Martin Luther

Beunruhigt es dich, wenn du dir und den Menschen missfällst?

Hans Joachim Iwand behauptet mit Luther, dass die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, allein bei und im Glauben an Jesus Christus zu finden ist (Glaubensgerechtigkeit, München: Kaiser, 1980, S. 111–112):

Um die Gottesgerechtigkeit, aus der der Glaube lebt, recht zu erfassen, muß man also alles andere sich aus dem Sinn schlagen: Gesetz, Werk, Gewissen, Vernunft, Gericht, Moral, und was der Dinge mehr sind, und – als fingen wir neu an zu leben, zu denken und zu begreifen – allein an Christus und aus ihm lernen, was „Gerechtigkeit Gottes“ heißt. Alles, was wir sonst davon wissen, hilft uns nicht, sondern hindert uns zu verstehen, was hier offenbar geworden ist.

Luther hat im Anschluß an Augustin diese Gerechtigkeit gern eine solche genannt, mit der uns „Gott bekleidet“, die er uns schenkt, und so wird sie auch meistens dargestellt. Aber es mangelt diesen Darstellungen, wie ich meine, das Empfinden für das eigentliche Problem, um das es geht: warum diese Gnade, dies Geschenk, Gerechtigkeit heißt und ist, Gottes-Gerechtigkeit! Wer weiß, ob wir trotz reicher Darstellung von Luther und seiner Lehre diesen letzten und entscheidenden Punkt bei ihm, ja mehr: diesen innersten Punkt des Evangeliums und der Offenbarung Gottes ganz verstanden haben; wer weiß, ob nicht unser landläufiges Verständnis zu einfach, zu sehr in gewohnten Bahnen laufend ist, ob wir nicht hier weiterfragen und suchen müssen?!

Luther hat einmal einen seltsamen Satz über diese Gottesgerechtigkeit geschrieben, der uns vielleicht Fingerzeig sein kann: „so daß Gott und wir in ein und derselben Gerechtigkeit sind, wie auch Gott mit demselben Wort schafft und wir sind, was er schafft, so daß wir in ihm sind und sein Sein unser Sein ist“. Der Vergleich mit der Schöpfung ist wichtig. Dieser in Christus uns begegnende Gott begegnet uns in der Tat als der Schöpfer, und das Sein, das er schafft, ist sein eigenes Sein. Nur daß hier Gott nicht schafft aus dem Nichts, sondern daß er erst zunichte machen muß, damit er neuschaffen kann! „Wer gerecht werden will, der muß zum Sünder werden, wer gesund werden möchte, gut, gerade, ja Gott ähnlich und ein christliches Glied der Kirche, der möge krank werden, böse, verkehrt, ja teuflisch, häretisch, ungläubig wie ein Türke, wie Paulus sagt: ,Wer unter euch will weise sein, der möge zum Toren werden, damit er weise werde.‘ [1 Kor 3,18] So möge denn diese Sentenz feststehen, denn so ist es der Wille Gottes im Himmel, daß er sich vorgenommen hat, durch Torheit hindurch weise, durch Schlechtigkeit hindurch gut, durch Sünde gerecht, durch Verkehrtheit gerade, durch Ungesundheit gesund, durch Ketzerei kirchlich, durch Unglaube Christen, durch die teuflische Form gottähnliche Menschen zu schaffen. Du fragst: Wie? Es soll dir schnell und kurz gesagt werden: Du kannst nicht der in Gott werden, der du möchtest, wenn du nicht zuvor der in dir selbst und vor den Menschen wirst, als den er dich will. Er will aber, daß du in dir selbst und vor den Menschen wirst, was du in Wahrheit bist, nämlich Sünder, böse, ungesund, verkehrt, teuflisch. Das sind deine Namen. Das sind deine Sachen, das ist deine Wahrheit selbst, und das ist die Demütigung; sobald das geschehen ist, bist du ja schon vor Gott, was du zu sein wünschtest, nämlich heilig, gut, wahr, gerade, fromm. Aus diesem Grunde wirst du ein anderer sein vor dir und den Menschen und ein anderer vor Gott. Was staunst du? Was beunruhigt es dich, wenn du dir und den Menschen mißfällst? Wenn du denen nicht mißfallen würdest, könntest du Gott nicht gefallen.“

Zwischen Werkgerechtigkeit und Gesetzlosigkeit

Dass Luther keine billige Gnade verkündigte, stellt Albrecht Peters im folgenden Zitat heraus (Rechtfertigung, 1984, S. 34–35):

Weil sie uns aufmerksam macht auf unseren faktischen Ort unter Gottes Gerichtsurteil im Gesetz und unter Gottes Gnadenzusage im Evangelium, wird bei Luther die Rechtfertigung weder zu einer dogmatischen Lehre unter anderen Lehrpunkten noch zu einem denkerischen Axiom für systematische Schlußfolgerungen. Zugleich leitet uns die Rechtfertigungsverkündigung an, angesichts des unerbittlichen Gerichtsurteils des heiligen Gottes unermüdlich zur Christusgnade Zuflucht zu nehmen. Als solenne Lehre entwickelt der Reformator die Rechtfertigung nur im spezifischen Gegenüber zur Werkfrömmigkeit. Ähnlich wie sich beim Apostel Paulus die klassischen Kontroversformeln „ohne des Gesetzes Werke – allein durch den Glauben“ fast nur im Galater- und Römerbrief finden, so tauchen sie auch bei Luther primär an der „Mönchsfront“ auf, dort also, wo es den Pharisäer der Werkgerechtigkeit, der mitten in der Christenheit erneut sein Haupt erhoben hat, zu ersäufen gilt. Der Luther an der „Bauernfront“ hingegen scheint jene zugespitzten Antithesen zu vermeiden. Sie treten zurück bei dem lehrenden und ermahnenden Visitator, der auf dem steinigen Boden seiner sächsischen Ackerbürger rechte Glaubensfrüchte ernten soll. Den Luther an der „Mönchsfront“ muß man suchen in den Auslegungen des Römer- und Galaterbriefes sowie der Psalmen; den Luther an der „Bauernfront“ findet man in den Dekalog- und Credo-Auslegungen oder in den Wochenpredigten. Beide Fronten sind miteinander im Blick vorzüglich in den großen Disputationen zur Rechtfertigung sowie gegen die Antinomer. Der Reformator an der „Mönchsfront“ gegen die Werkgerechtigkeit thematisiert wie der Apostel im Ringen mit kosmologischen Spekulationen, asketischer Gesetzlichkeit und enthusiastischer Gnosis judaisierender Gruppen das schroffe Nicht-Sondern des Articulus stantis aut cadentis Ecclesiae; der Reformator an der „Bauernfront“ gegen eine libertinistische Dickfelligkeit rückt jene polemische Alternative etwa mit dem Zeugnis des Epheser- und Kolosserbriefes hinein in den übergreifenden Bogen des göttlichen Schöpfer- und Erlöserwirkens und dringt auf eine tat- hafte Glaubensantwort. Und doch ist beides ein und derselbe Luther, ob auch ein und derselbe Paulus?

Der endzeitliche Skopus von Luthers Rechtfertigungslehre

Albrecht Peters schreibt in seinem Buch Rechtfertigung über den oft ausgeblendeten eschatologischen Skopus der Rechtfertigungslehre Luthers (Rechtfertigung, 1984, S. 33–34):

Entscheidend für den reformatorischen Ansatz ist nun freilich, daß die streng eschatologische Orientierung der Rechtfertigung auf ein letztgültiges Offenbarwerden aller Menschen vor dem Schöpfer- und Richtergott nicht verschleiert wird. Die Beichtpraxis des Mittelalters hatte gerade den schlichten Gemeindegliedern unmißverständlich eingehämmert: „Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi“ (2 Kor 5,10).

Die tägliche Bereitung auf dieses Treten vor Gottes Angesicht konzentrierte sich in der solennen Ohrenbeichte, im gottesdienstlichen Schuldbekenntnis sowie in der Zurüstung zum Sterben. Die Reformation hat diese streng endzeitliche Ausrichtung des Lebens nicht entschärft, sondern eher noch verschärft. Gegen Gerhard Ebelings Interpretation der Initia Lutheri hat Albert Brandenburg gezeigt, welches Gewicht das Wörtlein „ludicium“ in Luthers erster Psalmenvorlesung hat. Die Trostschriften von 1518 bis 1520 sowie die ersten Vaterunser-Auslegungen orientieren sich daran, daß wir mit unserem Sterben unmittelbar in Gottes Gericht hineinfallen. Sie flehen deshalb: „Erlöse uns, o Vater, von deinem ewigen Zorn und der höllischen Pein. Erlöse uns von deinem gestrengen Urteil im Tod und am Jüngsten Tage“ (WA 7,229,10). Seit 1520 findet sich in Luthers sittlich-seelsorgerlichen Schriften zumeist im Eingang wie zum Beschluß ein Hinweis auf Gottes Urteil. Als ein öffentlicher Lehrer der Heiligen Schrift weiß er sich wie Hesekiel (Ez 3,16–21; 33,7–9) und Paulus (bes. Apg 20,17–35) zum Wächter bestellt. Alle Menschen sind mit ihren Taten, Worten und Gedanken schon jetzt offenbar im unerträglichen Lichtglanz des heiligen Gottes. Der Reformator will mit seinem Verkündigen und Schreiben den wenigen Menschen, die noch nach dem ewigen Herrn und Richter fragen, dessen Weisungen und Tröstungen vor Augen stellen, damit sie sich nicht in Schuld verstricken oder ohne Hilfe bleiben. Wie ein Kehrreim tauchen deshalb die Wendungen auf: Ich habe gewarnt, rein bin ich von eurem Blute und vom Blute der durch euch mit ins Verderben Gerissenen! Unter den neueren Dogmatikern hat fast nur Werner Elert hierauf den Finger gelegt; nach ihm soll Luther die gesamte „Predigt des Gesetzes“ auf diesen einen Punkt nicht nur konzentriert, sondern „reduziert“ haben: „Er hat der Obrigkeit, den Untertanen, dem Hausvater, seinen Kindern und Knechten, dem Kaufmann und dem Kriegsmann eins eingehämmert: daß sie sich vor Gott zu rechtfertigen haben.“

Um diesen endzeitlichen Skopus der Rechtfertigung plastisch werden zu lassen, seien lediglich zwei Texte zitiert. Die „Predigt, daß man Kinder zur Schule halten soll“ (1530) setzt ein mit den drastischen Worten: »Hab ich mir vurgenommen, diese Vermahnung an euch zu tun, ob vielleicht noch etliche Leute wären, die noch ein wenig gläubten, daß ein Gott im Himmel und eine Helle für die Ungläubigen bereit sei. Denn es stellet sich schier alle Welt, als wäre weder Gott im Himmel noch Teufel in der Helle« (WA 30 II, 526,27). An die auf dem Reichstag zu Augsburg versammelten „katholischen“ geistlichen wie weltlichen Herren schreibt er: „Euer Blut sei auf eurem Kopf; wir sind und wollen unschuldig sein an eurem Blut und Verdammnis, als die wir euch euer Missetat gnugsam angezeigt, treulich vermahnet zur Buße, herzlich gebeten und zu allem, das zum Frieden dienet, aufs höhest erboten und nichts anders gesucht noch begehrt denn den einigen Trost unser Seelen, das freie, reine Euangelion, also daß wir mit gutem Gewissen rühmen mügen, der Mangel sei an uns nicht gewesen“ (WA 30 II,355,29).

Martin Luthers Verhältnis zur aristotelischen Ethik

Der lutherische Theologe Jordan B. Cooper forscht derzeit zu Martin Luthers Verhältnis zur aristotelischen Ethik. Hier ein Zwischenergebnis:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Luthers schärfste Kritik an Aristoteles in seiner frühen Karriere, noch vor der vollständigen Ausarbeitung seiner reformatorischen Theologie, zum Ausdruck kommt und sich insbesondere auf die Art und Weise bezieht, wie Aristoteles’ Ethik in Bezug auf die christliche Gerechtigkeit (die eher passiv als aktiv ist) angewendet wird. Dieselbe Sorge treibt auch seine Kritik an der thomistischen Verwendung von Aristoteles an, die Luther nicht nach Thomas’ eigenen Begriffen versteht, sondern durch die Interpretation von Thomas, die Kardinal Cajetan als polemisches Mittel gegen die Reformation verwendete. Luthers engster Mitarbeiter, Philipp Melanchthon, integriert einen starken Aristotelismus in sein Denken, wobei er zwischen christlicher Gerechtigkeit und philosophischer Gerechtigkeit unterscheidet, was in einer der Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche (der Apologie der Augsburger Konfession) ausdrücklich zum Ausdruck kommt. Luther übernimmt diese Melanchthon’sche Unterscheidung zwischen passiver Gerechtigkeit und philosophischer Gerechtigkeit in seinen Vorlesungen über den Galaterbrief von 1535. In seinen letzten Vorlesungen zitiert Luther Aristoteles positiv zum Thema Ethik und zeigt damit, dass es keine vollständige Diskontinuität zwischen den beiden Denkern gab.

Mehr: jordanbcooper.substack.com.

Das ‚zweieinhalbte‘ evangelische Sakrament

Luther war sich zunächst unschlüssig, darüber, ob die Beichte als drittes Sakrament zu verstehen sei. Zitat (Oswald Bayer, Martin Luthers Theologie, 2007, S. 244–245):

Bemerkenswert ist die Stellung des Artikels über die Beichte im Kleinen Katechismus zwischen Taufe und Abendmahl. Dass wir in unseren Gemeinden allerdings die Einzelbeichte kaum noch kennen und auch die Gemeindebeichte – die „Offene Schuld“ – im Zusammenhang des Herrenmahls häufig nur noch in abgeschwächten Formen, ist ein schwerwiegender Verlust evangelischer Frömmigkeits- und Glaubensgeschichte. Die Erweckungsbewegung im 19. Jh. lässt sich als eine Antwort auf diesen Verlust verstehen.

Luther war sich zunächst unschlüssig, ob er die Beichte als drittes Sakrament verstehen sollte. Der altgläubigen Tradition gegenüber hatte er – mit der Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ – die Siebenzahl der Sakramente auf zwei reduziert mit dem Argument, nur das könne als Sakrament gelten, was eine klare biblische Einsetzung Christi mit Wort und Zeichen aufzuweisen hat. Für die Beichte aber ist nur ein Wort gegeben (Mt 16,19; 18,18; Joh 20,22f), kein zusätzliches materielles Zeichen. So bildet sie in der Zuordnung zur Taufe – als Rückkehr zu ihr – sozusagen das ‚zweieinhalbte‘ evangelische Sakrament.

„Was ist die Beichte? Antwort: Die Beichte umfasst zwei Stücke. Eines, dass man die Sünde bekenne, das andere, dass man die Absolution oder Vergebung von dem, der die Beichte hört, als von Gott selbst empfange und ja nicht daran zweifle, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.“

Damit, dass ein Mensch mir im Namen Gottes die Vergebung zusagt, hat mir Gott selbst im selben Akt und Augenblick vergeben. Das menschliche Wort ist nicht nur Hinweis auf das göttliche, sondern ist das göttliche Wort selber. Gottes Wort kommt als Menschenwort – das ist seine Erniedrigung. So wie Gott im Leib der Maria Mensch wird, so kommt er zum Sünder in dem Wort, das ihm von einem anderen Menschen im Namen Gottes gesagt wird. Nach dem Verständnis Luthers ist dieser andere Mensch nicht nur der ordinierte Amtsträger, sondern jeder Getaufte.

Luther: Der Vorrang der Schrift

Oswald Bayer geht in seinem Buch Martin Luthers Theologie auch der Frage nach, warum für den Reformator die Heilige Schrift Autorität besitzt. Dabei hebt Bayer heraus, dass für Luther die Schrift sich selbst zu Gehör bringt. Bei aller notwendigen wissenschaftlichen Arbeit am und mit dem Text ist das Verkündigen und Hören eben ein Prozess, der uns Menschen überfordert und deshalb ohne Geistwirken undenkbar ist.

Zitat (Oswald Bayer, Martin Luthers Theologie, 2007, S. 62–63):

Luthers Grundthese lautet: Sacra scriptura „sui ipsius interpres“ — die Heilige Schrift legt sich selbst aus. Diese These reicht weit über die Konkordanzmethode hinaus, wonach eine Schriftstelle durch die andere auszulegen und mit ihr in Übereinstimmung zu bringen ist. Sie betrifft nämlich die Wirksamkeit des Textes im Bezug auf seine Leser, Hörer und Ausleger. In diesem umfassenden Sinn besagt „sacra scriptura sui ipsius interpres“: Der Text bringt sich selbst zu Gehör.

Bei aller Arbeit der Auslegung, die wissenschaftlich – handwerklich solide sowie klar und kontrollierbar – zu leisten ist, bleibt das Verstehen des biblischen Wortes im letzten unverfugbar. Wir haben diese Spannung in Luthers Theologiebegriff schon wahrgenommen: Bildungsarbeit einerseits – grammatische und philosophische Bildung des Theologen, geduldiges Meditieren und Auslegen –, zugleich aber die unverfugbare Geistgabe, wie sie Luther selbst mit seiner reformatorischen Entdeckung empfing, als sich ihm mit dem Aufleuchten der Gottesgerechtigkeit „die Tore des Paradieses“ öffneten. Nicht der Ausleger ist es, der dem Text einen Sinn gibt oder den Text verständlich macht; vielmehr soll der Text von sich aus sagen dürfen, was er von sich aus zu sagen hat. Dann wird die gängige Unterscheidung, wonach die Heilige Schrift als Formalprinzip des Protestantismus gilt und die Rechtfertigung als dessen Materialprinzip, sich erledigen. Die Autorität der Schrift ist keine formale, sondern eine höchst materiale, inhaltliche. Sie ist die Stimme ihres Autors, der gibt: der staunen, klagen und loben lässt, fordert und erfüllt.

Deutsche Bibeldrucke vor Luther

Bern Kollmann schreibt über deutsche Bibelausgaben vor Luthers Septembertestament 1522 (Martin Luthers Bibel, 2021, S. 47, siehe auch hier):

Der Buchdruck ermöglichte nicht nur eine Herstellung der Vulgata in höheren Stückzahlen, sondern trug auch zur raschen Verbreitung deutscher Bibeln bei. Vor allem das zahlungskräftige städtische Bürgertum hatte ein starkes Verlangen danach, zur persönlichen geistlichen Erbauung eine Bibel in der Umgangssprache zu besitzen. Die Aussage von Johannes Aurifaber aus dem Jahr 1566, die Bibel habe voller Staub unter der Bank gelegen, bis Luther sie hervorzog und mit seiner Übersetzung allen Menschen in verständlicher Sprache zugänglich machte, ist eine Übertreibung. Vor dem Erscheinen von Luthers Septembertestament 1522 sind 14 hochdeutsche und vier niederdeutsche Druckausgaben der Bibel belegt. Die Zentren des hochdeutschen Bibeldrucks waren Straßburg, Augsburg und Nürnberg. Im Jahr 1466 brachte Johannes Mentelin in Straßburg die erste gedruckte Bibel in deutscher Sprache auf den Markt. 

Luther: So wird Gott alle Menschen richten

In seiner Römerbriefvorlesung von 1516/17 erläuter Luther im Zusammenhang der Erörterung von Röm 2,15 das Jüngste Gericht wie folgt (Vorlesung über den Römerbrief 1515/1516, 2017, S. 62–62):

So wie sie selbst aber vor sich selbst von sich selbst gerichtet werden durch ihr Gewissen, das ihnen Zeugnis gibt, und durch „die Gedanken, die sich untereinander verklagen oder entschuldigen“, so werden sie auch durch dieselben Zeugen von Gott gerichtet werden. Denn sie richten sich nicht nach dem Urteil, das andere über sie fällen, und nach ihren Worten, ob sie lobend oder tadelnd sind, sondern nach ihren eigensten, innersten Gedanken, die so tief im Herzen sitzen, dass die Seele ihnen nicht entrinnen und ausweichen, sie auch nicht beschwichtigen kann, so wie sie’s mit Menschenurteil und Menschenwort vermag. So wird auch Gott alle Menschen nach diesen ihren innersten Gedanken richten, wird unser Innerstes enthüllen, so dass es keine Möglichkeit mehr gibt, sich nach innen in noch geheimere Schlupfwinkel zu flüchten; sondern es wird unausweichlich vor aller Augen entblößt und offen daliegen, wie wenn Gott sagen wollte: Siehe, ich richte dich nicht, sondern ich stimme nur deinem Urteil über dich selber zu und bekräftige es. Weil du anders über dich selbst nicht urteilen kannst, darum kann’s auch ich nicht tun. Also verdienst du nach dem Zeugnis deiner eigenen Gedanken und deines Gewissens entweder den Himmel oder die Hölle. So sagt der Herr: „Aus deinen Worten wirst du gerechtfertigt werden und aus deinen Worten wirst du verdammt werden (Mt 12,37). Wenn dies schon von den Worten gilt, wie viel mehr von den Gedanken, die doch viel geheimere und zuverlässigere Zeugen sind.

Hans Joachim Iwand: Glaube und Werke

Hans Joachim Iwand schreibt über Glaube und Werke bei Luther (Glaubensgerechtigkeit, Gesammelte Aufsätze II, 1980, S. 84–86):

Gerade weil das Gesetz tötet [vgl. 2Kor 3,6], stellt es den Christus erst recht heraus als „den Tod des Todes“, als den Sieger über Tod und Hölle. Darum sagt Luther: „Die evangelische Verzweiflung, zu der das Gesetz hintreiben soll, ist nicht böse und bleibt nicht immer, sondern sie macht gleichsam Bahn für den Empfang des Christusglaubens, wie geschrieben steht: Den Armen wird das Evangelium verkündigt.“ [Jes 61, 1; Mt 11,5 par.] Die Verzweiflung an dem eigenen Tun vor Gott ist also gerade das Gegenteil von jener Verzweiflung, die den Menschen in den Untergang treibt, zu der Verzweiflung an der Vergebung der Sünden. Denn diese „Höllenfahrt der Selbsterkenntnis“, in der der Mensch erkennt, wie es um ihn steht, bringt ihm die Wahrheit. Die bittere Wahrheit über sich selbst ist der Preis, aber die selige Wahrheit über Gott ist der Lohn. Und das ist die Frage, vor die uns Luther stellt: Ob wir meinen, ohne diese beiden Wahrheiten ans Werk gehen zu können und zu sollen. Kann denn ein auch nur irgend denkbares Mehr an Leistung diesen Mangel an Wahrheit aufheben? Wird nicht in dem aus dem Wahn geborenen Werk der Wurm stecken, der es zerfrit? Wird nicht das Werk, das diese Wahrheit im Rücken hat, ein ganz anderes sein – mag es auch nach außen hin dem Gesetzeswerk gleichen wie ein Ei dem anderen? Muß nicht der aus dem Gesetz lebende Mensch immer wieder versuchen, mit seinen Werken dem Menschen ein Denkmal zu setzen, vielleicht dem frommen, dem heiligen, dem weisen Menschen – aber eben doch dem Menschen? Verdirbt nicht diese Unterschrift: Hoc ego feci – das habe ich getan -, jedes Werk? Müßte nicht der Mensch hinter seinem Werk, wenn es wirken soll, ebenso zurücktreten in die Unsichtbarkeit wie Gott, der auch hinter seinen Werken verborgen ist [vgl. Jes 45,15]? So versteht Luther das Werk des Glaubens. Es ist nicht substantiell verschieden vom Werk des Gesetzes, aber es fehlt der Ruhm, den der Mensch darin sucht [vgl. Röm 3,27]. Denn der Glaube kann nicht leben, ohne zu wirken, aber er lebt nicht davon, daß er wirkt, sondern davon, daß Gott wirkt, daß Christus „nicht müßig ist“. 

Luther als „Doktor der Sünde“

Ilars Plume schreibt die flache Anthropologie der Neuzeit („Verzerrungen des Evangeliums“, Theologische Handreichung und Information, 42. Jg., August 2024, Nr. 3, S. 48–72, hier S. 53–54):

Luthers Weg zur Wiederentdeckung des Evangeliums begann mit dem richtigen Verständnis der Sünde. Die von Rom angebotenen Heilmittel gegen die Sünde waren nicht wirksam, weil die Diagnose nicht richtig gestellt wurde. Dies tat Luther wie ein Arzt, als er die Sünde als „den Tod in uns“ definierte. Daniel Olivier1, Historiker an der Universität Paris, nennt Luther deshalb einen „Doktor der Sünde“ und beklagt, dass leider nicht Luther, sondern die Anthropologie des Erasmus von Rotterdam die westliche Welt erobert habe. War Luther nach gründlichem Studium der Heiligen Schrift zu der Überzeugung gelangt, dass die menschliche Natur hoffnungslos verdorben und böse ist, so war der Mann aus Rotterdam – wie Aristoteles vor ihm – der Meinung, dass der Mensch gut genug ist, um durch Erziehung oder Moralunterricht geheilt zu werden. Fast alles, was wir in diesem Zusammenhang in der modernen Welt sehen, steht unter dem Joch des „Tausendkünstlers“ und ist abgeleitet von seinen großen Schülern Aristoteles und Erasmus. Die römische Kirche lehnte Luther ab, während die Protestanten ihn einfach vergaßen, so dass der Positivismus129 zum größten Problem der westlichen Kultur werden konnte.

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