Die EU-Kommission bereitet ein „Medienfreiheitsgesetz“ vor, das gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bundesregierung stört das offenbar nicht. Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, unterstützt das Gesetz, das unter anderem irritierende Gefühle des Misstrauens gegenüber marktwirtschaftlich organisierten Medienlandschaften schürt. Sollte der „Media Freedom Act“ wie geplant kommen, sind Klagen wahrscheinlich unumgänglich. Der Medienrechtler Jörg Frederik Ferreau schreibt dazu in einem Gastbeitrag für die FAZ:
Bei der Lektüre des Entwurfs drängt sich der Verdacht auf, sämtliche Mitgliedstaaten sollen für medienpolitische Exzesse einzelner Staaten in Haftung genommen werden. Statt sich aber mit der Bändigung der Exzesse zu begnügen, strebt die Kommission eine tiefgreifende Neuordnung von Medien und Medienaufsicht an. Dabei dringt sie in den Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität vor und gefährdet die Standards der deutschen Medienordnung. Und entgegen der Ansicht von Staatsministerin Roth hat die Ratsposition aus deutscher Sicht keine signifikanten Verbesserungen gebracht. Hinzu kommt, dass die EU auch „ultra vires“, also jenseits ihrer Befugnisse, handelt, wenn sie ein Gesetz auf ihre Kompetenz zur Verwirklichung des Binnenmarktes stützt, in Wahrheit aber tief in die Medienregulierung und damit in die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten eingreift.
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