaftsabbrüchen führt. Bei einer 25-jährigen Schwangeren etwa liegt die Wahrscheinlichkeit für ein falsch-positives Ergebnis bei 49 Prozent, schreibt Sabine Menkens DIE WELT:

Das Problem dabei: Der Test liefert keine Diagnose, sondern lediglich eine Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomen-Anomalie. Während die Negativergebnisse ziemlich zuverlässig sind, zeigt der Test vor allem bei jüngeren Frauen, bei denen das Trisomie-Risiko gering ist, häufig sogenannte falsch-positive Ergebnisse an. Bei einer 25-jährigen Schwangeren etwa liegt die Wahrscheinlichkeit für ein falsch-positives Ergebnis bei 49 Prozent – verbunden mit der echten Gefahr, dass Frauen womöglich panikartig eine Abtreibung vornehmen lassen, ohne die nötige diagnostische Abklärung abzuwarten.

„Der Test verspricht etwas, was er null einhalten kann“, sagt Rüffer. „Wir brauchen dringend ein umfassendes Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung und die Einsetzung eines Expertengremiums, das sich mit den rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der NIPT-Kassenzulassung befasst.“ Einen entsprechenden Antrag hat die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik, die sich seit Jahren mit den ethischen Implikationen des NIPT beschäftigt, jetzt auch in den Bundestag eingebracht.

Das ist ein Skandal, finde ich. Corinna Rüffer von den Grünen hatte es vorausgesagt: Wenn der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21 erst einmal Kassenleistung sei, dann würde er massenhaft eingesetzt. Eben nicht nur bei Schwangeren mit einem begründeten Verdacht auf eine kindliche Gen-Anomalie.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Wann beginnt mein Recht auf Leben?

In seinem Buch A Defense of Abortion schreibt der an der University of Colorado lehrende Philosophieprofessor David Boonin, dass „ein Fötus im Grunde einfach nur ein menschliches Wesen in einem sehr frühen Stadium seiner Entwicklung“ sei. Er erkennt also an, dass ein Mensch mit dem Embryo/Fötus, der man einmal war, identisch ist. Trotzdem verteidigt er das Recht auf Abtreibung.

Scott Klusendorf hat sich seine Argumentation und die Einwände seiner Gegner genau angesehen und schreibt: 

Es genügt nicht, ein Mensch zu sein, so Boonin, um daraus ein Recht auf Leben abzuleiten. Konkret erklärt er: „Die Tatsache, dass ein menschlicher Fötus zur selben Spezies gehört wie Sie und ich, kann kein Argument sein, ihm dasselbe Recht auf Leben wie Ihnen und mir zuzusprechen.“ Der intrinsische Wert eines Menschen ist nach Boonins Definition eine zufällige Eigenschaft, die ein Fötus erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft erwirbt, nämlich nachdem eine organisierte kortikale Hirnaktivität vorhanden ist, die zum aktuellen Zeitpunkt ein Verlangen nach etwas ermöglicht – was laut Boonin zwischen fünfundzwanzig und zweiunddreißig Wochen nach der Empfängnis der Fall ist. Nur ein gegenwärtiges Verlangen, kein zukünftiges, verleihe Wert und begründe ein Recht auf Leben. Da ein Fötus im frühen Stadium kein gegenwärtiges Verlangen hat, habe er auch kein Recht auf Leben.

Kurz gesagt, der Mensch ist zwar ab einem bestimmten Zeitpunkt existent, aber er wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in dem Sinne intrinsisch wertvoll, dass er Subjekt von Rechten wird. Bis dahin mag die Abtreibung moralisch kritisierbar sein, nicht aber moralisch unzulässig.

Mehr: www.evangelium21.net.

[#ad]

Kultur des Todes (21): Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung

Das Recht auf Abtreibung wird künftig in der französischen Verfassung verankert. Die dafür nötige Drei-Fünftel-Mehrheit wurde laut FAZ am Montag in Versailles bei einer Sitzung beider Parlamentskammern erreicht. Nur 72 Abgeordnete stimmten dagegen, 780 dafür. 50 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten:

Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele und so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, sagte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.

An die Freiheit und den Schutz der ungeborenen Kinder denkt keiner. Das schreit zum Himmel und zeigt, wohin die Reise in Europa nach der Säkularisierung geht. Präsident Emmanuel Macron schrieb auf der Plattform X: „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft.“ Jetzt wird angestrebt, in der EU weiterzumachen

Es gibt weiterhin Bestrebungen, das aus französischer Sicht „universelle“ Frauenrecht auch in der EU zu verankern. „Die nächste Etappe wird sein, diese Freiheit in der Grundrechtecharta der EU einzuschreiben, wie Frankreich es im Januar 2022 vorgeschlagen hat“, schrieb der frühere Europaminister Clément Beaune.

Aktualisiert am 05.03.2024, 14:37 Uhr.

[#ad]

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner