Meinungsfreiheit

Woke TikTok-Blase

Meltem Seker studiert Politikwissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen und engagiert sich bei TikTok, um zu sehen, wie dort kommuniziert wird. Sie stammt selbst aus eine Migrantenfamilie, ist aber eine Kritikerin der Identitätspolitik. Das hat sie in einem ihrer Videos auch zum Ausdruck gebracht: „Ich sprach darüber, wie es ist, immer diejenige zu sein, die aus der Reihe tanzt, nicht hineinpasst, die nicht an die Ideen, die Theorien, die Ideologien der anderen glaubt. Mein Video war eine Reaktion auf die vielen negativen Erfahrungen und Diffamierungen, die ich an der Uni mitmachen musste. Grund dafür ist mein kritischer Ansatz zur Identitätspolitik, denn der Status quo in geisteswissenschaftlichen Studiengängen ist das Wiederholen verschiedener Dogmen: Geschlecht sei ein Gefühl, uneingeschränkte Massenmigration kein Problem und die Stimmabgabe für Die Grünen die Lösung für alles. Äußert man Kritik, wird einem eine beliebige Phobie angehängt oder Hass vorgeworfen.“

Kritik am Mainstream und an der Identitätspolitik kommt allerdings bei TikTok nicht gut an. Meltem Seker beschreibt sehr hilfreich, dass bestimmte Positionen schnell mit Hass-Wellen belegt werden und die Algorithmen die Entwicklung der „Gespräche“ stark beeinflussen: 

Es zeigt sich also, dass durchschnittliche Meinungen auf TikTok auf viel Gegenwind stoßen und schlichtweg schockieren. Keine meiner erläuterten Hate-Wellen wurde durch radikale Äußerungen ausgelöst. Viel mehr zeigt sich durch vergangene Wahlergebnisse, dass mindestens die Hälfte der deutschen Bevölkerung ähnliche oder sogar radikalere Sichtweisen vertritt. Eine sachlich begründete und abgewogene Migrationskritik sollte nicht dazu führen, dass ich auf rassistische Weise angegangen werde und mir vorgeworfen wird, meine eigene Identität zu hassen. Oder dass ich als Nazi bezeichnet werde.

Kritik am Islam sollte mir keine hundert Hassnachrichten einbringen, und die Diskussion um eine Sportlerin, der eine genetische Männlichkeit vorgeworfen wird, sollte nicht zu vulgären Beleidigungen und Suizidaufforderungen führen. Die emotionalen Reaktionen auf TikTok zeigen mir, dass der Algorithmus, die Blasenbildung und die Echokammern ein verzerrtes Bild der Realität darstellen. Das ist problematisch, wenn man bedenkt, dass immer mehr junge Menschen die App nutzen, um auf dem neuesten Stand zu sein. Oft wird automatisch davon ausgegangen, dass die TikTok-Startseite die Realität widerspiegelt und nicht die eigenen Interessen. 

Gleichzeitig spielt der Algorithmus immer radikalere Videos auf die Startseite. Somit ist es ungewohnt, sobald man auf Meinungen trifft, die von der eigenen Meinung abweichen. Gleichzeitig gibt es auf TikTok das Problem, dass es keine Mitte gibt. Durch den Algorithmus gehen kurze und provokante Inhalte viral, die die Fronten stärken. Lange, komplexe und sachliche Videos haben dort keine Chance. Das erkenne ich daran, dass teilweise nur zwei Prozent der Nutzer meine Videos zu Ende sehen.

Mehr: www.cicero.de.

KI ist von vorn bis hinten Politik

ChatGPT ist nicht vom Himmel gefallen. Kate Crawford erforscht seit zwei Jahrzehnten die materiellen und politischen Fundamente großer Datensysteme und erklärte kürzlich in einem Interview, dass die KI-System gar nicht weltanschaulich neutral sein können. Ich denke, dieser Punkt wird bisher in der Diskussion leider vernachlässigt. 

Sie sagt:

In den Jahren, in denen ich diese Systeme erforscht habe, ist mir wirklich klar geworden, dass KI von vorn bis hinten Politik ist. Wenn man ein KI-System trainiert, kommt man nicht umhin, dass man es auch mit einer Weltanschauung trainiert. Die Entscheidungen, die Sie als Ingenieur darüber treffen, welche Datensätze Sie verwenden, welche Sprachen und welche Kulturen vertreten sind, werden die Art der Fähigkeiten Ihres KI-Modells grundlegend verändern, und es wird die Texte und Bilder verändern, die es produziert. Sie legen die Parameter einer Weltanschauung fest, und das ist eine politische Entscheidung. Es gibt kein perfektes, neutrales System, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Das bedeutet, dass wir uns große Sorgen darüber machen müssen, dass die Konzentration in der KI-Industrie so groß ist. Es gibt wirklich nur eine Handvoll Unternehmen, die KI im globalen Maßstab anbieten können und die daher eine enorme Macht haben, darüber zu entscheiden, wie die Welt aussehen wird. 

Mehr: zeitung.faz.net.

Päivi Räsänen: Ein folgenreicher Tweet

Päivi Räsänen hat für das Witherspoon Institute einen Aufsatz geschrieben, den jeder lesen sollte, der besser verstehen möchte, was für eine tiefgreifende Abkehr von den christlichen Wurzeln wir in Europa derzeit durchmachen:

Ich bin seit neunundzwanzig Jahren Abgeordnete des finnischen Parlaments. In dieser Zeit habe ich einen dramatischen Wandel des unserer modernen Gesellschaft zugrunde liegenden Wertesystems miterlebt. Vom Schutz des Lebens bis zur Verteidigung der Ehe – die Veränderungen, die wir erleben, sind unbestreitbar und haben weitreichende Folgen für uns alle. Und es ist offensichtlich, dass die allgemeine Atmosphäre gegenüber dem Christentum von Tag zu Tag feindseliger wird. Noch vor zehn Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass ich bald vor den Obersten Gerichtshof meines Landes gerufen werden würde, um meine religiösen Überzeugungen zu verteidigen.

„Hat jemand Finnland besetzt?“ Das fragte mich mein sechsjähriger Enkel im Juni 2019, als er eine riesige Regenbogenflagge – die größte, die wir bis dahin gesehen hatten – über unserer Heimatstadt Riihimäki in Finnland wehen sah. Zur gleichen Zeit veröffentlichte die Mehrheitskirche unseres Landes, die Finnische Evangelisch-Lutherische Kirche, offiziell ihre Unterstützung für eine „Pride“-Veranstaltung in Helsinki, was viele (auch mich) enttäuschte und schockierte.

Vor unseren Augen nahm die Kirche eine Position ein, die im Widerspruch zu ihrem eigenen Bekenntnis stand, dass Gott die Ehe für einen Mann und eine Frau geschaffen hat. Wenn die Autorität des Wortes Gottes untergraben wird, geht es nicht mehr nur um die Ehe oder das Geschlecht, sondern auch um den Weg zum Heil und zum ewigen Leben. Jeder Mensch, auch die LGBT-Gemeinschaft, hat das Recht, die ganze Wahrheit des Wortes Gottes zu hören. Ich habe zwar kurz überlegt, meine Kirche zu verlassen, war dann aber überzeugt, dass es besser ist, an Bord zu bleiben und zu versuchen, diejenigen zu wecken, die eingeschlafen sind, und nicht aus einem sinkenden Boot zu springen.

Aus diesem Grund schrieb ich einen Tweet, in dem ich eine Frage an meine Kirchenleitung richtete. Ich wollte mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und öffentlich fragen, wie sie ihre Aktivitäten mit der biblischen Lehre in Einklang bringen. Der Hauptinhalt meines Beitrags war ein Foto der Verse 24-27 aus Römer Kapitel 1, wo der Apostel Paulus lehrt, dass homosexuelle Beziehungen sündhaft sind. Ein Bürger erstattete als Reaktion auf meinen Tweet Strafanzeige, und weitere Anzeigen folgten schnell.

Diese Beschwerden führten zu achtzehnmonatigen polizeilichen Ermittlungen und dreizehnstündigen Vernehmungen. Als ehemalige Ministerin, amtierende Parlamentarierin und Großmutter fand ich die Situation durch und durch unwirklich. Nur wenige Jahre zuvor war ich als Innenminister für die Polizei zuständig gewesen, und nun saß ich auf dem Polizeirevier und wurde verhört, mit der Bibel vor mir auf dem Tisch liegend.

Die Fragen drehten sich schamlos um die Bibel und ihre Auslegung. Ich wurde gefragt: „Was ist die Botschaft des Römerbriefs und seines ersten Kapitels?“ und „Was meine ich mit den Worten ‚Sünde’ und ‚Schande’?“ In den sozialen Medien verbreitete sich der Witz, dass Päivi Räsänen sich wieder einmal zu einer Bibelstunde auf der Polizeiwache traf. Die Polizei fragte mich, ob ich mich bereit erklären würde, meine Schriften innerhalb von zwei Wochen zu löschen. Ich lehnte ab und bekräftigte meinen Glauben an die Lehren der Bibel, ungeachtet der Konsequenzen. Ich werde mich nicht für das entschuldigen, was der Apostel Paulus gesagt hat, erklärte ich.

Nach der Untersuchung wurde ich wegen meines Beitrags über die biblische Lehre zur Ehe strafrechtlich angeklagt. Eine zweite Anklage bezog sich auf eine Broschüre mit dem Titel „Male and Female He Created Them“ (dt. Als Mann und Frau erschuf er sie“), die ich 2004 für meine Kirche geschrieben hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde ebenfalls als Verantwortlicher für die Veröffentlichung der Broschüre angeklagt. Eine dritte Anklage bezog sich auf meine biblischen Ansichten, die ich 2019 in einem Radiointerview dargelegt hatte. Zu diesem Zeitpunkt trat die ADF International an meine Seite und wir begannen, meinen Fall zu verteidigen.

Das mögliche Strafmaß für das Verbrechen der „ethnischen Agitation“, dessen ich beschuldigt wurde, beträgt bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nach finnischem Recht fällt es unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des Strafgesetzbuchs. Das „Hassreden“-Gesetz hatte das Parlament einstimmig und ohne wirkliche Debatte verabschiedet. Ich war damals Mitglied des Parlaments, und ich kann sagen, dass damals niemand die Gefahr dieser Zweideutigkeit erkannte.

Die Kriminalisierung religiöser Äußerungen durch so genannte „Hate-Speech“-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Als Parlamentarierin finde ich das besonders gefährlich. Wir müssen in der Lage sein, anderer Meinung zu sein und mit beleidigenden Äußerungen umzugehen. Anstatt den Hass zu bekämpfen, schafft die Kriminalisierung von Äußerungen auf der Grundlage subjektiver Kriterien eine Kultur der Angst und Zensur.

Je mehr wir über die Lehren der Bibel zu den schwierigen Fragen unserer Zeit schweigen, desto energischer und vollständiger wird die Ablehnung der biblischen Wahrheit sein. Ich habe es als ein Privileg und eine Ehre betrachtet, die Rede- und Religionsfreiheit zu verteidigen, die in einem demokratischen Staat zu den Grundrechten gehören. Und während dieser ganzen Tortur habe ich die Unterstützung von Tausenden von Menschen konkret gespürt, die mir aus der ganzen Welt ermutigende Nachrichten geschickt haben.

Ohne die gegen mich erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe hätte ich schließlich nicht die außergewöhnliche Chance gehabt, auf Polizeistationen, in Gerichtssälen und durch Live-Übertragungen und Pressekonferenzen, die in der ganzen Welt gehört wurden, die Wahrheit zu bezeugen. Ich bin allen dankbar, die sich an meiner Seite für das Recht, die Wahrheit zu leben und zu sagen, eingesetzt haben, und ich freue mich auf den Tag, an dem dieses Grundrecht für alle, die ihren Glauben zum Ausdruck bringen wollen, gewahrt wird.

Mehr (nur in Englisch): www.thepublicdiscourse.com.

Für die freie Presse wird es noch schwerer

In einem Kommentar habe ich mal gelesen, dass der Journalismus in Deutschland so schlecht aufgestellt ist, dass es sich lohnt, über die ausländische Presse Informationen darüber einzuholen, was in unserem Land passiert. Es könnte bald noch schlimmer kommen. Denn die Ampelregierung möchte einen „gemeinnützigen“ Journalismus fördern. Als „gemeinnützig“ gelten journalistische Einrichtungen, wenn sie „ohne Gewinnerzielungsabsicht“ arbeiten und die Bildung fördern, indem sie „der Allgemeinheit Informationen durch Wissensvermittlung, Aufklärung, Aufbereitung oder Beschaffung von Nachrichten zugänglich machen“. Solche Organisationen sollen dann finanziell unterstützt werden, so wie jetzt schon „Correctiv“ mit öffentlichen Geldern gesponsert wird.

Das wäre eine weitere Schwächung des freien Journalismus, den wir so sehr brauchen, gerade, wenn man sich die Entwicklungen im ÖRR anschaut. 

Michael Hanfeld kommentiert: 

Was „gemeinnütziger“ Journalismus ist, wissen wir damit allerdings immer noch nicht, es könnte sich auch Lobbyismus dahinter verbergen oder ein Gemischtwarenladen wie „Correctiv“, der sich durch viele kleine und ein paar große Spenden und durch direkte öffentliche Zuwendungen finanziert. Für das Projekt „noFake“ zum Beispiel nimmt „Correctiv“ gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum und der Technischen Universität Dortmund 1,33 Millionen Euro vom Bundesbildungsministerium ein. Und das ist nur ein öffentlicher Geldposten in der Bilanz von „Correctiv“.

Apart ist auch Schravens Hinweis, der „Markt“ könne es nicht mehr richten. Wer macht dem pejorativ so bezeichneten „Marktjournalismus“, also der vom Staat unabhängigen Presse, denn das Leben schwer? Da sind die Öffentlich-Rechtlichen, denen es mit dem Rundfunkbeitrag finanziell glänzend geht und die im Netz immer größere Textmengen zusammenschreiben. Hinzu kommen Organisationen, die der Staat direkt oder wie jetzt per Steuererleichterung fördert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Steinhöfel: „Der deutsche Staat geht autoritär gegen Kritiker vor“

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel weist in einem Interview mit der NZZ darauf hin, dass vor allem der Staat für die Verengung des Meinungskorridors verantwortlich ist: 

Sie hat sich deutlich verschlechtert, weil neben die Bevormundung durch die sozialen Netzwerke der gesellschaftliche und soziale Druck getreten ist, der freie, unbefangene Äusserungen mit häufig schwerwiegenden Konsequenzen ahndet. Besonders der deutsche Staat geht noch autoritärer gegen Kritiker vor als früher. Er schüttet zum Beispiel staatsaffine NGO mit Geld zu, die letztlich nichts anderes tun, als Meinungen, die nicht staatsaffin sind, zu delegitimieren oder in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Dazu kommt der unvorstellbare Vorgang, dass die Bundesregierung gegen einen einzelnen Journalisten wegen eines Postings bei X vorgeht und ihm seine Meinung gerichtlich untersagen lassen wollte.

Mehr: www.nzz.ch.

Woke Wissenschaft

Susanne Gaschke hat – wieder einmal – die Stimmung an den deutschen Hochschulen auf den Punkt gebracht. Sie zeigt, wie eine woke Präsidentin ihre Universität auf Kurs bringt und diese ihre eigentlichen Leistungen gar nicht mehr erbringen kann. 

Zitat: 

Heute steht die TU beispielhaft für eine neue Politisierung und Polarisierung der Hochschulen, die fast überall in Deutschland zu beobachten ist. Man kann sie sogar als Paradigma für das ganze Land betrachten: Ähnlich wie die rot-grün-gelbe Regierungskoalition sieht sich die Unileitung als Fortschrittskraft, die mit Verve gesellschafts- und klimapolitische Anliegen vorantreibt – während zugleich Bürokratie, Fachkräftemangel und eine marode Infrastruktur den Normalbetrieb immer mehr einschränken. Die Präsidentin Geraldine Rauch versteht sich als Kämpferin für gesellschaftliche Veränderung – und gegen Tendenzen, die sie für reaktionär hält. Mit harschen Worten hat sie sich etwa gegen das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ gewandt, einen bundesweiten Zusammenschluss von 750 Professoren, der seit längerem die zunehmende Moralisierung und Politisierung der Wissenschaft in Deutschland kritisiert. Im Februar bezeichnete Rauch die Gruppe in einem Beitrag für die Plattform „Table Media“ als „migrations- und genderdiversitätskritisch“. Den dort organisierten Wissenschaft[l]ern warf sie vor, sie würden zustimmend von der AfD zitiert. Die Mitgliederliste nannte Rauch „beunruhigend lang“ und beklagte, dass „leider auch Personen der TU Berlin dort vertreten sind“. Die TU positioniere sich klar gegen das Netzwerk – „als Zeichen für Demokratie und als Zeichen für die Solidarität mit allen Menschen“.

Mehr: www.nzz.ch.

Schottland: Neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ sorgt für Verunsicherung

In Schottland sorgt ein neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ für Verunsicherung. Es ist nur die Spitze eines wachsenden Eisbergs in der westlichen Welt, meint die NZZ indem Artikel „Der Kulturkampf gefährdet die Freiheit – darunter werden am Ende alle leiden“:

Pünktlich zum 1. April hat sich die grosse britische Autorin und Feministin J. K. Rowling mächtig und mutig zu Wort gemeldet. Es war kein Aprilscherz, sondern bitterer Ernst: „Ich halte mich derzeit ausser Landes auf, aber wenn das, was ich hier soeben geschrieben habe, gemäss der neuen Gesetzgebung als Verbrechen gilt, freue ich mich auf meine Festnahme, sobald ich in das Land der schottischen Aufklärung zurückgekehrt bin.“

Mit diesen Worten schloss Rowling eine Kette von Tweets auf der Plattform X ab, in denen sie einige landesweit bekannte Personen als Männer bezeichnete, obschon diese sich als Trans-Personen ausgeben. Sie forderte damit die Polizei heraus, der das schottische Parlament die undankbare Aufgabe zugewiesen hat, ein neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ umzusetzen.

Die Hate Crime and Public Order Act war schon 2021 verabschiedet worden, ist aber wegen schwieriger Fragen der Umsetzung erst am Ostermontag in Kraft getreten. Gemäss dem Gesetz macht sich strafbar, wer Drohungen oder Beleidigungen ausspricht mit der Absicht, Hass gegenüber Gesellschaftsgruppen zu schüren. Bisher galt dies schon im Fall von Rassismus. Neu nennt das Gesetz eine Reihe weiterer Merkmale wie Religion, Alter, Behinderungen, sexuelle Orientierung oder Transgender-Identität. 

Mehr: www.nzz.ch.

Fall einer Bloggerin

Die Bloggerin Rona Duwe äußerst sich pointiert kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz und liefert sich im Internet Debatten mit Transgender-Aktivisten. Nun lädt die Polizei sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung vor. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.

Ich empfehle die Lektüre des WELT-Beitrags von Anna Kröning. Darin heißt es: 

Was ihr aktuell vorgeworfen wird, das ist weder für Duwe noch für ihren Rechtsanwalt nachvollziehbar. Duwe geht davon aus, dass auch dahinter politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen – offenbar mit Erfolg, da auch die Polizei sie wie eine „Verbrecherin“ behandle: „Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch.“

Ihr Anwalt Lammers setzt sich mit der Polizei in Verbindung, versucht, die Angelegenheit zu klären. Lammers beantragt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Akten des von der Polizei erwähnten Ermittlungsverfahrens, welches Anlass für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sein soll. Er erhält eine solche Akteneinsicht bis heute nicht. Schriftlich erläutert Lammers der Polizei, weshalb er die beabsichtigte Vorladung für rechtswidrig halte. Gleichwohl erlässt die Polizei am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe – unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken.

Wie viele dieser „politisch initiierten“ Verfahren inzwischen bundesweit geführt wurden, ist bislang nicht erfasst, doch habe das Thema in den vergangenen Jahren und der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz deutlich an Fahrt aufgenommen, beobachte Jacob. Die Aussage, es gebe von Natur aus Männer und Frauen, könne inzwischen zu persönlichkeitsrechtlichen Verfahren führen, könnten in Zukunft von Gerichten im Einzelfall als Beleidigungsdelikte gewertet werden, sagt Jacob. Dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz jeder Mensch ab 14 Jahren in Deutschland sein juristisches Geschlecht im Personenstand selbst definieren darf und eine objektive Überprüfung nicht mehr nötig ist, könne zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa dann, wenn öffentlich ein sogenanntes drittes Geschlecht oder ein fluider Geschlechtsbegriff angezweifelt wird.

Mehr: www.welt.de.

Unis als Zentren der Indoktrination

Der Postkolonialismus führt aktuelle Probleme auf frühere Machtverhältnisse zurück – mit dem „weißen Mann“ und dem Westen als Feindbild. Diese Ideologie wird inzwischen an vielen Hochschulen gelehrt und setzt Andersdenkende unter Druck. Die Führungskräfte an den Unis sind oft Teil des Problems.

Arnd Diringer, Juraprofessor an der Hochschule Ludwigsburg, schreibt:

Postkolonialismus wird auch an deutschen Hochschulen gelehrt. Ob das als Wissenschaft angesehen werden kann, ist indes fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit zwar stets in einem sehr weiten Sinn verstanden. Es hat betont, dass auch Mindermeinungen sowie Forschungsansätze und -ergebnisse, die sich im Nachhinein als irrig oder fehlgeleitet erweisen, durch Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt sind. Wie Professor Bernhard Kempen im Beckschen Online-Kommentar zum Grundgesetz ausführt, genügt es aber nicht, wenn „vorgefassten Meinungen oder Einschätzungen lediglich der Anschein wissenschaftlicher Rationalität“ verliehen werden soll. Nicht geschützt sind „Tätigkeiten mit fixierter gesellschaftspolitischer oder ideologischer Zielsetzung oder Handlungsanweisung, politische Agitation und politische Indoktrination“.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Biologin Marie-Luise Vollbrecht erringt Sieg gegen Humboldt-Universität

Die Biologin Vollbrecht wird von Trans-Aktivisten angefeindet, weil sie auf zwei biologischen Geschlechtern besteht. Auch ihre Universität äusserte sich abschätzig (vgl. zur Debatte auch hier). Zu Unrecht, wie jetzt ein Berliner Gericht feststellte. Oliver Maksan schreibt: 

Vollbrecht war ins Visier der Aktivisten geraten, weil sie Anfang Juni zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung «Die Welt» veröffentlicht hatte. Darin warfen die Autoren dem öffentlichrechtlichen Rundfunk vor, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autoren scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst. Auch Zeitung und Verlag distanzierten sich von dem Beitrag.

Angesichts der Kritik sagte die Universität den Vortrag mit Berufung auf Sicherheitsbedenken ab. In einer Pressemitteilung distanzierte sie sich zudem von Vollbrecht. Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»

Mehr: www.nzz.ch.

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