Lebenschutz

Nochmal: Der Mensch und das Naturrecht

Der Moraltheologe Peter Schallenberg hat erfreulicherweise den hier im Blog schon thematisierten Artikel „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ von Friedrich Wilhelm Graf (ebenfalls in der FAZ) inhaltlich widerlegt. Er nutzt dafür interessanterweise eine existenzialistische Argumentationsfigur (aus dem Da-Sein entfaltet sich das So-Sein) und ein Kant-Argument (der Wert eines Menschen kennt keinen Preis). Inhaltlich stimme ich zu: die Menschenwürde ist unbedingt. Es ist kein naturalistischer Fehlschluss zu meinen, „es sei oberste Aufgabe der Verfassung, das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Individuation bis zum spätestmöglichen medizinischen Ende zu garantieren. Es ist vielmehr modernes Naturrecht als Personrecht.“

Hier ein Auszug aus „Der Mensch als unverzichtbares Wesen der Gesellschaft“ (FAZ, 07.08.2025, Nr. 181, S. 9):

Die bisherige Rechtsprechung relativiert nicht die Menschenwürde des ungeborenen Menschen gegenüber der Mutter, sondern verzichtet lediglich auf die Strafverfolgung im Fall der Rechtswidrigkeit – ein ungewöhnlicher, aber nicht undenkbarer Vorgang. Das Strafrecht sieht sich außerstande, eine rechtswidrige Tat zu ahnden, nicht mehr und nicht weniger. Daraus lässt sich aber keine Abstufung des Lebensrechtes oder eine Relativierung der Menschenwürde ableiten. Das ist nämlich auch der Sinn des Artikels 1 GG: Die Würde des Menschen ist selbstverständlich nicht nur unantastbar für den Staat, sie ist auch unantastbar für den Mitmenschen und für den Menschen selbst (weswegen Selbsttötung eben nicht eigentlich eine Freiheitstat, sondern ein Abbruch der Freiheit zum Leben ist).

Das alles ist nicht zuerst christlich (und schon gar nicht katholisches Exoticum wie eine Fronleichnamsprozession) und erst recht nicht „rechts“ im Unterschied zu „links“. Qualität folgt vielmehr der Quantität, Da-Sein entfaltet sich zum So-Sein. Jeder Mensch hat das unbedingte Recht auf Überleben, am frühesten Anfang des Lebens als soeben befruchtete Eizelle, als Embryo und als menschliche Person. Und am spätestmöglichen Ende des Lebens, möglicherweise dement und inkontinent und schwerst pflegebedürftig: aber vollkommen unbezweifelbar als liebenswürdige Person. Was christlich Gottebenbildlichkeit heißt, nennen die Philosophie und das Naturrecht Menschenwürde: unbezweifelbar und unbedingt. Dies ist kein naturalistisch-biologistischer Fehlschluss, wie die Befürworter einer liberalen Regelung des Abtreibungsrechts behaupten, sondern Ausdruck der Grundüberzeugung unseres Grundgesetzes, dass von Natur aus – daher Naturrecht – jeder Mensch leben will und leben soll. Darin liegt seine unantastbare Menschenwürde als Person.

Und diese Menschenwürde, verstanden als Ausnahme und Herausnahme in einer Welt der Dinge und der Gebrauchsgegenstände, ist eben nicht, wie Frauke Brosius-Gersdorf meint, zu trennen vom Lebensrecht. Spitzfindig meint sie, dem frühen Embryo komme wohl Lebensrecht, aber nicht Menschenwürde zu, da sonst jede Form der Abtreibung unerlaubt sei. Ungewollt trifft sie in der Tat den kantianischen Nagel auf den Kopf: In der Tat ist nach Immanuel Kant jede direkte Tötung eines Menschen immer und überall unerlaubt, weil ihr eine Bewertung und damit eine Verzwecklichung der Menschenwürde vorangeht. Diese strikten Ansichten zum Lebensschutz haben auch unser Grundgesetz mit den unveräußerlichen Grundrechten wesentlich geprägt. Und hier ist eben keine „Politik des Kompromisses“ möglich, wie Graf im Anschluss an Hans Kelsen nahelegt. Vielmehr meint ein modernes und doch striktes Naturrecht: Jeder Mensch ist von Natur aus aus der Welt der Gegenstände und Zwecke ausgesondert, und daher also ist nach dem Naturrecht, unabhängig von Glauben und Konfession, jede direkte Tötung eines unschuldigen Menschen immer und überall unerlaubt.

Die einzige Ausnahme ist der Fall der Notwehr bei schuldigem Angreifer, was offenkundig für das unschuldige ungeborene Kind nicht zutrifft, dessen einzige „Schuld“ es sein könnte, ungewollt und ungeplant oder schwer behindert zu sein.

Der große Fehler des Friedrich Merz

Ich wollte es nicht glauben. Aber es stimmt. In der heutigen Bundestagsdebatte antwortete Bundeskanzler Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Kandidatin zu wählen, „für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“, mit: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“

Somit unterscheiden wir also wieder zwischen lebenswerten und lebensunwerten Menschen. Gute Nacht! 

Christen dürfen so eine Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Gut, dass Dennis Pfeifer von der IDEA-Redaktion schnell reagiert hat:

Wer in einer christlich geprägten Partei Verantwortung trägt, kann die Frage nach dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht derart abbügeln. Gerade CDU/CSU haben sich in ihrem Grundsatzprogramm immer wieder klar auf das christliche Menschenbild berufen. Es gehört zum Markenkern der Partei.

Dieses Menschenbild kennt in dieser Frage keine eingeschränkten Maßstäbe: Es nimmt die Würde des Menschen ernst – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Dieses Fundament der Christdemokratie kann und darf nicht beliebig werden, nur weil die politische Lage unbequem ist.

Der Kanzler hätte den moralischen Konflikt benennen müssen. Merz hätte deutlich machen können, dass mit ihm an der Spitze die Union nicht an Paragraf 218 rüttelt. Er hätte sagen können, dass für ihn die Menschenwürde auch für ungeborene Kinder als Ebenbilder Gottes schon im Mutterleib gilt.

Man muss in einer Demokratie auch in einer Regierungskoalition über schwierige ethische Fragen streiten können. Merz‘ schnelles Ja ohne jede Erklärung wirkt dagegen wie ein Offenbarungseid: Das Gewissen wird dem Machterhalt geopfert.

Mehr: www.idea.de.

Das Recht auf Leben aus der EKD-Perspektive

Seit einigen Jahren wird bekanntlich über eine mögliche Neufassung der Regelung zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Im Fokus stehen die Fristen und Voraussetzungen, die strafrechtliche Regelung und die Pflicht zur Konfliktberatung. Die neue EKD-Schrift Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fasst evangelisch-ethische Überlegungen dazu zusammen, und will einen Kompromiss formulieren. Dass das nicht gelungen ist, zeit schon dieser Abschnitt:

Im Zentrum der theologisch-ethischen Argumentation steht die Überzeugung, dass der Schwangerschaftskonflikt aus der Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche entsteht, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können. Aus dieser Kollision entsteht für die Schwangere ein unauflösbarer Konflikt, da sie sich nicht in der Lage sieht, beiden Ansprüchen und Verpflichtungen zugleich zu folgen. Die evangelische Kirche anerkennt diesen Konflikt als unauflösbar und lehnt eine einseitige Privilegierung einer der beiden Ansprüche ab. Ausgehend von der Schöpfungslehre hebt die evangelische Kirche die besondere Rolle der Schwangeren bei der Weitergabe des Lebens hervor: Gottes Ruf ins Leben kann nur mit der Hilfe einer Frau Realität werden. Diese Mitwirkung am Schöpfungsauftrag bringt es mit sich, dass die Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind letztlich nur alleine in verantworteter Freiheit treffen kann und treffen muss.

Das Lebensrecht einen Ungeborenen wird hier auf die gleich Stufe gestellt wie z.B. berufliche Verpflichtungen. Solche Vergleiche sind unfassbar zynisch. David Wengenroth kommentiert für IDEA treffend: 

Die EKD-Stellungnahme scheitert schon daran, diesen Konflikt überhaupt auch nur angemessen zu beschreiben. So heißt es in dem Text, der Schwangerschaftskonflikt entstehe aus einer „Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Kann man also unter anderem in „beruflichen Verpflichtungen“ ein „göttliches Gebot sehen“, das die Tötung eines ungeborenen Menschen rechtfertigt? Das ist entweder erschreckend zynisch gedacht – oder erschreckend ungeschickt formuliert. In beiden Fällen verfestigt es das Bild einer Kirche, die in zentralen ethischen Fragen nicht mehr sprachfähig ist.

Der Zensurzonen-Plan: Friedliche Gebete dürften eigentlich nicht verboten werden

In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, Dr. Felix Böllmann, ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

„Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Sagen, was man denkt: keine Selbstverständlichkeit mehr

Den Schweizer Lebensschützern ist „Marsch fürs Läbe“ in diesen Jahr nicht bewilligt worden (vgl. hier). Die Evangelische Allianz in der Schweiz hält es für bedenklich, dass das demokratische Grundrecht auf Meinungsfreiheit immer häufiger bedroht ist:

Die Eskalation bereits im Vorfeld des «Marsch fürs Läbe» ist umso bedenklicher, als die Träger des Anlasses Wert darauf legten, nicht unnötig zu provozieren, und die diesjährige Veranstaltung in einem öffentlich weniger sichtbaren Rahmen durchzuführen planten. Angesichts des moderateren Auftretens sind sowohl die heftige Reaktion linksautonomer Kreise als auch das Verhalten der Behörden erst recht unverständlich. Die Frage ist erlaubt, wohin unsere Gesellschaft steuert, wenn es illegal operierenden Gruppierungen gelingt, den legalen Anspruch anderer Gruppierungen auf freie Meinungsäusserung zu torpedieren. Die weltweit zahllosen Beispiele von Unterdrückung bis zu Verfolgung von Menschen wegen ihrer Überzeugungen sollten uns eigentlich Warnung genug sein, der Rechtsstaatlichkeit Sorge zu tragen.

Michael Mutzner kommentiert die um die sexuelle Ausrichtung erweiterte Fassung des Artikels 261 StGB in der Schweiz mit folgenden Worten (Magazin Insist, 03.09.2020, S. 15):

Es ist davon auszugehen, dass die am 1. Juli in Kraft getretene, um die sexuelle Ausrichtung erweiterte Fassung des Artikels 261bis StGB die Rechtslage nicht grundlegend ändern wird. Sie wird jedoch eine erhöhte Wachsamkeit erfordern, auch aufseiten der Christen. Beispielsweise könnte das Zitieren eines alttestamentlichen Textes über die Sanktionierung von Homosexualität die betreffende Person oder Organisation fortan einer Verurteilung aussetzen, wenn sie sich nicht ausdrücklich von einer Auslegung distanziert, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung hervorrufen könnte. Als Beispiel dient eine evangelische Gruppe, die unter Kindern und Jugendlichen arbeitet und in der Presse kritisiert wurde, weil sie auf ihrer Webseite in einem Lexikon unter dem Begriff «Homosexualität» ohne weiteren Kommentar Zitate aus dem Alten Testament aufführte. 

Bundesregierung übernimmt Forderungen der Abtreibungslobby

Es ist beschämend. Die Abtreibungslobby zieht inzwischen auch die C-Parteien über den Tisch. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben im Bundestag im Mai 2020 einen Antrag eingebracht, der die Agenden der Abtreibungsbefürworter enthält. Im Antrag „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ heißt es (Drucksache 19/19491):

Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). Selbstbestimmte Familienplanung ist ein wesentliches Element von Frauenförderung und beeinflusst die Gesundheit, aber auch die soziale und wirtschaftliche Stellung von Frauen weltweit. Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden. Darüber erhöhen sich die Chancen auf Bildung und eine gleichberechtige Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten von Frauen, ihre Lebensplanung selbst in die Hand zu nehmen. Gerade in Krisenzeiten ist der Zugang von Frauen zu elementaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besonders stark eingeschränkt; zwei Drittel der weltweiten Fälle von Müttersterblichkeit finden in diesen Kontexten statt.

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich die freie Verfügung der Frau über ein ungeborenes Kind, einschließlich seiner Tötung. Und das völlig unabhängig von Fristen und/oder Indikationen – bis zur Geburt. Die Kirchen – es überrascht leider nicht – schweigen bisher.

Was noch hinter dieser Redensart steckt und wer alles sich für diese Anliegen einsetzt, beschreibt der Lebensrechtler Hubert Hüppe in der Tagespost:

Dass ist unfassbar! Allerdings kommt das für mich auch nicht völlig überraschend. Schon im letzten Jahr wurden im Bundeshaushalt mehr Mittel für die International Planned Parenthood Federation (IPPF) eingestellt. Das ist das Flagschiff der internationalen Abtreibungslobby, welches sich allerdings offiziell als Gesundheitsdienstleister ausgibt. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Abtreibungslobby tatsächlich eine sehr professionelle Lobbyarbeit machen. Sie sind ständig im Bundestag unterwegs. Mit der Bundestagsabgeordneten und Staatssekretärin Maria Flachsbarth hat die Organisation „She Decides“ (dt.: „Sie entscheidet“) jetzt eine Protagonistin für die Abtreibungslobby gewonnen, von der man das gar nicht vermuten würde. Wer hält schon für möglich, dass die Präsidentin des Katholischen Frauenbundes, also gewissermaßen die oberste katholische Frau in Deutschland, das deutsche Gesicht einer Organisation ist, die die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt ganz oben auf ihrer Agenda stehen hat?

Mehr hier: www.die-tagespost.de.

Berliner SPD für Schließung von Pro-Femina-Beratungsstelle

Die SPD Berlin fordert, das in der Hauptstadt ansässige Beratungszentrum der Lebensschutz-Initiative Pro Femina zu schließen. Das beschloss die Partei auf ihrem Landesparteitag am 26. Oktober 2019.

Die Nachrichtenagentur Idea meldet:

Auf die Beratungsstelle, die die SPD-Vertreter schließen lassen wollen, hatten unbekannte Täter in der Nacht vom 5. zum 6. Oktober einen Anschlag verübt. Sie brachen in das Gebäude ein, zerschlugen Fensterscheiben und schmierten auf Wände und Boden mit schwarzer und weißer Farbe den Spruch „Pro Choice!“ (Für Wahlfreiheit). Linksextreme Feministinnen bekannte sich in einer Online-Erklärung auf der linksradikalen Internetplattform „Indymedia“ zu dem Angriff.

Ich vermute, dass weiten Teilen der SPD der Lebensschutz fremd geworden ist. 

Mehr: www.idea.de.

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