Sagen, was man denkt: keine Selbstverständlichkeit mehr

Den Schweizer Lebensschützern ist „Marsch fürs Läbe“ in diesen Jahr nicht bewilligt worden (vgl. hier). Die Evangelische Allianz in der Schweiz hält es für bedenklich, dass das demokratische Grundrecht auf Meinungsfreiheit immer häufiger bedroht ist:

Die Eskalation bereits im Vorfeld des «Marsch fürs Läbe» ist umso bedenklicher, als die Träger des Anlasses Wert darauf legten, nicht unnötig zu provozieren, und die diesjährige Veranstaltung in einem öffentlich weniger sichtbaren Rahmen durchzuführen planten. Angesichts des moderateren Auftretens sind sowohl die heftige Reaktion linksautonomer Kreise als auch das Verhalten der Behörden erst recht unverständlich. Die Frage ist erlaubt, wohin unsere Gesellschaft steuert, wenn es illegal operierenden Gruppierungen gelingt, den legalen Anspruch anderer Gruppierungen auf freie Meinungsäusserung zu torpedieren. Die weltweit zahllosen Beispiele von Unterdrückung bis zu Verfolgung von Menschen wegen ihrer Überzeugungen sollten uns eigentlich Warnung genug sein, der Rechtsstaatlichkeit Sorge zu tragen.

Michael Mutzner kommentiert die um die sexuelle Ausrichtung erweiterte Fassung des Artikels 261 StGB in der Schweiz mit folgenden Worten (Magazin Insist, 03.09.2020, S. 15):

Es ist davon auszugehen, dass die am 1. Juli in Kraft getretene, um die sexuelle Ausrichtung erweiterte Fassung des Artikels 261bis StGB die Rechtslage nicht grundlegend ändern wird. Sie wird jedoch eine erhöhte Wachsamkeit erfordern, auch aufseiten der Christen. Beispielsweise könnte das Zitieren eines alttestamentlichen Textes über die Sanktionierung von Homosexualität die betreffende Person oder Organisation fortan einer Verurteilung aussetzen, wenn sie sich nicht ausdrücklich von einer Auslegung distanziert, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung hervorrufen könnte. Als Beispiel dient eine evangelische Gruppe, die unter Kindern und Jugendlichen arbeitet und in der Presse kritisiert wurde, weil sie auf ihrer Webseite in einem Lexikon unter dem Begriff «Homosexualität» ohne weiteren Kommentar Zitate aus dem Alten Testament aufführte. 

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6 Kommentare
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Jutta
3 Jahre zuvor

Die weltweit zahllosen Beispiele von Unterdrückung bis zu Verfolgung von Menschen wegen ihrer Überzeugungen sollten uns eigentlich Warnung genug sein, der Rechtsstaatlichkeit Sorge zu tragen.

Ein weiteres Zeichen der Entchristianisierung.
Die am meisten verfolgte Menschengruppe sind Christen. Viele werden von staatlichen Hilfsprogrammen ausgeschlossen, jetzt in der Krise dieses Virus.
Aber China zB verfolgt und interniert und umerzieht auch die Uiguren, Moslems.
(China hat die Diktatur ganz ohne Virus geschafft.)

Ist die Frage: wofür sind wir bereit den Kopf hinzuhalten, hier im Westen.
Wenn wir kuschen, dann bekommen wir, was wir verdienen.

Helge Beck
3 Jahre zuvor

Recht auf freie Meinungsäußerung: ja.
Recht auf freie Meinungsäußerung ohne Widerspruch: nein

FrL
3 Jahre zuvor

@ Helge Beck
Ich stimme Ihrer Aussage zu, bin mir aber nicht sicher, was Sie damit zum Ausdruck bringen wollen. Der Blogbeitrag thematisiert doch nicht das Problem, dass jemand widerspricht, sondern das Problem, dass Minderheitenmeinungen nicht mehr in die Öffentlichkeit getragen werden dürfen. Dieses Problem sieht im Falle des „Marsch fürs Läbe“ auch ein definitiv nicht evangelikaler FDP-Jurist in seinem Gastkommentar der NZZ so:

Wenn auch 2020 kein «Marsch fürs Läbe» in der Stadt Zürich bewilligt wird, so lässt dies nur den Schluss zu, dass die Gruppierung schlicht politisch unerwünscht ist. Sicherheitsvorsteherin Rykart und der Stadtrat wollen es sich nicht mit den Gegnern des Marsches verscherzen und schieben Sicherheitsbedenken vor, die gerichtlich als zu weitgehend beurteilt wurden. Allerdings hat der Stadtrat diese Sicherheitsbedenken – teilweise entgegen der jahrelangen Erfahrung – dann nicht, wenn anzunehmen ist, dass er die Ansicht der Demonstrierenden teilt. [der Autor bezieht sich auf BLM-Proteste, Demos für Frauenrechte und gegen Autos]

https://www.nzz.ch/zuerich/marsch-fuers-laebe-stadt-zuerich-haette-umzug-bewilligen-sollen-ld.1573143

Helge Beck
3 Jahre zuvor

Ist hier etwas erwiesenermaßen nicht legitim? Der Rechtsweg steht offen, „Bedrohung der Meinungsfreiheit oder des Rechtsstaats“ scheint mir übertrieben und polemisch. Also, weniger jammern, mehr rechtlich klagen und so der „Rechtsstaatlichkeit Sorge tragen“. Easy.

Matze
3 Jahre zuvor

@Helge Beck
Eine Öko Bäckerei in unserer Region hatte gestern in ihrer Anzeige das Gender-Sternchen vergessen und nur Kundinnen angesprochen. Soll ich jetzt dagegen klagen, weil ich mich diskriminiert fühle als Mann? Wo kommen wir dahin, wenn wir den Rechtsstaat wegen den vielen (angeblichen) Diskriminierungen und Mißachtungen der Meinungsfreiheit mit Klagen überziehen. Unsere demokratisches Gemeinwesen in Westeuropa hat in seiner DNA die biblischen Grundwerte. Wenn diese nicht mehr gelebt werden kommt das Gemeinwesen in Schieflage und das erleben wir leider: Ohne Akzeptanz, dass es auch andere Meinungen wie die eigene gibt und diese sich auch artikulieren dürfen ohne dies einklagen zu müssen, wirds schwierig

Helge Beck
3 Jahre zuvor

Matze, natürlich musst du in diesem Fall nicht klagen, was soll das? Du kannst erstmal mit der Bäckerei reden, sagen was du denkst ganz selbstverständlich.

Der Punkt ist bleibt doch mal auf dem Teppich. Ihr dürft ganz selbstverständlich eure Meinung sagen, Ihr seid rechtsstaatlich geschützt wie alle anderen auch, sich in der Schmollecke „Christenverfolgung“ zu echauffieren ist wenig hilfreich.

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