Meinungsfreiheit

Genderzwang

Ein Argument der Befürworter „geschlechtergerechter Sprache“ lautet, niemand müsse gendern. Die Realität sieht für Mitarbeiter von Universitäten, Unternehmen und Organisationen inzwischen völlig anders aus. Für sie wird Genderzwang angeordnet. Der Wissenschaftsjournalist Tim Schröder hat seine Erfahrungen in einem Artikel niedergeschrieben. Darin heißt es: 

Wenn ich mich mit Menschen unterhalte, die vom Gendern überzeugt sind, dann höre ich oft, dass man tolerant sein müsse. Jeder habe die Freiheit zu gendern oder eben nicht. Für das Private mag das noch gelten. Im Arbeitsalltag sieht es anders aus, denn wie das Beispiel oben zeigt, ist das Gendern für Mitarbeiter vielerorts zur Pflicht geworden.

Als Wissenschaftsjournalist schreibe und arbeite ich für etwa 40 verschiedene Auftraggeber, nicht nur Zeitungen und Magazine, sondern auch Behörden, Firmen, Forschungsinstitute und Universitäten. Fast überall gibt es inzwischen verbindliche Vorgaben oder Genderleitfäden, in denen vorgeschrieben wird, wie man zu gendern hat, ohne dass die Mitarbeiter jemals gefragt worden wären. Einige Auftraggeber verlangen Doppelpunkt oder Genderstern, andere bevorzugen Partizipialkonstruktionen wie „Dozierende“ und „Forschende“ oder Beidnennungen wie „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“. Das klassische „generische Maskulinum“ wie zum Beispiel „Experten“ oder „Bürger“, das eigentlich alle Menschen einschließt, ist im Sinne „der Geschlechtergerechtigkeit“ fortan verpönt.

Mit der Toleranz ist es ganz schnell vorbei, wenn ich darauf bestehe, das generische Maskulinum aus Gründen der Sprachlogik und des Sprachgefühls wie gewohnt weiterzuverwenden. Im schlimmsten Fall verliere ich meinen Auftraggeber. Meist aber läuft es auf ein zähes Ringen um die Frage hinaus, was „geschlechtergerecht“ ist und was nicht. Das Ergebnis sind meist Kompromisslösungen, die weder konsistent noch sinnvoll sind.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Päivi Räsänen vor Gericht

Nachdem die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen am 30. März 2022 freigesprochen wurde, muss sie sich derzeit erneut verteidigen, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Tweet mit Versen aus dem neutestamentlichen Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Rom (Röm 1, 24-27), in dem es um gleichgeschlechtliche Sexualität geht (vgl. hier).

Die Menschenrechtsorganisation ADF berichtet dankenswerterweise über den Prozess und schreibt über die Argumentation der Staatsanwaltschaft: 

Der Verhandlungstag begann mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Zu dem Büchlein mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf Er sie“, das Räsänen vor fast 20 Jahren über christliche Anthropologie und Homosexualität veröffentlicht hat, sagte die Staatsanwaltschaft: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Die Staatsanwältin stellte auch fest, dass „nicht die Autoren der Bibel angeklagt“ werden, aber die Verwendung des Wortes „Sünde […] herabsetzend“ sei und „sexuelle Rechte“ verletze.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte weiterhin: „Wir können Meinungsfreiheit begrenzen wenn es um die Ausdrucksform von Religion geht.“ Zum Bibel-Tweet brachte die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation auf den Punkt: „Sie können die Bibel zitieren, aber Räsänens Interpretation und Meinung zu dem Bibelvers ist kriminell.“

Im vergangenen Jahr legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das einstimmige Urteil des Bezirksgerichts Helsinki vom März 2022 ein, in dem Räsänen und Bischof Pohjola vom Vorwurf der „Hassrede“ freigesprochen wurden. Das Bezirksgericht entschied, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, „biblische Begriffe zu interpretieren“. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, das Gericht habe Räsänens Tweet „falsch interpretiert“ und sei zu einem falschen Schluss gekommen. 

Also: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Ganz offen wird eingestanden, dass es nicht darum geht, die Wahrheit herauszufinden. Die Bibelauslegung von Räsänen, die durch 2000 Jahre Kirchengeschichte über alle Konfessionen hinweg gedeckt ist, wird von der Staatsanwaltschaft als „kriminell“ bezeichnet. Das „Beleidigtsein“ einer bestimmten Gruppe von Menschen wiegt schwerer als die semantische Wahrheit und die gut bezeugte Geschichte. Das Gefühl einer Opfergruppe soll über Recht und Unrecht entscheiden.  

Derzeit wird auf die Urteilsverkündigung gewartet. Wir sind gespannt und zuversichtlich. Würde das Gericht der Staatsanwaltschaft zustimmen, wäre dies ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. 

Mehr: adfinternational.org.

Gespräch mit Helen Joyce

Ein Freund hat mich auf ein Gespräch zwischen Richard Dawkins und Helen Joyce aufmerksam gemacht. Ja, es geht wirklich um Richard Dawkins, das Sprachrohr der Bewegung der „Neuen Atheisten“.

Dennoch empfehle ich das Gespräch gern. Es geht um die Transgender-Ideologie und den Schaden, den (in Deutschland) das Selbstbestimmungsgesetz anrichtet. Laut Helen Joyce richtet sich die Trans-Bewegung:

  • gegen die Realität;
  • gegen die Meinungsfreiheit;
  • gegen die Frauenrechte;
  • gegen die Schwulenrechte;
  • gegen unsere Kinder.

VD: WH

Der „Media Freedom Act“

Die EU-Kommission bereitet ein „Medienfreiheitsgesetz“ vor, das gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bundesregierung stört das offenbar nicht. Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, unterstützt das Gesetz, das unter anderem irritierende Gefühle des Misstrauens gegenüber marktwirtschaftlich organisierten Medienlandschaften schürt. Sollte der „Media Freedom Act“ wie geplant kommen, sind Klagen wahrscheinlich unumgänglich. Der Medienrechtler Jörg Frederik Ferreau schreibt dazu in einem Gastbeitrag für die FAZ:

Bei der Lektüre des Entwurfs drängt sich der Verdacht auf, sämtliche Mitgliedstaaten sollen für medienpolitische Exzesse einzelner Staaten in Haftung genommen werden. Statt sich aber mit der Bändigung der Exzesse zu begnügen, strebt die Kommission eine tiefgreifende Neuordnung von Medien und Medienaufsicht an. Dabei dringt sie in den Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität vor und gefährdet die Standards der deutschen Medienordnung. Und entgegen der Ansicht von Staatsministerin Roth hat die Ratsposition aus deutscher Sicht keine si­gnifikanten Verbesserungen gebracht. Hinzu kommt, dass die EU auch „ultra vires“, also jenseits ihrer Befugnisse, handelt, wenn sie ein Gesetz auf ihre Kompetenz zur Verwirklichung des Binnenmarktes stützt, in Wahrheit aber tief in die Medienregulierung und damit in die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten eingreift.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Kathleen Stock: „Ich mache lediglich eine klare Unterscheidung zwischen Kategorien“

In Großbritannien könnte sich eine Wende in der Trans-Debatte abzeichnen. Manche Linke sprechen sich inzwischen gegen eine willkürliche Geschlechtswahl aus und stellen damit die radikale Selbstbestimmung, die in Deutschland auch von der Ampel-Koalition unterstützt wird, infrage. Die feministische Philosophin Kathleen Stock, die wegen ihrer Haltung aus ihrer Universität gemobbt wurde, hat der Zeitschrift DIE WELT ein Interview gegeneben.

Drei kluge Beobachtungen zur Debatte gebe ich hier wieder:

(1)

Es gibt verschiedene Arten, ein Mann zu sein. Eine davon besteht darin, sich einer Operation zu unterziehen, um wie eine Frau auszusehen. Ich bin der Meinung, dass eine solche Veränderung oder die Einnahme von Hormonen nicht automatisch dazu führt, dass man eine Frau wird. Ebenso glaube ich nicht, dass man durch die bloße Aussage „Ich bin eine Frau“ zu einer Frau wird. Das ist lächerlich. In unserer Gesellschaft gibt es eine gewisse Unsicherheit gegenüber Personen, die nicht den traditionellen Geschlechtsnormen entsprechen, seien es Transpersonen, Lesben oder feminisierte Männer. Es ist einfacher zu sagen, dass Transfrauen Frauen sind, anstatt zu akzeptieren, dass es sich um Männer handelt, die anders sind als die Norm. Ich mache lediglich eine klare Unterscheidung zwischen Kategorien.

(2)

Diese idealistische Vorstellung, dass wir uns weiterentwickeln und auf einen perfekten Zustand zusteuern, dass diese Menschen etwas sehen, was wir nicht sehen, ist ein Hauptproblem in dieser Debatte. Letztendlich handelt es sich um eine Jugendbewegung, und wir sollten nicht automatisch alles akzeptieren, was sie sagt. Tatsächlich sehe ich in vielerlei Hinsicht Rückschritte in unserer Gesellschaft. Um auf die Sprache zurückzukommen: Diese neuen Kategorien vermitteln eine Art Pseudo-Autorität, da sie technisch und kompliziert klingen, und viele Menschen glauben machen, dass sie deshalb real sein müssen. Sprache wird hierbei wie Propaganda genutzt, indem clevere Konzepte eingeführt werden, die Menschen verwirren.

(3)

Die Idee der Selbstbestimmung beruht auf einem Konzept von Freiheit, das ein wenig außer Kontrolle geraten ist. Freiheit ist wichtig in einer liberalen Demokratie. Aber sie hat auch Grenzen. Du solltest frei sein, zu sagen, was du denkst, aber du bist nicht frei, andere zu zwingen, eine bestimmte Einstellung dir gegenüber anzunehmen. Das ist nicht liberal.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Geschlecht ist schlecht

Die Philosophin Kathleen Stock wurde von radikalen LGBTQ+-Ideologen diffamiert und aus dem Amt gedrängt. Nun soll sie sogar bei öffentlichen Auftritten mundtot gemacht werden. Gina Thomas schreibt für die FAZ:

An diesem Dienstag ist die Philosophin Kathleen Stock als Rednerin bei der Oxford Union angesagt, dem historischen Debattierverein der Universität, den der ehemalige Premierminister Harold Macmillan als letzte Bastion der Redefreiheit bezeichnet hat. Seit Wochen versuchen Studentenvereinigungen aber, ihren Auftritt zu verhindern. Stock wird von der Trans-Lobby wie eine Aussätzige behandelt, weil sie darauf beharrt, dass das Geschlecht biologisch bestimmt sei. Aufgrund dieser Auffassung wurde ihr das Leben als Professorin der Universität Sussex von Kollegen und Studenten derart zur Hölle gemacht, dass sie im Oktober 2021 ihre Stelle aufgab.

So nachdrücklich sie sich für die Menschenrechte von Transgender-Personen einsetzt und für einen offenen Diskurs plädiert, wird Stock – wie auch J. K. Rowling und andere gender-kritische Feministinnen – als transphob diffamiert. In Oxford forderte die Studentengewerkschaft, die Einladung an Stock zu widerrufen. Auch solle der Debattierverein wegen seiner „toxischen Kultur der Schikane“ von der Erstsemestermesse ausgeschlossen werden, bei der die von Beiträgen abhängige Organisation neue Mitglieder rekrutiert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Die Auferstehung des Denunziantentums

Die von Anetta Kahane gegründete Amadeu-Antonio-Stiftung hat inzwischen eine Meldestelle „Antifeminismus“ aufgebaut. Es ist somit ein Kinderspiel, jemanden anonym anzuschwärzen, etwa dann, wenn er sich kritisch zum Feminismus äußert. Das erinnert mich irgendwie an die DDR – tatsächlich war Anetta Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Staatssicherheit. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert das Projekt übrigens ideell und finanziell.

Die NZZ meldet:

Die Meldestelle Antifeminismus ist das erste bundesweite Portal, wo «sexistisch, frauen- und queerfeindlich motivierte» Worte, Taten, Organisationen und Menschen anonym gemeldet werden können. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert diesen feministischen Schutzwall mit 133 000 Euro. Im Jahr 2020 betrug das Budget der Amadeu-Antonio-Stiftung 5,8 Millionen Euro. Ein Teil des Geldes kommt vom Staat und damit von den Bürgern, die im Fall der neuen Meldestelle durch Steuergelder ihre eigene Diskreditierung finanzieren.

Die Beispiele, die die Stiftung als «Antifeminismus» deklariert, reichen von strafrechtlich relevanten Taten wie «Angriffen auf Frauen, queere Menschen und Einrichtungen» über Veranstaltungen mit «bekannten Antifeminist*innen» bis hin zu Kritik an «gendergerechter Sprache» und «Sticker/Flyer mit antifeministischen Inhalten». Auch Publikationen, die über eine «vermeintliche ‹Homo- und Translobby› oder ‹Gender-Ideologie›» berichten, sind laut der staatlich geförderten Stiftung eine Gefahr.

Es ist leicht vorstellbar, dass ein konservativer Politiker, der sich bei einer Wahlkampfveranstaltung gegen Sprachregelungen und für die Familie als Keimzelle der Gesellschaft ausspricht, tausendfach als Antifeminist gemeldet wird. So ist es ein Kinderspiel, den politischen Gegner anzuschwärzen und bei Bedarf auf das Urteil der Stiftung zu verweisen.

Hier soll also Kritikern etwa der Transsexuellen-Bewegung oder der Gender-Ideologie ein Maulkorb verpasst werden. Das alles natürlich unter dem Mantel einer offenen und vielfältige Kultur.

Tatsächlich wird hier die Fratze eines Totalitarismus sichtbar und mündige Bürger sollten aufstehen und beim Namen nennen, dass hier nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern eine Gleichschaltung erzwungen werden soll. Mündige Leute wollen nicht, dass es eine Auferstehung des Denunziantentums gibt und verteidigen den Artikel 5 der Verfassung.

Die Versklavung der eigenen Meinung

Norbert Bolz sucht in einem Beitrag für DIE WELT nach einer Erklärung für die schwindende Meinungsfreiheit und sieht eine Ursache für das Phänomen des Konformismus interessanterweise in der Aufklärung:

Dass die Menschen sich ihres eigenen Verstandes ohne Anleitung anderer bedienen würden, wenn man sie erst einmal von den Dogmen der Religion und den Vorurteilen der Tradition befreit hat, war der Trugschluss der Aufklärung. Gerade der moderne Konformismus des Denkens ist eine Konsequenz der Entmythologisierung, der Entzauberung der Welt – also eine Nebenwirkung der Aufklärung. Wir sagen, was man sagt, weil wir uns nicht mehr vom Gesetz, der Sitte und der Tradition getragen fühlen.

Diese modernitätsspezifische Anomie [bezeichnet in der Soziologie den Zustand fehlender oder schwacher sozialer Normen, Regeln und Ordnungen; Anm. R.K.] führt also geradewegs zum Konformismus: Die Emanzipation der Vernunft hat uns der öffentlichen Meinung versklavt. Und es ist vor allem die Emanzipation der Vernunft von der Tradition, die ein Orientierungsvakuum geschaffen hat, das die Gewalt der öffentlichen Meinung unwiderstehlich macht. Alle reden von Individualität, Diversität und Selbstverwirklichung – und alle denken dasselbe. So entsteht der Konformismus des Andersseins. Sie alle sind Schauspieler des Nonkonformismus auf der Bühne des Konformismus.

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Stilles Gebet als „Gedankenverbrechen”

In Großbritannien wurden mehrere Menschen festgenommen, weil sie „möglicherweise“ gebetet haben. ADF International informiert darüber, dass Vaughan-Spruce still und allein auf der Straße in der Nähe einer lokalen Abtreibungseinrichtung in Birmingham (UK) stand. Nachdem die Polizeibeamten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“ Daraufhin durchsuchte die Polizei ihren Körper sowie ihre Haare und führte sie ab. Das Video der Festnahme ging auf Twitter viral (siehe hier).

Ein zweiter Fall fand in Bournemouth (UK) statt. Dort wurde Adam Smith-Connor, der still „für seinen verstorbenen Sohn“ betete, festgenommen. Sowohl Vaughan-Spruce, als auch Smith-Connor handelten im Einklang mit Grundrechten und selbst örtlichen Vorschriften, da sie nur still standen und nicht protestierten.

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

Zensurzonen wie in Birmingham verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an ähnlichen Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.

„Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen „Gedankenverbrechen“ an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar“, stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Ludwig Brühl, Sprecher für ADF International, sagte: „Die Gedanken sind frei und das sollen sie auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Zensurzonen führen, muss auf das Vereinigte Königreich blicken. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deswegen haben sie in Deutschland keinen Platz.“

Wer ich bin, das bestimme ich

Lebensläufe waren über Jahrhunderte geprägt von unabänderlichen Fixpunkten. Die freie Geschlechtswahl, die nun in mehreren Ländern eingefordert oder schon erlaubt wird, stellt dies infrage. Menschen können ihre Biografie erfinden und dann vom Staat beglaubigen lassen. Benedict Neff hat für die NZZ beschrieben, zu was für neuen Problemen das führt und in welche merkwürdigen Verwandlungs-Paradoxien wir uns verstricken:

Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Einerseits wird der Mensch zur Majestät seiner Existenz, andererseits zum Sklaven seiner Identität. Denn neben der freien Geschlechtswahl etablieren sich zahlreiche Verwandlungstabus, die vor allem für die Mehrheitsgesellschaft gelten. Wenn Weisse temporär einmal Schwarze oder Indianer sein möchten, wird das nicht mehr gern gesehen. Als unlängst ein Mitglied eines Appenzeller Jodlerchors bei einer «Stobete» die Bühne mit schwarz angemaltem Gesicht, Bastrock und Trommel betrat, eröffnete die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung. Die Aktion mag unsensibel gewesen sein, aber ist sie strafrechtlich relevant? Ein rassistisches Motiv war jedenfalls nicht zu erkennen.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: LZ

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