Religionsfreiheit

Wohin treibt der Islam?

In Europa sind spätestens seit dem Beginn der Globalisierung die islamische, christlichen und säkularisierte Welten mit miteinander verwoben. Die zweiteilige ZDF-Dokumentation »Wohin treibt der Islam?« von Friedrich Klütsch und Daniel Gerlach geht der Frage nach, ob der Islam und die Demokratie zusammen passen oder welche Chancen und Schwierigkeiten sich bei dem Aufeinandertreffen der verschiedenen Kulturen ergeben. Unter den während der Dokumentation begleiteten Personen befindet sich Nassem Ben Iman, der zum Christentum konvertiert ist oder der bekannte Koran-Gelehrte Nar Abu Zaid, der im Juli verstorben ist.

Die zwei Teile können derzeit in der Mediathek aufgerufen werden:

VD: SW

Der Staat ist kein Tugendwächter

Eva Quistorp hat in einem Kommentar für TheEuropean ein merkwürdiges Konzept der Religionsfreiheit beworben und dabei, wie es sich für eine deftige Grünen-Politikerin gehört, die Evangelikalen in die Nähe militanter Muslime gerückt.

Das Grundgesetz ist eine Komplexität von Freiheiten und Pflichten, individuellen Rechten, aber auch von sozialen Rechten, und es versucht, diese in einen Gesamtzusammenhang zu setzen. Beispielsweise sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Versammlungsfreiheit, die Meinungs-, Wissenschafts- und die Kunstfreiheit wichtigere grundgesetzlich garantierte Rechte. In diesem Zusammenhang ist die Religionsfreiheit nicht als Freiheit für fundamentalistische Evangelikale, holocaustleugnende Katholiken oder djihadistische Muslime, sondern nur im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichberechtigung, der Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit denkbar.

Es spricht für TheEuropean, dass bereits zwei Tage später eine Replik von Alexander Kissler publiziert wurde. Er warnt in seinem Beitrag vor einer Instrumentalisierung der Religionsfreiheit durch den Staat:

Weil der freiheitliche Staat den Glauben nicht politisieren darf, sondern ihn in seiner ganzen Eigentümlichkeit respektiert, muss es dem Staat egal sein, was der Gläubige oder Ungläubige denkt. Es mag Katholiken geben, die die Schoah relativieren, antisemitische Protestanten, intolerante Muslime, verblendete Atheisten, fundamentalistische Juden und nationalistische Hindus – ebenso wie korrupte Journalisten, kriminelle Wissenschaftler und verbrecherische Künstler. Wo immer sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen sie bestraft werden. Nie und nimmer aber darf der Staat die freie Ausübung des Glaubens, des Berufs, der Wissenschaft und der Kunst prinzipiell an politische Bedingungen koppeln. Es wäre das Ende der Republik, der Abschied von der Freiheit.

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Am 5. August 1990 bekräftigten 45 Außenminister im Namen der Mitglieder der Konferenz Islamischer Staaten mit der Kairoer Erklärung ihre eingeschränkte Sicht der Menschenrechte unter der Vorbedingung der Gültigkeit der Scharia. Obwohl fast alle islamische Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 unterschrieben haben, vertritt die Konferenz Islamischer Staaten die Auffassung, dass Muslime alleine göttlichem Gebot, also der Scharia Folge zu leisten hätten, die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hingegen menschliches Werk und damit für Muslime nicht bindend seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass damit Nicht-Muslime in islamischen Ländern vor dem Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse würden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau abgeschafft sei und die freiwillige Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, mit Hinweis auf die Menschenrechte im Islam verhindert werde, ja sogar mit langjährigen Haft und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. Laut IGFM leiden in nahezu allen Mitgliedsländern der Konferenz Islamischer Staaten, zu den heute 57 Staaten gehören, Nichtmuslime unter Benachteiligung, Diskriminierung bis hin zur offenen Verfolgung. Gemessen an der Zahl der Opfer stellen die Christen die größte Opfergruppe. Die IGFM kritisiert, dass die Weltöffentlichkeit zu wenig Notiz von der fortschreitenden Festigung des Willens der Kairoer Erklärung nimmt: So sei der Menschenrechtsrat selbst als Steigbügelhalter für die Einschränkung der Menschenrechte aufgetreten, indem er eine Abstimmung zugelassen habe, in dessen Folge jegliche Kritik an menschenrechtswidrigem Handeln aus religiösen Gründen unzulässig sei. Gerade im Hinblick auf den Schutz vor den Folgen aus ungerechtfertigter Beschuldigung wegen Blasphemie oder für Konvertiten und den Vollzug barbarischer Strafen wie Steinigung, Amputation und Prügelstrafen habe der Menschenrechtsrat unselige Fakten geschaffen. Versagt hätten aber auch die westlichen und abendländisch orientierten Staaten, die es nicht vermocht hatten, sich auf eine gemeinsame Linie zum Schutz der Menschenrechte zu einigen, so die IGFM.

Nach der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam« vom 19.9.1981 durch den »Islamrat für Europa« ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Trotz weitreichender Garantien für die persönliche Freiheit des Menschen und die Unterstreichung, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten «verbindliche Gebote Gottes« seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Missachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei, ist laut Abschlussartikel 25 die Scharia «die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.« So bietet die Kairoer Erklärung Schlupflöcher für Steinigung und Amputation, indem sie gewährten Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch Hinweis auf die Gebote nach Schariarecht wieder aufhebt.

Weil der Islam – wie es dort heißt – die Religion der reinen Wesensart ist, ist es verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Es ist daher eine logische Folge, dass jeder Mensch das Recht hat, im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Die freie Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, wie sie von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Pakt für Bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, ist durch diese Erklärung für Muslime aufgehoben: Konversion zum Islam ja, Islam verlassen unter Androhung schwerster Strafen, nein.

Bundestag: Plädoyer für Religions- und Glaubensfreiheit

Der Bundestag hat sich heute Vormittag für einen weltweiten Schutz der Religionsfreiheit ausgesprochen. In einer fast zweistündigen Debatte waren sich die Fraktionen in Berlin allerdings uneinig in der Frage, ob der Schutz von Christen im Mittelpunkt der Forderungen stehen sollte. Aus Sicht von SPD, Linksfraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen fokussiere der von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Antrag zu stark auf den Schutz der Christen.

Mehr Informationen und die Anträge zur Debatte gibt es hier: www.bundestag.de.

Unionsfraktionschef Kauder mahnt zur Religionsfreiheit

Am Donnerstag debattiert der Bundestag über mehrere Anträge, die auf stärkeren Schutz der Religionsfreiheit weltweit drängen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder bemängelt im Interview unter anderem den Umgang der Türkei mit den christlichen Kirchen.

Hier ein Auszug aus dem Gespräch:

Die Religionsfreiheit ist ein international garantiertes Menschenrecht. Dennoch ist sie in über 60 Ländern der Welt, in denen auch noch fast 70 Prozent der Erdbevölkerung leben, eingeschränkt.

Das ist schlimm genug. Aber noch mehr muss uns alarmieren, dass wiederum die Christen darunter die wohl am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft sind. Christen müssen in vielen Regionen der Welt um Leib und Leben, ihr Hab und Gut fürchten. Ich denke nur an Nigeria, wo vor einigen Monaten Tausende von Christen getötet wurden. Wir Christen müssen solche Menschenrechtsverletzungen an Christen noch klarer benennen!

Das ganze Interview gibt es hier: www.domradio.de.

Kicken für Christus

Freikirchliche Kurzzeitmissionare wurden bereits im Vorfeld der WM nach Südafrika geschickt, berichtete gestern der evangelische Pfarrer Thorsten Leißer im Deutschlandradio Kultur. Sie sollen dort Jugendliche über den Fußball auch mit dem Glauben in Berührung bringen. Noch ist das kein Fall fürs Gericht. Aber die Redakteure des öffentlich-rechtlichen Senders befürchten schon mal Schlimmes:

Leißer: Ja, also die Kirchen, die jetzt so stark wachsen, haben sehr einfache Botschaften, sehr einfache Mittel auch, um biblische Inhalte dem einfachen Volk, das zum Teil auch gar nicht lesen und schreiben kann, beizubringen und zu vermitteln. Da wird viel mit Symbolen gearbeitet, mit einfachen Gesten, die man im Alltag mitnehmen kann und sich dort bewähren kann. Und all das hat eine starke Relevanz für eine Gesellschaft, in der, sage ich mal, auch ein anderes Weltbild noch vorherrschender ist als vielleicht hier im aufgeklärten Europa.

von Billerbeck: Nun hat ja die FIFA religiöse Gesten in und um die Stadien der Weltmeisterschaft herum verboten. Wie versuchen denn nun die Evangelikalen, dieses Verbot zu umgehen?

Leißer: Ja, also im Vorfeld der WM gab es da auch schon zum Teil auch sehr konzertierte Einsätze und Vorbereitungen, dass man gesagt hat Kurzzeitmissionare. Man schickt sie nach Südafrika, um dort sowohl auch soziale Arbeit zu unterhalten und Jugendliche mit dem Fußball und über den Fußball auch mit dem Glauben in Berührung zu bringen. Zum anderen wird man versuchen, die Aufmerksamkeit des Fußballs generell zu nutzen, um für die Sache Jesu nach den Meinungen verschiedener Kirchen zu werben.

von Billerbeck: Der Einfluss der Freikirchen der Evangelikalen, der wächst ja, Sie haben es erwähnt, besonders in Südamerika, aber auch in Afrika. Sie waren in Brasilien, wie haben Sie das selbst erlebt?

Das Wohlstandsevangelium, das in Lateinamerika weit verbreitet ist, darf man kritisieren. Der aufmerksame Hörer achte jedoch auf den allgemein kritischen Unterton und die unterschwellige Kritik an Missionsarbeit unter Sportlern (»Sportler ruft Sportler« wird ausdrücklich genannt). Ist doch klar: Evangelikale sind intolerant und separatistisch.

Bemerkenswert der Schlusssatz von Frau von Billerbeck: »Heute Abend spielt Brasilien gegen Nordkorea, 20:30 Uhr – wir werden sehen, ob man da irgendwas Evangelikales beobachten kann.«

Ich behaupte jetzt einfach mal: Intolerant ist, dass die FIFA gläubigen Fußballspielern verbietet, ihren Glauben dezent zu bekennen.

Hier der Mitschnitt: Kicken für Christus.

Türkei: Katholischer Bischof erstochen

Erzbischof Luigi Padovese, Vorsitzender der Türkischen Bischofskonferenz, ist in seinem Haus erstochen worden. Das meldete die halbamtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag. Kath.net meldet:

Nach dem Mord haben die türkischen Behörden einen Verdächtigen mit der Tatwaffe festgenommen. Es handelt sich um Padoveses Chaffeur Murat A., wie der Gouverneur von Iskenderun, Mehmet Celalettin Lekesiz, am Donnerstagnachmittag mitteilte. Der Fahrer arbeitete den Angaben zufolge seit viereinhalb Jahren für den Bischof und soll in psychologischer Behandlung gewesen sein.

Es sehe so aus, als handele es sich «um eine persönliche Angelegenheit» und nicht um ein religiöses oder politisches Motiv, sagte der Gouverneur. «Wir untersuchen die Tat aber genauestens.» Er habe den Bischof gut gekannt und sei tief betrübt.

Padovese, Vorsitzender der Türkischen Bischofskonferenz und Apostolischer Vikar von Anatolien, war am Donnerstag im Garten seines Hauses in Iskenderun niedergestochen worden und auf dem Weg ins Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen. Der Vatikan verurteilte die Tat in einer ersten Reaktion als schrecklich und unglaublich. In den vergangenen Jahren hatte es wiederholt gewaltsame Übergriffe gegen katholische Geistliche in der Türkei gegeben. Im Februar 2006 sorgte die Ermordung des in Trabzon tätigen römischen Priesters Andrea Santoro für breites Aufsehen.

Hier weiter: www.kath.net.

Iran spricht angeklagte Christinnen frei

Zwei iranische Christinnen, die fast neun Monate wegen ihres Glaubens in Haft waren, sind am 22. Mai von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Sie haben inzwischen das Land mit unbekanntem Ziel verlassen.

Die Nachrichtenagentur idea schreibt:

Der 28-jährigen Maryam Rostampour und der 31-jährigen Marzieh Amirizadeh waren »Abfall vom Islam«, staatsfeindliche Aktivitäten und die Teilnahme an illegalen Versammlungen vorgeworfen worden. Damit sind in der Islamischen Republik christliche Untergrundgemeinden gemeint. Die beiden Frauen saßen im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis in Haft. Am 18. November 2009 waren sie unter Auflagen freigelassen worden. Im Mai 2009 hatten die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea Rostampour und Amirizadeh als »Gefangene des Monats« benannt und zur Unterstützung für sie aufgerufen. Die beiden Frauen litten unter fieberhaften Infektionen und anderen Erkrankungen. Sie mussten sich eine Gefängniszelle mit 27 weiblichen Gefangenen teilen. Im August waren sie bei einem Verhör gedrängt worden, ihrem Glauben abzuschwören. Sie antworteten: »Wir lieben Jesus. … Wir werden unseren Glauben nicht verleugnen.« Das Hilfswerk Elam (Godalming/Südengland), das sich für Christen im Iran einsetzt, sorgte jetzt dafür, dass sie unmittelbar ins Ausland reisen konnten. Ihr Aufenthaltsort wurde aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Wie das Hilfswerk weiter mitteilt, bedankten sich die beiden Frauen für die Fürbitte von Christen aus aller Welt. Rostampour erklärte, sie werde zu gegebener Zeit über ihre Erfahrungen in der Haft berichten. Von den 74 Millionen Einwohnern des Iran sind 99 Prozent Muslime. Die Zahl der Muslime, die zum christlichen Glauben übergetreten sind, wird auf bis zu 250.000 geschätzt. Ferner gibt es bis zu 150.000 meist orthodoxe armenische und assyrische Christen.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner