Religionsfreiheit

FDP warnt vor zunehmender Christenverfolgung

Der Sprecher des Gebetskreises der Bundestagsabgeordneten, Hellmut Königshaus (FDP), hat vor einer zunehmenden Christenverfolgung in islamischen Ländern gewarnt und die Bundesregierung zum Gegensteuern aufgefordert. »Wir erleben die größte Welle der Christenverfolung der Neuzeit«, sagte Königshaus der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.

Die Bedrohung von Christen sei vor allem in Iran, Irak, Indien und Indonesien virulent, sagte Königshaus. Er hatte jüngst einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag ins Parlament eingebracht, der weltweit Toleranz gegenüber allen Glaubensrichtungen einfordert.

Mehr hier: www.hellmut-koenigshaus.de.

Christlicher Fundamentalismus auf dem Vormarsch?

In der Universität Marburg wird am 9. Juli eine Veranstaltung zum Thema »Evangelikalismus« angeboten. Dagegen ist wirklich nichts einzuwenden. Wer allerdings eine sachliche und faire Behandlung des Themas erwartet, wird wahrscheinlich enttäuscht werden. In der Einladung zur Veranstaltung heißt es:

Evangelikale werben für eine rückwärtsgewandte Sexualmoral, die einer Gleichstellung von Lesben und Schwulen ebenso entgegensteht wie der Gleichstellung von Mann und Frau; sie betreiben eine offensive Mission, die die Spannungen gegenüber anderen Religionen anheizt. Ihr weltweiter Vormarsch drängt in den Ländern des Südens kirchliche Kräfte, die sich gegen die Ausbeutung ihrer Staaten durch den reichen Norden zur Wehr setzen, konsequent zurück. Der Vortrag bietet einen Überblick über die Entwicklung der Evangelikalen Bewegung in Deutschland (mit besonderem Augenmerk auf die Situation in Marburg), über ihre inhaltliche Orientierung, über politische Vorstöße einzelner Organisationen und über ihre globale Dimension.

Einen Flyer zur Veranstaltung kann hier herunter geladen werden: s1b.directupload.net.

Türkei: Kloster Mor Gabriel unterliegt im Rechtsstreit

Das 1600 Jahre alte christliche Kloster Mor Gabriel ist im Juni vor einem Gericht in der Türkei in einem Rechtsstreit unterlegen. Das Gericht in Midyat hat entschieden, dass eine Enteignung von mehr als 27 Hektar Land durch das Forstamt gerechtfertigt sei. Der Bau einer Mauer des Klosters auf dem Land sei rechtlich verboten. Zurückgewiesen wurden dagegen in weiterem Verfahren Ansprüche des Schatzamtes Midyat auf Ländereien, die das syrisch-orthodoxe Kloster beansprucht.

Mehr hier: www.faz.net.

Recht auf freie Meinungsäußerung in Großbritannien bedroht

In einem Gesetz von 2008, in dem strafrechtliche Bestimmungen und neue Bestimmungen über Einwanderung festgelegt wurden (»Criminal Justice and Immigration Act«), wurde »Aufstacheln zu Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung« als neuer strafrechtlicher Tatbestand definiert. Auf Druck aus dem Oberhaus des Parlaments wurde jedoch eine Zusatzbestimmung erlassen, dass niemand gerichtlich belangt werden darf, weil er die Meinung äußert, dass homosexuelle Handlungen falsch sind oder weil er homosexuell veranlagten Menschen empfiehlt, ledig zu bleiben. Die Klausel lautete:

Die Diskussion über Sexualverhalten oder -praktiken, die Kritik an diesen, oder die Aufforderung an Personen, sich eines bestimmten Sexualverhaltens oder bestimmter Praktiken zu enthalten oder diese zu verändern, dürfen nicht an sich als drohend oder auf das Aufstacheln zum Hass ausgerichtet gewertet werden.

Diese Klausel zum Schutz der Meinungsfreiheit soll jetzt aufgehoben werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits am 18. Mai 2009 das Oberhaus in zweiter Lesung passiert. Dies geschieht in einem Klima der Besorgnis über die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Großbritannien. Eine breite Koalition von anglikanischen Bischöfen, konservativen und Labour Abgeordneten des Oberhauses haben sich zusammen geschlossen, um diesen Gesetzesentwurf zu blockieren und umfassende Meinungsfreiheit zu erhalten.

Dazu wird Andrea Williams, Direktorin von »Christian Concern for Our Nation« (www.ccfon.org) in der renommierten Tageszeitung Guardian zitiert:

Kein vernünftiger Mensch unterstützt das Aufstacheln zu Hass irgendwelcher Art. Doch im Großbritannien des 21. Jahrhundert müssen wir einen Weg finden, friedlich nebeneinander zu leben und eine freie und auch heftige Debatte über jeden Aspekt des Lebens zuzulassen, einschließlich angemessener und zumutbarer Kritik an und Diskussionen über alle Formen sexuellen Verhaltens. Die Regierung versucht, diese vernünftige Bestimmung auf Betreiben der Homosexuellen-Lobby zu streichen, die nicht zulassen will, dass ihre sexuellen Praktiken in Frage gestellt werden. Wir sehen einen Fall nach dem anderen, wo Christen wegen ihrer biblische Ansichten über sexuelle Verhaltensweisen diskriminiert werden. Es ist Zeit, etwas zu unternehmen, bevor unsere Gesetze jede Kritik an praktizierter Homosexualität zum Schweigen bringen.

Der Bischof von Southwell und Nottingham, George Cassidy sagte: »Wir sind besorgt, dass durch die Anwendung des neuen Gesetztes die legitime Diskussion und Meinungsäußerung über Sexualethik und -verhalten eingeschränkt wird«.

Bereits unter der bestehenden Gesetzesregelung wurde einigen Christen der Tatbestand der Diskriminierung vorgeworfen:

  • 2003 ermittelte die Polizei der Grafschaft Cheshire gegen den Bischof von Chester Dr. Peter Forster, wegen »Hassverbrechen« (»Hate Crime«) nachdem er gegenüber einer Lokalzeitung erklärt hatte, dass einige Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung mit Hilfe von Therapie verändert hatte. Die königliche Anklagebehörde ließ die Anklage fallen, weil der Bischof »keine derzeit geltenden Gesetze verletzt« hatte.
  • 2005 wurde die Autorin Lynette Barrows von der Londoner Polizei wegen Homophobie verwarnt, nachdem sie in einem BBC Radioprogramm erklärt hatte, dass homosexuelle Paare keine idealen Adoptiveltern sind.
  • 2006 wurde eine polizeiliche Untersuchung gegen Sir Iqbal Sacranie, damals Generalsekretär des Rats der Muslime Großbritanniens, geführt, weil er in einer Rundfunksendung erklärt hatte, dass praktizierte Homosexualität aus gesundheitlichen und moralischen Gründen inakzeptabel sei.
  • Kürzlich wurde der Krankenpfleger Anand Rao von Nationalen Gesundheitsdienst in Leicester entlassen, weil er während eines Rollenspiels im Rahmen der beruflichen Fortbildung einen Kirchgang als Möglichkeit des Abbaus von Stress empfohlen hatte. Der Veranstalter des Kurses sandte einen Bericht an den Arbeitgeber, in dem »Besorgnis über das professionelle Verhalten« des Pflegers geäußert wurde. Der Arbeitgeber sprach die Entlassung aus.

Sollte die Zusatzklausel wegfallen, ist mit einer besorgniserregenden Verschärfung der Situation zu rechen.

Quelle: Guardien, Blog von Mats Tunehag. Übersetzung: ÖEA.

Noch kein Grund für Jubel in Mar Gabriel

Das Gerichtsurteil zugunsten des Klosters Mar Gabriel und gegen die Gebietsansprüche von drei Gemeinden im Südosten der Türkei gibt nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) keinen unmittelbaren Anlass zur Freude (siehe zum Urteil die Meldung bei kath.net).

Mit dem Urteil wurden lediglich die seit den 30er Jahren dokumentierten Verwaltungsgrenzen der Gemeinden festgestellt. Bei den auf Juni vertagten Gerichtsverfahren geht es dann um die Feststellung von Flurstücken innerhalb der Klostergrenzen, die als Wald oder brachliegende Flurstücke deklariert werden können. Nach türkischem Recht müssen Wald oder brachliegende Flurstücke dem Staat übereignet werden, auch dann, wenn sie sich innerhalb der Klostergrenzen befinden. Die IGFM hält es daher für zu früh, von einem Entgegenkommen gegenüber religiösen Minderheiten zu sprechen, sondern verlangt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.

Mitte 2008 wurde bekannt, dass im Südosten der Türkei (Region Mardin) kurdische und arabische Clans begannen, Landbesitz alteingesessener Christen zu besetzen. Die zurzeit in der Region durchgeführte Kataster-Erfassung berücksichtigte dabei lediglich die neuen Besitzverhältnisse ohne genauere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen dadurch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen.

Dem Kloster Mar Gabriel wurde der Landbesitz gleich von drei Gemeinden streitig gemacht, darunter mit der abstrusen Behauptung, dass vor der Errichtung des Klosters an gleicher Stelle früher eine Moschee gestanden haben soll. Das Kloster ist seit 397 n.Chr. urkundlich erwähnt, also Jahrhunderte vor Mohammeds Geburt.

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie des EU-Parlaments

Eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die im April vom Europäischen Parlament angenommen wurde, könnte demnächst christliche Kirchen, Schulen und Sozialdienste in Europa verpflichten, Mitarbeiter zuzulassen, die die für die jeweiligen Werke geltenden Glaubensgrundlagen nicht teilen. Die neue Richtlinie ergänzt bereits bestehende Diskriminierungsverbote und wurde vom Parlament mit 360 zu 277 Stimmen angenommen. Wird sie von den Mitgliedsstaaten einmütig ratifiziert, erhält sie Gesetzesstatus.

Die umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. Wohnraum, Transport sowie Gesundheit.

Mats Tunehag, Präsident der Schwedischen Evangelischen Allianz, sagt dazu treffend:

Alle – nicht nur Christen – sollten über diese Einschränkung der Rede- und Gewissensfreiheit besorgt sein. Einige Mitgliedstaaten verstehen diese Probleme.

Der letzte Satz lässt hoffen.

Hier der Bericht der Zeitschrift CT: www.christianitytoday.com.

Marburg: Die wahren Motive

blog.jpgDie Gegner des Marburger Kongresses für Psychotherapie und Seelsorge wollen nicht nur die Evangelikalen einschüchtern, sie radikalisieren die Kritik am Christentum allgemein.

Mit Diskursfreiheit oder Aufklärung hat das nichts zu tun, es handelt sich um billige Propaganda.

Von Sorge um die Meinungsfreiheit zeugt dagegen die Initiative einiger Marburger, denen ich Erfolg wünsche (obwohl ich Foucault für einen Demagogen und Schwindler halte): marburg-fuer-aps.blogspot.com.

Fraktionen fordern Schutz des Klosters Mor Gabriel in der Türkei

kloster.jpgDie Bundestagsfraktionen fordern die Bundesregierung in drei Anträgen auf, sich gegenüber der türkischen Regierung für den Schutz des Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien einzusetzen. Die fast gleichlautenden Anträge der Linksfraktion (16/12848), der Grünen (16/12867), sowie der gemeinsame Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/12866) betonen, das 1.600 Jahre alte Kloster sichere das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Christinnen und Christen und stelle heute das geistliche und kulturelle Zentrum Syrisch-Orthodoxer in Südostanatolien dar. Eine Verschlechterung jeglicher Rahmenbedingungen für die Existenz des Klosters würde nach Ansicht der Abgeordneten den Fortbestand dieser Kultur akut gefährden.

Hintergrund sind drei Gerichtsverfahren, in denen das Kloster Mor Gabriel sich derzeit befindet. In einem Verfahren beanspruchen angrenzende Dörfer sowie das Schatzamt des Distrikts Midyat große Teile des Klosterlandes. Das Kloster selbst klagt zudem in zwei Verfahren gegen eine Mitte 2008 durchgeführte Katastererfassung, durch die seine Besitzungen stark beschnitten wurden. Die Linke sowie die Koalitionsfraktionen und die FDP betonen in ihren Anträgen, es müsse davon ausgegangen werden, »dass die gegnerischen Parteien jeweils eine Schließung des Klosters beabsichtigen beziehungsweise das Ziel verfolgen, das klösterliche Leben zukünftig unmöglich zu machen«. Alle Antragsteller verweisen aber darauf, dass sich Vertreterinnen des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 27. Februar 2008 ein Bild von der »akuten Gefährdung« des Klosters machen konnten. Die Abgeordneten seien sich nach dem Besuch in der Prognose einig, dass ein Prozessende zu Ungunsten des Klosters »weitreichende Einschnitte in die syrisch-orthodoxe Kultur bis hin zur akuten Existenzgefährdung nach sich ziehen würde«.

OSZE Konferenz zu »Intoleranz gegen Christen«

Erstmals in der Geschichte der 1975 in Helsinki entstandenen Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurde eine eigene Konferenz zum Thema »Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen« veranstaltet.

Mehr als 60 Vertreter von Staaten, NGOs, Universitäten sowie »Think Tanks« nahmen teil. Thomas Schirrmacher hat das Internationale Institut für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz vertreten:

Der deutsche Religionssoziologe Thomas Schirrmacher … betonte, dass das Aufzeigen von Diskriminierung von Gläubigen im Westen zwar prinzipiell eine andere Dimension als das Aufzeigen echter Verfolgung im Osten habe. Dennoch sei das Augenmerk auch auf den Westen für die Glaubwürdigkeit der OSZE wichtig. Würde die OSZE nämlich nur auf die – tatsächlich gravierenden Missstände – in den ehemaligen Sowjetrepubliken hinweisen, wäre schnell der Vorwurf der Einäugigkeit zur Hand.

Schirrmacher kritisierte die Darstellung der Evangelikalen in deutschen Medien und bei einigen deutschen Linkspolitikern. Evangelikale würden zum Teil auf eine Linie mit Islamisten gestellt und mit dem Verdacht der Gefährlichkeit belegt. Es gebe Erfahrungen aus Schulen, wo Schüler aus evangelikalem oder freikirchlichem Elternhaus ausgegrenzt würden.

Hier die vollständige Meldung: www.kathweb.at.

Fatima bloggt

sa-map.jpgFatima Al-Mutairi ist 26 Jahre alt und liebt ihre Heimat Saudi Arabien. Sie konvertiert zum christlichen Glauben und berichtet in ihrem Blog darüber, mit verheerenden Folgen.

Als ihr Bruder (oder ihr Vater, die Berichte sind in diesem Punkt widersprüchlich), ein Beamter der »Kommission für die Förderung der Tugend und Verhütung des Lasters«, von ihrer Bekehrung erfährt, schneidet er ihr – so wird berichtet – die Zunge heraus. Anschließend verbrennt er Fatima.

Der Vorfall hat großes Empörung und Trauer hervorgerufen. Die englischsprachige Zeitung Gulf News berichtete:

Der Tod der jungen Frau löste Schockwellen aus, und die Webseiten, wo das Opfer immer wieder unter verschiedenen Nicknames geschrieben hat, haben extra Platz zur Verfügung gestellt, um die Trauer um sie zu bekunden, während andere aus Protest vorübergehend ihre Aktivitäten eingestellt haben.

Kurz vor ihrem Märtyrertod schrieb Fatima Al-Mutairi ein Gedicht mit dem Titel »Und um Christi willen tragen wir alle Dinge« und veröffentlichte es in ihrem Blog. Der Barnabas Fund hat eine Übersetzung ins Englische veröffentlicht.

In ihrem Gedicht bekennt Fatima ihre Liebe zu Jesus Christus und zu ihrem Heimatland Saudi Arabien – eine Liebe, die so stark ist, dass sie bereit ist, für beide zu sterben. Sie beklagt die grausame Verfolgung und bekennt gleichzeitig, dass sie keine Angst hat und entschlossen ist, bis zu ihrem Tode Christin zu bleiben. Sie schließt ihr Gedicht – das an 1Petr 3,9 erinnert – mit den Worten:

Was meine letzten Worte betrifft,
so bete ich zum Herrn der Welten,
Jesus dem Messias, dem Licht der klaren Führung,
dass Er die Gedanken ändert und die Waage der Gerechtigkeit richtig stellt,
und dass er Liebe unter euch verbreitet, o Muslime.

Die saudischen Behörden beobachten christlichen Gastarbeiter schon lange sehr streng und haben den Import von Bibeln, Kreuzen und christlicher Literatur verboten. Dennoch lernen auch in diesem Reich Menschen den König aller Könige kennen.

VD: WEA

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