Transsexualität

Hinter dem Regenbogen

Gemäß dem affirmativen Modell gilt Transsexualität als ein subjektives Gefühl, das nicht hinterfragt werden darf. Frau Prof. Dr. med. Sibylle M. Winter von der Charité in Berlin sagte dazu einmal: „Für uns bedeutet das: Wir prüfen nicht, wir stellen es nicht infrage. Wir schauen nicht, ob es wirklich so ist“ (siehe hier). 

Dieser affirmative Behandlungsansatz gerät nun immer stärker in die Kritik. Nachfolgernd dazu der Auszug eines WELT-Interviews mit dem Jugendpsychiater Alexander Korte: 

WELT: Die Transgender-Diskussion ist zum Politikum geworden, wird auf Kosten körperlich gesunder Kinder und Jugendlicher ausgetragen, wie Sie es in Ihrem Buch darstellen. Wie kann man wieder – ohne allzu großen Gesichtsverlust der extremen Pole – zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen?

Korte: Der Gesichtsverlust, wenn man so will, findet seit Anfang dieses Jahres statt, seit nämlich der Cass-Review (britische Studie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie, Anm. d. Red.) den affirmativen Behandlungsansatz und Pubertätsblocker als das entlarvt hat, was sie sind: kindergefährdende Freistil-Medizin ohne jede Evidenz. Das Pendel des Zeitgeistes schlägt gerade zurück – auch wenn manche den Big Bang noch immer nicht gehört haben. Die Grünen haben es erkannt, ihre Chefs sind zurückgetreten und haben sich Asche aufs Haupt gestreut. Respekt! Auch so wahrt man sein Gesicht!

WELT: Könnten neben identitätspolitischen Motiven nicht auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen? Immerhin profitieren Ärzte und Pharmafirmen durch Eingriffe und Gender-Beratungszentren. Die Ampel-Regierung hat eine Kostenübernahme für „geschlechtsangleichende“ Maßnahmen im Koalitionsvertrag vereinbart.

Korte: In den USA machen Pharmakonzerne und körpermodifizierende Medizin schon jetzt ein dreistelliges Millionengeschäft mit der Transgender-Hausse. Mit exponentiellen Zuwachsraten, die wir auch bald bei uns sehen werden. Früher hieß der zynische Spruch amerikanischer Ärzte: „One pacemaker a day keeps your boat in the bay!“ Bald könnte es heißen: „I am a doctor in the gendertainment business!“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Das mit Spannung erwartete Buch Hinter dem Regenbogen: Entwicklungspsychiatrische, sexual- und kulturwissenschaftliche Überlegungen zur Genderdebatte und zum Phänomen der Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen von Alexander Korte erscheint Ende Oktober und kann bereits vorbestellt werden.

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Großbritannien stellt medizinische Behandlung von Transgender-Kindern auf den Prüfstand

Die Ampel-Regierung hat im Deutschen Bundestag gerade das Selbstbestimmungsgesetz durchgesetzt. Erwachsene dürfen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, für sich und Kinder unter 14 die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht ohne weitere Voraussetzungen im Standesamt erklären. Und zwar einmal pro Jahr. Die Biologie spielt keine Rolle mehr, das Geschlecht ist eine Gefühlsfrage (siehe hier). Trotzdem soll der Körper nachziehen, weshalb geschlechtsangleichende Operationen angeboten werden. Der Körper soll das wahre „innere Ich“ abbilden. 

In Großbritannien ändert sich die Einstellung zum Geschlechterwechsel gerade. Die einzige Klinik, die dort in den vergangenen Jahrzehnten Geschlechtsumwandlungsverlangen von Jugendlichen und Kindern medizinisch betreute, das Londoner Tavistock Center, wurde vom Gesundheitsdienst inzwischen geschlossen. Nun hat eine Kinderärztin ein Gutachten vorgelegt, das Anlass dafür gibt, die medizinische Behandlung von Transgender-Kindern grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Die FAZ schreibt (vgl. a. hier):

In Großbritannien steht die gesamte medizinische Behandlung von Transsexuellen, die einen Geschlechterwechsel anstreben, zur Disposition. Ein Gutachten der Kinderärztin Hilary Cass hat starke Zweifel an der bisher bei Jugendlichen und Kindern gängigen Verschreibung von Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen angemeldet und festgestellt, es gebe „bemerkenswert schwache Belege“ dafür, dass sie den Gesundheitszustand der jungen Patienten tatsächlich förderten.

Cass, die im Jahr 2020 vom staatlichen Gesundheitsdienst (NHS) für England und Wales mit ihrer Untersuchung beauftragt wurde, zog nicht nur bisherige Behandlungsmethoden in Zweifel, sondern beklagte auch eine „polarisierte öffentliche Debatte“, in der gegnerische Seiten Forschungsergebnisse zur Untermauerung ihrer jeweiligen Standpunkte verwendeten, ohne die Qualität der zugrunde liegenden Studien zu beachten.

Bedeutsam ist auch folgende Aussage: „Die Gutachterin mutmaßte, eine Ursache für den großen Anstieg von Geschlechtsumwandlungswünschen junger Frauen könne in dem hohen Konsum sozialer Medien liegen. Cass sagte im Sender BBC, vor 15 Jahren hätten sich in dem jetzt geschlossenen NHS-Zentrum zur Entwicklung von Geschlechteridentität weniger als 50 Kinder im Jahr gemeldet, meist seien es dem Geburtsregister-Eintrag gemäß Jungen gewesen. Im vergangenen Jahrzehnt habe es einen Anstieg auf 3000 Fälle gegeben, bei denen es sich überwiegend um Mädchen in frühem Teenageralter handele, die sich als Jungen fühlten und die oft unter ‚komplizierten zusätzlichen Problemen‘ litten.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

#DuBistEinMann

Mit einem Eilverfahren wollte eine Transperson den Slogan #DuBistEinMann unterbinden. Allerdings ist sie damit gescheitert, weil die Gerichte in Deutschland die Meindungsfreiheit schützen möchten. Die NZZ schreibt: 

Was war passiert? Im März dieses Jahres rief die Transperson Monro auf der Plattform X, vormals Twitter, dazu auf, den Deutschen Frauenrat zu unterstützen. Auf dessen Onlineprofil tummelten sich laut Monro viele «Terfs». «Terfs» bedeutet «trans-exclusionary radical feminists» und wird als Schimpfwort für Frauen verwendet, die davon ausgehen, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. Daraufhin antwortete eine Vertreterin von Radfem Berlin Richtung Monro: «Times changed! #DuBistEinMann».

Monro empfand dies offenbar als verletzend. Per Eilantrag auf Unterlassung wollte sie den Feministinnen diese Äusserung gerichtlich untersagen lassen. Das blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Monro zog den Eilantrag schliesslich zurück.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewerteten das Recht der Feministinnen, ihre Meinung frei zu äussern, höher als den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Transperson. Eine richtige, aber keine selbstverständliche Stärkung der Meinungsfreiheit.

Mehr: www.nzz.ch.

Vorstellungen der Transgenderbewegung widersprechen der Realität

Die Ampel will Änderungen des Geschlechtseintrags deutlich erleichtern. Der renommierte Philosoph Gerhard Schurz warnt, damit würden den Menschen „legale Fiktionen“ aufgedrängt. Besonders scharf kritisiert er das geplant „Offenbarungsverbot“:

In ihrem empfehlenswerten Buch „Material Girls“ bezeichnet die Feministin Kathleen Stock die Transgenderforderung, den biologischen Geschlechtseintrag durch einen selbstgewählten Gendereintrag zu ersetzen, als „legale Fiktion“. Unangenehm wird es, wenn Behörden und Mitmenschen durch Sanktionsandrohungen dazu gebracht werden sollen, bei dieser Fiktion mitzumachen.

So kann laut deutschem SBGG-Entwurf wiederholtes „Misgendern“ oder „Deadnaming“ als Beleidigung geahndet werden. Es ist ein „Offenbarungsverbot“ vorgesehen, demzufolge frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Transperson oder besondere Gründe des öffentlichen Interesses weder offenbart noch ausgeforscht werden dürfen; Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.

Aus der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens könnten zahlreiche bedenkliche Konsequenzen resultieren. So ergeben sich negative Folgen für die Medizin. Viele Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen, Pharmaka und Therapien sind vom biologischen Geschlecht abhängig, weshalb Mediziner die amtliche Erfassung des biologischen Geschlechts auch bei Transgenderpersonen empfehlen.

Mehr: www.welt.de.

Selbstbestimmungsgesetz: Dokument eines Realitätsverlusts

Durch das geplante Selbstbestimmungsgesetz wird das Geschlecht für den Menschen frei wählbar. Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern ganz allein entscheiden, „m“, „w“ oder „d“ eingetragen wird. Fatina Keilani aus Berlin meint, dieses Gesetz dokumentiert einen Realitätsverlust. 

Das neue Gesetz macht Betroffenen nun das Leben leichter, es erspart ihnen langwierige Prozeduren mit Gutachtern und ein bisher zwingend nötiges Gerichtsverfahren. So weit gut – bloss schiesst das neue Gesetz weit über das Ziel hinaus.

Was bisher eine Ausnahme war, ist nun Normalität. Aus seelischer Notlage wird Lifestyle. Aus gegebenen Tatsachen wird die Vorstellung, dass das Wünschbare auch das Machbare ist. Aus dem Wunsch einer Minderheit wird ein Gesetz über die „richtige“ Sicht der Welt für alle.

Es begann mit der Verquickung von Fakten und Fiktion. Wer heute sagt: „Es gibt in der Biologie nur zwei Geschlechter“, sieht sich einem Shitstorm ausgesetzt wie die Biologin Marie-Luise Vollbrecht. Sie wird dafür verfolgt und bedroht. Wer sagt, dass es für „menstruierende Personen“ bereits ein Wort gebe, nämlich Frauen, so wie die „Harry Potter“-Erfinderin Joanne Rowling, wird als „transphob“ beschimpft.

Mehr: www.nzz.ch.

Abschaffung des Geschlechts

Die Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit, welche die Ampel einführen will, ist vollkommen beliebig. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz überfordert Jugendliche maßlos. Heike Schmoll weist in ihrem FAZ-Kommentar darauf hin, dass (in geradezu fahrlässiger Weise) auf Gutachten verzichtet wird:

Fragwürdig ist, dass der Gesetzentwurf schon Minderjährigen mit 14 Jahren die Möglichkeit geben will, ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Ausgerechnet in der Pubertät, wenn jeder Heranwachsende mit dem eigenen Körper hadert und die körperlichen Veränderungen gerade bei Mädchen besonders groß sind? Wenn die Eltern nicht zustimmen, soll auch das Familiengericht entscheiden können. Bisher waren bei einer Änderung des Geschlechtseintrags die Amtsgerichte zuständig, die dann zwei Fachgutachten einholen mussten. Nun soll es das Standesamt sein, auf Gutachten wird verzichtet.

In Großbritannien hat sich die Anzahl der Kinder unter zehn Jahren, die eine Transgender-Behandlung suchen, in den vergangenen Jahren vervielfacht. In Schweden stieg die Diagnosehäufigkeit einer Transidentität vor allem bei den 13 bis 17 Jahre alten Mädchen in den Jahren 2008 bis 2018 um 1500 Prozent. Schweden hat die Behandlung mit Pubertätsblockern wegen ihrer unklaren Langzeitfolgen inzwischen ausgesetzt.

Schwedische Studien zeigten zudem, „dass hinter der Ablehnung des eigenen Geschlechts nicht selten komplexe psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, ADHS oder Autismus stecken.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Ist es wirklich hip, trans zu sein?

Melanie Mühl von der FAZ hat sich das Narrativ des modernen Selbst vollständig angeeignet, wenn sie zur Transsexualität schreibt:

Wir haben, wenn es um medizinische Eingriffe geht, in jedem Einzelfall eine hohe ethische Begründungslast“, sagt Romer. Manchmal zeige sich die Transidentität auch in besonders eindeutiger Weise. „Es gibt tatsächlich Kinder, die mit einer eindrucksvollen Vehemenz einfordern, als Person mit dem anderen Geschlecht gesehen und auch angesprochen zu werden. Diese Kinder sagen nicht: ,Ich wäre lieber ein Mädchen beziehungsweise ein Junge‘, sie sagen: ,Ich bin ein Mädchen beziehungsweise ein Junge.‘ Auch bei diesen Fällen muss man natürlich immer den Eintritt der Pubertät abwarten.“ Es wäre allerdings eine unverantwortliche Quälerei, eine vierzehnjährige Trans-Person, die klar in ihrer Identität angekommen und gefestigt sei, die komplette pubertäre Reifung bis ins Erwachsenenalter durchlaufen zu lassen.

Das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht ist kein Schicksal, das jene, die sich in ihrem Körper falsch fühlen, ein Leben lang hinnehmen müssen. Jeder hat das Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit. Den Betroffenen zu unterstellen, einem Trans-Hype zu erliegen, verhöhnt ihre Identität, ihr Leiden, ihren Kampf.

Die Kinder sagen „Ich bin ein Mädchen beziehungsweise ein Junge“ auf der Basis eines subjektiven Gefühls. Und wenn dieses Gefühl – wie Sibylle M. Winter schreibt – nicht mehr geprüft und hinterfragt wird (oder werden darf), dann ist ja ziemlich klar, was am Ende dabei herauskommt. Schade auch, dass die Detransitionsquote keine Erwähnung findet (siehe dazu hier).

Den vollständigen Artikel von Frau Mühl gibt es hinter einer Bezahlschranke: www.faz.net.

Schottland debattiert über das Geschlechtsanerkennungsgesetz

Das schottische Parlament führt heute seine letzte Debatte über Änderungen am umstrittenen Geschlechtsanerkennungsgesetz, das die regierende schottische Nationalpartei (SNP) noch vor Weihnachten verabschieden möchte. Die Reform soll es Transsexuellen leichter machen, ihre Geschlechts­angleichung amtlich bestätigt zu bekommen. 

J.K. Rowling, die „Harry Potter“-Erfinderin, kämpft leidenschaftlich gegen diese Gesetzesänderung. Das sie davon ausgeht, dass Menschen ein unveränderbares biologisches Geschlecht besitzen, wird sie von der Szene als TERF bezeichnet (die Abkürzung steht für „Trans-Exclusionary Radical Feminism“).

Die FAZ berichtet

Rowling sieht die Gesetzesvorlage als „den größten Angriff auf die Rechte schottischer Frauen und Mädchen zu meinen Lebzeiten“. Ihre Empörung über die Äußerung der Trans-Leiterin eines Zentrums für vergewaltigte Frauen, wonach es gelte, die Vorurteile von Opfern infrage zu stellen, die nicht von einem als Mann geborenen Helfer beraten werden wollten, hat Rowling veranlasst, in Edinburgh eine eigene Anlaufstelle für solche Fälle zu finanzieren. Die Widersprüche in der Argumentation von Verfechtern geschlechtlicher Selbstbestimmung, die gleichzeitig behaupteten, das Geschlecht sei angeboren, aber auch eine Frage der eigenen Wahl, machten sie „verrückt“, bemängelt Rowling. Obwohl sie ständig in den sozialen Netzwerken ge­mobbt wird und Morddrohungen er­hält, bezeichnet sie sich als einen der be­günstigtsten Menschen der Welt, weil sie dank ihres Erfolges in der privilegierten Lage sei, die Stimme zu er­heben, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder

Während sich das Phänomen der Geschlechtsdysphorie und Transsexualität in der amerikanischen Jugend weiter ausbreitet, gibt es gleichzeitig einen verwandten, aber viel weniger beachteten Trend: Neue Studien zeigen, dass die „Detransitioner“-Bewegung weitaus größer ist, als gemeinhin angenommen wird, und dass die Detransitionsrate in Teilen vielleicht bei fast 30 Prozent liegt (vgl. dazu hier).

In Deutschland soll freilich durch das Selbstbestimmungsgesetz die Personenstandsänderung deutlich erleichtert werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirbt etwa leidenschaftlich für neue Regelungen

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, sondern stoßen eine grundlegende Reform an. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die persönliche Freiheit zum Leitbild machen und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans- und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwer zu machen.

Problemfelder, von denen es sehr viele gibt, werden von solchen Initiativen ausgeblendet. Dankenswerter Weise werden einige Probleme von der Aktion Ehe & Familie – DemoFürAlle in dem Positionspapier „Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder“ angesprochen. Das Positionspapier bietet eine wissenschaftlich fundierte und umfassende Analyse der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Zentrales Argument ist die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern. Durch eine voraussetzungslose Personenstandsänderung, wie sie das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, würden sie zu weiterführenden medizinischen Maßnahmen verleitet: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormonpräparate und Operationen rufen Nebenwirkungen und irreversible Folgeschäden hervor, die im Erwachsenenalter oft bitter bereut werden.

Außerdem würden mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume für Frauen und Mädchen faktisch abgeschafft. Der voraussetzungslose Geschlechtswechsel könnte vorsätzlich auch mißbräuchlich von männlichen Straftätern für sexuelle Übergriffe genutzt werden. Die Verfolgung solcher Straftaten würde zudem durch das geplante Offenbarungsverbot des Personenstandswechsels noch massiv erschwert.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu:

Es ist gut, daß in der medialen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz mehr und mehr Stimmen qualifizierte Kritik üben. Allerdings werden noch immer wichtige Fakten verschwiegen: Etwa dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen ist. Vor allem Mädchen sind betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde diese besorgniserregende Entwicklung weiter anheizen. Unser Positionspapier schließt diese Informationslücke zum richtigen Zeitpunkt: Es soll den Bundestagsabgeordneten einen Überblick über die gefährlichen Folgen dieses neuen Gesetzes verschaffen und sie überzeugen, dagegen zu stimmen.

Jüngsten Medienberichten zufolge soll ein Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Laut dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Juni 2022, veröffentlichte, soll das Selbstbestimmungsgesetz Kindern ab 14 Jahren ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zu ändern – mittels Selbstauskunft auf dem Standesamt, und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf.

Der Aktionsplan „Queer leben“

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat am Freitag einen Aktionsplan mit dem Titel „Queer leben“ vorgestellt. Es gelte, die „Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken“. Das Bundeskabinett hat den Plan bereits beschlossen. Die Maßnahmen ziehen das private Thema „Sexualität“ noch mehr ins Politische. Zudem soll die Rechtsprechung an die „gefühlte Familie“ angepasst werden. Dazu heißt es etwa auf S. 4. des Aktionsplans:

Das bestehende Abstammungsrecht bildet die heute gelebten vielfältigen Familienkonstellationen nicht vollständig ab. Gesetzliche Mutter bei der Geburt ist derzeit ausschließlich die Frau, die das Kind geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Wie ist das zu verstehen? Na so: In Zukunft soll auch eine Frau Mutter sein dürfen, die nie ein Kind zur Welt gebracht hat.

Die Sprache wird hier nicht mehr verwendet, um Wirklichkeit zu beschreiben. Sie wird benutzt (oder besser missbraucht?), um sie zu konstruieren. Begriffe werden daher semantisch (auch rechtlich) neu aufgeladen, um sie für die ideologischen Interessen der LGBTQ+Bewegung zu instrumentalisieren.

So manche Formulierung im Aktionsplan deutet darauf hin, dass Kritiker der Community in Zukunft kriminalisiert werden könnten. Dafür würde es nämlich ausreichen, Kritik als gefühlten Hass zu deklarieren. Falls ich Passagen wie diese korrekt interpretiere, ist das recht einfach:

LSBTIQ* sind im Internet und den sozialen Medien oft Hass ausgesetzt. Damit Hasskriminalität und -rede gegen LSBTIQ* bekämpft werden kann, braucht es neben inklusiven Gesetzen besonders auch präventive Maßnahmen und Strategien im Sinne von Demokratieförderung, dies gilt insbesondere für den digitalen Raum. Die mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfolgten Ziele werden in erheblichem Umfang erreicht,doch mangelt es bei sozialen Netzwerken an einer entschlossenen Durchsetzung im Detail.

Die NZZ kommentiert:

Lehmann ist der erste Queer-Beauftragte, genauer, der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Aktionsplan ist ein lange gehegtes Anliegen des Grünen-Politikers Lehmann, der schon vor drei Jahren dafür im Bundestag geworben hat.

Vieles an dem Aktionsplan klingt harmlos, mitunter positiv. Alle Menschen sollten «selbstbestimmt, frei und gleichberechtigt» in der Gesellschaft leben können. Noch immer gibt es schwulenfeindlich motivierte Gewalt und auch Morde in Deutschland, auch Transpersonen erfahren Diskriminierung und Gewalt. Lehmann hat recht, wenn er sagt: «Unsere Demokratie misst sich daran, wie sie mit Minderheiten umgeht.»

Doch es macht stutzig, wenn der Queer-Beauftragte schlussfolgert, es reiche nicht, «diskriminierende Gesetze und Vorschriften zu ändern, es muss eine aktive Politik gegen Diskriminierung gemacht werden».

Mehr: www.nzz.ch.

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