Albrecht Peters schreibt in seinem Buch Rechtfertigung über den oft ausgeblendeten eschatologischen Skopus der Rechtfertigungslehre Luthers (Rechtfertigung, 1984, S. 33–34):
Entscheidend für den reformatorischen Ansatz ist nun freilich, daß die streng eschatologische Orientierung der Rechtfertigung auf ein letztgültiges Offenbarwerden aller Menschen vor dem Schöpfer- und Richtergott nicht verschleiert wird. Die Beichtpraxis des Mittelalters hatte gerade den schlichten Gemeindegliedern unmißverständlich eingehämmert: „Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi“ (2 Kor 5,10).
Die tägliche Bereitung auf dieses Treten vor Gottes Angesicht konzentrierte sich in der solennen Ohrenbeichte, im gottesdienstlichen Schuldbekenntnis sowie in der Zurüstung zum Sterben. Die Reformation hat diese streng endzeitliche Ausrichtung des Lebens nicht entschärft, sondern eher noch verschärft. Gegen Gerhard Ebelings Interpretation der Initia Lutheri hat Albert Brandenburg gezeigt, welches Gewicht das Wörtlein „ludicium“ in Luthers erster Psalmenvorlesung hat. Die Trostschriften von 1518 bis 1520 sowie die ersten Vaterunser-Auslegungen orientieren sich daran, daß wir mit unserem Sterben unmittelbar in Gottes Gericht hineinfallen. Sie flehen deshalb: „Erlöse uns, o Vater, von deinem ewigen Zorn und der höllischen Pein. Erlöse uns von deinem gestrengen Urteil im Tod und am Jüngsten Tage“ (WA 7,229,10). Seit 1520 findet sich in Luthers sittlich-seelsorgerlichen Schriften zumeist im Eingang wie zum Beschluß ein Hinweis auf Gottes Urteil. Als ein öffentlicher Lehrer der Heiligen Schrift weiß er sich wie Hesekiel (Ez 3,16–21; 33,7–9) und Paulus (bes. Apg 20,17–35) zum Wächter bestellt. Alle Menschen sind mit ihren Taten, Worten und Gedanken schon jetzt offenbar im unerträglichen Lichtglanz des heiligen Gottes. Der Reformator will mit seinem Verkündigen und Schreiben den wenigen Menschen, die noch nach dem ewigen Herrn und Richter fragen, dessen Weisungen und Tröstungen vor Augen stellen, damit sie sich nicht in Schuld verstricken oder ohne Hilfe bleiben. Wie ein Kehrreim tauchen deshalb die Wendungen auf: Ich habe gewarnt, rein bin ich von eurem Blute und vom Blute der durch euch mit ins Verderben Gerissenen! Unter den neueren Dogmatikern hat fast nur Werner Elert hierauf den Finger gelegt; nach ihm soll Luther die gesamte „Predigt des Gesetzes“ auf diesen einen Punkt nicht nur konzentriert, sondern „reduziert“ haben: „Er hat der Obrigkeit, den Untertanen, dem Hausvater, seinen Kindern und Knechten, dem Kaufmann und dem Kriegsmann eins eingehämmert: daß sie sich vor Gott zu rechtfertigen haben.“
Um diesen endzeitlichen Skopus der Rechtfertigung plastisch werden zu lassen, seien lediglich zwei Texte zitiert. Die „Predigt, daß man Kinder zur Schule halten soll“ (1530) setzt ein mit den drastischen Worten: »Hab ich mir vurgenommen, diese Vermahnung an euch zu tun, ob vielleicht noch etliche Leute wären, die noch ein wenig gläubten, daß ein Gott im Himmel und eine Helle für die Ungläubigen bereit sei. Denn es stellet sich schier alle Welt, als wäre weder Gott im Himmel noch Teufel in der Helle« (WA 30 II, 526,27). An die auf dem Reichstag zu Augsburg versammelten „katholischen“ geistlichen wie weltlichen Herren schreibt er: „Euer Blut sei auf eurem Kopf; wir sind und wollen unschuldig sein an eurem Blut und Verdammnis, als die wir euch euer Missetat gnugsam angezeigt, treulich vermahnet zur Buße, herzlich gebeten und zu allem, das zum Frieden dienet, aufs höhest erboten und nichts anders gesucht noch begehrt denn den einigen Trost unser Seelen, das freie, reine Euangelion, also daß wir mit gutem Gewissen rühmen mügen, der Mangel sei an uns nicht gewesen“ (WA 30 II,355,29).
Danke für das lesenswerte Zitat!
Ich meine, er heißt Albrecht Peters – zumindest, wenn du den Heidelberger Systematiker meinst und zitierst.